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GSB stellt mit GSTelecom App ihre neuste Entwicklung und Technologie vor

12.03.2021 – 15:08

GSB Gold Standard Corporate

GSB stellt mit GSTelecom App ihre neuste Entwicklung und Technologie vor


















GSB stellt mit GSTelecom App ihre neuste Entwicklung und Technologie vor
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Hamburg (ots)

Die Welt der Technologie passt sich immer weiter den heutigen Erfordernissen der Menschheit an, sie wächst und expandiert in einem exponentiellen Tempo und diese klare und zutreffende Aussage gilt vor allem für die Technologie der Blockchain.

Wir befinden uns im Jahr zehn seitdem es die erfolgreiche Geschichte der Blockchain gibt, einer Technologie die zuerst durch die Bitcoin, einer Kryptowährung auf Basis eines dezentral organisierten Buchungssystems, dann durch die Ethereum Foundation und nunmehr durch viele Software- und Hightech-Unternehmen und Communitys bekannt wurde, welche rund um die Uhr daran arbeiten, Dienstleistungen und Produkte für und vor allem durch Blockchain zu entwickeln.

Ein solches Unternehmen unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzenden Josip Heit, mit der Konzernstruktur eines Software-Powerhauses ist die GSB Hamburg AG, mit Sitz in der legendären Hafenstadt Hamburg, im Norden von Deutschland, wobei der Name und die Marke für sich selbst in diesem Bereich seit dem Jahre 2011 erstellt und durch erfolgreiche Innovationen, wie unter anderem dem G999, auf dem Gebiet der Technologie bekannt wurde.

Ihre jüngste Ankündigung einer neuen Entwicklung, welche die GSB auf den internationalen Markt bringen will, ist ihre GSTelecom-Anwendung. Dies ist eine Blockchain-gesicherte und betriebene Plattform, welche es allen Nutzern ermöglicht, Voice-Chats, Nachrichten und Bilder zu senden und zu empfangen, alles verschlüsselt über die Blockchain.Eine Blockchain ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, auch „Blöcke“ genannt, welche mittels kryptografischer Verfahren miteinander verkettet sind. Jeder einzelne Block enthält dabei typischerweise einen kryptografisch sicheren Hash (Streuwert) des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten, wodurch Betrug und Manipulation unmöglich wird und den Nutzern absolute Sicherheit zusichert.

Wie das funktioniert hat sich seit Jahrhunderten erfolgreich bewährt und stoppt unter anderem auch jede Art von ungebeten sowie unerwünschten Lauschangriffen. In der kurzen Erklärung versteht man innerhalb von Sekunden die Technik, denn bei dieser genauso genialen wie vor allem raffinierten Technik werden sinnbildlich zwei Stöcke nebeneinandergelegt und quer eingeritzt, wobei jede Kerbe einer anzunehmenden Schuld entspricht. Der Gläubiger nimmt einen Stock, der Schuldner den anderen. Der Gläubiger wird keine Kerbe hinzufügen und der Schuldner keine beseitigen können, da der Vergleich der zwei Stöcke die Fälschung sofort offenbaren würde.

Ziemlich einfach, oder? Eine uralte, aber vor allem hochmoderne Technik, welche mittels Zeitstempel und Verschlüsselung erweiterbar, mit der aktuellen Technik des 21. Jahrhunderts nicht zu manipulieren ist. Eine Blockchain ist so gesehen nichts Anderes als ein weltweites, auf unzählige Computer ausgeweitetes Kerbholz.

Warum ist die neue Entwicklung der GSB so wichtig, warum sollte sich Jedermann damit beschäftigen und darauf achten?

Privatsphäre! Privatsphäre ist König in unserer Zeit, sagt Josip Heit als Vorstandsvorsitzender der GSB AG. Die jüngsten Datenschutzverletzungen, der damit einhergehend fragwürdige Verkauf und die eingeschlossene Weitergabe von Daten durch große Konzerne und Unternehmen ist es, denen sich die Öffentlichkeit bewusst und unbewusst mit ihrer Zustimmung eines einzigen Klicks ausliefert. Dies sind die sogenannten Errungenschaften der neuen Formen von Kommunikation.

