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MEXACARE GmbH erhält als erster deutscher ISO-zertifizierter Hersteller die Zulassung für 2 COVID-19 Heim-Tests (Antikörper und Antigen)

06.04.2021 – 17:12

MEXACARE GmbH

MEXACARE GmbH erhält als erster deutscher ISO-zertifizierter Hersteller die Zulassung für 2 COVID-19 Heim-Tests (Antikörper und Antigen)


















Heidelberg, Berlin, Bonn (ots)

Nachdem MEXACARE als erster deutscher Hersteller eine volle CE-Zertifizierung für den MEXACARE IgG/IgM Antikörper Heim-Test von der benannten Stelle – CE 0483 – erhalten hat, erteilte nun auch das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Sonderzulassung für den MEXACARE CORONA-19 Antigen Heim-Test.

Das BfArM hat somit rechtlich den Weg für den MEXACARE Antigen Heim-Test in Deutschland – zum häuslichen Gebrauch – geebnet.

Das deutsche Qualitäts-Unternehmen MEXACARE musste unerwarteterweise sehr lange auf die Sonderzulassung warten, obwohl MEXACARE eine 36-jährige Erfahrung mit in-vitro Diagnostika hat und bereits seit Jahrzehnten verschiedenste Schnelltests herstellt und international distribuiert, sowie White-Label-Lösungen für große Pharmaunternehmen und Drogeriemarktketten produziert.

Als Qualitätsmerkmal weist der MEXACARE Antigen Heim-Test eine 99.99% Sensitivität im besonders wichtigen Ct-Bereich zwischen 20 und 30 vor und bietet somit eine deutlich höhere Genauigkeit (weniger falsch-negative Resultate) als andere Produkte, die derzeit auf der BfArM-Heimtest-Liste zu finden sind.

Als deutsches Unternehmen tragen wir auch gesellschaftliche Verantwortung. Die MEXACARE Corona Heim-Tests sind unser Beitrag zum Krisenmanagement in der Corona-Pandemie„, so Lutz Rothe der Geschäftsführer der MEXACARE GmbH.

Das Heidelberger Unternehmen durfte vor dieser wichtigen Zulassung seine COVID-19 Schnelltests in Deutschland – laut Corona-Abgabeverordnung – nur an Ärzte, Medizinische- oder Pflege-Einrichtungen, Apotheken und an geschultes Personal abgeben.

Tests zur Eigenanwendung durch Laien spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Pandemie und sind ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Teststrategie in Deutschland.

Leider wurde der Antikörper Heim-Test noch nicht in die Corona-Abgabeverordnung aufgenommen und so kann der europaweit CE-zertifizierte MEXACARE Antikörper Heim-Test, welcher u.a. wichtige Informationen zum Status des SARS-CoV-2-Verlaufs und der Immunität liefern kann, derzeit nur im Ausland in den Verkehr gebracht werden.

Da wir eine volle technische Dokumentation mit etwa 500 Seiten inklusive Laienstudien für unseren Antikörper Heim-Test als erstes deutsches Unternehmen schon im April letzten Jahres bei unserer Zulassungsstelle eingereicht hatten, freut es uns natürlich immens, dass wir nun auch die Sonderzulassung für den MEXACARE Antigen-Heim-Test errungen haben„, so Knut Butzinger, Vorstand der MEXACARE GmbH.

Mit dieser wichtigen Freigabe werden nun die Qualitätsprodukte der MEXACARE unter verschiedenen Markennamen umgehend in Apotheken, im Versandhandel, im Einzelhandel und im internationalen Vertrieb verfügbar sein.

Über MEXACARE:

Die MEXACARE GmbH befindet sich auf raschem Expansionskurs und arbeitet derzeit am Standort Heidelberg mit einem Team von etwa 75 Mitarbeiter*innen und 20 Senior Key-Account-Executives.

Die Kapazitäten werden durch weitere Standorte in Deutschland ergänzt und gesichert.

Das Team der Firmengruppe verfügt über lange Erfahrung in der Entwicklung, Herstellung, Zulassung und dem internationalen Vertrieb von Schnelltests und Rohstoffen, die für die Diagnostik-Industrie systemrelevant sind.

