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Investier mal was ins Klima – jetzt Veganz Aktien zeichnen

14.04.2021 – 14:19

Veganz Group AG

Investier mal was ins Klima – jetzt Veganz Aktien zeichnen


















Investier mal was ins Klima - jetzt Veganz Aktien zeichnen
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Berlin (ots)

Noch als vegane Supermarktkette 2011 gestartet, ist die Veganz Group AG heute Markenartikelhersteller und einziger Vollsortimenter für rein pflanzliche Produkte weltweit. Die aktuell 120 Produkte der Marke Veganz haben sich erfolgreich in rund 28 Ländern und in über 18.000 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels und der Drogerien etabliert. Passend zum 10-jährigen Jubiläum stehen alle Zeichen auf Wachstum. Nun möchte das Unternehmen auch privaten Anleger*innen die Möglichkeit geben, sich an der Erfolgsstory von Veganz über ein Private Placement zu beteiligen.

Aktuelle Umsatzzahlen aus dem Lebensmittelhandel zeigen es: Der Markt für vegane Produkte in Europa boomt. Von Oktober 2019 bis Oktober 2020 erzielte der Handel ein Volumen von 3,6 Milliarden Euro und wuchs damit um 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend geht klar zu pflanzlichen Alternativen tierischer Produkte und auch Veganz wächst weiter. Schon jetzt verzeichnen wir mit einem Umsatz von 9 Millionen Euro allein im ersten Quartal 2021 ein umsatzstarkes Ergebnis – ein Plus von 16 Prozent zum Vorjahr.

Derzeit entsteht mit dem Ausbau unserer Produktionsanlage in Berlin-Brandenburg Europas größte Manufaktur für pflanzliche Alternativen – ein Meilenstein in der Unternehmensentwicklung von Veganz. Auf zukünftig 4500m2 Produktionsfläche werden wir unser Produktportfolio kontinuierlich um vegane Käse- und Fischalternativen sowie texturierte Fleischalternativen, wie z.B. Sojagranulat, Medaillons und Big Steak erweitern und damit der gesteigerten Nachfrage unserer Kund*innen nachkommen.

Um die geplanten Wachstumsunternehmungen auch langfristig finanziell sicher zu stellen, möchte wir als Veganz Group AG insbesondere unser Eigenkapital erhöhen. Aus diesem Anlass gibt das Unternehmen weitere Vorzugsaktien aus, die im Rahmen eines Pre-IPO Private Placement Prozesses interessierten Investor*innen angeboten werden. Erworben werden können die 118.518 Vorzugsaktien noch bis zum 24. Mai 2021.

Sie möchten auch ein Teil der Veganz Familie werden und das Unternehmen auf seiner Mission, die Welt durch pflanzliche Nahrungsmittel ein wenig besser zu gestalten, begleiten? Hier können Sie sich registrieren, weitere Informationen zum Thema finden und sich zur Zeichnung der Veganz Vorzugsaktien anmelden. Im Anschluss daran setzen sich die Veganz Berater*innen mit Ihnen in Verbindung.

Für weitere Fragen nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Sie!

Ihre Veganz Group AG

Über die Veganz Group AG:

Veganz – Gut für dich, besser für alle – ist die Marke für pflanzliche Lebensmittel. 2011 in Berlin gegründet, wurde das Unternehmen als erste vegane Supermarktkette Europas bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie schaffte es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend am Markt zu etablieren. Inzwischen sind die aktuell 120 Produkte der Marke Veganz weltweit in 28 Ländern und in über 18.000 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels und in Drogeriemärkten erhältlich. Zudem wird das Veganz-Produktportfolio kontinuierlich um qualitativ hochwertige, innovative Artikel erweitert sowie die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter unter www.veganz.de.

Pressekontakt:

Moritz Möller | presse@veganz.de | +49 151 657 596 21

Original-Content von: Veganz Group AG, übermittelt

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Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren

14.04.2021 – 09:49

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren


















Berlin (ots)

Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

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Noch als vegane Supermarktkette 2011 gestartet, ist die Veganz Group AG heute Markenartikelhersteller und einziger Vollsortimenter für rein pflanzliche Produkte weltweit. Die aktuell 120 Produkte der Marke Veganz haben sich erfolgreich in rund 28 Ländern und in über 18.000 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels und der Drogerien etabliert. Passend zum 10-jährigen Jubiläum stehen alle Zeichen auf Wachstum. Nun möchte das Unternehmen auch privaten Anleger*innen die Möglichkeit geben, sich an der Erfolgsstory von Veganz über ein Private Placement zu beteiligen.

Aktuelle Umsatzzahlen aus dem Lebensmittelhandel zeigen es: Der Markt für vegane Produkte in Europa boomt. Von Oktober 2019 bis Oktober 2020 erzielte der Handel ein Volumen von 3,6 Milliarden Euro und wuchs damit um 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend geht klar zu pflanzlichen Alternativen tierischer Produkte und auch Veganz wächst weiter. Schon jetzt verzeichnen wir mit einem Umsatz von 9 Millionen Euro allein im ersten Quartal 2021 ein umsatzstarkes Ergebnis – ein Plus von 16 Prozent zum Vorjahr.