Derzeit laufen die meisten bekannten Chat-Anwendungen über Verschlüsselungsschlüssel. Der grundlegende Fehler dabei ist jedoch, dass die Verschlüsselung immer noch auf zentralen Servern gehalten, gespeichert und auch verteilt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Daten, Nachrichten oder Inhalte, die über diese Verschlüsselungen geteilt werden, dann immer noch auf diesen Servern „gehalten“ und zu jeder Zeit „zugänglich“ sind.Josip Heit betont in diesem Zusammenhang und mit Blick auf die neuste Entwicklung der GSB Gold Standard Corporate: „Dies ist radikal anders als bei der Blockchain, und zwar hier für die GSTelecom genannte App!“

„GSTelecom“ schafft eine sichere, private und geschützte Messaging-Plattform, bei welcher keine Informationen von einer dritten Partei gehalten werden oder für diese zugänglich sind. Einfach ausgedrückt: Mit „GSTelecom“ gibt es jetzt einen „kostenpflichtigen“ Dienst, den Fachleute, Einzelpersonen und Unternehmen nutzen können, um Daten und Informationen auszutauschen, ohne das die Gefahr besteht, dass Dritte zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen und sie verwenden können.

Wird die Öffentlichkeit bereit sein, einen „kostenpflichtigen“ Dienst zu nutzen, wenn so viele andere kostenlos sind? Diese Frage haben wurde aktuell von internationalen Journalisten dem Chefentwickler der technischen GSB-Abteilungen gestellt, worauf Alexandru Cocindau antwortete dazu klar und deutlich nachvollziehbar:“Kostenlos? Nein, nichts auf dieser Welt ist leider kostenlos. Wichtige Daten sind in der heutigen Zeit nicht nur essentiell einer der wichtigsten Rohstoffe und können in ihrer Bedeutung sogar Währungen gleichgesetzt werden. Und selbige werden an die Meistbietenden verkauft und die ganze Zeit über genutzt. Die Entscheidungen, welche wir für Autos, Kleidung, Häuser treffen, werden oft für uns getroffen. Weil sie uns durch die Werbung angepriesen werden und dies wahrnehmbar die ganze Zeit. Das liegt daran, dass unsere Daten in keiner Weise sicher sind. Die Menschen sehen das jetzt. Sie wollen ihre Freiheit zurückbekommen, dabei ist es fast zu spät denn die Zeit läuft. Als die Menschen vom Pferd auf das Auto umgestiegen sind, kauften ein Auto und zahlten dann für das Benzin, um es zu fahren. Warum? Weil sie mehr Freiheit wollten, um weiterzufahren, schneller zu fahren und mehr zu erleben! Wenn die Menschen einen Wert in GSTelecom sehen, dann glaube ich, dass sie gerne eine sogenannte „Benzin“-Gebühr bezahlen werden, um die grundsätzlich notwendige Kontrolle über ihre Privatsphäre zu haben.“

Dazu ergänzt Josip Heit vor internationalen Medienvertretern in aktuellen Interviews: „Wir müssen verstehen, dass dies eine neue Ära der Privatsphäre ist, die geboren wurde, GSTelecom ist sicherlich die Chat-App, die Sie in der Zukunft verwenden möchten, um sich sicher zu fühlen, da niemand außer den Benutzern die Kontrolle über ihre eigene Kommunikation haben wird.“

Darüber hinaus verweist Heit auf ein ganz aktuelles Beispiel: In dieser Woche, am 10. März 2021 sorgte ein Großbrand für Zerstörung bei Europas größtem Hosting Anbieter OVH in Straßburg (Frankreich), bei welchem das Rechenzentrum SBG2 und Teile von SBG1 abgebrannt sind.Kunden von OVH, einem der größten Hosting Anbieter in Europa und auch weltweit einer der bedeutenderen Anbieter hinter den Branchenriesen Amazon AWS, Microsoft Azure und Google Cloud, sind aktuell von der Zerstörung, welche das Feuer angerichtet hat massiv betroffen.Dazu führt Josip Heit aus, die nächste Markt Sensation der GSB betrifft mit nur wenigen Klicks die dezentral kostengünstige Speicherung von Daten und ermöglicht zudem die sichere Daten-Versendung mittels der Blockchain-Technologie.

