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Die Verkehrswende wird endlich kommen: door2door befürwortet die Novellierung des PBefGDer Weg ist frei für neue Mobilität in Stadt und Land

26.03.2021 – 13:31

Door2Door GmbH

Die Verkehrswende wird endlich kommen: door2door befürwortet die Novellierung des PBefG
Der Weg ist frei für neue Mobilität in Stadt und Land


















Berlin (ots)

-  door2door war u.a. als Sachverständiger im Bundestag eng involviert 
-  Ridepooling (Linienbedarfsverkehr) ist jetzt zentraler Baustein der PBefG-Novellierung und wird als Kernelement für die Verkehrswende von allen Beteiligten identifiziert 
-  Vor allem die öffentliche Hand - in Form von Kommunen und ÖPNV - wird durch das neue Gesetz gestärkt; sie ist jetzt gefordert neue flexible ÖPNV-Dienste einzuführen um die Verkehrswende einzuleiten  

Die „Verkehrswende“ kann jetzt endlich kommen. Heute, am 26. März, beschließt der Bundesrat die Verabschiedung des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PbefG). Dies öffnet endlich den Weg für eine moderne Personenbeförderung. Das Gesetz gibt Rechtssicherheit für neue Mobilitätslösungen. Zentraler Baustein ist der Linienbedarfsverkehr. Hier handelt es sich um einen flexiblen ÖPNV, der so komfortabel wie das eigene private Auto werden soll und damit einen zentralen Beitrag zur Verkehrswende leistet.

Interpretationsspielräume der einzelnen Genehmigungsbehörden werden nun geschlossen und der Genehmigungsflickenteppich wird aufgelöst. Damit entstehen auch für die neuen flexiblen ÖPNV-Ridepooling-Systeme, die einen wichtigen Baustein in der Verkehrswende darstellen, langfristige Planungssicherheit und vor allem ein umfassenderes Angebot. Die Kommunen und der ÖPNV gehen gestärkt aus der Novelle hervor und können die Mobilität hin zu einem besseren Modal Split steuern. Die stellt auch für door2door einen entscheidenden Paradigmenwechsel dar, wie Maxim Nohroudi, Co-Gründer und Geschäftsführer von door2door, betont: „Das neue PBefG schafft endlich eine einheitliche Genehmigungspraxis, auf der sich kraftvolle neue Angebote einführen lassen, die vorhandene Mobilitätslücken schließen und das private Auto an vielen Stellen überflüssig machen.“

Die letzte Überarbeitung des PBefG liegt bereits mehr als 30 Jahre zurück, sodass innovative Mobilitätsangebote, wie das gewerbliche Ridepooling, dem „alten“ PBefG vollkommen unbekannt sind. Der bis dato bestehende Rechtsrahmen bietet daher nur bedingt die Möglichkeit zur Einführung neuer Mobilitätskonzepte. Bislang konnten diese nur mit einer auf 4 Jahre zeitlich begrenzten Sondergenehmigung durchgeführt werden und galten daher als Pilotprojekte. Eine Modernisierung des PBefG war dringend notwendig, um die Potentiale neuer Mobilität auszuschöpfen und aktuelle Verkehrsprobleme wie Umweltbelastungen, Stau und Parkraum zu bewältigen.

door2door, als führender Anbieter von On-Demand-Ridepooling-Lösungen in bestehende ÖPNV-Infrastruktur, hat sich nachdrücklich für die Anpassung des PBefG an die neuen Realitäten und Herausforderungen eingesetzt. Die Erneuerung des Gesetzes bedeutet auch einen wichtigen Meilenstein für die Unterstützung und Stärkung des ÖPNV in sowohl städtischen als auch ländlichen Gegenden. Der ÖPNV steht im Zentrum des Gesetzes und ist ein geschützter und bevorzugter Partner in der Umsetzung des neuen Gesetzes. Dr. Tom Kirschbaum, Co-Gründer und Geschäftsführer von door2door, unterstreicht: „Kommunen und kommunale Verkehrsunternehmen gehen aus dieser Novelle gestärkt hervor – wenn sie die Zeichen der Zeit erkennen und den Ihnen durch den gesetzlich gewährten Vorsprung gegenüber den privaten Anbietern nutzen.“

Das Gesetz wird zum Ende dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Über door2door

door2door ist der deutsche Marktführer für Ridepooling im städtischen und ländlichen Nahverkehr. Das Unternehmen ist Technologiepartner der Kommunen und liefert lokale Mobilitätsanalysen, die Integration aller bestehenden ÖPNV-Angebote in einer App und die Ergänzung des Angebots um sogenannte On-Demand-Ridepooling-Lösungen. door2door wurde von Frost & Sullivan zur „European Company of the Year“ ernannt und ist Mitglied des World Economic Forum.