Derzeit entsteht mit dem Ausbau unserer Produktionsanlage in Berlin-Brandenburg Europas größte Manufaktur für pflanzliche Alternativen – ein Meilenstein in der Unternehmensentwicklung von Veganz. Auf zukünftig 4500m2 Produktionsfläche werden wir unser Produktportfolio kontinuierlich um vegane Käse- und Fischalternativen sowie texturierte Fleischalternativen, wie z.B. Sojagranulat, Medaillons und Big Steak erweitern und damit der gesteigerten Nachfrage unserer Kund*innen nachkommen.

Um die geplanten Wachstumsunternehmungen auch langfristig finanziell sicher zu stellen, möchte wir als Veganz Group AG insbesondere unser Eigenkapital erhöhen. Aus diesem Anlass gibt das Unternehmen weitere Vorzugsaktien aus, die im Rahmen eines Pre-IPO Private Placement Prozesses interessierten Investor*innen angeboten werden. Erworben werden können die 118.518 Vorzugsaktien noch bis zum 24. Mai 2021.

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Weitere Informationen erhalten Sie unter unter www.veganz.de.

Pressekontakt:

Moritz Möller | presse@veganz.de | +49 151 657 596 21

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Aktuelle Umsatzzahlen aus dem Lebensmittelhandel zeigen es: Der Markt für vegane Produkte in Europa boomt. Von Oktober 2019 bis Oktober 2020 erzielte der Handel ein Volumen von 3,6 Milliarden Euro und wuchs damit um 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Trend geht klar zu pflanzlichen Alternativen tierischer Produkte und auch Veganz wächst weiter. Schon jetzt verzeichnen wir mit einem Umsatz von 9 Millionen Euro allein im ersten Quartal 2021 ein umsatzstarkes Ergebnis – ein Plus von 16 Prozent zum Vorjahr.

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Derzeit entsteht mit dem Ausbau unserer Produktionsanlage in Berlin-Brandenburg Europas größte Manufaktur für pflanzliche Alternativen – ein Meilenstein in der Unternehmensentwicklung von Veganz. Auf zukünftig 4500m2 Produktionsfläche werden wir unser Produktportfolio kontinuierlich um vegane Käse- und Fischalternativen sowie texturierte Fleischalternativen, wie z.B. Sojagranulat, Medaillons und Big Steak erweitern und damit der gesteigerten Nachfrage unserer Kund*innen nachkommen.

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Veganz – Gut für dich, besser für alle – ist die Marke für pflanzliche Lebensmittel. 2011 in Berlin gegründet, wurde das Unternehmen als erste vegane Supermarktkette Europas bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie schaffte es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend am Markt zu etablieren. Inzwischen sind die aktuell 120 Produkte der Marke Veganz weltweit in 28 Ländern und in über 18.000 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels und in Drogeriemärkten erhältlich. Zudem wird das Veganz-Produktportfolio kontinuierlich um qualitativ hochwertige, innovative Artikel erweitert sowie die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert.

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Tillmann/Müller: Weitere Stärkung des Finanzmarktes

14.04.2021 – 09:04

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Müller: Weitere Stärkung des Finanzmarktes


















Berlin (ots)

Koalition beschließt Pfandbriefnovelle und eigenes Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute

Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Covered-Bonds-Richtlinie (EU) 2019/2162 (CBD-Umsetzungsgesetz) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller:

Antje Tillmann: „Mit der Pfandbriefnovelle führen wir europaweit einheitliche Bezeichnungen für gedeckte Schuldverschreibungen ein. Das wird den Vertrieb des deutschen Pfandbriefes im Ausland erleichtern, der seit jeher den Qualitätsstandard in der Branche darstellt. Wir machen außerdem Gebrauch von einem Wahlrecht, das uns die europäische Richtlinie einräumt, und führen eine Fälligkeitsverschiebung für den Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank ein. Auf diese Weise wird im Interesse der Gläubiger Liquiditätsengpässen bis zur Verwertung der Deckungswerte entgegengewirkt.

Daneben haben wir die Aufsicht für Wertpapierinstitute neu geregelt. Diese wurde bislang vom Bankenaufsichtsrecht miterfasst, was aber den spezifischen Anforderungen an die Geschäftsmodelle und anders gelagerten Risiken bei Wertpapierinstituten nicht ausreichend Rechnung getragen hat. Dabei ist es wichtig, dass wir größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Eigenmittelanforderungen, die Geschäftsorganisation sowie die Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane aufstellen. Auf diese Weise sorgen wir für ein proportionales und damit ausgewogenes Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute.“

Sepp Müller: „Mit der Umsetzung der Covered-Bonds-Richtlinie und der einhergehenden Mindestharmonisierung gelingt ein Spagat zwischen vorgegebenen Strukturmerkmalen der Pfandbriefe sowie Mindestanforderungen an den Anlegerschutz auf der einen Seite. Auf der anderen Seite bleibt weiterhin Spielraum für nationale Spezifika. Wir konnten erreichen, dass der Treuhänder im Deckungsregister künftig elektronisch auf Basis bereits existierender technischer Lösungen zustimmen kann. Zudem haben wir Übergangsvorschriften ergänzt, sodass durch neue Offenlegungsanforderungen keine Daten rückwirkend für das jeweilige Vorjahr erhoben werden müssen. Außerdem wurde durch unseren Einsatz erreicht, dass der Praxis Rechnung getragen wird, dass Jahreshöchstentschädigungen bei Gruppen- und Gebäudeeinzelversicherungen der pfandbriefrechtlichen Versicherungspflicht Genüge tun.