Mit der Geburt einer neuen Ära des Datenschutzes ist „GSTelecom“ also sicherlich mehr als eine Plattform, welche man in diesem Bereich dringend zu seinem eigenen Vorteil beobachten sollte. Sie können die „GSTelecom App“ sowohl für Apple als auch für Android herunterladen:

GOOGLE PLAY STORE:https://play.google.com/store/apps/details?id=block.chain.chat

APPLE STORE:https://apps.apple.com/tt/app/gstelecom-by-g999-blockchain/id1547577247

Pressekontakt:

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Große Bleichen 35
20354 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
Presseabteilung: Frau Berger
Telefon: +49 40 376 69 19 – 0
Mail: Media@G999main.net
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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
53852 Niederkassel
pressestelle@vod-ev.org
Tel.: +49 (0)800 8063338
www.vod-ev.org

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Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz

12.03.2021 – 15:13

CODUKA GmbH

Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz


















Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz
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Berlin (ots)

Der Datenschutz ist immer wieder ein großes Thema, insbesondere auch wenn es um den Straßenverkehr geht. Nun stehen auch die Bußgeldstellen diesbezüglich in der Kritik. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben im Falle eines Bußgeldverfahrens Datenschutzverstöße festgestellt. Worum es dabei ging und wie Sie sich gegen den Missbrauch persönlicher Daten schützen können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Ein Autofahrer war einem weiteren Fahrzeug auf der A61 bei Waldlaubersheim zu dicht aufgefahren. Mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h hätte er ungefähr 60 Meter Abstand einhalten müssen. Eine temporär installierte Kamera zeichnete aber nur 27 Meter auf. Das Ergebnis: Der Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 75 Euro sowie die Ankündigung der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Angaben des Mannes habe das andere Fahrzeug kurz vorher die Spur gewechselt. Daher habe er so wenig Abstand gehalten. Im Falle des Betroffenen gab es jedoch ein ganz anderes Problem: den Datenschutz.

Die zuständige Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem automatisiert einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angefordert. Zu finden sind in diesem Register unter anderem die Straßenverkehrsverstöße sowie die hieraus resultierenden Punkte oder Maßnahmen bezüglich eines Verkehrsteilnehmers. Mit der Abfrage wollte die Bußgeldstelle herausfinden, ob der Fahrer bereits in der Vergangenheit Verstöße begangen hat. Dies kann unter anderem die Erhöhung der sogenannten Regelgeldbuße mit sich bringen.

Die Bußgeldstelle hat diese Anfrage allerdings zu früh gestellt – und das stellt ein Problem dar. Denn in der Regel prüft die Bußgeldstelle zunächst, wer der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist. An diesen wird dann ein Anhörungsbogen gesendet. Gleichzeitig kommt es zur Datenanforderung beim Fahrerlaubnisregister. An dieser Stelle ist es dafür aber nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch zu früh. Der Halter eines Fahrzeugs muss nämlich nicht zwingend auch der tatsächliche Fahrzeugführer gewesen sein.

