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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

Original-Content von: Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion), übermittelt

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Meilenstein für Saubere Luft: Europäisches Parlament fordert strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid

26.03.2021 – 14:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Meilenstein für Saubere Luft: Europäisches Parlament fordert strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid


















Berlin (ots)

-  EU-Parlament fordert Umsetzung der WHO-Empfehlungen als Grenzwerte in der Luftqualitätsrichtlinie 
-  Neue WHO-Empfehlung für deutlich strengere Grenzwerte wird noch diesen Sommer erwartet 
-  Verwässerungsversuch der konservativen Fraktion unter Leitung der CDU krachend gescheitert 
-  DUH fordert von Bund und Ländern zusätzliche Maßnahmen für Saubere Luft aufgrund der geplanten EU-weiten Verschärfung der Grenzwerte  

Den gestern beschlossenen Bericht des EU-Parlaments zur Luftqualitätsrichtlinie kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Das ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Europa. Das EU-Parlament hat glasklar votiert für eine Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid. Nun muss die EU-Kommission die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO rasch in verbindliche Grenzwerte übersetzen. Jedes Jahr gibt es zahlreiche neue Studien, die erhebliche Gesundheitsauswirkungen von Luftschadstoffbelastungen unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte beweisen. Nachdem die Verwässerungsversuche der konservativen Fraktion im Parlament gescheitert sind, rufen wir die Christliche Diesel-Union CDU auf, ihre Sabotage eines wirksamen Gesundheitsschutzes aufzugeben und sich endlich für Saubere Luft und nicht länger für die Profitinteressen der Automobilindustrie einzusetzen. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Seniorinnen und Senioren müssen endlich wirksam vor Luftschadstoffen und daraus resultierenden Erkrankungen wie Asthma geschützt werden.“

Im gestern Abend mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht schließt sich das EU-Parlament einer Kernforderung der DUH an und fordert eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft. Die Forderung des Parlaments schließt die neuen, von der WHO angekündigten Empfehlungen für diesen Sommer ein. Eine deutliche Absenkung der Empfehlungen gilt als sicher. Die Europäische Kommission hat eine Aktualisierung der Luftreinhalterichtlinie mit Anpassung der Grenzwerte für nächstes Jahr geplant. Während der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid aktuell bei 40 µg/m³ liegt, könnte schon nächstes Jahr ein Grenzwert in Höhe von 20 µg/m³ verbindlich eingeführt werden. Auch für Feinstaub ist eine drastische Verschärfung der Grenzwerte abzusehen.

Link:

Zum Bericht des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0107_EN.pdf

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

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Meilenstein für Saubere Luft: Europäisches Parlament fordert strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid

26.03.2021 – 14:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Meilenstein für Saubere Luft: Europäisches Parlament fordert strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid


















Berlin (ots)

-  EU-Parlament fordert Umsetzung der WHO-Empfehlungen als Grenzwerte in der Luftqualitätsrichtlinie 
-  Neue WHO-Empfehlung für deutlich strengere Grenzwerte wird noch diesen Sommer erwartet 
-  Verwässerungsversuch der konservativen Fraktion unter Leitung der CDU krachend gescheitert 
-  DUH fordert von Bund und Ländern zusätzliche Maßnahmen für Saubere Luft aufgrund der geplanten EU-weiten Verschärfung der Grenzwerte  

Den gestern beschlossenen Bericht des EU-Parlaments zur Luftqualitätsrichtlinie kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Das ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Europa. Das EU-Parlament hat glasklar votiert für eine Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid. Nun muss die EU-Kommission die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO rasch in verbindliche Grenzwerte übersetzen. Jedes Jahr gibt es zahlreiche neue Studien, die erhebliche Gesundheitsauswirkungen von Luftschadstoffbelastungen unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte beweisen. Nachdem die Verwässerungsversuche der konservativen Fraktion im Parlament gescheitert sind, rufen wir die Christliche Diesel-Union CDU auf, ihre Sabotage eines wirksamen Gesundheitsschutzes aufzugeben und sich endlich für Saubere Luft und nicht länger für die Profitinteressen der Automobilindustrie einzusetzen. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Seniorinnen und Senioren müssen endlich wirksam vor Luftschadstoffen und daraus resultierenden Erkrankungen wie Asthma geschützt werden.“

Im gestern Abend mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht schließt sich das EU-Parlament einer Kernforderung der DUH an und fordert eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaub und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft. Die Forderung des Parlaments schließt die neuen, von der WHO angekündigten Empfehlungen für diesen Sommer ein. Eine deutliche Absenkung der Empfehlungen gilt als sicher. Die Europäische Kommission hat eine Aktualisierung der Luftreinhalterichtlinie mit Anpassung der Grenzwerte für nächstes Jahr geplant. Während der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid aktuell bei 40 µg/m³ liegt, könnte schon nächstes Jahr ein Grenzwert in Höhe von 20 µg/m³ verbindlich eingeführt werden. Auch für Feinstaub ist eine drastische Verschärfung der Grenzwerte abzusehen.