Die Herauslösung der Aufsicht über Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz und deren künftige Beaufsichtigung nach drei Größenklassen stärken das Proportionalitätsprinzip der Finanzmarktaufsicht. Wichtig ist dabei, dass die BaFin in Einzelfällen für andere systemrelevante Wertpapierinstitute trotzdem die Geltung des CRD/CRR-Aufsichtsregimes anordnen kann. So ist stets eine risikoangemessene Aufsicht gewährleistet. Im Rahmen parlamentarischen Verhandlungen konnten wir neben der Konkretisierung der verwendeten Gruppenbegriffe eine Reihe von gesetzlichen Klarstellungen erzielen. Darüber hinaus sind insbesondere Änderungen am Kapitalanlagegesetzbuch hervorzuheben. Diese betreffen Übergangsvorschriften und eine Präzisierung bei den Anforderungen an das Anfangskapital von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

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Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
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Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren

14.04.2021 – 09:49

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren


















Berlin (ots)

Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA

13.04.2021 – 11:16

OZONOS GmbH

Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA


















Salzburg (ots)

Mit ihren innovativen mobilen Aircleanern ist die Salzburger OZONOS GmbH Vorreiter im Bereich der Luftreinigung. Nun wagt das 2017 gegründete Start-up den Sprung über den großen Teich. Als erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt die Zertifizierung UL Listed für den nordamerikanischen Markt.

„Wir sind unglaublich stolz“, freut sich OZONOS CEO Fredy Scheucher. „Hinter der Zertifizierung steckt viel Arbeit und beeindruckendes Know-How. Nicht ohne Grund hat es vor uns niemand geschafft, diese Zulassung zu erhalten.“

Pionierarbeit ist der erst 4 Jahre jungen OZONOS GmbH nicht fremd. Die mobilen Luftreiniger basieren auf einer mehrfach patentierten Weiterentwicklung der Ozontechnologie. Während sogenannte Ozongeneratoren bekanntermaßen gefährlich sind, produziert der OZONOS nur geringste Mengen an Ozon und ist nachweislich unbedenklich für Mensch und Tier. Die von der Natur inspirierte Funktionsweise eignet sich im Alltag damit optimal für die Beseitigung von Gerüchen und Aerosolfetten, aber auch Allergenen und Krankheitserregern.

„Uns war es von Anfang an wichtig, dass unsere Produkte mit Hochwertigkeit und Seriosität überzeugen“, so Scheucher. „Deshalb haben wir den OZONOS AC-I 2018 über unseren Produzenten vom TÜV SÜD prüfen lassen. Als weltweit erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt damals eine Haushaltsgerätezulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das war ein Meilenstein.“

Seitdem kommt der mobile Aircleaner nicht nur in Privathaushalten zum Einsatz, sondern auch in der Hotellerie und Gastronomie, in Kindergärten, Schulen, Reisebussen, und bei zahlreichen Ärzten. Die Aufmerksamkeit stieg nicht zuletzt durch das COVID-19 Virus, gegen welches der OZONOS nachweislich eingesetzt werden kann.

Die Expansion nach Nordamerika, als nächster großer Schritt, barg vor allem eine große Herausforderung: die Zertifizierung durch Underwriters Laboratories Inc. als Haushaltsgerät. „UL ist weltweit eine der wichtigsten unabhängigen Einrichtungen für die Prüfung und Zertifizierung von Materialien, Komponenten und Endprodukten im Bereich Produktsicherheit. Um die mobilen Aircleaner an die Anforderungen von UL anzupassen, wurde das aktuelle Gerät für den amerikanischen Markt optimiert. Das Ergebnis: Ein Mehr an Mobilität, Variabilität und Internationalität“, erklärt Klaus Seelenbacher, Projektleiter beim OZONOS Produzenten Digital Elektronik.

Anfang des Jahres stand dem Markteintritt in Kanada und den USA somit nichts mehr im Wege. Der kanadische Distributionspartner CIRVIS Consulting Inc. hielt im Januar die ersten Aircleaner in den Händen und konnte bereits die ersten Kunden für die revolutionäre Luftreinigungstechnologie gewinnen. Fredy Scheucher: „Wir sind uns sicher, dass der OZONOS auch auf dem nordamerikanischen Markt überzeugen wird. Es gibt auch dort nichts Vergleichbares. Wir freuen uns sehr über diesen neuen Meilenstein.“

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