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Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe

19.04.2021 – 06:00

Sachverständigenbüro Keskin

Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe


















Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe
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Hamburg (ots)

Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: ein Unfall mit Blech- oder womöglich sogar Personenschaden. In einem solchen einzigartigen Stressmoment schaffen es die Wenigsten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Exakt das ist jedoch unabdingbar, um die Lage auf keinen Fall noch weiter zu verschlechtern. Von daher ist es angebracht, einen erfahrenen Spezialisten zu konsultieren. Ein Kfz Sachverständiger unterstützt mit etlichen Dingen: von der Beweislage bis zum Schadengutachten. Doch gleichfalls abseits vom Bereich eines Unfalls existieren Gebiete, bei denen man von der Sachkompetenz eines Spezialisten einen Nutzen ziehen und bares Geld einsparen kann.

Insbesondere falls Sie auf der Recherche nach „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“ sind, haben Sie in dem Sachverständigen Keskin den optimalen Profi gefunden.

Das Büro des Kfz Sachverständigen Keskin liegt etwas abseits der Hamburger Altstadt und offeriert bereits seit 2015 kompetente Unterstützung rund ums Kfz an. Die Hauptaufgabe stellt in diesem Zusammenhang das übliche Schadengutachten dar: Grob gesagt beschreibt es den eingetretenen Schadensfall, die Wertminderung der entsprechenden Fahrzeuge sowie eine Menge weitere Formalitäten, welche hauptsächlich für die Versicherungsgesellschaft benötigt werden. Als Anspruchsteller ist selbiger Dienst nebenbei bemerkt für Sie in Gänze unentgeltlich, die Gebühren übernimmt einzig der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Beweggrund mehr, auf Nummer sicher zu gehen und bei jedwedem Unfall einen Experten zu engagieren.

Die alleinige Lage, in welcher sich ein umfangreiches Expertengutachten nicht rentiert, sind kleine Unfallschäden mit einem Betrag von unter tausend EUR. Bei einem so bekannten Bagatellschaden bezahlt die Versicherung bekanntermaßen nicht. Allerdings auch in diesem Fall bieten viele Gutachter ihre Unterstützung an. Der Kfz Sachverständiger Keskin in Hamburg z. B. kann in diesem Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten samt detaillierter Auflistung der Preise anfertigen.

Ein weiterführender ausgesprochen gewichtiger Dienst ist die so genannte Soforthilfe oder eine Notfallhotline. Denn was bringt einem schon der tollste Gutachter, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist?

Ein guter Gutachter ist 24/7 erreichbar und führt Sie durch den gesamten Vorgang der Unfallabwicklung. Eine eventuelle Sicherung der Beweise und Dokumentation durch einen Profi ist besonders dann unumgänglich, wenn die Unfallschuld nicht klar nachgewiesen wird oder sich der Unfallgegner absolut nicht einsichtig verhält.

Im Übrigen können Sie die Auswahl des Gutachters auch der Versicherung überlassen. Das ist indes nur in den seltensten Fällen dienlich, da diese Sachverständigen oft nicht gerade unparteiisch agieren und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherungsgesellschaft schlagen. Besser ist es, einen unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Als Kfz Sachverständiger in Hamburg empfiehlt sich hier bspw. die Firma Keskin.

Der 2te Teilbereich, in dem es zu empfehlen ist, einen Experten zu konsultieren, ist die Anschaffung und der Verkauf eines gebrauchten Kfz. Leider sind absolut nicht alle Verkäufer komplett rechtschaffen und unterschlagen Probleme oder Qualitätseinbußen häufig. Ein Lackschaden lässt sich noch einfach mit dem bloßen Auge feststellen, falls es um motorische Defekte und Dergleichen geht, sieht die Sache aber schon ziemlich anders aus. Mit dem Ziel, dass man hier keineswegs die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der solche Schäden aufdeckt und die adäquate Wertminderung einschätzt. Dessen ungeachtet auch als Verkäufer ist es sehr wohl von Nutzen, ein technisches Gutachten einzuholen. Bekanntlich kann es auch bei den allerbesten Absichten einmal geschehen, dass ein versteckter Mangel erst nach dem Verkauf ans Tageslicht kommt. Ein qualifiziertes Gutachten verhindert dann einen teuren und unnötigen Streit mit dem Käufer.