Link:

Zum Bericht des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0107_EN.pdf

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

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Karliczek: Wir haben alle an Bord – Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums

26.03.2021 – 14:25

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Karliczek: Wir haben alle an Bord – Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums


















Karliczek: Wir haben alle an Bord - Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums
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Berlin (ots)

Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit ist von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten und die EU-Forschungskommissarin haben nunmehr die „Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ unterzeichnet. Damit ist eine gemeinsame Basis für weitere Schritte zum Schutz der Grundwerte im Europäischen Forschungsraum geschaffen worden. Die Bonner Erklärung wurde im Oktober vergangenen Jahres unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft initiiert. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten nicht alle Mitgliedstaaten die Erklärung vor Ort bei einer gemeinsamen Konferenz der EU-Forschungsministerinnen und -minister in Bonn unterzeichnen. Die fehlenden Unterschriften wurden deshalb im schriftlichen Verfahren nachträglich eingeholt. Auch internationale Partner unterstützen die Bonner Erklärung, darunter Israel, Kanada, Mexiko, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und unseres Wohlstands. Ich freue mich, dass nun alle EU-Mitgliedsstaaten die Bonner Erklärung unterzeichnet haben. Das ist ein ganz klares Bekenntnis zur hohen Bedeutung der Forschungsfreiheit für Europa. Darauf wollen wir aufbauen und jetzt konkrete Schritte einleiten, um die Inhalte der Erklärung umzusetzen.

Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist messbar. Wir möchten deshalb den Europäischen Forschungsraum enger mit dem Europäischen Hochschulraum verzahnen. Für beide Bereichen wurde vereinbart, vergleichbare Monitoring-Systeme zu entwickeln. Sie ermöglichen, Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit transparent zu machen. Das schafft in Zukunft die Grundlage, Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit klarer aufzuzeigen und sich besser dagegen wehren zu können. Ich begrüße und unterstütze deshalb auch den Vorschlag aus der Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit künftig bei Hochschulrankings zu berücksichtigen. Exzellente und freie Wissenschaft – das suchen Forschende und Studierende.

Der Schutz der Forschungsfreiheit ist auch eine wichtige Grundlage für vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit – gerade bei Kooperationen über Grenzen hinweg. Ich freue mich deshalb, dass auch bedeutende internationale Partnerländer der EU sich hinter die Bonner Erklärung gestellt haben.“

Hintergrund:

Mit Unterzeichnung der Bonner Erklärung bestärken alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, vertreten durch Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, ihr gemeinsames Verständnis zur Forschungsfreiheit. Sie sprechen sich durch die Erklärung für eine vielfältige, kreative und unabhängige Forschungslandschaft zum Wohle unserer Gesellschaften aus. Forschende sollen ihre Forschungsfragen frei definieren, Methoden frei wählen und Publikationsformen bestimmen können. Die institutionelle Autonomie der Forschungsorganisationen bildet eine wichtige Grundlage für die Freiheit der Forschung.

Auch die großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland und Europa begrüßen die Bonner Erklärung. Der Wissenschaftsrat unterstützt in seinem Positionspapier zur Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems den Ansatz der Bonner Erklärung und regt an, dass die Kernprinzipien der Wissenschaftsfreiheit ein wesentliches Moment in den Internationalisierungsanstrengungen werden.

Weitere Informationen:

Link zum Text der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit:

https://www.bmbf.de/files/Bonner_Erklaerung_DEU.pdf

Link zur Pressemitteilung des BMBF zur Ministerkonferenz zum Europäischen Forschungsraum 2020

https://ots.de/Y2Bf6H

Weitere Informationen zum Europäischen Forschungsraum

https://www.bmbf.de/de/forschen-in-europa-278.html

Link zur Pressemitteilung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen

https://ots.de/Ppxrqd

Link zum Positionspapier des Wissenschaftsrates

https://www.wissenschaftsrat.de/download/2021/8834-21.html

Link zu den 2020 Daten des Academic Freedom Index https://www.gppi.net/media/KinzelbachEtAl_2021_Free_Universities_AFi-2020.pdf

Pressekontakt:

Pressestelle BMBF
Postanschrift
11055 Berlin
Tel.+49 30 1857-5050
Fax+49 30 1857-5551
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Karliczek: Wir haben alle an Bord – Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums

26.03.2021 – 14:25

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Karliczek: Wir haben alle an Bord – Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums


















Karliczek: Wir haben alle an Bord - Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums
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Berlin (ots)

Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit ist von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten und die EU-Forschungskommissarin haben nunmehr die „Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit“ unterzeichnet. Damit ist eine gemeinsame Basis für weitere Schritte zum Schutz der Grundwerte im Europäischen Forschungsraum geschaffen worden. Die Bonner Erklärung wurde im Oktober vergangenen Jahres unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft initiiert. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten nicht alle Mitgliedstaaten die Erklärung vor Ort bei einer gemeinsamen Konferenz der EU-Forschungsministerinnen und -minister in Bonn unterzeichnen. Die fehlenden Unterschriften wurden deshalb im schriftlichen Verfahren nachträglich eingeholt. Auch internationale Partner unterstützen die Bonner Erklärung, darunter Israel, Kanada, Mexiko, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und unseres Wohlstands. Ich freue mich, dass nun alle EU-Mitgliedsstaaten die Bonner Erklärung unterzeichnet haben. Das ist ein ganz klares Bekenntnis zur hohen Bedeutung der Forschungsfreiheit für Europa. Darauf wollen wir aufbauen und jetzt konkrete Schritte einleiten, um die Inhalte der Erklärung umzusetzen.

Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist messbar. Wir möchten deshalb den Europäischen Forschungsraum enger mit dem Europäischen Hochschulraum verzahnen. Für beide Bereichen wurde vereinbart, vergleichbare Monitoring-Systeme zu entwickeln. Sie ermöglichen, Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit transparent zu machen. Das schafft in Zukunft die Grundlage, Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit klarer aufzuzeigen und sich besser dagegen wehren zu können. Ich begrüße und unterstütze deshalb auch den Vorschlag aus der Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit künftig bei Hochschulrankings zu berücksichtigen. Exzellente und freie Wissenschaft – das suchen Forschende und Studierende.

Der Schutz der Forschungsfreiheit ist auch eine wichtige Grundlage für vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit – gerade bei Kooperationen über Grenzen hinweg. Ich freue mich deshalb, dass auch bedeutende internationale Partnerländer der EU sich hinter die Bonner Erklärung gestellt haben.“

Hintergrund:

Mit Unterzeichnung der Bonner Erklärung bestärken alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, vertreten durch Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, ihr gemeinsames Verständnis zur Forschungsfreiheit. Sie sprechen sich durch die Erklärung für eine vielfältige, kreative und unabhängige Forschungslandschaft zum Wohle unserer Gesellschaften aus. Forschende sollen ihre Forschungsfragen frei definieren, Methoden frei wählen und Publikationsformen bestimmen können. Die institutionelle Autonomie der Forschungsorganisationen bildet eine wichtige Grundlage für die Freiheit der Forschung.

Auch die großen Wissenschaftsorganisationen in Deutschland und Europa begrüßen die Bonner Erklärung. Der Wissenschaftsrat unterstützt in seinem Positionspapier zur Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems den Ansatz der Bonner Erklärung und regt an, dass die Kernprinzipien der Wissenschaftsfreiheit ein wesentliches Moment in den Internationalisierungsanstrengungen werden.

Weitere Informationen:

Link zum Text der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit:

https://www.bmbf.de/files/Bonner_Erklaerung_DEU.pdf

Link zur Pressemitteilung des BMBF zur Ministerkonferenz zum Europäischen Forschungsraum 2020

https://ots.de/Y2Bf6H

Weitere Informationen zum Europäischen Forschungsraum

https://www.bmbf.de/de/forschen-in-europa-278.html

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https://www.wissenschaftsrat.de/download/2021/8834-21.html

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26.03.2021 – 18:55

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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

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EU-Terminvorschau vom 28. bis 31. März 2021

26.03.2021 – 14:15

Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 28. bis 31. März 2021


















Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Sonntag, 28. März

Griechenland: Innenkommissarin Johansson besucht griechische Inseln und trifft Premierminister Mitsotakis

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson reist nach Griechenland, um über das Migrationsmanagement und insbesondere über die Aufnahmebedingungen auf den griechischen Inseln zu sprechen. Die Kommissarin besucht die Inseln Samos und Lesbos und wird mit Vertretern der lokalen und regionalen Behörden sowie mit Nichtregierungsorganisationen und den vor Ort tätigen UN- und EU-Agenturen zusammentreffen. Am Dienstag wird sie in Athen mit Premierminister Kyriakos Mitsotakis, Außenminister Nikos Dendias, dem Minister für Migration und Asyl Notis Mitarachi und dem Minister für Bürgerschutz Michalis Chrysochoid zusammenkommen. Weitere Informationen dazu hier.

