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JugendschutzMeldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an

20.04.2021 – 10:59

FSM e.V.

Jugendschutz
Meldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an


















Jugendschutz / Meldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an
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Berlin (ots)

Im letzten Jahr gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 6.024 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein (2019: 5.985 Meldungen). In 51 Prozent der Fälle (3.078 Meldungen) handelte es um begründete Beschwerden – also Inhalte, die nach umfassender, individueller Prüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.

Neben pornografischen Inhalten (50 Prozent) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 38 Prozent einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem zuletzt starken Anstieg wurden 2020 insgesamt 1.174 begründete Fälle registriert – rund 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 1.620 Fälle).

Konsequente und schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2020 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,7 Tage – noch einmal weniger, als im Vorjahr (1,97 Tage). Auch im internationalen Vergleich der Beschwerdestellen zählt die FSM damit zu den schnellsten.

Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 85 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider. Zusätzlich werden diese Fälle an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich 2020 die meisten auf Servern in den Niederlanden (257 Fälle), gefolgt von Russland (172 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 65 Prozent, nach vier Wochen bei 79 Prozent.

Auch gemeldete Fälle von Hasskriminalität steigen

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent angestiegen (2020: 80 Fälle; 2019: 61 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2020: 33 Fälle; 2019: 34 Fälle) auch Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2020: 36 Fälle; 2019: 22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2020: 11 Fälle; 2019: 5 Fälle). Waren die Fälle im Bereich Volksverhetzung nahezu gleich, so konnte in den beiden weiteren Kategorien ein teilweise deutlicher Anstieg beobachtet werden.

In 122 Fällen wurden Gewaltdarstellungen gefunden (2019: 107). Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (43 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Fälle).

Leicht angestiegen sind in diesem Jahr ebenfalls die als jugendgefährdend eingestuften Inhalte (2020: 173; 2019: 125 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (102 Fälle), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. In 45 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

In 49 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Gemeinsam gegen illegale Online-Inhalte

Bereits seit 1998 leistet die FSM-Beschwerdestelle einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Notwendige Unterstützung sind hierbei die zahlreichen Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte an die FSM melden.

Um alle gleichermaßen auf dieses kostenlose Angebot aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren, wie wichtig das Melden illegaler Inhalte im Netz ist, bietet die FSM Informationen zur Beschwerdestelle auch in Leichter Sprache sowie in einem Gebärdensprachvideo an.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:

„Wir als FSM setzen uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür ein, dass solche Inhalte aus dem Netz verschwinden bzw. für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind. Aber wir sind auch auf jede und jeden angewiesen, uns Inhalte zu melden. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle auch verstehen, an wen sie sich damit wenden können – unsere Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind dazu ein wichtiger Baustein.“

Weitere Auswertungen und Grafiken der Statistiken finden Sie hier.

Über die FSM

Die FSM setzt sich dafür ein, dass vor allem Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können. Dabei ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte ist eine der Kernaufgaben der FSM, ebenso wie die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle ist außerdem Teil der International Association of Internet Hotlines – kurz INHOPE – ein weltweites Netzwerk, das sich schon seit 1999 für die Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzt.

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de; Wiebke Klecar, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; Tel.:
030 24 04 84 – 43, klecar@fsm.de, Twitter: @FSM_de, Facebook:
www.facebook.com/fsm.de

Original-Content von: FSM e.V., übermittelt

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Im letzten Jahr gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 6.024 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein (2019: 5.985 Meldungen). In 51 Prozent der Fälle (3.078 Meldungen) handelte es um begründete Beschwerden – also Inhalte, die nach umfassender, individueller Prüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.

Neben pornografischen Inhalten (50 Prozent) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 38 Prozent einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem zuletzt starken Anstieg wurden 2020 insgesamt 1.174 begründete Fälle registriert – rund 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 1.620 Fälle).

Konsequente und schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2020 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,7 Tage – noch einmal weniger, als im Vorjahr (1,97 Tage). Auch im internationalen Vergleich der Beschwerdestellen zählt die FSM damit zu den schnellsten.

Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 85 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider. Zusätzlich werden diese Fälle an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich 2020 die meisten auf Servern in den Niederlanden (257 Fälle), gefolgt von Russland (172 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 65 Prozent, nach vier Wochen bei 79 Prozent.

Auch gemeldete Fälle von Hasskriminalität steigen

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent angestiegen (2020: 80 Fälle; 2019: 61 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2020: 33 Fälle; 2019: 34 Fälle) auch Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2020: 36 Fälle; 2019: 22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2020: 11 Fälle; 2019: 5 Fälle). Waren die Fälle im Bereich Volksverhetzung nahezu gleich, so konnte in den beiden weiteren Kategorien ein teilweise deutlicher Anstieg beobachtet werden.

In 122 Fällen wurden Gewaltdarstellungen gefunden (2019: 107). Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (43 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Fälle).

Leicht angestiegen sind in diesem Jahr ebenfalls die als jugendgefährdend eingestuften Inhalte (2020: 173; 2019: 125 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (102 Fälle), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. In 45 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

In 49 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Gemeinsam gegen illegale Online-Inhalte

Bereits seit 1998 leistet die FSM-Beschwerdestelle einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Notwendige Unterstützung sind hierbei die zahlreichen Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte an die FSM melden.

Um alle gleichermaßen auf dieses kostenlose Angebot aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren, wie wichtig das Melden illegaler Inhalte im Netz ist, bietet die FSM Informationen zur Beschwerdestelle auch in Leichter Sprache sowie in einem Gebärdensprachvideo an.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:

„Wir als FSM setzen uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür ein, dass solche Inhalte aus dem Netz verschwinden bzw. für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind. Aber wir sind auch auf jede und jeden angewiesen, uns Inhalte zu melden. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle auch verstehen, an wen sie sich damit wenden können – unsere Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind dazu ein wichtiger Baustein.“

Weitere Auswertungen und Grafiken der Statistiken finden Sie hier.

