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Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte

25.03.2021 – 19:31

Piratenpartei Deutschland

Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte


















Berlin (ots)

Das Europäische Parlament hat heute die Verordnung für ‚Dual-Use‘ Exporte verabschiedet [1,2]. Damit wird reguliert, dass Exporte mit unbeabsichtigtem doppeltem Verwendungszweck stärker kontrolliert werden können. Dies betrifft insbesondere Technologien gedacht zur zivilen Nutzung, die von Käufern auch militärisch, oder zur Repression der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden könnten.

Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piratenpartei, die als Berichterstatterin des Parlaments die Verhandlungen geführt hat, erklärt:

„Mit der Reform der ‚Dual-Use‘ Verordnung hat das Europäische Parlament Menschenrechte und menschliche Sicherheit in den Vordergrund der europäischen Exportpolitik gestellt. Die neuen Regeln für den Exporte von Überwachungstechnologien, gepaart mit neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und sinnvoller Transparenz, werden sicherstellen, dass leistungsfähige Überwachungstechnologien nicht in den Händen von Diktatoren landen. Die Kommunistische Partei Chinas und andere autoritäre Regime werden zum Beispiel nicht in der Lage sein, unsere Gesichtserkennungstechnologie, oder andere europäische High-End-Überwachungstechnologien ohne Weiteres zu erwerben, um damit Menschenrechte zu verletzen. Unsere autonome europäische Kontrolle wird es uns weiterhin ermöglichen, nachzuverfolgen, wer unsere modernen Technologien von uns und unseren demokratischen Partnern kaufen kann. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nun diese neuen Regelungen und Werkzeuge schnellstmöglich einsetzen, um Doppelnutzungen von Technologieexporten mit unbeabsichtigtem Verwendungszweck zu unterbinden. Ebenso müssen wir die Europäische Kommission mit ausreichenden Ressourcen ausstatten, um rechtzeitig eindeutige Richtlinien für unsere eropäischen Unternehmen zu entwickeln.“

Quellen:

[1] https://ots.de/nueVUH

[2] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-03-25_DE.html

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PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

25.03.2021 – 16:55

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich


















Berlin (ots)

Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) [1]. Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:“Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte [2] und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Quellen:

[1] https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/03/VerfGBbg_62-19.pdf

[2] https://www.piratenpartei.de/kfzscan

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Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner

25.03.2021 – 13:50

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Abend in Erster Lesung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses hat mehr Rechtsklarheit und einen verbesserten Datenschutz sowie Schutz der Privatsphäre zum Ziel. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses sowie zuständige Berichterstatter, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem TTDSG führen wir die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) in ein neues Stammgesetz zusammen. Dabei gilt es, den Regierungsentwurf weiter zu verbessern. Ständige Cookie-Banner sind nervig und nicht praktikabel. Sie führen zu weniger Datensouveränität von Nutzern und auch nicht zu mehr Datenschutz, denn viele klicken sie einfach so schnell wie möglich weg. Deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren die Regeln für Cookies anpassen und Modelle ermöglichen, die Nutzern einmalige Voreinstellung ermöglichen. So könnte man beispielsweise voreinstellen, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung einer Navigations-App gesammelt werden dürfen und nicht bei allen Apps. Damit wollen wir echte Souveränität für Nutzer im Netz möglich machen und die Internetnutzung erleichtern, für die wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen wollen.“