Montag, 29. März

Online: De-Briefing zum Europäischen Rat mit Patrick Lobis

Der Europäische Rat tagte am 25. März und beschäftigte sich u.a. mit der Bestandsaufnahme der Bereitstellung von Impfstoffen und der epidemiologischen Lage, dem digitalen Kompass, der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, den Prioritäten für das Europäische Semester 2021, der Lage im östlichen Mittelmeerraum und den Beziehungen der EU zu Russland. Einen Erstkommentar beim De-Briefing der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. hält Patrick Lobis, stv. Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Fragen und Kommentare per Chat und via Twitter einbringen. Nach Anmeldung kann an der GoToMeeting-Videokonferenz ab 14 Uhr teilgenommen werden.

Online: Brüsseler Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region (bis 30. März)

Die fünfte Brüsseler Konferenz zur „Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region“ bringt internationale Organisationen, die EU, die UN-Agenturen und eine Reihe von Ländern zusammen, um weitere Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für die Menschen in Syrien und ihre Aufnahmegemeinschaften zu mobilisieren. Die Konferenz ist die wichtigste Geberveranstaltung für Syrien und die Region im Jahr 2021. Erweiterungskommissar Olivér Várhelyi eröffnet die Konferenz als Vorsitzender eines Panels zur wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung nachhaltiger Lebensgrundlagen von 10:00-11:30 Uhr. Am Dienstag hält der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, gegen 13 Uhr eine Eröffnungsrede der Ministerkonferenz. Kommissar Várhelyi spricht erneut von 15:50-17:30 Uhr auf einem Panel zur Resilienz der Region sowie den Herausforderungen und Verantwortlichkeiten der Nachbarländer. Im Anschluss folgt eine Sitzung mit dem Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarcic, über die Frage nach effektiver humanitärer Hilfe von 17:30-20:00 Uhr. Lenarcic verkündet um 20 Uhr, wie viele Hilfszahlungen insgesamt über die Geber organisiert werden konnten. Beide Tage der Konferenz werden live via Europa by Satellite übertragen. Weitere Informationen hier.

Lissabon/Livestream: Auftakt-Veranstaltung zum Europäischen Jahr der Schiene 2021

2021 ist das Europäische Jahr der Schiene. Der Schienenverkehr soll durch Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen, die in der gesamten EU stattfinden sollen, als nachhaltiges, innovatives und sicheres Verkehrsmittel gefördert werden. Die Auftaktveranstaltung zum Europäischen Jahr der Schiene wird von der portugiesischen Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission organisiert. Die virtuelle Konferenz wird von 14:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) aus Lissabon per Livestream übertragen, am Vorabend des informellen Ministerratstreffens zum Thema Schienenverkehr. Die Konferenz wird von Adina Valean, EU-Kommissarin für Verkehr, und Pedro Nuno Santos, Portugals Minister für Infrastruktur und Wohnungsbau, eröffnet. Alle Informationen zum Kickoff-Event hier. Die Veranstaltung ist offen für alle, vom Bahnprofi bis zum Zugliebhaber. Der Livestream-Link wird hier vor der Konferenz mitgeteilt.

Dienstag, 30. März

Online: Diskussion zur transatlantischen Zusammenarbeit in der Digitalpolitik mit Werner Stengg

In den letzten Jahren waren die transatlantischen Beziehungen von Spannungen und Konflikten geprägt. Dabei war und ist das amerikanisch-europäische Bündnis ein Garant für die Wahrung demokratischer Grundwerte und von Wohlstand. Neben zentralen Fragen zu Klimawandel, Sicherheitsinfrastruktur oder Globalisierung stehen auch digitalpolitische Themen im Fokus. Die Liste offener Punkte in der Digitalpolitik ist umfangreich und betrifft bei weitem nicht nur Fragen des Datenschutzes. Vielmehr geht es um ein grundlegendes Verständnis, wie im Digitalzeitalter eine tragfähige multilaterale Zusammenarbeit gestaltet werden kann. Werner Stengg, Experte im Kabinett der Kommissarin und Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, nimmt an der Diskussionsrunde im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Digitale Agenda“ des Verlags Der Tagesspiegel und Microsoft Deutschland teil. Die virtuelle Teilnahme ist von 12:00-13:15 Uhr nach Anmeldung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Per Videokonferenz: Informelle Tagung der Verkehrsministerinnen und -minister

Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten über aktuelle Angelegenheiten im Bereich Verkehr. Weitere Informationen folgen in Kürze hier.

Mittwoch, 31. März

Online: MSC Roundtable „Digital Trust“ mit Kommissionsvizepräsidentin Jourová

Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová spricht per Videokonferenz bei einem Munich Security Roundtable zum Thema „Digital Trust“, auf dem das Munich Security Brief Presentation „Error 404 – Trust Not Found: A European Survey on Digital (Dis)trust“ präsentiert wird. Die virtuelle Veranstaltung wird von 15:00-16:30 Uhr via Microsoft Teams übertragen, Details folgen.

Pressekontakt:

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Tel.: 030 – 2280 2250

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

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