Die Ursprünge der MEXACARE GmbH gehen bis ins Jahr 1984 zurück und so kann das Unternehmen auf eine Firmengeschichte von über 35 Jahren als deutscher Diagnostik-Hersteller zurückblicken.

MEXACARE legt großen Wert darauf den verlässlichen Lieferservice und die Qualität der Produkte der Vorgänger-Firmen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

Das Unternehmen ist nach der neusten Norm – DIN EN ISO 13485 – zertifiziert und die Qualitätsmarke MEXACARE ist Entwickler, Hersteller und Distributor von eigenen hochwertigen Schnelltests und weiteren medizinischen Produkten.

MEXACARE ist ebenfalls Produzent von White-Label-Lösungen für namhafte Pharma- und OTC-Unternehmen sowie renommierte Drogeriemarktketten.

Pressekontakt:

Herr Wuerz
wuerz@mexacare.com
www.mexacare.com

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Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zum BMWi-Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) vom 05.03.2021

01.04.2021 – 10:00

Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB)

Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zum BMWi-Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) vom 05.03.2021


















Berlin (ots)

„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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Pressekontakt ph.: +49 (0) 30 2757230
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Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB)

Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zum BMWi-Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) vom 05.03.2021


















Berlin (ots)

„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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Berlin (ots)

„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

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„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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01.04.2021 – 10:00

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„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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SaisonarbeitskräfteDRV-Präsident Holzenkamp: „Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist der richtige Schritt“

31.03.2021 – 16:44

Deutscher Raiffeisenverband

Saisonarbeitskräfte
DRV-Präsident Holzenkamp: „Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist der richtige Schritt“


















Berlin (ots)

„Die Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist ein aktiver Beitrag zum Gesundheitsschutz und der richtige Schritt“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, zum heutigen Ergebnis des Bundeskabinetts.

Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Dieser Monat extra hilft dabei, die Reisetätigkeit der Saisonarbeiter zu reduzieren und die Fluktuation in den Betrieben zu minimieren. So sinkt die Infektionsgefahr.

Der DRV begrüßt zudem die neu geschaffene Regelung, nach der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann durch die Betriebe beurteilt werden, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden beziehungsweise wann diese überschritten sind. Holzenkamp: „Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.“

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Pressekontakt:

Wiebke Schwarze
Pressesprecherin
Tel.: +49 30 856214-430
E-Mail: schwarze@drv.raiffeisen.de

Original-Content von: Deutscher Raiffeisenverband, übermittelt

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31.03.2021 – 16:44

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Saisonarbeitskräfte
DRV-Präsident Holzenkamp: „Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist der richtige Schritt“


















Berlin (ots)

„Die Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist ein aktiver Beitrag zum Gesundheitsschutz und der richtige Schritt“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, zum heutigen Ergebnis des Bundeskabinetts.

Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Dieser Monat extra hilft dabei, die Reisetätigkeit der Saisonarbeiter zu reduzieren und die Fluktuation in den Betrieben zu minimieren. So sinkt die Infektionsgefahr.

Der DRV begrüßt zudem die neu geschaffene Regelung, nach der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann durch die Betriebe beurteilt werden, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden beziehungsweise wann diese überschritten sind. Holzenkamp: „Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.“

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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SaisonarbeitskräfteDRV-Präsident Holzenkamp: „Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist der richtige Schritt“

31.03.2021 – 16:44

Deutscher Raiffeisenverband

Saisonarbeitskräfte
DRV-Präsident Holzenkamp: „Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist der richtige Schritt“


















Berlin (ots)

„Die Ausweitung der 70-Tage-Regelung ist ein aktiver Beitrag zum Gesundheitsschutz und der richtige Schritt“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, zum heutigen Ergebnis des Bundeskabinetts.

Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Dieser Monat extra hilft dabei, die Reisetätigkeit der Saisonarbeiter zu reduzieren und die Fluktuation in den Betrieben zu minimieren. So sinkt die Infektionsgefahr.

Der DRV begrüßt zudem die neu geschaffene Regelung, nach der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann durch die Betriebe beurteilt werden, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden beziehungsweise wann diese überschritten sind. Holzenkamp: „Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.“

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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