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Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur

31.03.2021 – 16:46

NDR Norddeutscher Rundfunk

Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur


















Hamburg (ots)

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat strafrechtliche Ermittlungen gegen einen General der Bundeswehr, den Kommandeur der Eliteeinheit KSK, Markus Kreitmayr, eingeleitet. Das erfuhren NDR und WDR am Mittwoch.

Hintergrund ist eine umstrittene Amnestie-Aktion beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, über deren Details NDR und WDR im Februar 2021 berichtet hatten. Bei der groß angelegten Sammelaktion von Munition im Frühjahr 2020 konnten Soldaten des KSK im baden-württembergischen Calw Munition straffrei zurückgeben, die sie vorher entwendet oder nach Schießübungen nicht zurückgegeben hatten – „ohne negative Konsequenzen“ befürchten zu müssen, wie es in internen Protokollen der Kommandoführung hieß. Das Bundesverteidigungsministerium hatte daraufhin umfassende Prüfungen veranlasst.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen, Matthias Grundke, bestätigte am Mittwoch, 31. März, auf Anfrage von NDR und WDR die Ermittlungen. Hintergrund seien die aus der Presse bekannten Vorkommnisse rund um das Einsammeln von Munition in der Bundeswehrkaserne in Calw, so Grundke. Grundlage der Ermittlungen ist ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Vorgesetzte innerhalb der Bundeswehr Straftaten an die Staatsanwaltschaft melden und an der Aufklärung mitwirken müssen, wenn sie davon erfahren. Bei der Amnestie-Aktion waren zehntausende Schuss Munition aufgetaucht, darunter auch zwei Handgranaten.

Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft formell nur gegen den Kommandeur des KSK selbst. „Ob gegen weitere Personen noch Ermittlungsverfahren einzuleiten sind, lässt sich im Moment nicht ausschließen und wird Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein“, so der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft. Zunächst handele es sich noch um einen Anfangsverdacht gegen den General. „Jetzt wird geprüft, ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, der auch eine öffentliche Klage rechtfertigen würde.“ Im Rahmen von Vorermittlungen hatte die Bundeswehr bereits Aktenbestände an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die die Tübinger Staatsanwälte in den vergangenen Wochen auswerten konnten.

In der Bundeswehr selbst waren Disziplinarermittlungen zu der umstrittenen Amnestie-Aktion wohl lange verschleppt worden. Zwar hatte die militärische Spitze im Bundesverteidigungsministerium um Generalinspekteur Eberhard Zorn bereits Ende Mai 2020 Kenntnis von der Amnestie-Aktion erhalten, wie es aus dem Ministerium heißt. Zusammen mit dem Inspekteur des Heeres, Alfons Mais, sei die Aktion dann abgebrochen worden. Unternommen wurde dann aber offenbar monatelang nichts. Erst als NDR und WDR im Februar 2021 von den Details der Sammelaktion berichteten, wurden bei der Bundeswehr disziplinarrechtliche Befragungen eingeleitet. Darin soll KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr ausgesagt haben, er habe die Sammelaktion zur Gefahrenabwehr durchgeführt, um wieder Kontrolle über die großen Bestände der zuvor abhanden gekommenen Munition zu erhalten.

Die Amnestie-Aktion hatte auch bei Verteidigungspolitikern im Deutschen Bundestag für Empörung gesorgt, weil sie zu einem Zeitpunkt stattfand als Polizeiermittler und der militärische Nachrichtendienst der Bundeswehr, der MAD, gerade mit Ermittlungen gegen einen KSK-Soldaten befasst waren. In dessen Garten hatten Ermittler schließlich mehrere tausend Schuss Munition sowie zwei Kilogramm Plastiksprengstoff gefunden. Im Februar 2021 war der Soldat deshalb vor dem Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Hätte der Soldat sich an der Amnestie-Aktion beteiligt, hätte er seine Straftat wohl vertuschen können. Andere Soldaten beteiligten sich an der freiwilligen Munitionsabgabe dagegen rege: Bei der Sammelaktion wurde schließlich mehr Munition zurückgegeben als zuvor überhaupt vermisst worden war.