Hansjörg Durz: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Datenschutz für alle einfacher machen. Künftig sind die einzelnen Vorgaben nicht mehr auf das Telekommunikations- und das Telemediengesetz verteilt, sondern in einem separaten Gesetz für jeden übersichtlich gefasst. Damit sorgen wir für mehr Klarheit im Datenschutz. Das gilt ganz besonders auch für die Regeln zum digitalen Erbe. Als Unionsfraktion gehen unsere Ambitionen jedoch über den vorgelegten Entwurf hinaus. In der digitalpolitischen Debatte diskutieren wir seit geraumer Zeit über die Unterstützung von Systemen, mit denen die Einwilligung in Datenschutzbestimmungen zentral erfolgen kann, zum Beispiel über ein Personal Information Management System (PIMS). Somit würden Bürger in die Lage versetzt, bewusst und überlegt ihre Datensouveränität auszuüben. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren herausfinden, ob es nicht eines Rechtsrahmens für solche Systeme bedarf und wie dieser umgesetzt werden kann. Guter Datenschutz benötigt nicht nur klare Regeln, sondern muss auch offen für innovative Technologien sein – damit wir tatsächlich digitale Selbstbestimmung ermöglichen können.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Bei Automiete und Carsharing: Smartphone-Daten vom Infotainment-System löschenADAC: Anbieter müssen automatische Löschroutinen einführen – Funktion „Werkseinstellungen“ nutzen

25.03.2021 – 10:30

ADAC

Bei Automiete und Carsharing: Smartphone-Daten vom Infotainment-System löschen
ADAC: Anbieter müssen automatische Löschroutinen einführen – Funktion „Werkseinstellungen“ nutzen


















Bei Automiete und Carsharing: Smartphone-Daten vom Infotainment-System löschen / ADAC: Anbieter müssen automatische Löschroutinen einführen - Funktion "Werkseinstellungen" nutzen
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München (ots)

Nutzer von Mietwagen und Carsharing sollten vor der Rückgabe des Fahrzeugs auf die Löschung ihrer persönlichen Daten im Wagen achten. Darauf weist der ADAC hin. Die Empfehlung richtet sich an alle Fahrer, die während der Leihdauer ihr Smartphone mit dem Infotainment-System des Wagens verbinden. Dabei werden persönliche Daten wie Telefonbuch-Kontakte ins System des Fahrzeugs übertragen. Diese Daten sind zwar von nachfolgenden Nutzern nicht ohne weiteres auslesbar, werden aber meist nicht automatisch gelöscht.

Nutzer von Mietautos und Carsharing sollten stets das Infotainment-System des Fahrzeugs auf „Werkseinstellungen“ zurücksetzen. Je nach genutztem Modell müssen Nutzer aber tief in die Fahrzeugeinstellungen vordringen, um diese Funktion zu finden.

Wer „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ nicht findet, sollte immer die Funktion „Entkoppeln des Smartphones“ nutzen, die meist recht einfach in den Menüs der Infotainment-Systeme zu finden ist. Dabei wird nach Angaben des Clubs nur die Verbindung zwischen Auto und Smartphone getrennt. Ansonsten bleiben Teildaten – wie Ziele im Navigationsgerät – im Wagen gespeichert.

Autofahrer, die im geliehenen Fahrzeug native Apps wie Spotify nutzen, sollten sich gesondert von diesen Diensten abmelden. Native Apps sind Anwendungen klassischer Smartphone-Apps, die bereits im Infotainment-System des Fahrzeugs vorinstalliert sind. Verbrauchern, denen nur die telefonische Erreichbarkeit wichtig ist, rät der Club, die Datenübermittlung bei der Kopplung des Smartphones mit dem Infotainment-System des Autos abzulehnen.

Laut ADAC haben Autovermietungen und Carsharing-Anbieter bislang nur teilweise Löschroutinen eingeführt, anhand derer persönliche Daten der Nutzer nach der Rückgabe des Fahrzeugs entfernt werden. Die Löschungen erfolgen dabei nur teilweise nach jeder Fahrzeug-Rückgabe – in manchen Fällen erst bei der nächsten Reinigung. Einige Anbieter haben in einer ADAC Umfrage sogar angegeben, Nutzerdaten gar nicht vom Fahrzeug zu löschen.

Der ADAC kritisiert, dass Verbraucher in der Regel nicht darüber informiert werden, welche Daten vom Smartphone in das Infotainment-System des Autos übertragen werden. Autovermieter und Carsharing-Anbieter sind daher aufgefordert, automatische Löschroutinen einzuführen, die eine Entfernung aller persönlichen Daten nach jeder Fahrzeugnutzung vorsehen.

