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BVR begrüßt Einführung eines Lobbyregisters

25.03.2021 – 14:22

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BVR begrüßt Einführung eines Lobbyregisters


















Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die für heute geplante Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes im Deutschen Bundestag und bekennt sich zu den im Gesetz genannten Grundsätzen von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität in der Interessenvertretung. BVR-Präsidentin Marija Kolak: „Interessenvertretung ist nicht nur ein wichtiger Teil unserer Arbeit, sie gehört auch zum Austausch in einer lebendigen Demokratie. Zu jeder Entscheidungsfindung, insbesondere zu wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themenkomplexen, ist es notwendig, aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren. Klare Regeln zum Lobbyismus unterstützen diese Prozesse.“ Von Beginn an war der BVR in der bestehenden öffentlich einsehbaren Verbändeliste des Bundestages registriert und erfüllt auch die Anforderungen des Brüsseler Transparenzregisters. „Die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters beim Bundestag ist ein wichtiger Schritt, um erstmals Transparenz für viele Gruppen, die sich an der Interessenvertretung beteiligen, herzustellen.“ Der BVR versteht sich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft und wirkt gerne an der angekündigten Ausarbeitung eines Kodex mit Leitprinzipien der Interessenvertretung mit.

Pressekontakt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, presse@bvr.de, www.bvr.de

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Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz

25.03.2021 – 14:46

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz


















Berlin (ots)

Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mündet in ein Lobbyregister, das gut und ausgewogen ist

Der Gesetzentwurf, der am heutigen Donnerstag in abschließender Lesung beraten wird, sieht die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters vor, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Patrick Schnieder:

„Mit dem verpflichtenden Lobbyregister schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters.

Das Register enthält unter anderem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten.

Der vorliegende Vorschlag geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück. Für uns steht fest: Das geplante Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Er bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Das ist ein guter Tag für den Deutschen Bundestag und ein Erfolg für die Koalition.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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BVR begrüßt Einführung eines Lobbyregisters

25.03.2021 – 14:22

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

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Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die für heute geplante Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes im Deutschen Bundestag und bekennt sich zu den im Gesetz genannten Grundsätzen von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität in der Interessenvertretung. BVR-Präsidentin Marija Kolak: „Interessenvertretung ist nicht nur ein wichtiger Teil unserer Arbeit, sie gehört auch zum Austausch in einer lebendigen Demokratie. Zu jeder Entscheidungsfindung, insbesondere zu wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themenkomplexen, ist es notwendig, aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren. Klare Regeln zum Lobbyismus unterstützen diese Prozesse.“ Von Beginn an war der BVR in der bestehenden öffentlich einsehbaren Verbändeliste des Bundestages registriert und erfüllt auch die Anforderungen des Brüsseler Transparenzregisters. „Die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters beim Bundestag ist ein wichtiger Schritt, um erstmals Transparenz für viele Gruppen, die sich an der Interessenvertretung beteiligen, herzustellen.“ Der BVR versteht sich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft und wirkt gerne an der angekündigten Ausarbeitung eines Kodex mit Leitprinzipien der Interessenvertretung mit.

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Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz

25.03.2021 – 14:46

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz


















Berlin (ots)

Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mündet in ein Lobbyregister, das gut und ausgewogen ist

Der Gesetzentwurf, der am heutigen Donnerstag in abschließender Lesung beraten wird, sieht die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters vor, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Patrick Schnieder:

„Mit dem verpflichtenden Lobbyregister schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters.

Das Register enthält unter anderem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten.

Der vorliegende Vorschlag geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück. Für uns steht fest: Das geplante Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Er bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Das ist ein guter Tag für den Deutschen Bundestag und ein Erfolg für die Koalition.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021

25.03.2021 – 10:10

VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021


















Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021
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Mainz (ots)

Der Bundestag hat die Verlängerung wesentlicher coronabedingter Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 30. Juni 2021 beschlossen.

Im Rahmen des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes hat der Bundestag die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende Juni 2021 beschlossen. Am 26. März 2021 wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen. Ab 1. April soll das Gesetz in Kraft treten.

Wesentliche Regelungen bleiben erhalten – 60 Euro für Pflegehilfsmittel bis Dezember 2021

Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie waren Sonderregelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen worden, um die dadurch bedingt erschwerte Organisation der Pflege für Angehörige zu erleichtern und die finanzielle Unterstützung zu sichern. In Teilen waren diese bereits mehrmals verlängert worden – zuletzt bis zum 31.03.2021. Auf Anfrage teilte nun das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die folgenden Regelungen im Zuge des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes bis zum 30. Juni 2021, und teilweise darüber hinaus, Gültigkeit behalten sollen:

-  Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz. 
-  Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren. 
-  Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden. 
-  Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. September 2021 verwendet werden und verfallen nicht, wie normalerweise, schon im Juni. 
-  Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.  