Ob der KSK-Kommandeur mit seiner Sammelaktion gegen Gesetze verstoßen haben könnte, müssen nun die Ermittlungen ergeben. Der Brigadegeneral war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen. Für seine Position innerhalb der Bundeswehr haben die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst offenbar keine direkten Konsequenzen. Das Bundesverteidigungsministerium in Berlin verwies am Mittwoch darauf, dass es über die Ermittlungen informiert sei und selbst „disziplinare Vorermittlungen“ eingeleitet habe. Dabei seien alle be- und entlastenden Aspekte zu berücksichtigen. Ein Sprecher sagte: „Während dieser disziplinaren Vorermittlungen bleibt Brigadegeneral Kreitmayr auf seinem Kommandeursposten.“

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Antisemitismus im FußballGedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vorNiedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen

31.03.2021 – 12:00

World Jewish Congress (WJC)

Antisemitismus im Fußball
Gedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vor
Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen


















Antisemitismus im Fußball / Gedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vor / Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen
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Hannover (ots)

Antisemitische Beschimpfungen, Bedrohungen und gewalttätige Übergriffe gegen jüdische und nicht-jüdische Vereine, Spielerinnen und Spieler und deren Fans sind sowohl im Profifußball als auch im Breitensport kein neues Phänomen. Wirksame und vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Forschung, die zur Aufklärung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten beitragen, sind bisher allerdings nur vereinzelt vorhanden. Im Rahmen des Kooperationsprojekts „Wer gegen wen? Gewalt, Ausgrenzung und das Stereotyp ‚Jude‘ im Fußball“ der Gedenkstätte Bergen-Belsen und des Jüdischen Weltkongresses (World Jewish Congress) wurde nun ein Leitfaden zum Umgang mit Antisemitismus entwickelt. Die Broschüre wurde am Mittwoch offiziell der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza und dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Franz Rainer Enste übergeben.

Auf der Grundlage von etwa 30 Interviews mit Praktikerinnen und Praktiker auf verschiedenen Ebenen des organisierten Fußballs in Niedersachsen wurden Handlungsempfehlungen zum Vorgehen gegen Antisemitismus im Fußball entwickelt. Neben Profi-Vereinen, Fanprojekten und Fan-Initiativen wurden auf der Ebene des Breitensports ebenso Amateurvereine in der Untersuchung befragt. Darüber hinaus hat das Projektteam auch weitere Expertinnen und Experten der Fachwelt sowie der Zivilgesellschaft mit in den Forschungsprozess einbezogen.

„Die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten hat hier zusammen mit dem Jüdischen Weltkongress eine wichtige Arbeit vorgelegt, die wir sehr gerne unterstützt haben“, so Justizministerin Havliza „Die Handlungsempfehlungen zeigen deutlich, welche Möglichkeiten es im Fußball gibt, sich gegen Antisemitismus zu engagieren. Wer im Sport Judenfeindlichkeit wahrnimmt, der muss dagegen einschreiten. Das gilt für Lieder in der Fankurve genauso wie für dumme Sprüche im Vereinsheim. Letztlich gilt das für jede Situation des Alltags. Die Stärkung der Prävention ist deshalb ein wichtiges Mittel, um Hetze, Hass, Rassismus und Antisemitismus von vornherein entgegenzuwirken. Auch aus diesem

Grund haben wir im Niedersächsischen Justizministerium unlängst eine eigene Organisationseinheit – die Referatsgruppe Prävention und Opferschutz – geschaffen.“

Prof. Menachem Rosensaft, Associate Executive Vice President und General Counsel des Jüdischen Weltkongresses, betonte: „Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Welt des Sports von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und allen anderen Formen von Fanatismus zu befreien. Die Handlungsempfehlungen bieten den Rahmen, dieses entscheidende Ziel zu erreichen.“

Die Empfehlungen des Leitfadens reichen von grundlegenden Voraussetzungen wie der Annahme und Anwendung der internationalen IHRA Arbeitsdefinition von Antisemitismus bis zu konkreten Vorschlägen zur Recherche nach Biografien und Vereinsgeschichte. Sie orientieren sich dabei an den konkreten Bedarfen und Wünschen der Befragten aus der Praxis sowie Erkenntnissen aus der Forschung. Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind einer Broschüre zusammengefasst, die hier abrufbar ist.

