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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
www.fokus-p.de

Original-Content von: BeneVit Gruppe, übermittelt

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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

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BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















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Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

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Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik

13.04.2021 – 10:06

Freie Ärzteschaft e.V.

Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik


















Essen (ots)

Kaum haben die Impfungen gegen das Coronavirus in den Arztpraxen begonnen, geraten sie schon wieder ins Stocken. „Die meisten Ärzte wollen beim Impfen mitmachen, um die Bewältigung dieser schweren Krise zu beschleunigen“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, am Dienstag in Essen. „Denn es ist klar: Ohne Massenimpfungen wird es keinen Ausweg aus der Corona-Krise geben.“ Klar ist auch, dass die EU im vergangenen Sommer versäumt hat, rechtzeitig genug Impfstoff zu beschaffen. Doch es hakt noch an anderen Stellen.

„Der staatliche Hyperbürokratismus behindert massiv die Impfkampagne in den Praxen“, erläutert die FÄ-Vize und Hamburger Allgemeinärztin Dr. Silke Lüder. Als Folge eines dogmatischen Bestehens auf der Impfpriorisierungsliste würden täglich zehntausende impfwillige Menschen am Telefon, online oder an den Impfzentren abgewiesen und vor den Kopf gestoßen. „Jeden Tag führen wir mit unseren Patienten unzählige Gespräche über kleinteilige Priorisierungsgruppen – in der Zeit hätte man mit genügend geeignetem Impfstoff schon viel mehr Menschen impfen können. Die höchste Priorität allen Menschen über 80 und den Menschen in den Pflegeheimen zu geben, war richtig“, betont Lüder. Aber nun sollten alle über 60-Jährigen, alle Menschen mit Vorerkrankungen und alle Mitarbeiter aus Medizin, Bildung und den Sozialbereichen sowie Ordnungskräfte sofort und unbürokratisch geimpft werden. Anstatt so zu vereinfachen, drohe man den Ärzten, falls sie von der Priorisierungsliste abweichen sollten.

Damit das Impfen in den Arztpraxen ein Erfolg wird, formuliert die Freie Ärzteschaft sieben Forderungen an die Politik:

1.  Alle, insbesondere alle niedergelassenen Ärzte sollen zeitnah gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen. Dies schließt sämtliche Haus- und Fachärzte sowie alle Privatärzte ein, die impfen wollen. Das Ende des Impfstoffmangels ist absehbar und sollte ermöglichen, dass in den nächsten Wochen alle teilnahmebereiten Ärzte mit ausreichend Impfstoff beliefert werden. 
2.  Die Praxen sollen zeitnah sämtliche zugelassene Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bekommen, um allen Patienten ein geeignetes Impfangebot machen zu können. 
3.  Das Honorar für die Impfung ist von aktuell 20 Euro auf einen für die komplizierte und mit mehr Aufklärung verbundene Corona-Impfung auf einen kostendeckenden Wert anzuheben. 
4.  Die Praxisärzte sind juristisch den angestellten Ärzten in den Impfzentren gleichzustellen. Dies bedeutet eine Haftungsfreistellung für die Impftätigkeit im Rahmen der Pandemiebekämpfung im Dienst der Allgemeinheit. 
5.  Die Impfaufklärung ist zu vereinfachen. Alle aufklärungsrelevanten Sachverhalte pro Impfung sollten auf einer DIN-A4-Seite verständlich formuliert sein. 
6.  Die Pflicht zur täglichen Online-Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung und das Robert Koch-Institut ist aufzuheben. Denn jetzt geht es darum, rasch möglichst viele Bürger zu impfen, und nicht primär um Datenerfassung. 
7.  Alle Sanktionen gegen die Arzt- und Psychotherapiepraxen, die sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, sind auszusetzen.  

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de

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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar

13.04.2021 – 09:59

PHOENIX

Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar


















Berlin/Bonn (ots)

Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik

13.04.2021 – 10:06

Freie Ärzteschaft e.V.

Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik


















Essen (ots)

Kaum haben die Impfungen gegen das Coronavirus in den Arztpraxen begonnen, geraten sie schon wieder ins Stocken. „Die meisten Ärzte wollen beim Impfen mitmachen, um die Bewältigung dieser schweren Krise zu beschleunigen“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, am Dienstag in Essen. „Denn es ist klar: Ohne Massenimpfungen wird es keinen Ausweg aus der Corona-Krise geben.“ Klar ist auch, dass die EU im vergangenen Sommer versäumt hat, rechtzeitig genug Impfstoff zu beschaffen. Doch es hakt noch an anderen Stellen.

„Der staatliche Hyperbürokratismus behindert massiv die Impfkampagne in den Praxen“, erläutert die FÄ-Vize und Hamburger Allgemeinärztin Dr. Silke Lüder. Als Folge eines dogmatischen Bestehens auf der Impfpriorisierungsliste würden täglich zehntausende impfwillige Menschen am Telefon, online oder an den Impfzentren abgewiesen und vor den Kopf gestoßen. „Jeden Tag führen wir mit unseren Patienten unzählige Gespräche über kleinteilige Priorisierungsgruppen – in der Zeit hätte man mit genügend geeignetem Impfstoff schon viel mehr Menschen impfen können. Die höchste Priorität allen Menschen über 80 und den Menschen in den Pflegeheimen zu geben, war richtig“, betont Lüder. Aber nun sollten alle über 60-Jährigen, alle Menschen mit Vorerkrankungen und alle Mitarbeiter aus Medizin, Bildung und den Sozialbereichen sowie Ordnungskräfte sofort und unbürokratisch geimpft werden. Anstatt so zu vereinfachen, drohe man den Ärzten, falls sie von der Priorisierungsliste abweichen sollten.

Damit das Impfen in den Arztpraxen ein Erfolg wird, formuliert die Freie Ärzteschaft sieben Forderungen an die Politik:

1.  Alle, insbesondere alle niedergelassenen Ärzte sollen zeitnah gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen. Dies schließt sämtliche Haus- und Fachärzte sowie alle Privatärzte ein, die impfen wollen. Das Ende des Impfstoffmangels ist absehbar und sollte ermöglichen, dass in den nächsten Wochen alle teilnahmebereiten Ärzte mit ausreichend Impfstoff beliefert werden. 
2.  Die Praxen sollen zeitnah sämtliche zugelassene Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bekommen, um allen Patienten ein geeignetes Impfangebot machen zu können. 
3.  Das Honorar für die Impfung ist von aktuell 20 Euro auf einen für die komplizierte und mit mehr Aufklärung verbundene Corona-Impfung auf einen kostendeckenden Wert anzuheben. 
4.  Die Praxisärzte sind juristisch den angestellten Ärzten in den Impfzentren gleichzustellen. Dies bedeutet eine Haftungsfreistellung für die Impftätigkeit im Rahmen der Pandemiebekämpfung im Dienst der Allgemeinheit. 
5.  Die Impfaufklärung ist zu vereinfachen. Alle aufklärungsrelevanten Sachverhalte pro Impfung sollten auf einer DIN-A4-Seite verständlich formuliert sein. 
6.  Die Pflicht zur täglichen Online-Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung und das Robert Koch-Institut ist aufzuheben. Denn jetzt geht es darum, rasch möglichst viele Bürger zu impfen, und nicht primär um Datenerfassung. 
7.  Alle Sanktionen gegen die Arzt- und Psychotherapiepraxen, die sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, sind auszusetzen.  

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de

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