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Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

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Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
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Wegner: Wohnungsbau statt MietendeckelIdeologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt

15.04.2021 – 11:12

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Wegner: Wohnungsbau statt Mietendeckel
Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag den „Berliner Mietendeckel“ für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Dazu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:

„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine empfindliche Niederlage für den Berliner Senat. Er hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit einem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden ist groß.

Nun steht einmal mehr fest: Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt. Auf Dauer kann nur ein ausreichendes Wohnungsangebot bezahlbare Mieten sichern. Mit der massiven Ausweitung der Wohnungsbauförderung in dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Nun ist es wichtig, nicht nachzulassen und den Wohnungsbau weiter voranzubringen. Hier sind auch die Länder in der Verantwortung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

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Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet

15.04.2021 – 11:11

Immowelt AG

Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet


















Nürnberg (ots)

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt. Seit gut einem Jahr galt das Gesetz in Berlin. Eine der Folgen: Die Wohnungsmärkte zwischen unregulierten Neubauten und vom Gesetz betroffenen Bestandswohnungen sind in der Zeit auseinandergedriftet. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Unterschiede: Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen.

Die gegensätzliche Entwicklung spiegelt sich auch in einer zusätzlichen immowelt Auswertung zu den Quadratmeterpreisen wider: Im Jahr 2020 betrug die Angebotsmiete für eine beispielhafte Wohnung (80 m2, 3 Zimmer, 2. Stock) im Bestand 9,40 Euro pro Quadratmeter. In einer gleich großen Neubauwohnung wurden hingegen 12,30 Euro je Quadratmeter verlangt.

Ein weiterer Effekt des Mietdeckels ist, dass bereits seit der Ankündigung des Gesetzes die Anzahl der Mietangebote von Bestandswohnungen, die vom Mietendeckel betroffen sind, zurückgeht. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der unregulierten Neubauwohnungen. Mieter finden somit schwieriger eine günstige Wohnung als vor dem Mietendeckel.

Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Einen ausführlichen Bericht zur Untersuchung des ifo Institutes und immowelt finden Sie hier.

Pressekontakt:

immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
+49 (0)911/520 25-808
presse@immowelt.de

www.twitter.com/immowelt
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Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

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Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

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Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet

15.04.2021 – 11:11

Immowelt AG

Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet


















Nürnberg (ots)

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt. Seit gut einem Jahr galt das Gesetz in Berlin. Eine der Folgen: Die Wohnungsmärkte zwischen unregulierten Neubauten und vom Gesetz betroffenen Bestandswohnungen sind in der Zeit auseinandergedriftet. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Unterschiede: Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen.

Die gegensätzliche Entwicklung spiegelt sich auch in einer zusätzlichen immowelt Auswertung zu den Quadratmeterpreisen wider: Im Jahr 2020 betrug die Angebotsmiete für eine beispielhafte Wohnung (80 m2, 3 Zimmer, 2. Stock) im Bestand 9,40 Euro pro Quadratmeter. In einer gleich großen Neubauwohnung wurden hingegen 12,30 Euro je Quadratmeter verlangt.

Ein weiterer Effekt des Mietdeckels ist, dass bereits seit der Ankündigung des Gesetzes die Anzahl der Mietangebote von Bestandswohnungen, die vom Mietendeckel betroffen sind, zurückgeht. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der unregulierten Neubauwohnungen. Mieter finden somit schwieriger eine günstige Wohnung als vor dem Mietendeckel.

Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Einen ausführlichen Bericht zur Untersuchung des ifo Institutes und immowelt finden Sie hier.

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