Elke Gryglewski, Geschäftsführerin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und Leiterin der Gedenkstätte Bergen-Belsen, erläutert: „Um Antisemitismus im Kontext von Fußball richtig einordnen und ihm etwas entgegensetzen zu können, braucht man das Wissen zu historischen Ereignissen. Mit unseren Handlungsempfehlungen möchten wir diejenigen unterstützen, die begriffen haben, dass manche Äußerungen und Handlungen nicht richtig sind, und ihnen eine Orientierung an die Hand geben.“

Die in dem Kooperationsprojekt entwickelten Handlungsempfehlungen behandeln Antisemitismus nicht nur in Bezug auf den Holocaust, sondern verknüpfen ihn mit aktuellen fußballspezifischen Erscheinungsformen. Somit wird ein Bezug zum Lebensumfeld der vor allem jüngeren Zielgruppen angestrebt. Bündnisse gegen Antisemitismus im Fußball basieren maßgeblich auf dem Engagement ehrenamtlich arbeitender Menschen. Die bestehenden Netzwerke gegen Antisemitismus im Fußball und das zivilgesellschaftliche Engagement sollen mit dem Projektergebnis gestärkt und handlungsfähig gemacht werden.

Das Projekt wurde vom niedersächsischen Antisemitismusbeauftragten Dr. Franz Rainer Enste ausgelobt und durch den Landespräventionsrat des niedersächsischen Justizministeriums im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! 2020-24“ sowie den World Jewish Congress gefördert.

Der Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, Franz Rainer Enste, unterstreicht: „Die Stiftung Nds. Gedenkstätten betritt mit ihrem Projekt ein neues und immer wichtiger werdendes Feld. Seit Gründung wirkt die Stiftung wegweisend gegen Antisemitismus. Elke Gryglewski als neue Leiterin setzt nun die vorbildliche Arbeit Jens-Christian Wagners fort. Darüber freue ich mich sehr, ebenso wie über die Strategien, dem Antisemitismus auf und neben dem Fußballplatz kraftvoll Einhalt zu gebieten. Antisemiten müssen die rote Karte gezeigt bekommen.“

Kontakte:

Niedersächsisches Justizministerium, Christian Lauenstein, Pressesprecher, Tel.: (0511) 120-5077, Christian.Lauenstein(at)mj.niedersachsen.de

Gedenkstätte Bergen-Belsen, Stephanie Billib, Pressesprecherin, Tel.: (05051) 4759-199, stephanie.billib(at) stiftung-ng.de

Jüdischer Weltkongress, Frank Fischer, Tel.: 0 (212) 755-5770 ext. 555, frank.fischer(at)wjc.org

Geschäftsstelle des Niedersächsischen, Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, Tel.: (0511) 120-8750, antisemitismusbeauftragter(at)mj.niedersachsen.de

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Andreas Scheuermann
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Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur

31.03.2021 – 16:46

NDR Norddeutscher Rundfunk

Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur


















Hamburg (ots)

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat strafrechtliche Ermittlungen gegen einen General der Bundeswehr, den Kommandeur der Eliteeinheit KSK, Markus Kreitmayr, eingeleitet. Das erfuhren NDR und WDR am Mittwoch.

Hintergrund ist eine umstrittene Amnestie-Aktion beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, über deren Details NDR und WDR im Februar 2021 berichtet hatten. Bei der groß angelegten Sammelaktion von Munition im Frühjahr 2020 konnten Soldaten des KSK im baden-württembergischen Calw Munition straffrei zurückgeben, die sie vorher entwendet oder nach Schießübungen nicht zurückgegeben hatten – „ohne negative Konsequenzen“ befürchten zu müssen, wie es in internen Protokollen der Kommandoführung hieß. Das Bundesverteidigungsministerium hatte daraufhin umfassende Prüfungen veranlasst.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen, Matthias Grundke, bestätigte am Mittwoch, 31. März, auf Anfrage von NDR und WDR die Ermittlungen. Hintergrund seien die aus der Presse bekannten Vorkommnisse rund um das Einsammeln von Munition in der Bundeswehrkaserne in Calw, so Grundke. Grundlage der Ermittlungen ist ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Vorgesetzte innerhalb der Bundeswehr Straftaten an die Staatsanwaltschaft melden und an der Aufklärung mitwirken müssen, wenn sie davon erfahren. Bei der Amnestie-Aktion waren zehntausende Schuss Munition aufgetaucht, darunter auch zwei Handgranaten.

Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft formell nur gegen den Kommandeur des KSK selbst. „Ob gegen weitere Personen noch Ermittlungsverfahren einzuleiten sind, lässt sich im Moment nicht ausschließen und wird Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein“, so der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft. Zunächst handele es sich noch um einen Anfangsverdacht gegen den General. „Jetzt wird geprüft, ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, der auch eine öffentliche Klage rechtfertigen würde.“ Im Rahmen von Vorermittlungen hatte die Bundeswehr bereits Aktenbestände an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die die Tübinger Staatsanwälte in den vergangenen Wochen auswerten konnten.

