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Online-Magazin TelepolisBundestagsgutachten bestätigt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes

14.04.2021 – 07:38

Telepolis

Online-Magazin Telepolis
Bundestagsgutachten bestätigt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes


















Online-Magazin Telepolis / Bundestagsgutachten bestätigt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes
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Hannover (ots)

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stärkt Kritikern eines Kabinettsentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken, berichtet heute (11 Uhr) das Online-Magazin Telepolis unter Berufung auf das Papier.

„In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert“, heißt es in dem Gutachten, das vor der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfasst wurde und der Redaktion vorlag.

Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde, zitiert Telepolis aus dem Papier.

Ungeachtet dieser Einwände hatte das Bundeskabinett am Dienstag den Entwurf für eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100.

Diese und weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie sollen laut der Gesetzesnovelle in ganzen Landkreisen gelten. Damit nimmt die Bundesregierung trotz bekannter juristischer Einwände in Kauf, dass auch die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten werden, an deren Wohnort die Infektionszahlen keine kritische Grenze überschritten haben, was selbst in Regierungsfraktionen für Unbehagen sorgte.

In seinem Gutachten verweist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der Oberverwaltungsgerichte in Münster und Lüneburg. In Lüneburg etwa hatten die Richter neben dem Inzidenzwert die „Einbeziehung aller anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände“ gefordert und die Validität der Inzidenzwerte hinterfragt.

Würde der Regierungsentwurf umgesetzt, „dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R-Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen statistischen Kamm schert und Konzerte ebenso wie das Skifahren verbietet“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, gegenüber Telepolis.

Der linke Kulturpolitiker verwies zugleich auf „mutwillig krankgekürzte Intensivstationen und Gesundheitsämter, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen“.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Harald Neuber
Chefredaktion Telepolis
Mobil: 0171 1962 796
E-Mail: hneu@heise.de

Original-Content von: Telepolis, übermittelt

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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stärkt Kritikern eines Kabinettsentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken, berichtet heute (11 Uhr) das Online-Magazin Telepolis unter Berufung auf das Papier.

„In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert“, heißt es in dem Gutachten, das vor der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfasst wurde und der Redaktion vorlag.

Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde, zitiert Telepolis aus dem Papier.

Ungeachtet dieser Einwände hatte das Bundeskabinett am Dienstag den Entwurf für eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100.

Diese und weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie sollen laut der Gesetzesnovelle in ganzen Landkreisen gelten. Damit nimmt die Bundesregierung trotz bekannter juristischer Einwände in Kauf, dass auch die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten werden, an deren Wohnort die Infektionszahlen keine kritische Grenze überschritten haben, was selbst in Regierungsfraktionen für Unbehagen sorgte.

In seinem Gutachten verweist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der Oberverwaltungsgerichte in Münster und Lüneburg. In Lüneburg etwa hatten die Richter neben dem Inzidenzwert die „Einbeziehung aller anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände“ gefordert und die Validität der Inzidenzwerte hinterfragt.

Würde der Regierungsentwurf umgesetzt, „dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R-Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen statistischen Kamm schert und Konzerte ebenso wie das Skifahren verbietet“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, gegenüber Telepolis.

Der linke Kulturpolitiker verwies zugleich auf „mutwillig krankgekürzte Intensivstationen und Gesundheitsämter, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen“.

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„In der Rechtsprechung wurde das alleinige Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kritisiert“, heißt es in dem Gutachten, das vor der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfasst wurde und der Redaktion vorlag.

Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde, zitiert Telepolis aus dem Papier.

Ungeachtet dieser Einwände hatte das Bundeskabinett am Dienstag den Entwurf für eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100.

Diese und weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie sollen laut der Gesetzesnovelle in ganzen Landkreisen gelten. Damit nimmt die Bundesregierung trotz bekannter juristischer Einwände in Kauf, dass auch die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten werden, an deren Wohnort die Infektionszahlen keine kritische Grenze überschritten haben, was selbst in Regierungsfraktionen für Unbehagen sorgte.

In seinem Gutachten verweist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der Oberverwaltungsgerichte in Münster und Lüneburg. In Lüneburg etwa hatten die Richter neben dem Inzidenzwert die „Einbeziehung aller anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände“ gefordert und die Validität der Inzidenzwerte hinterfragt.

Würde der Regierungsentwurf umgesetzt, „dann wäre so, als ob im Landkreis Ischgl eine Ski-Piste mit Après-Ski-Festhallen neben einem Konzertsaal mit R-Wert 0,3 steht, die Regierung das alles über einen statistischen Kamm schert und Konzerte ebenso wie das Skifahren verbietet“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, gegenüber Telepolis.

Der linke Kulturpolitiker verwies zugleich auf „mutwillig krankgekürzte Intensivstationen und Gesundheitsämter, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen“.

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phoenix runde: Ausgangssperre und Testpflicht – Was bringt Merkels Notbremse? – Mittwoch, 14. April 2021, 22.15 Uhr

13.04.2021 – 12:42

PHOENIX

phoenix runde: Ausgangssperre und Testpflicht – Was bringt Merkels Notbremse? – Mittwoch, 14. April 2021, 22.15 Uhr


















Bonn (ots)

Die Bundesregierung zieht die Notbremse: Schluss mit dem unübersichtlichen Flickenteppich, endlich einheitliche Corona-Regeln in ganz Deutschland. Das Bundeskabinett hat jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen und greift damit in den Kompetenzbereich der Länder ein. Die Menschen müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Wie weit darf der Bund dabei rechtlich gehen? Kommt die Notbremse nicht zu spät? Wie reagieren die Länder?

Alexander Kähler diskutiert u.a. mit:

– Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte

– Louisa Dellert, Influencerin und Unternehmerin

– Prof. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, München

(Wiederholung 24:00 Uhr)

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
Twitter.com: phoenix_de

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Gerichte hätten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in größeren Gebieten wie Kreisen geäußert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in diesem Gesamtgebiet begründet werde, zitiert Telepolis aus dem Papier.

Ungeachtet dieser Einwände hatte das Bundeskabinett am Dienstag den Entwurf für eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100.

Diese und weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie sollen laut der Gesetzesnovelle in ganzen Landkreisen gelten. Damit nimmt die Bundesregierung trotz bekannter juristischer Einwände in Kauf, dass auch die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten werden, an deren Wohnort die Infektionszahlen keine kritische Grenze überschritten haben, was selbst in Regierungsfraktionen für Unbehagen sorgte.

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Der linke Kulturpolitiker verwies zugleich auf „mutwillig krankgekürzte Intensivstationen und Gesundheitsämter, die ja längere Infektionsketten nachvollziehen sollen“.

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Die Bundesregierung zieht die Notbremse: Schluss mit dem unübersichtlichen Flickenteppich, endlich einheitliche Corona-Regeln in ganz Deutschland. Das Bundeskabinett hat jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen und greift damit in den Kompetenzbereich der Länder ein. Die Menschen müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

Wie weit darf der Bund dabei rechtlich gehen? Kommt die Notbremse nicht zu spät? Wie reagieren die Länder?

Alexander Kähler diskutiert u.a. mit:

– Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte

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Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien

12.04.2021 – 13:36

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien


















Berlin (ots)

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes:

„Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern schränkt auch noch die Möglichkeit der Bürger ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren.

Ein willkürlich politisch festgelegter und manipulierbarer Wert wie die sogenannten ‚Inzidenzzahlen‘ ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen etwa bei der Impfstoffbeschaffung abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.“

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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