„Dieses Vorgehen stellt ganz klar einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und der damit einhergehenden Erfahrung der Partneranwälte von Geblitzt.de können wir sagen, dass dieser und ähnliche Fehler häufiger in den Bußgeldverfahren festzustellen sind. Daher prüfen unsere Partneranwälte Aspekte wie diesen und bringen entsprechende Einwände, wenn passend, auch vor. Um allerdings mögliche Folgen eines derartigen Verstoßes zu bewerten, ist immer die Frage zu beantworten, wie gravierend der Behördenfehler war. Grundsätzlich ist kein zwingender Rückschluss möglich, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz zwingend zu einer Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens führt. Am Ende entscheidet immer der Richter im Rahmen des ihm teilweise zustehenden Ermessens“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von www.geblitzt.de.

Im Falle des betroffenen Autofahrers reduzierte die Richterin das im Raum stehende Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro, was unter anderem dazu führte, dass die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister einfiel (Amtsgericht Bad Kreuznach AZ: 47 OWi 1044 Js 15488/20).

„Das Thema Datenschutz ist und bleibt, egal ob es eine Strafmilderung für den Autofahrer gibt oder nicht, ein wichtiges. Oft wird damit viel zu leichtsinnig umgangen. Die Debatte macht nur wiederholt deutlich, dass es sinnvoll und gut ist, seinen Bußgeldbescheid immer prüfen zu lassen“, so Ginhold weiter.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Spiegel: „Wie Verkehrssünder vom Datenschutz profitieren können“, 11.3.21.

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CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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GSB stellt mit GSTelecom App ihre neuste Entwicklung und Technologie vor

12.03.2021 – 15:08

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GSB stellt mit GSTelecom App ihre neuste Entwicklung und Technologie vor
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Die Welt der Technologie passt sich immer weiter den heutigen Erfordernissen der Menschheit an, sie wächst und expandiert in einem exponentiellen Tempo und diese klare und zutreffende Aussage gilt vor allem für die Technologie der Blockchain.

Wir befinden uns im Jahr zehn seitdem es die erfolgreiche Geschichte der Blockchain gibt, einer Technologie die zuerst durch die Bitcoin, einer Kryptowährung auf Basis eines dezentral organisierten Buchungssystems, dann durch die Ethereum Foundation und nunmehr durch viele Software- und Hightech-Unternehmen und Communitys bekannt wurde, welche rund um die Uhr daran arbeiten, Dienstleistungen und Produkte für und vor allem durch Blockchain zu entwickeln.

Ein solches Unternehmen unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzenden Josip Heit, mit der Konzernstruktur eines Software-Powerhauses ist die GSB Hamburg AG, mit Sitz in der legendären Hafenstadt Hamburg, im Norden von Deutschland, wobei der Name und die Marke für sich selbst in diesem Bereich seit dem Jahre 2011 erstellt und durch erfolgreiche Innovationen, wie unter anderem dem G999, auf dem Gebiet der Technologie bekannt wurde.

Ihre jüngste Ankündigung einer neuen Entwicklung, welche die GSB auf den internationalen Markt bringen will, ist ihre GSTelecom-Anwendung. Dies ist eine Blockchain-gesicherte und betriebene Plattform, welche es allen Nutzern ermöglicht, Voice-Chats, Nachrichten und Bilder zu senden und zu empfangen, alles verschlüsselt über die Blockchain.Eine Blockchain ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, auch „Blöcke“ genannt, welche mittels kryptografischer Verfahren miteinander verkettet sind. Jeder einzelne Block enthält dabei typischerweise einen kryptografisch sicheren Hash (Streuwert) des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten, wodurch Betrug und Manipulation unmöglich wird und den Nutzern absolute Sicherheit zusichert.

Wie das funktioniert hat sich seit Jahrhunderten erfolgreich bewährt und stoppt unter anderem auch jede Art von ungebeten sowie unerwünschten Lauschangriffen. In der kurzen Erklärung versteht man innerhalb von Sekunden die Technik, denn bei dieser genauso genialen wie vor allem raffinierten Technik werden sinnbildlich zwei Stöcke nebeneinandergelegt und quer eingeritzt, wobei jede Kerbe einer anzunehmenden Schuld entspricht. Der Gläubiger nimmt einen Stock, der Schuldner den anderen. Der Gläubiger wird keine Kerbe hinzufügen und der Schuldner keine beseitigen können, da der Vergleich der zwei Stöcke die Fälschung sofort offenbaren würde.