In der Bundeswehr selbst waren Disziplinarermittlungen zu der umstrittenen Amnestie-Aktion wohl lange verschleppt worden. Zwar hatte die militärische Spitze im Bundesverteidigungsministerium um Generalinspekteur Eberhard Zorn bereits Ende Mai 2020 Kenntnis von der Amnestie-Aktion erhalten, wie es aus dem Ministerium heißt. Zusammen mit dem Inspekteur des Heeres, Alfons Mais, sei die Aktion dann abgebrochen worden. Unternommen wurde dann aber offenbar monatelang nichts. Erst als NDR und WDR im Februar 2021 von den Details der Sammelaktion berichteten, wurden bei der Bundeswehr disziplinarrechtliche Befragungen eingeleitet. Darin soll KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr ausgesagt haben, er habe die Sammelaktion zur Gefahrenabwehr durchgeführt, um wieder Kontrolle über die großen Bestände der zuvor abhanden gekommenen Munition zu erhalten.

Die Amnestie-Aktion hatte auch bei Verteidigungspolitikern im Deutschen Bundestag für Empörung gesorgt, weil sie zu einem Zeitpunkt stattfand als Polizeiermittler und der militärische Nachrichtendienst der Bundeswehr, der MAD, gerade mit Ermittlungen gegen einen KSK-Soldaten befasst waren. In dessen Garten hatten Ermittler schließlich mehrere tausend Schuss Munition sowie zwei Kilogramm Plastiksprengstoff gefunden. Im Februar 2021 war der Soldat deshalb vor dem Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Hätte der Soldat sich an der Amnestie-Aktion beteiligt, hätte er seine Straftat wohl vertuschen können. Andere Soldaten beteiligten sich an der freiwilligen Munitionsabgabe dagegen rege: Bei der Sammelaktion wurde schließlich mehr Munition zurückgegeben als zuvor überhaupt vermisst worden war.

Ob der KSK-Kommandeur mit seiner Sammelaktion gegen Gesetze verstoßen haben könnte, müssen nun die Ermittlungen ergeben. Der Brigadegeneral war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen. Für seine Position innerhalb der Bundeswehr haben die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst offenbar keine direkten Konsequenzen. Das Bundesverteidigungsministerium in Berlin verwies am Mittwoch darauf, dass es über die Ermittlungen informiert sei und selbst „disziplinare Vorermittlungen“ eingeleitet habe. Dabei seien alle be- und entlastenden Aspekte zu berücksichtigen. Ein Sprecher sagte: „Während dieser disziplinaren Vorermittlungen bleibt Brigadegeneral Kreitmayr auf seinem Kommandeursposten.“

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Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur

31.03.2021 – 16:46

NDR Norddeutscher Rundfunk

Bundeswehr-Munitionsaffäre: Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur


















Hamburg (ots)

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat strafrechtliche Ermittlungen gegen einen General der Bundeswehr, den Kommandeur der Eliteeinheit KSK, Markus Kreitmayr, eingeleitet. Das erfuhren NDR und WDR am Mittwoch.

Hintergrund ist eine umstrittene Amnestie-Aktion beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, über deren Details NDR und WDR im Februar 2021 berichtet hatten. Bei der groß angelegten Sammelaktion von Munition im Frühjahr 2020 konnten Soldaten des KSK im baden-württembergischen Calw Munition straffrei zurückgeben, die sie vorher entwendet oder nach Schießübungen nicht zurückgegeben hatten – „ohne negative Konsequenzen“ befürchten zu müssen, wie es in internen Protokollen der Kommandoführung hieß. Das Bundesverteidigungsministerium hatte daraufhin umfassende Prüfungen veranlasst.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen, Matthias Grundke, bestätigte am Mittwoch, 31. März, auf Anfrage von NDR und WDR die Ermittlungen. Hintergrund seien die aus der Presse bekannten Vorkommnisse rund um das Einsammeln von Munition in der Bundeswehrkaserne in Calw, so Grundke. Grundlage der Ermittlungen ist ein möglicher Verstoß gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Vorgesetzte innerhalb der Bundeswehr Straftaten an die Staatsanwaltschaft melden und an der Aufklärung mitwirken müssen, wenn sie davon erfahren. Bei der Amnestie-Aktion waren zehntausende Schuss Munition aufgetaucht, darunter auch zwei Handgranaten.

