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Internationaler Frauentag: Ministerin dankt den über 23.000 Soldatinnen

08.03.2021 – 10:00

Presse- und Informationszentrum Personal

Internationaler Frauentag: Ministerin dankt den über 23.000 Soldatinnen


















Internationaler Frauentag: Ministerin dankt den über 23.000 Soldatinnen
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Köln (ots)

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer:

„Der internationale Frauentag ist auch ein Anlass

um unseren über 23.000 starken Soldatinnen zu danken!“

Soldatinnen prägen heute das Gesicht und das Profil der Bundeswehr ganz entscheidend mit, ob hier zu Hause oder in den Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen unserer Streitkräfte. Sie dienen in allen Laufbahnen, als Mannschaftssoldatin zum Hauptmann bis hin zur Frau Generalarzt. Als Offizierinnen kommandieren sie Kriegschiffe, fliegen Kampfjets, führen Bataillone – ihnen stehen seit 20 Jahren alle militärischen Karrierewege offen.

Unter dem Motto „gleich, aber nicht egal“ sind alle weiblichen Bundeswehrangehörigen, militärisch und zivil, stets im besonderen Fokus der Verteidigungsministerin:

„Ich danke unseren Frauen für ihren unermüdlichen Einsatz – an Land, in der Luft oder zur See, zu Hause und im Ausland, sichtbar oder im Hintergrund. Unsere Bundeswehr ist in den letzten Jahren vielfältiger, talentierter, stärker geworden – ich glaube an diverse Teams!“

Zusammen mit den weiblichen zivilen Angehörigen liegt der übergreifende Frauenanteil bei rund 20 Prozent. Durch gezielte Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung soll dieser auch weiterhin deutlich erhöht werden: Mittels eines bewussten Abbaus von Karrierehürden, mehr Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf sowie der Förderung weiblicher Spitzenkräfte möchten wir die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr weiter steigern und den positiven Wachstumstrend fortsetzen.

Ein wichtiges Anliegen ist der Verteidigungsministerin in diesem Zusammenhang zu vermitteln, dass in der Bundeswehr Frauen und Männer Gleichbehandlung erfahren, auch in finanzieller Hinsicht:

„Dass wir unsere Frauen für ihren anspruchsvollen Dienst auch gleich entlohnen, ist selbstverständlich. Als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland sind wir Vorbild und das mit Stolz!“

Medial begleitet wird der 8. März 2021 durch ein Insta-Live Event (17:00-18:00 Uhr) zum Thema Gleichstellung von Frauen in der Bundeswehr auf dem Kanal Bundeswehr Exclusive.

Hintergrund

Am 11. Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass deutsche Rechtsvorschriften, die Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe ausschließen, gegen die EU-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau verstoßen. Vor diesem Hintergrund wurden 2001 alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Zuvor war für Frauen der Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr nur im Sanitätsdienst sowie im Militärmusikdienst möglich.

Am 1. Januar 2001 traten 151 Soldatinnen beim Heer, 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine ihren Dienst an. Das waren sie, die 244 „Ersten“. Zum 31.12.2020 waren 13.785 Soldatinnen beim Heer, 5.838 bei der Luftwaffe und 3.443 bei der Marine – insgesamt 23.066, rund 13% des militärischen Personals.

Das Interesse an der Arbeitgeberin Bundeswehr bei Frauen ist groß. In der aktuellen Trendence Studie belegen die Streitkräfte Platz 2. Unsere Bewerberinnen wollen dienen, sie wollen Verantwortung übernehmen und sie streben Führungspositionen an.

Derzeit sind rund 13% der Führungskräfte in der Stabsoffizierlaufbahn weiblich, dieses entspricht dem höheren Management. Es dauert seine Zeit, bis sie es in die höchsten Verwendungen schaffen können. Sie müssen unterschiedliche Stationen nehmen und Erfahrungen sammeln. Gegen 2030 dürfte es die ersten Frauen im höchsten Generals- oder Admiralsdienstgrad ausserhalb der Sanität geben, die die volle Truppenlaufbahn absolviert haben.

Die Bundeswehr unterstützt diese positive Entwicklung und die Menschen, die dahinterstehen.

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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

Pressekontakt:

Dorothee Winden
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
Telefon: +49 30 2325786-122
Mobil: 0172 26 20 597
E-Mail: d.winden@asb.de

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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

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Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

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In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

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ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

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In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

Pressekontakt:

Weitere Informationen unter www.ard-morgenmagazin.de
Redaktion: Martin Hövel
WDR Kommunikation, kommunikation@wdr.de, Tel. 0221 220 7100
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 0172 2439200

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Köln (ots)

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