Ziemlich einfach, oder? Eine uralte, aber vor allem hochmoderne Technik, welche mittels Zeitstempel und Verschlüsselung erweiterbar, mit der aktuellen Technik des 21. Jahrhunderts nicht zu manipulieren ist. Eine Blockchain ist so gesehen nichts Anderes als ein weltweites, auf unzählige Computer ausgeweitetes Kerbholz.

Warum ist die neue Entwicklung der GSB so wichtig, warum sollte sich Jedermann damit beschäftigen und darauf achten?

Privatsphäre! Privatsphäre ist König in unserer Zeit, sagt Josip Heit als Vorstandsvorsitzender der GSB AG. Die jüngsten Datenschutzverletzungen, der damit einhergehend fragwürdige Verkauf und die eingeschlossene Weitergabe von Daten durch große Konzerne und Unternehmen ist es, denen sich die Öffentlichkeit bewusst und unbewusst mit ihrer Zustimmung eines einzigen Klicks ausliefert. Dies sind die sogenannten Errungenschaften der neuen Formen von Kommunikation.

Derzeit laufen die meisten bekannten Chat-Anwendungen über Verschlüsselungsschlüssel. Der grundlegende Fehler dabei ist jedoch, dass die Verschlüsselung immer noch auf zentralen Servern gehalten, gespeichert und auch verteilt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Daten, Nachrichten oder Inhalte, die über diese Verschlüsselungen geteilt werden, dann immer noch auf diesen Servern „gehalten“ und zu jeder Zeit „zugänglich“ sind.Josip Heit betont in diesem Zusammenhang und mit Blick auf die neuste Entwicklung der GSB Gold Standard Corporate: „Dies ist radikal anders als bei der Blockchain, und zwar hier für die GSTelecom genannte App!“

„GSTelecom“ schafft eine sichere, private und geschützte Messaging-Plattform, bei welcher keine Informationen von einer dritten Partei gehalten werden oder für diese zugänglich sind. Einfach ausgedrückt: Mit „GSTelecom“ gibt es jetzt einen „kostenpflichtigen“ Dienst, den Fachleute, Einzelpersonen und Unternehmen nutzen können, um Daten und Informationen auszutauschen, ohne das die Gefahr besteht, dass Dritte zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen und sie verwenden können.

Wird die Öffentlichkeit bereit sein, einen „kostenpflichtigen“ Dienst zu nutzen, wenn so viele andere kostenlos sind? Diese Frage haben wurde aktuell von internationalen Journalisten dem Chefentwickler der technischen GSB-Abteilungen gestellt, worauf Alexandru Cocindau antwortete dazu klar und deutlich nachvollziehbar:“Kostenlos? Nein, nichts auf dieser Welt ist leider kostenlos. Wichtige Daten sind in der heutigen Zeit nicht nur essentiell einer der wichtigsten Rohstoffe und können in ihrer Bedeutung sogar Währungen gleichgesetzt werden. Und selbige werden an die Meistbietenden verkauft und die ganze Zeit über genutzt. Die Entscheidungen, welche wir für Autos, Kleidung, Häuser treffen, werden oft für uns getroffen. Weil sie uns durch die Werbung angepriesen werden und dies wahrnehmbar die ganze Zeit. Das liegt daran, dass unsere Daten in keiner Weise sicher sind. Die Menschen sehen das jetzt. Sie wollen ihre Freiheit zurückbekommen, dabei ist es fast zu spät denn die Zeit läuft. Als die Menschen vom Pferd auf das Auto umgestiegen sind, kauften ein Auto und zahlten dann für das Benzin, um es zu fahren. Warum? Weil sie mehr Freiheit wollten, um weiterzufahren, schneller zu fahren und mehr zu erleben! Wenn die Menschen einen Wert in GSTelecom sehen, dann glaube ich, dass sie gerne eine sogenannte „Benzin“-Gebühr bezahlen werden, um die grundsätzlich notwendige Kontrolle über ihre Privatsphäre zu haben.“