Bislang ermittelt die Staatsanwaltschaft formell nur gegen den Kommandeur des KSK selbst. „Ob gegen weitere Personen noch Ermittlungsverfahren einzuleiten sind, lässt sich im Moment nicht ausschließen und wird Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein“, so der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft. Zunächst handele es sich noch um einen Anfangsverdacht gegen den General. „Jetzt wird geprüft, ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, der auch eine öffentliche Klage rechtfertigen würde.“ Im Rahmen von Vorermittlungen hatte die Bundeswehr bereits Aktenbestände an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die die Tübinger Staatsanwälte in den vergangenen Wochen auswerten konnten.

In der Bundeswehr selbst waren Disziplinarermittlungen zu der umstrittenen Amnestie-Aktion wohl lange verschleppt worden. Zwar hatte die militärische Spitze im Bundesverteidigungsministerium um Generalinspekteur Eberhard Zorn bereits Ende Mai 2020 Kenntnis von der Amnestie-Aktion erhalten, wie es aus dem Ministerium heißt. Zusammen mit dem Inspekteur des Heeres, Alfons Mais, sei die Aktion dann abgebrochen worden. Unternommen wurde dann aber offenbar monatelang nichts. Erst als NDR und WDR im Februar 2021 von den Details der Sammelaktion berichteten, wurden bei der Bundeswehr disziplinarrechtliche Befragungen eingeleitet. Darin soll KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr ausgesagt haben, er habe die Sammelaktion zur Gefahrenabwehr durchgeführt, um wieder Kontrolle über die großen Bestände der zuvor abhanden gekommenen Munition zu erhalten.

Die Amnestie-Aktion hatte auch bei Verteidigungspolitikern im Deutschen Bundestag für Empörung gesorgt, weil sie zu einem Zeitpunkt stattfand als Polizeiermittler und der militärische Nachrichtendienst der Bundeswehr, der MAD, gerade mit Ermittlungen gegen einen KSK-Soldaten befasst waren. In dessen Garten hatten Ermittler schließlich mehrere tausend Schuss Munition sowie zwei Kilogramm Plastiksprengstoff gefunden. Im Februar 2021 war der Soldat deshalb vor dem Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Hätte der Soldat sich an der Amnestie-Aktion beteiligt, hätte er seine Straftat wohl vertuschen können. Andere Soldaten beteiligten sich an der freiwilligen Munitionsabgabe dagegen rege: Bei der Sammelaktion wurde schließlich mehr Munition zurückgegeben als zuvor überhaupt vermisst worden war.

Ob der KSK-Kommandeur mit seiner Sammelaktion gegen Gesetze verstoßen haben könnte, müssen nun die Ermittlungen ergeben. Der Brigadegeneral war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen. Für seine Position innerhalb der Bundeswehr haben die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst offenbar keine direkten Konsequenzen. Das Bundesverteidigungsministerium in Berlin verwies am Mittwoch darauf, dass es über die Ermittlungen informiert sei und selbst „disziplinare Vorermittlungen“ eingeleitet habe. Dabei seien alle be- und entlastenden Aspekte zu berücksichtigen. Ein Sprecher sagte: „Während dieser disziplinaren Vorermittlungen bleibt Brigadegeneral Kreitmayr auf seinem Kommandeursposten.“

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Antisemitismus im FußballGedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vorNiedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen

31.03.2021 – 12:00

World Jewish Congress (WJC)

Antisemitismus im Fußball
Gedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vor
Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen


















Antisemitismus im Fußball / Gedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vor / Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen
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Hannover (ots)

Antisemitische Beschimpfungen, Bedrohungen und gewalttätige Übergriffe gegen jüdische und nicht-jüdische Vereine, Spielerinnen und Spieler und deren Fans sind sowohl im Profifußball als auch im Breitensport kein neues Phänomen. Wirksame und vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Forschung, die zur Aufklärung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten beitragen, sind bisher allerdings nur vereinzelt vorhanden. Im Rahmen des Kooperationsprojekts „Wer gegen wen? Gewalt, Ausgrenzung und das Stereotyp ‚Jude‘ im Fußball“ der Gedenkstätte Bergen-Belsen und des Jüdischen Weltkongresses (World Jewish Congress) wurde nun ein Leitfaden zum Umgang mit Antisemitismus entwickelt. Die Broschüre wurde am Mittwoch offiziell der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza und dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Franz Rainer Enste übergeben.

Auf der Grundlage von etwa 30 Interviews mit Praktikerinnen und Praktiker auf verschiedenen Ebenen des organisierten Fußballs in Niedersachsen wurden Handlungsempfehlungen zum Vorgehen gegen Antisemitismus im Fußball entwickelt. Neben Profi-Vereinen, Fanprojekten und Fan-Initiativen wurden auf der Ebene des Breitensports ebenso Amateurvereine in der Untersuchung befragt. Darüber hinaus hat das Projektteam auch weitere Expertinnen und Experten der Fachwelt sowie der Zivilgesellschaft mit in den Forschungsprozess einbezogen.