Mehr Information, ebenso zum Themenbereich „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“, bekommen Sie unter https://www.sv-keskin.de/

Pressekontakt:

Aziz Keskin
Telefon: 040 39 72 64
Email: info@sv-keskin.de

Original-Content von: Sachverständigenbüro Keskin, übermittelt

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Highlights von der Auto Shanghai – GWM treibt die globale Expansion mit fünf Marken stetig voran

20.04.2021 – 03:20

Haval

Highlights von der Auto Shanghai – GWM treibt die globale Expansion mit fünf Marken stetig voran


















Shanghai (ots/PRNewswire)

Am 19. April wurde die 19. internationale Ausstellung der Automobilindustrie in Shanghai (Auto Shanghai 2021) offiziell eröffnet. Bei dieser Gelegenheit hat GWM offiziell eine neue Marke eingeführt – TANK, und zwar die fünfte Marke neben HAVAL, WEY, ORA und GWM PICKUP. Als nächstes wird GWM seine globale Strategie vertiefen und die globale Expansion seiner fünf Hauptmarken stetig vorantreiben.

HAVAL und Pickup sind seit vielen Jahren in einer Reihe von Märkten auf der ganzen Welt stark engagiert und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. POER Pickups wurden im vergangenen Jahr in mehreren Märkten weltweit eingeführt. Im Nahen Osten, wo die Pickup-Kultur populär ist, ist GWM als berühmte Marke bekannt. In mehr als 20 aufeinanderfolgenden Jahren hat Pickup den ersten Platz unter Chinas Autoexporteuren eingenommen. Die 3. Generation des HAVAL H6 und des JOLION werden ebenfalls auf dieser Messe vorgestellt, von wo aus sie schrittweise in die ganze Welt exportiert werden sollen. Full-Size-Pickups und mehrere stilvolle und avantgardistische HAVAL-Konzeptautos auf der Messe haben viel Aufmerksamkeit in den Medien erregt.

Neue Marke und neue Modelle sind der neue strategische Plan von GWM. GWM hält sich an das Prinzip „nutzerorientiert“ und beschleunigt seine Umwandlung in ein „globales Mobilitätstechnologie-Unternehmen“. Das Unternehmen hat drei Technologieplattformen eingeführt: L.E.M.O.N., TANK und COFIS. GWM folgt dem F&E-Konzept der „Über-Investition“ und besteht auf Effektivität. Sein globales F&E-System hat sich über Europa, Nordamerika und Asien verteilt und bildet ein „10 Standorte in 7 Ländern“-F&E-Muster. Später wird es weiterhin in Forschung und Entwicklung investieren, um seine führende Position in der Spitzentechnologie zu halten.

Mit dem Fortschreiten der globalen Strategie hat GWM eine Reihe von Modellen weltweit auf den Markt gebracht und ein „12+5“-Globalproduktionssystem gebildet, das 12 große Vollprozess-Autoproduktionsstätten und 5 KD-Fabriken umfasst. Bis jetzt hat GWM Fabriken in Thailand, Russland, Indien, und so weiter. Und es hat ein Vertriebsnetz von mehr als 500 Händlern in mehr als 60 Ländern auf der ganzen Welt aufgebaut, das die wichtigsten Geschäftsbezirke in Großstädten in Russland, Australien, Südafrika, Mittel- und Südamerika und im Nahen Osten abdeckt. GWM hat mehr als 700.000 Autos auf dem Überseemarkt verkauft.

