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Bauwirtschaft: Gute Zwischenergebnisse bei Erreichung der Klimaschutzziele

15.04.2021 – 13:28

Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Bauwirtschaft: Gute Zwischenergebnisse bei Erreichung der Klimaschutzziele


















Berlin (ots)

- Herausforderung für Gebäudesektor bleibt weiterhin groß. 

„Das Zwischenziel der Minderung der Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen, hat Deutschland erreicht. Das geht aus dem 8. Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende sowie aus Zahlen des Umweltbundesamtes hervor. Wir dürfen uns aber auf diesen Zahlen nicht ausruhen, denn im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gibt es weiterhin viel zu tun,“ so der Kommentar von Marcus Nachbauer, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, dem Zusammenschluss des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks.

Im Gebäudebereich wurden seit 1990 die Treibhausgasemissionen (THG) um 42,9 % auf 120 Mio. t CO2-Äquivalente reduziert. Damit ist das im Energiekonzept aus dem Jahre 2010 über alle Sektoren hinweg gesetzte Ziel von 40 % bis 2020 übertroffen. „Das ist eine gute Bilanz. Auch wenn der Gebäudesektor sein Sektorziel, was ihm mit dem Klimaschutzgesetz aufgegeben war, um 2 Mio. t und damit um 2,9 % verfehlt hat, hat sich die Energieeffizienz von Gebäuden stetig verbessert,“ so das Fazit Nachbauers. Denn auch die für 2020 vorgegebene Zielmarke für den Anteil Erneuerbarer Energie am Wärmeverbrauch von 14 % ist mit 14,3 % (2018) und 14,5 % (2019) bereits erfüllt worden. Ebenso ist der nicht erneuerbare Primärenergieanteil von 2008 bis 2019 um 23,2 % zurückgegangen, 2018 waren es sogar 26 %. „Auch hier ist die Zielmarke von 20 % übererfüllt. Damit sind wir auf einem guten Pfad, um das Ziel einer Reduktion um 55 % bis 2030 zu erreichen,“ so Nachbauer.

Nachbauer weiter: „Wir wollen in unseren Anstrengungen, den Gebäudebereich energetisch zu modernisieren, nicht nachlassen. Aber das Ziel, die Gebäudesanierungsrate von derzeit rund 1 % deutlich anzuheben, bleibt ambitioniert.“ Die Expertenkommission empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Monitoringbericht unter anderem, dass nicht nur Bundesgebäude ihrer Vorbildwirkung verpflichtend ab 2022 nachkommen, sondern eine Verdopplung der Sanierungsrate auch für landeseigene Gebäude übernommen werden sollte. „Dabei dürfen aus unserer Sicht auch die kommunalen Gebäude wie auch sämtliche Industrie- und Wirtschaftsgebäude nicht außer Betracht gelassen werden,“ ergänzte Nachbauer.

„Allerdings gehen wir auch davon aus, dass die verbesserten Fördersätze der KfW-Programme, die Einführung der steuerlichen Förderung und die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ihre volle Wirkung erst noch entfalten werden. Daher gilt es, den eingeschlagenen Weg des Informierens und Förderns weiterzugehen und jetzt nicht einfach die Anforderungen an die Energieeffizienz zu verschärfen“, so Nachbauer abschließend, „denn Bauen und Wohnen müssen für alle bezahlbar bleiben.“

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Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichenKeine Abgaben auf Primaärrohstoffe

03.03.2021 – 14:17

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichen
Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

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Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

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„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

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„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

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