Pressekontakt:

Dr. Kea Hartwig
PR & Kommunikation
kea.hartwig@door2door.io

Original-Content von: Door2Door GmbH, übermittelt

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Die Verkehrswende wird endlich kommen: door2door befürwortet die Novellierung des PBefGDer Weg ist frei für neue Mobilität in Stadt und Land

26.03.2021 – 13:31

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Der Weg ist frei für neue Mobilität in Stadt und Land


















Berlin (ots)

-  door2door war u.a. als Sachverständiger im Bundestag eng involviert 
-  Ridepooling (Linienbedarfsverkehr) ist jetzt zentraler Baustein der PBefG-Novellierung und wird als Kernelement für die Verkehrswende von allen Beteiligten identifiziert 
-  Vor allem die öffentliche Hand - in Form von Kommunen und ÖPNV - wird durch das neue Gesetz gestärkt; sie ist jetzt gefordert neue flexible ÖPNV-Dienste einzuführen um die Verkehrswende einzuleiten  

Die „Verkehrswende“ kann jetzt endlich kommen. Heute, am 26. März, beschließt der Bundesrat die Verabschiedung des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PbefG). Dies öffnet endlich den Weg für eine moderne Personenbeförderung. Das Gesetz gibt Rechtssicherheit für neue Mobilitätslösungen. Zentraler Baustein ist der Linienbedarfsverkehr. Hier handelt es sich um einen flexiblen ÖPNV, der so komfortabel wie das eigene private Auto werden soll und damit einen zentralen Beitrag zur Verkehrswende leistet.

Interpretationsspielräume der einzelnen Genehmigungsbehörden werden nun geschlossen und der Genehmigungsflickenteppich wird aufgelöst. Damit entstehen auch für die neuen flexiblen ÖPNV-Ridepooling-Systeme, die einen wichtigen Baustein in der Verkehrswende darstellen, langfristige Planungssicherheit und vor allem ein umfassenderes Angebot. Die Kommunen und der ÖPNV gehen gestärkt aus der Novelle hervor und können die Mobilität hin zu einem besseren Modal Split steuern. Die stellt auch für door2door einen entscheidenden Paradigmenwechsel dar, wie Maxim Nohroudi, Co-Gründer und Geschäftsführer von door2door, betont: „Das neue PBefG schafft endlich eine einheitliche Genehmigungspraxis, auf der sich kraftvolle neue Angebote einführen lassen, die vorhandene Mobilitätslücken schließen und das private Auto an vielen Stellen überflüssig machen.“

Die letzte Überarbeitung des PBefG liegt bereits mehr als 30 Jahre zurück, sodass innovative Mobilitätsangebote, wie das gewerbliche Ridepooling, dem „alten“ PBefG vollkommen unbekannt sind. Der bis dato bestehende Rechtsrahmen bietet daher nur bedingt die Möglichkeit zur Einführung neuer Mobilitätskonzepte. Bislang konnten diese nur mit einer auf 4 Jahre zeitlich begrenzten Sondergenehmigung durchgeführt werden und galten daher als Pilotprojekte. Eine Modernisierung des PBefG war dringend notwendig, um die Potentiale neuer Mobilität auszuschöpfen und aktuelle Verkehrsprobleme wie Umweltbelastungen, Stau und Parkraum zu bewältigen.

door2door, als führender Anbieter von On-Demand-Ridepooling-Lösungen in bestehende ÖPNV-Infrastruktur, hat sich nachdrücklich für die Anpassung des PBefG an die neuen Realitäten und Herausforderungen eingesetzt. Die Erneuerung des Gesetzes bedeutet auch einen wichtigen Meilenstein für die Unterstützung und Stärkung des ÖPNV in sowohl städtischen als auch ländlichen Gegenden. Der ÖPNV steht im Zentrum des Gesetzes und ist ein geschützter und bevorzugter Partner in der Umsetzung des neuen Gesetzes. Dr. Tom Kirschbaum, Co-Gründer und Geschäftsführer von door2door, unterstreicht: „Kommunen und kommunale Verkehrsunternehmen gehen aus dieser Novelle gestärkt hervor – wenn sie die Zeichen der Zeit erkennen und den Ihnen durch den gesetzlich gewährten Vorsprung gegenüber den privaten Anbietern nutzen.“

Das Gesetz wird zum Ende dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

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door2door ist der deutsche Marktführer für Ridepooling im städtischen und ländlichen Nahverkehr. Das Unternehmen ist Technologiepartner der Kommunen und liefert lokale Mobilitätsanalysen, die Integration aller bestehenden ÖPNV-Angebote in einer App und die Ergänzung des Angebots um sogenannte On-Demand-Ridepooling-Lösungen. door2door wurde von Frost & Sullivan zur „European Company of the Year“ ernannt und ist Mitglied des World Economic Forum.

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Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern

03.03.2021 – 09:34

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern


















München (ots)

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, will die CSU-Fraktion die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich zu verrechnen, deutlich verbessern. Konkret soll der Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf 3 Jahre verlängert werden. Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017, Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden. Dies würde insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe die Liquidität verbessern, da sie bereits gezahlte Steuern zurückbekämen.

Im aktuell vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrag von 5 auf 10 Millionen vorgesehen, wobei dabei der aktuell geltende Zeitraum von einem Jahr beibehalten wird. Der CSU-Fraktion geht das jedoch nicht weit genug: sie will den Zeitraum dieses Verlustrücktrags entsprechend auf 3 Jahre erweitern.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Sandro Kirchner: „Gerade jetzt in der Corona-Krise braucht vor allem unser Mittelstand ausreichend Liquidität. Nur wenn der Verrechnungszeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, können Unternehmen die Verluste während der Krise mit ihren Gewinnen davor verrechnen. So schaffen sie es aus eigener Kraft – ohne staatliche Förderung – ihre Liquidität deutlich zu verbessern. Der bisherige Gesetz-Entwurf geht uns nicht weit genug und ist deshalb nicht wirklich zielführend. Daher muss der Rücktrags-Zeitraum unbedingt auf 3 Jahre erweitert werden. Bisher hat die SPD das verhindert – wir wollen es aber durchsetzen.“

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Pressesprecherin
Telefon: 089/4126-2496
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