Pflegeberatungstermine und die Pflegegradbestimmung werden weiterhin telefonisch oder digital durchgeführt. Der MDK kann aber, je nach Impfstatus der Pflegebedürftigen und der regionalen Pandemielage, Hausbesuche wieder aufnehmen.

Pflegende Angehörige sind systemrelevant

Der Verband Pflegehilfe sieht die Verlängerung der Regelungen als unausweichlichen Schritt und betont erneut die Relevanz der pflegenden Angehörigen für die Gesellschaft. Johannes Haas, Geschäftsführer des Verband Pflegehilfe, erklärt: „Es darf nicht vergessen werden, dass sie über 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland betreuen und damit systemrelevant sind. Deshalb muss es nun auch endlich mit den Impfungen für Pflegepersonen außerhalb von Einrichtungen vorangehen“.

Derzeit sind viele Bundesländer noch mit den Impfungen der ersten Prioritätsgruppe ausgelastet. Pflegende Angehörige finden allerdings erst in der zweiten Gruppe Beachtung. Diese Entscheidung hatte bereits vor dem Impfstart für erhebliche Kritik verschiedener Verbände geführt.

Verband Pflegehilfe

Der Verband Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

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Inge-Reitz-Straße 5-7
55120 Mainz

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06131 / 49 32 032
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Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht

12.03.2021 – 10:30

Bayernpartei

Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht


















München (ots)

Wollen Parteien, die nicht im zur Wahl anstehenden Parlament vertreten sind, sich dieser Wahl stellen, so müssen sie sogenannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Im Fall der im September geplanten Bundestagswahl sind das 2.000 Unterschriften für die Landesliste (Bayern) sowie 200 Unterschriften je Direktkandidat.

Die Bayernpartei hat diese Sammlung nie gescheut und in den allermeisten Fällen wurde in der Vergangenheit die Hürde auch gemeistert. Allerdings erlauben die jetzigen „Corona-Zeiten“ beispielsweise nicht das Veranstalten von Info-Ständen. Auch ein von „Haus-zu-Haus-Gehen“ würde die nachdrückliche Aufforderung der Verantwortlichen, nämlich Kontakte weitestgehend zu reduzieren, konterkarieren.

Da aber seitens der etablierten Politik bisher keine wirklich aussagekräftigen Signale kommen, diese besonderen Erschwernisse zu berücksichtigen, hat die Bayernpartei Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreten wird sie hierbei von Rechtsanwalt Thomas Hummel, der vor einigen Jahren für die Bayernpartei im Münchener Stadtrat saß.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, zeigte sich zuversichtlich: „Wir haben diese Pflicht zur Unterschriftensammlung immer für undemokratisch gehalten, immer als Waffe der Etablierten gesehen, sich unerwünschter Konkurrenz zu erwehren.

Aber in diesen speziellen, für alle nervenzehrenden Zeiten, können schlicht nicht die gleichen Anforderungen gelten wie sonst. Es kann ja letztlich niemand erklären, warum etwa die Gastronomie seit mehreren Monaten geschlossen bleiben muss – weil man die Kontakte reduzieren will. Unsere Parteimitglieder – oder auch die anderer Parteien – dann aber gezwungen sind, all das wieder zunichte zu machen. Deshalb haben wir frühzeitig Klage eingereicht und bereits am 3. Februar eine Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten.“

Pressekontakt:

Harold Amann, Landespressesprecher

Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
presse@bayernpartei.de

Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
München

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Baumann: Unionsfraktion muss endlich umfassend aufklären

12.03.2021 – 11:13

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Baumann: Unionsfraktion muss endlich umfassend aufklären


















Berlin (ots)

Zu den Vorgängen innerhalb der Bundestagsfraktion von CDU/CSU teilt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Bernd Baumann, mit:

„Angesichts immer neuer Verdachtsfälle innerhalb der Unionsfraktion im Zusammenhang mit dem Maskenskandal und der Aserbaidschan-Connection verfestigt sich bei den Bürgern der Eindruck, Abgeordnete seien käuflich.

Die bisherigen Schritte der Unionsfraktion zur Aufklärung sind völlig unzureichend. Die neusten Fälle von Bundestagsabgeordneten der Union, die sich offenbar weniger als Repräsentanten Deutschlands als vielmehr der Regierung von Aserbaidschan verstehen, zeigen, dass die von der Fraktionsführung von ihren Mitgliedern eingeforderte ‚Ehrenerklärung‘, dass sich nicht noch weitere Abgeordnete von CDU/CSU während der Corona-Krise bereicherten, nicht ausreicht. Da die Botschaft Aserbaidschans offenbar eine Zweigstelle in der Unionsfraktion unterhält, müssen die Bürger auch erfahren, wie weit diese Verstrickungen bei CDU/CSU-Abgeordneten reichen.