Neue Technologieplattform, neue Produktkategorie und neue Produktnomenklatur lassen GWM in jeder Hinsicht aufblühen. Im Jahr 2020 verkaufte GWM weltweit 1,11 Millionen Autos, und der Anteil der Überseefahrzeuge stieg auf 8 %. In Zukunft werden die fünf Marken unter GWM ihre Kräfte bündeln und sich gegenseitig ergänzen, um den globalen Verbrauchern mehr stilvolle und hochwertige Modelle anzubieten.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/1490434/image_1.jpg

Pressekontakt:

Pupu Li
+86-1346654443

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Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

19.04.2021 – 09:45

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt


















Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher.

Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.

Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte.

„Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die im streitgegenständlichen Fahrzeug verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz komme. Ebenso stellte das Gericht heraus, dass die Parameter der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung so eng konfiguriert seien, dass sie vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen eingehalten würden. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass die Funktion im realen Straßenverkehr überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich der eigentliche Sinn der Funktion darin erschöpfe, auf dem Prüfstand niedrige NOx-Werte zu erzielen und dabei vorzutäuschen, diese Werte würden auch im realen Straßenverkehr erreicht. Die gesamte Konstruktion sei daher darauf ausgelegt gewesen, über die Manipulation zu täuschen.

Die Einrede der Verjährung ließ das Gericht nicht gelten. Die Daimler AG argumentierte, der Kläger sei aufgrund der Darlehensbedingungen und aufgrund der Sicherungsübereignung an die finanzierende Bank nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Beklagte berechtigt. Für das Gericht galt aber: Dem Kläger konnte das nicht ausgeübte Rückgaberecht im Jahr 2017 schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil dem Kläger im November 2017 die Tatsache, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, noch nicht bekannt gewesen war. „Jedenfalls liegen vor dem Hintergrund, dass der Rückruf des KBA für das streitgegenständliche Fahrzeug erst im Jahr 2019 erfolgte, keine gegenteiligen Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Klägers vor.“

Auch wichtig für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es laut Gericht nicht. Denn die technische Wirkungsweise der Abschalteinrichtung steht auch wegen der fehlenden Erschütterung des vom Kläger geführten Beweises durch die Beklagte in ihren Grundzügen fest. Deren rechtliche Beurteilung obliegt der Kammer im Rahmen der Rechtsanwendung. Das vereinfacht Schadenersatzklagen für geschädigte Verbraucher gegen die Daimler AG nochmals.“

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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„Mobiles Leben“ – Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem CampingplatzVorab in der ARD-Mediathek

19.04.2021 – 13:43

SWR – Südwestrundfunk

„Mobiles Leben“ – Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem Campingplatz
Vorab in der ARD-Mediathek


















"Mobiles Leben" - Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem Campingplatz / Vorab in der ARD-Mediathek
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Mainz (ots)

Mit „Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ und „Neustart auf dem Campingplatz – Wohnen, wo andere Urlaub machen“ zeigt das SWR Fernsehen am Mittwoch, 28. April, ab 20:15 Uhr zwei Filme in einem Schwerpunkt „Mobiles Leben“. „Neustart auf dem Campingplatz“ wird zwischen 29. April und 17. Juni mit weiteren sechs Folgen fortgeführt und ist dann – außer an den Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam – immer donnerstags um 21 Uhr zu sehen. Ab 27.4., 16 Uhr, sind die Filme in der ARD-Mediathek abrufbar

„Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ erzählt die Geschichte von Thomas und Conny, einem Ehepaar um die 50, das seit Jahren einen Traum hat: Sie möchten unterwegs sein, wann immer sie wollen, viel mehr Zeit für einander haben, aber auch Menschen treffen und ihre Hilfe anbieten, wenn es unterwegs etwas zu tun gibt. Ihre beiden Söhne sind erwachsen und jetzt wollen die zwei es wissen: Sie trennen sich von ihren Besitztümern – außer ihrem liebevoll restaurierten Häuschen, denn man weiß ja nie: Rund um die Uhr zusammen, aufeinander angewiesen – wird das auf Dauer gut gehen?

Zukunft auf 20 Quadratmetern und immer unterwegs – kann das gut gehen?