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Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner

25.03.2021 – 13:50

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Abend in Erster Lesung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses hat mehr Rechtsklarheit und einen verbesserten Datenschutz sowie Schutz der Privatsphäre zum Ziel. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses sowie zuständige Berichterstatter, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem TTDSG führen wir die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) in ein neues Stammgesetz zusammen. Dabei gilt es, den Regierungsentwurf weiter zu verbessern. Ständige Cookie-Banner sind nervig und nicht praktikabel. Sie führen zu weniger Datensouveränität von Nutzern und auch nicht zu mehr Datenschutz, denn viele klicken sie einfach so schnell wie möglich weg. Deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren die Regeln für Cookies anpassen und Modelle ermöglichen, die Nutzern einmalige Voreinstellung ermöglichen. So könnte man beispielsweise voreinstellen, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung einer Navigations-App gesammelt werden dürfen und nicht bei allen Apps. Damit wollen wir echte Souveränität für Nutzer im Netz möglich machen und die Internetnutzung erleichtern, für die wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen wollen.“

Hansjörg Durz: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Datenschutz für alle einfacher machen. Künftig sind die einzelnen Vorgaben nicht mehr auf das Telekommunikations- und das Telemediengesetz verteilt, sondern in einem separaten Gesetz für jeden übersichtlich gefasst. Damit sorgen wir für mehr Klarheit im Datenschutz. Das gilt ganz besonders auch für die Regeln zum digitalen Erbe. Als Unionsfraktion gehen unsere Ambitionen jedoch über den vorgelegten Entwurf hinaus. In der digitalpolitischen Debatte diskutieren wir seit geraumer Zeit über die Unterstützung von Systemen, mit denen die Einwilligung in Datenschutzbestimmungen zentral erfolgen kann, zum Beispiel über ein Personal Information Management System (PIMS). Somit würden Bürger in die Lage versetzt, bewusst und überlegt ihre Datensouveränität auszuüben. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren herausfinden, ob es nicht eines Rechtsrahmens für solche Systeme bedarf und wie dieser umgesetzt werden kann. Guter Datenschutz benötigt nicht nur klare Regeln, sondern muss auch offen für innovative Technologien sein – damit wir tatsächlich digitale Selbstbestimmung ermöglichen können.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

25.03.2021 – 16:55

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich


















Berlin (ots)

Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) [1]. Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:“Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte [2] und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Quellen:

[1] https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/03/VerfGBbg_62-19.pdf

[2] https://www.piratenpartei.de/kfzscan

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PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

25.03.2021 – 16:55

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich


















Berlin (ots)

Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) [1]. Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:“Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte [2] und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Quellen:

[1] https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/03/VerfGBbg_62-19.pdf

[2] https://www.piratenpartei.de/kfzscan

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Cyber-Kriminalität mit neuer Qualität: COMPUTER BILD deckt Hacker-Supermarkt auf

25.03.2021 – 15:00

COMPUTER BILD

Cyber-Kriminalität mit neuer Qualität: COMPUTER BILD deckt Hacker-Supermarkt auf


















Cyber-Kriminalität mit neuer Qualität: COMPUTER BILD deckt Hacker-Supermarkt auf
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Hamburg (ots)

Gestohlene Zugangsdaten für E-Mail- oder Streaming-Konten kursieren schon lange auf dunklen Seiten im Internet. Doch was die Redaktion der COMPUTER BILD auf dem sogenannten Genesis Market entdeckte, zeigt eine neue kriminelle Qualität.

Auf der Plattform können Kriminelle komplette Nutzerprofile erwerben. Mit denen bewegt sich der Angreifer im Internet so, als wäre er sein Opfer: Er liest E-Mails, kauft Waren oder übernimmt Profile in sozialen Netzwerken.