„Die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten hat hier zusammen mit dem Jüdischen Weltkongress eine wichtige Arbeit vorgelegt, die wir sehr gerne unterstützt haben“, so Justizministerin Havliza „Die Handlungsempfehlungen zeigen deutlich, welche Möglichkeiten es im Fußball gibt, sich gegen Antisemitismus zu engagieren. Wer im Sport Judenfeindlichkeit wahrnimmt, der muss dagegen einschreiten. Das gilt für Lieder in der Fankurve genauso wie für dumme Sprüche im Vereinsheim. Letztlich gilt das für jede Situation des Alltags. Die Stärkung der Prävention ist deshalb ein wichtiges Mittel, um Hetze, Hass, Rassismus und Antisemitismus von vornherein entgegenzuwirken. Auch aus diesem

Grund haben wir im Niedersächsischen Justizministerium unlängst eine eigene Organisationseinheit – die Referatsgruppe Prävention und Opferschutz – geschaffen.“

Prof. Menachem Rosensaft, Associate Executive Vice President und General Counsel des Jüdischen Weltkongresses, betonte: „Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Welt des Sports von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und allen anderen Formen von Fanatismus zu befreien. Die Handlungsempfehlungen bieten den Rahmen, dieses entscheidende Ziel zu erreichen.“

Die Empfehlungen des Leitfadens reichen von grundlegenden Voraussetzungen wie der Annahme und Anwendung der internationalen IHRA Arbeitsdefinition von Antisemitismus bis zu konkreten Vorschlägen zur Recherche nach Biografien und Vereinsgeschichte. Sie orientieren sich dabei an den konkreten Bedarfen und Wünschen der Befragten aus der Praxis sowie Erkenntnissen aus der Forschung. Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind einer Broschüre zusammengefasst, die hier abrufbar ist.

Elke Gryglewski, Geschäftsführerin der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und Leiterin der Gedenkstätte Bergen-Belsen, erläutert: „Um Antisemitismus im Kontext von Fußball richtig einordnen und ihm etwas entgegensetzen zu können, braucht man das Wissen zu historischen Ereignissen. Mit unseren Handlungsempfehlungen möchten wir diejenigen unterstützen, die begriffen haben, dass manche Äußerungen und Handlungen nicht richtig sind, und ihnen eine Orientierung an die Hand geben.“

Die in dem Kooperationsprojekt entwickelten Handlungsempfehlungen behandeln Antisemitismus nicht nur in Bezug auf den Holocaust, sondern verknüpfen ihn mit aktuellen fußballspezifischen Erscheinungsformen. Somit wird ein Bezug zum Lebensumfeld der vor allem jüngeren Zielgruppen angestrebt. Bündnisse gegen Antisemitismus im Fußball basieren maßgeblich auf dem Engagement ehrenamtlich arbeitender Menschen. Die bestehenden Netzwerke gegen Antisemitismus im Fußball und das zivilgesellschaftliche Engagement sollen mit dem Projektergebnis gestärkt und handlungsfähig gemacht werden.

Das Projekt wurde vom niedersächsischen Antisemitismusbeauftragten Dr. Franz Rainer Enste ausgelobt und durch den Landespräventionsrat des niedersächsischen Justizministeriums im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! 2020-24“ sowie den World Jewish Congress gefördert.

Der Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, Franz Rainer Enste, unterstreicht: „Die Stiftung Nds. Gedenkstätten betritt mit ihrem Projekt ein neues und immer wichtiger werdendes Feld. Seit Gründung wirkt die Stiftung wegweisend gegen Antisemitismus. Elke Gryglewski als neue Leiterin setzt nun die vorbildliche Arbeit Jens-Christian Wagners fort. Darüber freue ich mich sehr, ebenso wie über die Strategien, dem Antisemitismus auf und neben dem Fußballplatz kraftvoll Einhalt zu gebieten. Antisemiten müssen die rote Karte gezeigt bekommen.“

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Niedersächsisches Justizministerium, Christian Lauenstein, Pressesprecher, Tel.: (0511) 120-5077, Christian.Lauenstein(at)mj.niedersachsen.de

Gedenkstätte Bergen-Belsen, Stephanie Billib, Pressesprecherin, Tel.: (05051) 4759-199, stephanie.billib(at) stiftung-ng.de