Dazu ergänzt Josip Heit vor internationalen Medienvertretern in aktuellen Interviews: „Wir müssen verstehen, dass dies eine neue Ära der Privatsphäre ist, die geboren wurde, GSTelecom ist sicherlich die Chat-App, die Sie in der Zukunft verwenden möchten, um sich sicher zu fühlen, da niemand außer den Benutzern die Kontrolle über ihre eigene Kommunikation haben wird.“

Darüber hinaus verweist Heit auf ein ganz aktuelles Beispiel: In dieser Woche, am 10. März 2021 sorgte ein Großbrand für Zerstörung bei Europas größtem Hosting Anbieter OVH in Straßburg (Frankreich), bei welchem das Rechenzentrum SBG2 und Teile von SBG1 abgebrannt sind.Kunden von OVH, einem der größten Hosting Anbieter in Europa und auch weltweit einer der bedeutenderen Anbieter hinter den Branchenriesen Amazon AWS, Microsoft Azure und Google Cloud, sind aktuell von der Zerstörung, welche das Feuer angerichtet hat massiv betroffen.Dazu führt Josip Heit aus, die nächste Markt Sensation der GSB betrifft mit nur wenigen Klicks die dezentral kostengünstige Speicherung von Daten und ermöglicht zudem die sichere Daten-Versendung mittels der Blockchain-Technologie.

Mit der Geburt einer neuen Ära des Datenschutzes ist „GSTelecom“ also sicherlich mehr als eine Plattform, welche man in diesem Bereich dringend zu seinem eigenen Vorteil beobachten sollte. Sie können die „GSTelecom App“ sowohl für Apple als auch für Android herunterladen:

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Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz

12.03.2021 – 15:13

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Der Datenschutz ist immer wieder ein großes Thema, insbesondere auch wenn es um den Straßenverkehr geht. Nun stehen auch die Bußgeldstellen diesbezüglich in der Kritik. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben im Falle eines Bußgeldverfahrens Datenschutzverstöße festgestellt. Worum es dabei ging und wie Sie sich gegen den Missbrauch persönlicher Daten schützen können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Ein Autofahrer war einem weiteren Fahrzeug auf der A61 bei Waldlaubersheim zu dicht aufgefahren. Mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h hätte er ungefähr 60 Meter Abstand einhalten müssen. Eine temporär installierte Kamera zeichnete aber nur 27 Meter auf. Das Ergebnis: Der Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 75 Euro sowie die Ankündigung der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Angaben des Mannes habe das andere Fahrzeug kurz vorher die Spur gewechselt. Daher habe er so wenig Abstand gehalten. Im Falle des Betroffenen gab es jedoch ein ganz anderes Problem: den Datenschutz.

Die zuständige Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem automatisiert einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angefordert. Zu finden sind in diesem Register unter anderem die Straßenverkehrsverstöße sowie die hieraus resultierenden Punkte oder Maßnahmen bezüglich eines Verkehrsteilnehmers. Mit der Abfrage wollte die Bußgeldstelle herausfinden, ob der Fahrer bereits in der Vergangenheit Verstöße begangen hat. Dies kann unter anderem die Erhöhung der sogenannten Regelgeldbuße mit sich bringen.

Die Bußgeldstelle hat diese Anfrage allerdings zu früh gestellt – und das stellt ein Problem dar. Denn in der Regel prüft die Bußgeldstelle zunächst, wer der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist. An diesen wird dann ein Anhörungsbogen gesendet. Gleichzeitig kommt es zur Datenanforderung beim Fahrerlaubnisregister. An dieser Stelle ist es dafür aber nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch zu früh. Der Halter eines Fahrzeugs muss nämlich nicht zwingend auch der tatsächliche Fahrzeugführer gewesen sein.

