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Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

17.03.2021 – 13:21

Giordano Bruno Stiftung

Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom


















Die "schonungslose Aufarbeitung" des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom
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Köln (ots)

Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

Pressekontakt:

Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

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Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

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rbb24 Recherche: Bundespolizei-Razzia gegen Menschenhändler

17.03.2021 – 07:38

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

rbb24 Recherche: Bundespolizei-Razzia gegen Menschenhändler


















Berlin/ Hamburg/ Kiel (ots)

Mehr als 150 Beamte der Bundespolizei gehen seit den frühen Morgenstunden in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein gegen vietnamesischstämmige Menschenhändler vor.

Nach Informationen von rbb24 Recherche wird ihnen unter anderem vorgeworfen, junge Vietnamesinnen illegal nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Bundespolizei durchsucht in Berlin- Lichtenberg die Räume eines Massagesalons, in dem auch ein illegales Bordell betrieben werden soll. Außerdem steht ein sogenanntes „Safehaus“, in dem die Menschenhändler ihre Opfer zeitweise unterbringen, im Fokus der Razzia. In Berlin soll mindestens ein Haftbefehl vollstreckt werden.

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb24 Recherche
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30333
Fax: (030) 97 99 3-30309
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Nach Informationen von rbb24 Recherche wird ihnen unter anderem vorgeworfen, junge Vietnamesinnen illegal nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Bundespolizei durchsucht in Berlin- Lichtenberg die Räume eines Massagesalons, in dem auch ein illegales Bordell betrieben werden soll. Außerdem steht ein sogenanntes „Safehaus“, in dem die Menschenhändler ihre Opfer zeitweise unterbringen, im Fokus der Razzia. In Berlin soll mindestens ein Haftbefehl vollstreckt werden.

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Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

16.03.2021 – 14:38

Capital, G+J Wirtschaftsmedien

Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek


















Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek
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Berlin (ots)

Kommissarin ermittelte auf Basis von Rechtshilfeersuchen der US-Regierung wegen möglicher Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel / Staatsanwaltschaft München beendete Ermittlungen mangels Tatverdacht / Razzia in Wirecard-Zentrale wenige Monate später

Nach Hinweisen der US-Regierung hat die Münchner Kriminalpolizei bereits im Sommer 2015 gegen den damaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und andere Topmanager ermittelt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 4/2021, EVT 18. März) vorliegen. Dabei ging es um Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel durch eine Konzerntochter von Wirecard. Die Ermittlungen in Deutschland wurden jedoch nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht beendet.

Den Akten zufolge hatte das US-Justizministerium den deutschen Behörden zuvor in einem Rechtshilfeersuchen Erkenntnisse zu illegalen Aktivitäten der Wirecard-Tochter Click2Pay geliefert. Bei Click2Pay handelte es sich um einen Softwareanbieter für Geldtransfers im Internet, über den auch große Pokerwebsites in den USA die Zahlungen von Spielern abwickelten. Laut den US-Glücksspielgesetzen waren solche Transaktionen illegal. Click2Pay hatte daher eine Methode entwickelt, Zahlungen zu verschleiern.

Wie aus den Akten weiter hervorgeht, ermittelte nach den Hinweisen der Amerikaner eine Kriminalkommissarin bei der Münchner Polizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager – darunter Marsalek. Im August 2015 bat sie darum, beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume von Click2Pay in der Aschheimer Wirecard-Zentrale zu erwirken. Mitte September verfügte jedoch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, die Ermittlungen zu beenden. Es gebe keinen „begründeten Tatverdacht“ gegen Marsalek und die weiteren beschuldigten Manager, hieß es in der Verfügung.

Allerdings führte die Staatsanwaltschaft München I dann im Dezember 2015 auf Ersuchen der US-Regierung eine Razzia in der Wirecard-Zentrale durch. Auf Anfrage von CAPITAL bestätigte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung Ende 2015 im Rahmen einer Rechtshilfe für das amerikanische Justizministerium. Zu der Frage, ob es sich dabei um den gleichen Vorgang handelte wie im Sommer, wollte sie sich nicht äußern. Die US-Regierung habe um „strikte Vertraulichkeit“ gebeten, erklärte eine Sprecherin.

Wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage von CAPITAL bestätigte, zogen die Amerikaner ihr Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden im Herbst 2018 zurück. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte es zuvor einen juristischen Streit gegeben. Wirecard-Vertreter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München geklagt, ihnen wie von der US-Regierung gewünscht die Einsichtnahme in die übermittelten Akten der US-Behörden zu verwehren. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München am 10. September 2018 hätten die Amerikaner dann ihr Ersuchen zurückgenommen, „um die Vertraulichkeit der von dort übersandten Dokumente weiterhin zu gewährleisten“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Zu weiteren Details des Rechtshilfeverfahrens wollte er sich unter Verweis auf die „Pressehoheit“ der USA nicht äußern.

Pressekontakt:

Thomas Steinmann
Redaktion CAPITAL
Telefon: 030/220 74-5119
E-Mail: steinmann.thomas@capital.de
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Thomas Steinmann
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Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger aufgehoben

12.03.2021 – 16:42

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Anton Schäfer

Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger aufgehoben


















Dornbirn (ots)

Misjudgement against Pastor Jäger cancelled

Am 25.08.2020 wurde in Liechtenstein gegen Pfarrer Jäger in seiner Abwesenheit ein Urteil gefällt. Er soll wissentlich über das Internet auf pornografische Darstellungen Minderjähriger zugegriffen haben. Pfarrer Jäger kann bis heute nicht nachvollziehen, warum ihm ein solcher Vorwurf gemacht wird. Nach mehr als sechs Monaten wurde nun das Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger wegen schwerster inhaltlicher und formeller Mängel (Nichtigkeit des Verfahrens) vom Obergericht in Liechtenstein aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Um zur Wahrheitsfindung beizutragen, musste er selbst auf eigene Kosten einen Sachverständigen für IT-Technik beauftragt, weil das Erstgericht in Liechtenstein sich weigerte einen solchen beizuziehen, um nachzuweisen, wer, wann und auf welche Webseiten zugegriffen hat. Doch auch diese Stellungnahme des erfahrenen Sachverständigen zugunsten des Pfarrer Jägers hatte beim Erstgericht in Vaduz kein Gehör gefunden.

https://pfarrer-jaeger.de/

Pressekontakt:

RA Dr. Anton Schäfer LL.M.
Montfortstraße 21
6850 Dornbirn
Office@ABGB.li

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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

NABU

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Hintergrund: www.NABU.de/butendiek

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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

NABU

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

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