Conny und Thomas ziehen in ihren selbst ausgebauten lila Laster, ihr neues, 20 Quadratmeter kleines Zuhause. Mit Vorfreude, aber auch Respekt. Die erste Tour nach Marokko wird zur Feuerprobe. Und dann kommt etwas, womit niemand rechnen konnte: Corona! Ist der Traum des Aussteiger-Ehepaars ausgeträumt? Aber eigentlich ist klar: Das Leben im Wohnmobil ist genau ihr Ding. Um Umbruch, Aufbruch, Mut, Abschied, Familie, Beziehung, Neuanfang geht es in dem Film von Thomas Diehl.

Neue Adresse: Campingplatz

Von Glück und Tücken des mobilen Lebens erzählt „Neustart auf dem Campingplatz“ ab 21 Uhr: Da ist zum Beispiel die dreiköpfige Familie Schmidt, die auf dem Campingplatz „Am Wiesensee“ im Westerwald neue Perspektiven sucht, Wolfram Mielke (73), der hier, wie er sagt, einfach mehr von seinen 1.000 Euro Rente hat, oder das Ehepaar Stein, Endfünfziger, die gerade ihr großes Familienhaus auflösen, um auf 42 Quadratmetern neu anzufangen. Welche Abenteuer ihnen gleich zu Beginn ihres Neustarts auf dem Campingplatz bevorstehen, ahnen sie zu Anfang noch nicht. Der Film von Sebastian Schütz und Gudrun Thoma begleitet sie. Er ist der Auftakt einer insgesamt siebenteiligen Reihe, die ab 29. April außer an den Feiertagen immer donnerstags um 21 Uhr weitergeführt wird.

Programmtipp am SWR Doku-Mittwoch:

28. April 2021

„Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ ab 20:15 Uhr

„Neustart auf dem Campingplatz – Wohnen, wo andere Urlaub machen“ ab 21 Uhr und weitere sechs Folgen zwischen 29. April und 17. Juni immer donnerstags um 21 Uhr im SWR Fernsehen (außer an den Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam).

Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter: http://swr.li/neustart-auf-dem-campingplatz

Schon vor der Ausstrahlung, am Dienstag, 27.4., 16 Uhr, sind die Filme ARD-Mediathek abrufbar unter ardmediathek.de. Sie verbleiben dort für 12 Monate.

Außerdem auf dem SWR Doku-Kanal bei Youtube unter www.youtube.com/swrdoku

Fotos über www.ARD-Foto.de

Die erste Folge von „Neustart auf dem Campingplatz“ – „Wohnen, wo andere Urlaub machen“ sowie den Film „Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ gibt es vorab für akkreditierte Journalist*innen auf presseportal.swr.de.

Newsletter „SWR vernetzt“: http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter

Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 / 929-32755, sibylle.schreckenberger@swr.de

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Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen

19.04.2021 – 09:57

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen


















Berlin (ots)

-  BGH: Auch vermeintliche "Imagewerbung" dient der Anlockung von Kunden und fällt unter die Informationspflichten der PKW-Energieverbrauchskennzeichnung 
-  Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt: Autoindustrie und Pkw-Handel dürfen diese wichtige Verbraucherschutzvorschrift nicht mit Tricks umgehen 
-  DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor, im Auftrag der Autokonzerne die seit über zwei Jahren überfällige Novelle der Pkw-Kennzeichnungsverordnung zu blockieren  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein Grundsatzurteil für den Umwelt- und Verbraucherschutz erstritten, das erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie und den Pkw-Handel in Deutschland hat. Diese müssen den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Neuwagen nicht nur bei ganz konkreter Verkaufswerbung angeben, sondern bei jeglicher Form von Werbung, auch etwa bei vermeintlicher „Imagewerbung“. Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Händler auf Facebook einem Kunden zur Auslieferung eines Sportwagens gratuliert und dabei die Vorzüge des Autos angepriesen. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden jedoch nicht genannt.