„Dieses Vorgehen stellt ganz klar einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und der damit einhergehenden Erfahrung der Partneranwälte von Geblitzt.de können wir sagen, dass dieser und ähnliche Fehler häufiger in den Bußgeldverfahren festzustellen sind. Daher prüfen unsere Partneranwälte Aspekte wie diesen und bringen entsprechende Einwände, wenn passend, auch vor. Um allerdings mögliche Folgen eines derartigen Verstoßes zu bewerten, ist immer die Frage zu beantworten, wie gravierend der Behördenfehler war. Grundsätzlich ist kein zwingender Rückschluss möglich, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz zwingend zu einer Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens führt. Am Ende entscheidet immer der Richter im Rahmen des ihm teilweise zustehenden Ermessens“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von www.geblitzt.de.

Im Falle des betroffenen Autofahrers reduzierte die Richterin das im Raum stehende Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro, was unter anderem dazu führte, dass die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister einfiel (Amtsgericht Bad Kreuznach AZ: 47 OWi 1044 Js 15488/20).

„Das Thema Datenschutz ist und bleibt, egal ob es eine Strafmilderung für den Autofahrer gibt oder nicht, ein wichtiges. Oft wird damit viel zu leichtsinnig umgangen. Die Debatte macht nur wiederholt deutlich, dass es sinnvoll und gut ist, seinen Bußgeldbescheid immer prüfen zu lassen“, so Ginhold weiter.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Spiegel: „Wie Verkehrssünder vom Datenschutz profitieren können“, 11.3.21.

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Berlin (ots)

Der Datenschutz ist immer wieder ein großes Thema, insbesondere auch wenn es um den Straßenverkehr geht. Nun stehen auch die Bußgeldstellen diesbezüglich in der Kritik. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben im Falle eines Bußgeldverfahrens Datenschutzverstöße festgestellt. Worum es dabei ging und wie Sie sich gegen den Missbrauch persönlicher Daten schützen können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Ein Autofahrer war einem weiteren Fahrzeug auf der A61 bei Waldlaubersheim zu dicht aufgefahren. Mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h hätte er ungefähr 60 Meter Abstand einhalten müssen. Eine temporär installierte Kamera zeichnete aber nur 27 Meter auf. Das Ergebnis: Der Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 75 Euro sowie die Ankündigung der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Angaben des Mannes habe das andere Fahrzeug kurz vorher die Spur gewechselt. Daher habe er so wenig Abstand gehalten. Im Falle des Betroffenen gab es jedoch ein ganz anderes Problem: den Datenschutz.

Die zuständige Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem automatisiert einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angefordert. Zu finden sind in diesem Register unter anderem die Straßenverkehrsverstöße sowie die hieraus resultierenden Punkte oder Maßnahmen bezüglich eines Verkehrsteilnehmers. Mit der Abfrage wollte die Bußgeldstelle herausfinden, ob der Fahrer bereits in der Vergangenheit Verstöße begangen hat. Dies kann unter anderem die Erhöhung der sogenannten Regelgeldbuße mit sich bringen.

Die Bußgeldstelle hat diese Anfrage allerdings zu früh gestellt – und das stellt ein Problem dar. Denn in der Regel prüft die Bußgeldstelle zunächst, wer der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist. An diesen wird dann ein Anhörungsbogen gesendet. Gleichzeitig kommt es zur Datenanforderung beim Fahrerlaubnisregister. An dieser Stelle ist es dafür aber nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch zu früh. Der Halter eines Fahrzeugs muss nämlich nicht zwingend auch der tatsächliche Fahrzeugführer gewesen sein.