Jüdischer Weltkongress, Frank Fischer, Tel.: 0 (212) 755-5770 ext. 555, frank.fischer(at)wjc.org

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BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten

25.03.2021 – 12:51

Hempro International GmbH

BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten


















BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten
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Düsseldorf (ots)

Der Bundesgerichtshof hat den Weg für einen straffreien Verkauf von Nutzhanfprodukten freigemacht. Dafür musste der Düsseldorfer Hanfunternehmer und Pionier der Nutzhanfindustrie Daniel Kruse 26 Jahre lang kämpfen:

„Für mich als Unternehmer bedeutet das, dass ich endlich Hanfblätter für die Produktion traditioneller Lebensmittel, wie Tee-Zubereitungen, verwenden und vermarkten darf, ohne dafür eine Gefängnisstrafe zu riskieren. Die Willkür der Behörden und der Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, hat hiermit jetzt hoffentlich ein Ende gefunden.“

In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist.

Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an.

Im Übrigen sollte Nutzhanf vollständig aus dem BtMG gestrichen werden, um die unnötigen bürokratischen Hürden abzubauen, erklärt Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Nutzhanf spielte historisch immer schon eine große Rolle als Rohstoff und Lebensmittellieferant in Deutschland. Nicht ohne Grund, zeigt die Germania von 1848 des Künstlers Philipp Veit, zum Anlass der ersten deutschen Nationalversammlung – dem demokratischen Ursprung unseres Landes, den Zweig einer Hanfpflanze als Friedenssymbol. Wer nun, wie manch früherer Historiker, dies lediglich als ‚Ölzweig‘ bezeichnet, der würde auch übersehen, dass der Siegeskranz der Germania passenderweise aus Eichenlaub – vom ‚heiligsten‘ deutschen Baum – und nicht aus Lorbeerblättern besteht. Hanf ist eine hierzulande wachsende Pflanze mit Ölfrüchten. Die Olive wächst nicht in unserem Klima. Daher hat Veit ganz bewusst eine heimische Pflanze als Friedenssymbol gewählt.

Ich danke hiermit persönlich den Richtern des BGH für ihre korrekte, fundierte und weichenstellende Entscheidung!“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist extrem wichtig für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Deutschland und Europa.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 066/2021 vom 24.03.2021

Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

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Von Philipp Veit – Philipp Veit, Gemeinfrei

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Rebecca Kruse | Geschäftsführerin

Rüdiger Tillmann | Pressesprecher
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Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar

25.03.2021 – 15:41

PHOENIX

Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar


















Neue phoenix-Reihe "Alles, was Recht ist" ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar
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Bonn (ots)

War es in Ordnung, den Wettermoderator Jörg Kachelmann 2010 vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen? Warum endete Deutschlands spektakulärster Kunstfälscher-Prozess gegen Wolfgang Petracchi mit einem so genannten Deal? Und wieso sind die Personen, die die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Internet aufs Übelste beleidigt hatten, nicht sofort hart bestraft worden? Die neue phoenix Doku-Reihe „Alles, was Recht ist“ greift in fünf Folgen bekannte deutsche Strafrechtsfälle der jüngeren Vergangenheit auf und diskutiert an ihrem Beispiel wichtige juristische Fragestellungen, die – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise – zugleich hochpolitisch sind.

Jurist:innen sind es gewöhnt, in Prozessen Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Bei der U-Haft geht es zum Beispiel um die Frage, was wichtiger ist – Freiheit oder Sicherheit? Und was zählt bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente mehr – Persönlichkeitsschutz oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit? Und wie entscheidet man bei verbalen Auseinandersetzungen – pro Ehrschutz oder pro Meinungsfreiheit? Alles eine Frage von Abwägung und Verhältnismäßigkeit – aber was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ überhaupt? „Alles, was Recht ist“ gibt Antworten und will den Zuschauer:innen Denkanstöße geben.

Alle Folgen der neuen Doku-Reihe sind ab sofort im phoenix-Channel der ARD-Mediathek sowie auf phoenix.de abrufbar.

Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

Folge 4: Vergeltung oder Verbesserung?