Überdies könnten auch Landtagsabgeordnete der Union die Corona-Krise zur eigenen Vorteilsnahme missbraucht haben – wie der Fall des ehemaligen Justizministers Sauter (CSU) zeigt. Um weiteren Schaden von der Demokratie abzuwenden, müssen CDU und CSU auch von ihren Abgeordneten in den Landesparlamenten entsprechende Erklärungen verlangen.

Auch alle anderen Parteien, die im Bund oder einem Bundesland an der Regierung beteiligt sind, müssen dokumentieren, dass ihre Abgeordneten die Mandate nicht zur eigenen finanziellen Vorteilsnahme missbrauchen. Es darf bei den Bürgern nicht der Eindruck hängenbleiben, dass Abgeordnete der Regierungsparteien in Bund und Ländern ihren engen Draht in die Bundes- und Landesregierungen zur persönlichen Bereicherung nutzen.“

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Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht

12.03.2021 – 10:30

Bayernpartei

Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht


















München (ots)

Wollen Parteien, die nicht im zur Wahl anstehenden Parlament vertreten sind, sich dieser Wahl stellen, so müssen sie sogenannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Im Fall der im September geplanten Bundestagswahl sind das 2.000 Unterschriften für die Landesliste (Bayern) sowie 200 Unterschriften je Direktkandidat.

Die Bayernpartei hat diese Sammlung nie gescheut und in den allermeisten Fällen wurde in der Vergangenheit die Hürde auch gemeistert. Allerdings erlauben die jetzigen „Corona-Zeiten“ beispielsweise nicht das Veranstalten von Info-Ständen. Auch ein von „Haus-zu-Haus-Gehen“ würde die nachdrückliche Aufforderung der Verantwortlichen, nämlich Kontakte weitestgehend zu reduzieren, konterkarieren.

Da aber seitens der etablierten Politik bisher keine wirklich aussagekräftigen Signale kommen, diese besonderen Erschwernisse zu berücksichtigen, hat die Bayernpartei Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreten wird sie hierbei von Rechtsanwalt Thomas Hummel, der vor einigen Jahren für die Bayernpartei im Münchener Stadtrat saß.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, zeigte sich zuversichtlich: „Wir haben diese Pflicht zur Unterschriftensammlung immer für undemokratisch gehalten, immer als Waffe der Etablierten gesehen, sich unerwünschter Konkurrenz zu erwehren.

Aber in diesen speziellen, für alle nervenzehrenden Zeiten, können schlicht nicht die gleichen Anforderungen gelten wie sonst. Es kann ja letztlich niemand erklären, warum etwa die Gastronomie seit mehreren Monaten geschlossen bleiben muss – weil man die Kontakte reduzieren will. Unsere Parteimitglieder – oder auch die anderer Parteien – dann aber gezwungen sind, all das wieder zunichte zu machen. Deshalb haben wir frühzeitig Klage eingereicht und bereits am 3. Februar eine Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten.“

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Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht

12.03.2021 – 10:30

Bayernpartei

Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht


















München (ots)

Wollen Parteien, die nicht im zur Wahl anstehenden Parlament vertreten sind, sich dieser Wahl stellen, so müssen sie sogenannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Im Fall der im September geplanten Bundestagswahl sind das 2.000 Unterschriften für die Landesliste (Bayern) sowie 200 Unterschriften je Direktkandidat.

Die Bayernpartei hat diese Sammlung nie gescheut und in den allermeisten Fällen wurde in der Vergangenheit die Hürde auch gemeistert. Allerdings erlauben die jetzigen „Corona-Zeiten“ beispielsweise nicht das Veranstalten von Info-Ständen. Auch ein von „Haus-zu-Haus-Gehen“ würde die nachdrückliche Aufforderung der Verantwortlichen, nämlich Kontakte weitestgehend zu reduzieren, konterkarieren.

Da aber seitens der etablierten Politik bisher keine wirklich aussagekräftigen Signale kommen, diese besonderen Erschwernisse zu berücksichtigen, hat die Bayernpartei Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreten wird sie hierbei von Rechtsanwalt Thomas Hummel, der vor einigen Jahren für die Bayernpartei im Münchener Stadtrat saß.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, zeigte sich zuversichtlich: „Wir haben diese Pflicht zur Unterschriftensammlung immer für undemokratisch gehalten, immer als Waffe der Etablierten gesehen, sich unerwünschter Konkurrenz zu erwehren.