Die bislang üblichen Sicherungsmaßnahmen richten dagegen kaum etwas aus, da auch der Computer des Opfers, sein Standort und die sonstigen Hard- und Software-Merkmale imitiert werden. Außerdem ist bisher noch unklar, wie der frei im Internet auffindbare Genesis Market an die Profile gelangt. Auch die Hintermänner sind bisher unbekannt, allerdings deutet der Ursprung auf Osteuropa hin.

Gemeinsam mit dem Unternehmen F5, einem Anbieter von Cloud- und Sicherheitslösungen, hat die Redaktion das System analysiert. Außerdem gelang es COMPUTER BILD, ein Opfer aus Hamburg ausfindig zu machen. Der junge Mann stellte sein ausspioniertes Notebook zur weiteren Analyse zur Verfügung; es wird derzeit in einem Speziallabor in Israel untersucht. Klar ist, dass es allein in Deutschland tausende weitere Opfer geben dürfte, die bisher noch nicht ahnen, dass sich ihre Daten im Besitz von Kriminellen befinden.

Den vollständigen Report lesen Sie in der aktuellen COMPUTER BILD-Ausgabe 7/2021, die ab 26. März 2021 im Handel verfügbar ist.

Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei.

COMPUTER BILD ist die meistverkaufte Computerzeitschrift Europas und bietet ihren Lesern seit mehr als 20 Jahren jeden zweiten Freitag umfangreiche Informationen und News über alle digitalen Trends. Die Tipps und Tricks zu allen aktuellen Produkten und die besten Kaufberatungen sind dank COMPUTER BILD-Testlabor einzigartig. Exklusive Premium-Apps, interessante Gadgets und viele weitere Gratis-Mehrwerte runden das Hefterlebnis für die Leser ab.

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PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten

25.03.2021 – 08:00

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Mehr Transparenz im Umgang mit unseren Daten


















Berlin (ots)

Die Piratenpartei ist seit ihrer Gründung Vorreiter in der Digitalisierung in Deutschland und kommuniziert, wie wichtig es ist zu wissen, wofür unsere persönlichen Daten verwendet werden. Denn unsere Daten gehören uns, sind sehr wertvoll und wecken zahlreiche Begehrlichkeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir erkennen, was mit unseren Daten im Internet passiert. Nur durch Transparenz haben wir die Möglichkeit, Überwachung und Datensammelwut entgegen zu wirken.

Frank Herrmann, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, erklärt:

„Nicht oft genug kann gesagt werden, dass es beim Datenschutz nicht um Backups oder Datensicherungen geht, sondern darum, wie ich mit den persönlichen Daten Anderer umgehe, beziehungsweise wie Andere mit meinen personenbezogenen Daten umgehen. Und da kommt dann ganz schnell die Transparenz ins Spiel, denn ich will wissen, was eine Person und insbesondere eine Firma mit meinen Daten macht. Hierzu hat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schon vor Jahren wichtige Regeln aufgestellt. Aber noch immer beschweren sich Unternehmen, dass sie mitteilen müssen, was sie alles mit den Daten ihrer Besucher und Kunden machen. Seitenlange Datenschutzerklärungen und Cookie-Listen sind dabei das Gegenteil von Transparenz, denn meistens versuchen Unternehmen damit zu verschleiern, was der eigentliche Zweck ihrer Datensammlung ist. Wir PIRATEN treten schon lange dafür ein, dass die Pflicht, die geplante Verwendung unserer Daten einfach und verständlich zu erklären, besser durchgesetzt wird und fordern dafür eine angemessenere Ausstattung der Datenschutzbehörden. Auch soll bei Geräten mit Internetverbindung, beispielsweise Smart-TV oder Fitnesstracker, schon auf der Verpackung angegeben werden, mit welchen Diensten sich die Geräte verbinden und ob sich diese Funktionen auch abschalten lassen. Denn nur die Transparenz über die Verwendung unserer Daten ermöglicht uns, unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch wirklich auszuüben. Für ein Leben in Freiheit, heute und in Zukunft.“

Anja Hirschel, Bundesthemenbeauftragte Digitaler Wandel ergänzt:

„Je weiter der digitale Wandel voran schreitet, desto tiefgreifender ist seine Auswirkung auf alle Aspekte des täglichen Lebens. Gerade deshalb ist es so wichtig, mehr Transparenz einzufordern. Automatisierte Entscheidungsprozesse müssen nachvollziehbar sein, denn gerade bei Sonderfällen stößt die Technik an Grenzen, die wir genau im Blick behalten müssen. Denn Algorithmen sind per se nicht zu Empathie fähig und nur so diskriminierungsfrei, wie wir sie gestalten und trainieren. Um den Verbraucherschutz zu stärken ist es notwendig, Systeme evaluieren zu können. Dies umfasst die Hardware, Software, die Verarbeitung und den Umgang mit Daten sowie die Aktualisierbarkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung.Die Bereitstellung von offenen Daten, zum Beispiel seitens Behörden, ermöglicht wiederum die Entwicklung neuer Anwendungen und Dienstleistungen. Zusammen mit dem Grundsatz „public money public code“ kommen so Investitionen nachhaltig der Allgemeinheit zugute.Daher setzen wir Piraten uns für die Förderung quelloffener Software, konsequenten Verbraucherschutz und offene Daten ein. Transparente Systeme statt transparente Menschen“

Die Piratenpartei ist Unterstützer und Befürworter von „Open Source“ Software. Niemand verwendet gerne Programme, bei denen man nicht weiß, was diese noch heimlich im Hintergrund machen. Offene Quellcodes bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, Programme ruhigen Gewissens zu nutzen. „Open Source“ Software bietet zudem den Vorteil, dass jeder, der bei der Weiterentwicklung dieser Software mithelfen möchte, oder eine Sicherheitslücke findet, sofort mit einsteigen kann.

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Veröffentlicht am

Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte

25.03.2021 – 19:31

Piratenpartei Deutschland

Markéta Gregorová (MdEP): ‚Dual-Use‘ Exportverordnung schützt Menschenrechte


















Berlin (ots)

Das Europäische Parlament hat heute die Verordnung für ‚Dual-Use‘ Exporte verabschiedet [1,2]. Damit wird reguliert, dass Exporte mit unbeabsichtigtem doppeltem Verwendungszweck stärker kontrolliert werden können. Dies betrifft insbesondere Technologien gedacht zur zivilen Nutzung, die von Käufern auch militärisch, oder zur Repression der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden könnten.

Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piratenpartei, die als Berichterstatterin des Parlaments die Verhandlungen geführt hat, erklärt:

„Mit der Reform der ‚Dual-Use‘ Verordnung hat das Europäische Parlament Menschenrechte und menschliche Sicherheit in den Vordergrund der europäischen Exportpolitik gestellt. Die neuen Regeln für den Exporte von Überwachungstechnologien, gepaart mit neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und sinnvoller Transparenz, werden sicherstellen, dass leistungsfähige Überwachungstechnologien nicht in den Händen von Diktatoren landen. Die Kommunistische Partei Chinas und andere autoritäre Regime werden zum Beispiel nicht in der Lage sein, unsere Gesichtserkennungstechnologie, oder andere europäische High-End-Überwachungstechnologien ohne Weiteres zu erwerben, um damit Menschenrechte zu verletzen. Unsere autonome europäische Kontrolle wird es uns weiterhin ermöglichen, nachzuverfolgen, wer unsere modernen Technologien von uns und unseren demokratischen Partnern kaufen kann. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nun diese neuen Regelungen und Werkzeuge schnellstmöglich einsetzen, um Doppelnutzungen von Technologieexporten mit unbeabsichtigtem Verwendungszweck zu unterbinden. Ebenso müssen wir die Europäische Kommission mit ausreichenden Ressourcen ausstatten, um rechtzeitig eindeutige Richtlinien für unsere eropäischen Unternehmen zu entwickeln.“

Quellen:

[1] https://ots.de/nueVUH

[2] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJQ-9-2021-03-25_DE.html

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