Folge 5: Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Autor:innen: Trieneke Klein, Gabriel Stoukalov

Kamera: Lars Schwellnus

Schnitt: Gabriel Stoukalov

Idee & Redaktion: Thomas G. Becker

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
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Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar

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Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar


















Neue phoenix-Reihe "Alles, was Recht ist" ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar
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Bonn (ots)

War es in Ordnung, den Wettermoderator Jörg Kachelmann 2010 vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen? Warum endete Deutschlands spektakulärster Kunstfälscher-Prozess gegen Wolfgang Petracchi mit einem so genannten Deal? Und wieso sind die Personen, die die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Internet aufs Übelste beleidigt hatten, nicht sofort hart bestraft worden? Die neue phoenix Doku-Reihe „Alles, was Recht ist“ greift in fünf Folgen bekannte deutsche Strafrechtsfälle der jüngeren Vergangenheit auf und diskutiert an ihrem Beispiel wichtige juristische Fragestellungen, die – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise – zugleich hochpolitisch sind.

Jurist:innen sind es gewöhnt, in Prozessen Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Bei der U-Haft geht es zum Beispiel um die Frage, was wichtiger ist – Freiheit oder Sicherheit? Und was zählt bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente mehr – Persönlichkeitsschutz oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit? Und wie entscheidet man bei verbalen Auseinandersetzungen – pro Ehrschutz oder pro Meinungsfreiheit? Alles eine Frage von Abwägung und Verhältnismäßigkeit – aber was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ überhaupt? „Alles, was Recht ist“ gibt Antworten und will den Zuschauer:innen Denkanstöße geben.

Alle Folgen der neuen Doku-Reihe sind ab sofort im phoenix-Channel der ARD-Mediathek sowie auf phoenix.de abrufbar.

Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

Folge 4: Vergeltung oder Verbesserung?

Folge 5: Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Autor:innen: Trieneke Klein, Gabriel Stoukalov

Kamera: Lars Schwellnus

Schnitt: Gabriel Stoukalov

Idee & Redaktion: Thomas G. Becker

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
Twitter.com: phoenix_de

Original-Content von: PHOENIX, übermittelt

Veröffentlicht am

Freispruch für Nutzhanf: BGH-Urteil stärkt rechtliche Position für Verkauf von Nutzhanfprodukten

25.03.2021 – 12:41

European Industrial Hemp Association (EIHA)

Freispruch für Nutzhanf: BGH-Urteil stärkt rechtliche Position für Verkauf von Nutzhanfprodukten


















Brüssel / Düsseldorf (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der deutschen Landwirte, Produzenten sowie Groß- und Einzelhändler von Nutzhanfprodukten. In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist. Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Hintergrund der Entscheidung des 6. Strafsenats des BGH ist ein Urteil des Landgerichts Braunschweig über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee. Die Angeklagten wurden wegen Handelns mit Betäubungsmitteln zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 066/2021 vom 24.03.2021

Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

Für die europäische Nutzhanfindustrie ist das Urteil des BGH aus Sicht der European Industrial Hemp Association (EIHA) ein existentieller Meilenstein auf dem Weg zu rechtlicher Sicherheit.

Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Die neueste Rechtsprechung in Deutschland ist ein wichtiges Signal an alle EU-Mitgliedstaaten. Wir erleben gerade einen seit langem überfälligen Wandel bei der Beurteilung von Industriehanf. Das aktuelle Urteil in Deutschland, unsere konstruktive Zusammenarbeit mit den europäischen Kommissionen sowie der FSA (UK) und auch die von der EIHA beauftragten Toxikologie-Studien zu THC stellen die Weichen für die ‚freie Fahrt‘ unseres Sektors.“

Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Das Urteil des BGH schließt den Kreis zum Urteil des EuGH von November 2020. Beide Urteile machen klar, dass Nutzhanf und Teile der Nutzhanfpflanze per se keine Betäubungsmittel sind und somit weder dem Einheitsübereinkommen noch den nationalen Betäubungsmittelgesetzen unterliegen. Dies ist nicht nur ein juristischer Paradigmenwechsel für Deutschland bei der Beurteilung von Nutzhanf und des BtMG, sondern auch richtungsweisend für einen korrekten wissenschaftlichen Umgang mit THC. Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an. Das Urteil des BGH ist somit eine extrem wichtige Grundsatzentscheidungen für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Europa.“

Pressekontakt:

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Daniel Kruse | EIHA-Präsident (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rüdiger Tillmann | EIHA-Sprecher Media Relations D-A-CH
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Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar

25.03.2021 – 15:41

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Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

Folge 4: Vergeltung oder Verbesserung?

Folge 5: Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Autor:innen: Trieneke Klein, Gabriel Stoukalov

Kamera: Lars Schwellnus

Schnitt: Gabriel Stoukalov

Idee & Redaktion: Thomas G. Becker

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