Aber in diesen speziellen, für alle nervenzehrenden Zeiten, können schlicht nicht die gleichen Anforderungen gelten wie sonst. Es kann ja letztlich niemand erklären, warum etwa die Gastronomie seit mehreren Monaten geschlossen bleiben muss – weil man die Kontakte reduzieren will. Unsere Parteimitglieder – oder auch die anderer Parteien – dann aber gezwungen sind, all das wieder zunichte zu machen. Deshalb haben wir frühzeitig Klage eingereicht und bereits am 3. Februar eine Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten.“

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Korruption im Bundestag – Mehr Transparenz statt „Ehrenerklärung“

12.03.2021 – 08:00

Piratenpartei Deutschland

Korruption im Bundestag – Mehr Transparenz statt „Ehrenerklärung“


















Berlin (ots)

Zu den aktuellen Vorwürfen gegen mehrere Abgeordnete der CDU/CSU mahnt der Politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch an:

„Die aktuell durch die Presse gehenden Vorwürfe gegen einzelne Abgeordnete der CDU/CSU sind erschreckend. In einer der schwersten globalen Krisen der Geschichte aus der Not der Bevölkerung persönliche Vorteile zu ziehen, ist menschlich verwerflich und wird hoffentlich auch mit aller Kraft des Gesetzes verfolgt. Dieses skupellose Verhalten ist aber keine Ausnahme, sondern die Regel für viele Abgeordnete und Minister. Die jetzt Überführten haben sich bei ihrer Vorteilsnahme nur sehr viel ungeschickter angestellt als ihre Kollegen. Ein Blick auf die Nebeneinkünfte derzeitiger Abgeordneter, oder die neuen Jobs vergangener Abgeordneter und Minister, zeigt, dass es sich hier keinesfalls um Einzelfälle handelt. Nach Ausscheiden aus ihren Ämtern werden dann, dank ihrer politischen Vernetzung, eben gut bezahlte Reden gehalten, ein Buch geschrieben, oder es gibt einen hoch dotierten Beraterjob.

Diese Mitnahmekultur ist auch bei anderen Fraktionen verbreitet – bei keiner aber in gleichem Maße. Politiker nutzen gezielt das Vertrauen aus, das sie in Teilen der Bevölkerung haben, um Geschäfte zum eigenem Vorteil zu betreiben. Bei den aktuellen Fällen sind Schaden und Vorteilsnahme besonders offensichtlich und daher auch strafrechtlich gut zu verfolgen. Dass es aber überhaupt soweit kommen konnte und Abgeordnete selbst bei persönlichen Vorteilen in sechsstelliger Höhe kein Fehlverhalten sehen, zeigt, wie sehr sich das tägliche Geschäft bereits in der Grauzone befindet.

Dass der selbst in Schwarzgeldaffären verwickelte Wolfgang Schäuble seit Jahren Präsident des Deutschen Bundestages ist ohne die Spender je benannt zu haben, ist ein fatales Signal an alle Abgeordneten. Das Angebot der CDU/CSU, jetzt einen Verhaltenskodex und ein Lobbyregister einzurichten, ist Augenwischerei. Die „Ehrenerklärung“, die CDU Abgeordnete jetzt gerade unterzeichnen, fragt explizit nach „finanziellen Leistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie“. Die Frage nach Vorteilnahme im Amt wird durch diese Eingrenzung entstellt. Hätte die CDU die Formulierung allgemein gehalten, wäre vermutlich kein Abgeordneter in der Lage gewesen, guten Gewissens seine Unterschrift unter die Erklärung zu setzen. Dass Philipp Amthor so kurz nach seinen eigenen Verwicklungen in eine Lobbyismusaffäre wieder als Spitzenkandidat der CDU in Mecklenburg-Vorpommern nominiert wird, zeigt die fehlende Bereitschaft der CDU/CSU, auch nur ansatzweise irgendetwas zu verändern.

Das Vertrauen in die Politik kann nur durch gnadenlose Transparenz für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurückgewonnen werden. Prozesse müssen so gestaltet werden, dass jede Einflussnahme Dritter sofort publik wird. Eine solche Häufung von Korruptionsfällen hat schon den Schein krimineller Strukturen, und dieser Zweifel muss dringend ausgeräumt werden.“

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich seit jeher für Transparenz im Staatswesen ein. So heißt es im Grundsatzprogramm unter Anderem: „Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.“ [1] Dies bedeutet auch die konsequente Offenlegung von Nebeneinkünften, denn wie der neuste Fall der CDU/CSU bewiesen hat, haben diese unmittelbaren Einfluss auf staatliche Beschaffungsmaßnahmen und parlamentarische Entscheidungen.

Quellen:

[1] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Transparenz_des_Staatswesens

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