Damit hat der Händler gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verstoßen, stellte der BGH nun klar (Az BGH: I ZR 115/20). Dabei ist es unerheblich, ob das konkret abgebildete Fahrzeug schon verkauft ist, ob es direkt beim werbenden Händler erworben oder überhaupt noch in dieser Variante bestellt werden kann. Denn auch in diesen Fällen werbe der Händler damit für den Kauf weiterer Neufahrzeuge, begründete der Senat in der mündlichen Verhandlung. Und eine informierte Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nur bei voller Sachkenntnis über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu gewährleisten.

Auch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten verweigern einzelne Autokonzerne und Pkw-Händler Verbraucherinnen und Verbrauchern die vorgeschriebenen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen. Erneut mussten wir bis hinauf zum Bundesgerichtshof klagen, um eine Selbstverständlichkeit vom höchsten deutschen Zivilgericht bestätigt zu bekommen: Auch die Automobilindustrie steht nicht über Recht und Gesetz und kann sich nicht auf selbst erdachte Ausnahmen für bestimmte Werbeformen berufen. So sehr wir uns freuen, verbleibt ein bitterer Nachgeschmack: Auf Anweisung der deutschen Automobilindustrie verweigert Bundeswirtschaftsminister Altmaier die lange überfällige Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben. So erhalten die Kunden nur geschönte Informationen nach dem alten Prüfzyklus NEFZ, obwohl seit Jahren ein neues Prüfverfahren für die Zulassung vorgeschrieben ist. Angesichts der wöchentlich neu bekannt werdenden illegalen Geschäfte von CDU- und CSU-Politikern mache ich mir allerdings keine Hoffnung, dass diese Bundesregierung die Kraft aufbringt, gegen diese Anweisung aus den Konzernzentralen tätig zu werden„, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Bereits im Mai 2020 erwirkte die Deutsche Umwelthilfe eine ebenso weitreichende Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof für ausgestellte Fahrzeuge. Der Hersteller Jaguar Land Rover bestritt die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung eines auf der Internationalen Automobilausstellung 2017 präsentierten Jaguar-Modells mit der Begründung, das ausgestellte Fahrzeug sei nicht mehr neu gewesen. Der BGH gab auch hier der DUH Recht und entschied: „Es kommt allein darauf an, ob mit dem ausgestellten Fahrzeug für den Kauf eines neuen Fahrzeugs dieses Modells geworben wird.“ Und weiter: „Ansonsten könnte die Hinweispflicht leicht dadurch umgangen werden, dass zur Werbung für den Kauf eines Neuwagens ein Fahrzeug ausgestellt wird, das nicht der Definition eines neuen Personenkraftwagens im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV unterfällt.“ (Az BGH: I ZR 170/19).

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Die Entscheidungen sind Meilensteine für den Verbraucherschutz. In unserer täglichen Arbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften stellen wir immer dreistere Formen von Versuchen fest, die Regeln zu umgehen. Da versuchen Pkw-Händler Werbung als „Unterhaltung“ darzustellen und so auch den kritischen Blick der Verbraucherinnen und Verbraucher zu trüben. Es ist gut, dass die Gerichte hier klare Rote Linien ziehen.

Hintergrund:

Anlass des über fünf Jahre andauernden Rechtsstreits war ein Facebook-Post eines PKW-Händlers in Norddeutschland, mit dem er dem neuen Besitzer eines Ferrari 458 Speciale gratuliert hat: „605 PS (in 3,0 Sekunden auf 100 km/h), die das Leben mit Sicherheit noch spaßiger machen! Der Ferrari 458 Speciale hat bereits einen neuen Besitzer und steht zur Abholung bereit.“ Die DUH als klagebefugter Verbraucherschutzverband forderte den Händler auf, zukünftig auch den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Werbung für Neufahrzeuge anzugeben. Der Händler weigerte sich und begründete dies damit, dass das Fahrzeug bereits an einen Endverbraucher verkauft sei und zum Zeitpunkt der Werbung auch keine weiteren Neufahrzeuge des limitierten Modells mehr erhältlich gewesen wären.