„Dieses Vorgehen stellt ganz klar einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und der damit einhergehenden Erfahrung der Partneranwälte von Geblitzt.de können wir sagen, dass dieser und ähnliche Fehler häufiger in den Bußgeldverfahren festzustellen sind. Daher prüfen unsere Partneranwälte Aspekte wie diesen und bringen entsprechende Einwände, wenn passend, auch vor. Um allerdings mögliche Folgen eines derartigen Verstoßes zu bewerten, ist immer die Frage zu beantworten, wie gravierend der Behördenfehler war. Grundsätzlich ist kein zwingender Rückschluss möglich, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz zwingend zu einer Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens führt. Am Ende entscheidet immer der Richter im Rahmen des ihm teilweise zustehenden Ermessens“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von www.geblitzt.de.

Im Falle des betroffenen Autofahrers reduzierte die Richterin das im Raum stehende Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro, was unter anderem dazu führte, dass die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister einfiel (Amtsgericht Bad Kreuznach AZ: 47 OWi 1044 Js 15488/20).

„Das Thema Datenschutz ist und bleibt, egal ob es eine Strafmilderung für den Autofahrer gibt oder nicht, ein wichtiges. Oft wird damit viel zu leichtsinnig umgangen. Die Debatte macht nur wiederholt deutlich, dass es sinnvoll und gut ist, seinen Bußgeldbescheid immer prüfen zu lassen“, so Ginhold weiter.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Spiegel: „Wie Verkehrssünder vom Datenschutz profitieren können“, 11.3.21.

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CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

11.03.2021 – 18:14

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden


















Berlin (ots)

Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

„Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

„Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“ Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen.[1] Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.[2]

Quellen:

[1] https://royalsociety.org/-/media/policy/projects/set-c/set-c-vaccine-passports.pdf

[2] https://ots.de/nwurne

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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
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pressestelle@vod-ev.org
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PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

11.03.2021 – 18:14

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden


















Berlin (ots)

Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

„Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

„Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“ Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen.[1] Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.[2]

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Wirklich sicher? COMPUTER BILD testet aktuelle Security-Suiten

11.03.2021 – 15:00

COMPUTER BILD

Wirklich sicher? COMPUTER BILD testet aktuelle Security-Suiten


















Wirklich sicher? COMPUTER BILD testet aktuelle Security-Suiten
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Hamburg (ots)

Die Corona-Pandemie hat die Internetnutzung verändert und neue Angriffsmethoden geschaffen. Anlass für COMPUTER BILD, aktuelle Security-Suiten zu testen und zu überprüfen, wie gut diese darauf vorbereitet sind.

Zum Vergleich traten acht Komplettpakete an, die neben dem klassischen Virenschutz weitere Funktionen bieten. Welche das sind, unterscheidet sich stark: mal ist ein VPN, mal ein Passwort-Manager oder ein Diebstahlschutz enthalten.

Die gute Nachricht: Alle getesteten Suiten sind gut gegen aktuelle Bedrohungen im Internet gerüstet. Unterm Strich bot Avast Ultimate (Testergebnis: 1,8) den besten Rundum-Schutz. Dabei überzeugte es nicht nur bei der Virenabwehr, sondern punktete auch mit dem im Test zweitbesten VPN. Mit geringem Abstand folgten Kaspersky Total Security (Testergebnis: 1,9) sowie G-Data Total Security (Testergebnis: 1,9).

Apropos VPN: Hier offenbarten sich gewaltige Qualitätsunterschiede. Während das anonyme Surfen bei Avast und Avira in Ordnung ging, waren die Funktionen der anderen Hersteller kaum zu gebrauchen.

Drastische Unterschiede gibt es in den Preismodellen: Bei Kaspersky zahlt man für eine Einzellizenz 25 Euro, bei Avira gibt es nur das Paket mit fünf Lizenzen für 100 Euro. Für zehn Lizenzen verlangt Norton LifeLock 40 Euro, bei Eset werden 100 Euro mehr fällig.

Den vollständigen Vergleichstest lesen Sie in der aktuellen COMPUTER BILD-Ausgabe 6/2021, die ab 12. März 2021 im Handel verfügbar ist.

Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei.

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