Über die FSM

Die FSM setzt sich dafür ein, dass vor allem Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können. Dabei ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte ist eine der Kernaufgaben der FSM, ebenso wie die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle ist außerdem Teil der International Association of Internet Hotlines – kurz INHOPE – ein weltweites Netzwerk, das sich schon seit 1999 für die Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzt.

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de; Wiebke Klecar, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; Tel.:
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PIRATEN: Nur ehrliche und sachliche Prävention überzeugt nachhaltig

19.04.2021 – 08:05

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Nur ehrliche und sachliche Prävention überzeugt nachhaltig


















Berlin (ots)

Jeder Mensch soll sich barrierefrei und unzensiert über Drogen informieren können.“Gesetze und Verordnungen dürfen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente“, so die Themenbeauftragte für Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland Angelika Saidi.

Die PIRATEN sprechen sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.

Verbote sind kein wirksamer Jugendschutz. Besser ist es, den offenen und sachlichen Umgang und die Aufklärung in Schulen und Freizeiteinrichtungen zu stärken. Auch Eltern sollen verantwortungsbewusst ihre Kinder umfassend und faktenbasiert über die Gefahren des Rauschmittelkonsums aufklären können. Ein informierter Mensch begegnet den Reizen von Drogen selbstbestimmt und charakterstark.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Für die Zulassung zur Bundestagswahl benötigen wir Unterstützunghttps://www.piratenpartei.de/unterstuetzungsunterschriften/

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt

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FSM vergibt Gütesiegel für erweiterte Jugendschutzfunktion von Disney+

15.03.2021 – 11:10

FSM e.V.

FSM vergibt Gütesiegel für erweiterte Jugendschutzfunktion von Disney+


















Berlin (ots)

Zum Start des General Entertainment Angebots „Star“ erweiterte der Streaming-Dienst Disney+ sein Jugendschutzkonzept, das nun individuelle Altersfreigaben für einzelne Profile ermöglicht. Die FSM hat diese Funktionen nach deutschem Recht als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet und ein Gütesiegel vergeben, das Eltern direkt auf ein jugendschutzkonformes Unterhaltungsangebot hinweist.

Diese erweiterten Funktionen geben Familien neben dem bereits bekannten Kids-Profil die Möglichkeit, die Jugendschutzeinstellungen noch spezifischer an die eigenen Bedürfnisse anzupassen und für jedes Familienmitglied ein Profil mit jeweils geeigneten, altersgerechten Inhalten einzurichten. Dazu kann für jedes Profil eine Altersfreigabe von 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren festgelegt und dieses zusätzlich mit einer PIN geschützt werden.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:

„Unser neues FSM-Mitglied Disney+ zeigt mit dem verbesserten Schutz für Kinder ein wichtiges Engagement für einen effektiven Jugendmedienschutz. Die von uns geprüften Schutzfunktionen richten sich klar nach den Bedürfnissen von Familien. Mit dem eigenen Kids-Bereich und den altersdifferenzierten Profilen unterstützen die neuen Funktionen Eltern in ihrer Verantwortung im Jugendmedienschutz und bei der Medienerziehung. Damit stellt Disney+ die eigene Verantwortung für den Jugendschutz an erste Stelle – gerade für ein Angebot, das sich an die ganze Familie richtet, ist dies besonders wichtig.“

Eun-Kyung Park, SVP, General Manager Media, The Walt Disney Company GSA:

„Wir freuen wir uns sehr, dass die Experten der FSM die Qualität unserer Altersfreigabe-Funktionen mit der Vergabe des Gütesiegels anerkennen und Disney+ als geeignetes Unterhaltungs-Angebot für Kinder ausweisen. Der Erhalt des Siegels ist für uns ein wichtiger Baustein dafür, Familien und insbesondere Eltern auch weiterhin ein gutes Gefühl bei der Nutzung unseres Streaming Service zu geben. Die Kindersicherung ermöglicht es uns, allen Abonnenten die gesamte Brandbreite unserer Inhalte anzubieten, die nun auch Entertainment für erwachsene Zuschauer und ältere Jugendliche umfasst. Ein sicheres Umfeld mit altersgerechten Inhalten für unsere jüngeren Zuschauer bleibt auch weiterhin eine unserer wichtigsten Prioritäten, der wir durch unsere Mitgliedschaft bei der FSM zusätzlich Ausdruck verleihen möchten.“

Eine unabhängige Gutachterkommission der FSM beurteilte Jugendschutzfunktionen des Streaming-Service Disney+ als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des § 11 Abs. 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Diese Zertifizierung wird wie gesetzlich vorgesehen nun der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgelegt, die als zuständiges Aufsichtsgremium innerhalb von drei Monaten die Einhaltung des Beurteilungsspielraums durch die FSM prüft.

Das Unternehmen The Walt Disney Company (Benelux) B.V., das den Dienst Disney+ in Deutschland anbietet, wurde im Januar dieses Jahres Mitglied der FSM und verpflichtet sich damit, die gesetzlichen Vorgaben sowie die von der KJM erarbeiteten Kriterien für Jugendschutzprogramme einzuhalten.

Über die FSM

Die FSM ist seit 2005 eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien und in dieser Funktion für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de; Wiebke Klecar, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; Tel.:
030 24 04 84 – 43, klecar@fsm.de, Twitter: @FSM_de, Facebook:
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