Die DUH erhob daraufhin Klage beim Landgericht Flensburg, das der DUH Recht gab (Az: 6 HKO 2/16). Auch die Berufung des Händlers blieb ohne Erfolg. Im Urteil des Berufungsgerichts hieß es: „Entscheidend ist nicht, wie die Werbung gestaltet ist, welchen Text sie hat, ob sie mit Bildern versehen ist und wenn, mit welchen. Entscheidend ist allein ihre Aussage. Vermittelt diese dem Betrachter, dass er „neue PKW“ des beworbenen Modells erwerben könne, sind die Vorgaben der PKW-EnVKV einzuhalten.“ (Az OLG Schleswig: 6 U 50/18)

Der BGH wies die Revision des PKW-Händlers zurück und sah den Werbeeffekt als erfüllt an, da das Interesse eines Kunden mit der Werbung erweckt werde und der Verbraucher möglicherweise – wenn es das Modell nicht mehr zu kaufen gebe – auf ein anderes, ähnliches Modell ausweiche.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird in einigen Monaten erwartet.

Links:

Zum Urteil des OLG Schleswig: http://l.duh.de/p210419

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen

19.04.2021 – 09:57

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen


















Berlin (ots)

-  BGH: Auch vermeintliche "Imagewerbung" dient der Anlockung von Kunden und fällt unter die Informationspflichten der PKW-Energieverbrauchskennzeichnung 
-  Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt: Autoindustrie und Pkw-Handel dürfen diese wichtige Verbraucherschutzvorschrift nicht mit Tricks umgehen 
-  DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor, im Auftrag der Autokonzerne die seit über zwei Jahren überfällige Novelle der Pkw-Kennzeichnungsverordnung zu blockieren  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein Grundsatzurteil für den Umwelt- und Verbraucherschutz erstritten, das erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie und den Pkw-Handel in Deutschland hat. Diese müssen den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Neuwagen nicht nur bei ganz konkreter Verkaufswerbung angeben, sondern bei jeglicher Form von Werbung, auch etwa bei vermeintlicher „Imagewerbung“. Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Händler auf Facebook einem Kunden zur Auslieferung eines Sportwagens gratuliert und dabei die Vorzüge des Autos angepriesen. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden jedoch nicht genannt.

Damit hat der Händler gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verstoßen, stellte der BGH nun klar (Az BGH: I ZR 115/20). Dabei ist es unerheblich, ob das konkret abgebildete Fahrzeug schon verkauft ist, ob es direkt beim werbenden Händler erworben oder überhaupt noch in dieser Variante bestellt werden kann. Denn auch in diesen Fällen werbe der Händler damit für den Kauf weiterer Neufahrzeuge, begründete der Senat in der mündlichen Verhandlung. Und eine informierte Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nur bei voller Sachkenntnis über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu gewährleisten.

Auch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten verweigern einzelne Autokonzerne und Pkw-Händler Verbraucherinnen und Verbrauchern die vorgeschriebenen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen. Erneut mussten wir bis hinauf zum Bundesgerichtshof klagen, um eine Selbstverständlichkeit vom höchsten deutschen Zivilgericht bestätigt zu bekommen: Auch die Automobilindustrie steht nicht über Recht und Gesetz und kann sich nicht auf selbst erdachte Ausnahmen für bestimmte Werbeformen berufen. So sehr wir uns freuen, verbleibt ein bitterer Nachgeschmack: Auf Anweisung der deutschen Automobilindustrie verweigert Bundeswirtschaftsminister Altmaier die lange überfällige Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben. So erhalten die Kunden nur geschönte Informationen nach dem alten Prüfzyklus NEFZ, obwohl seit Jahren ein neues Prüfverfahren für die Zulassung vorgeschrieben ist. Angesichts der wöchentlich neu bekannt werdenden illegalen Geschäfte von CDU- und CSU-Politikern mache ich mir allerdings keine Hoffnung, dass diese Bundesregierung die Kraft aufbringt, gegen diese Anweisung aus den Konzernzentralen tätig zu werden„, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Bereits im Mai 2020 erwirkte die Deutsche Umwelthilfe eine ebenso weitreichende Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof für ausgestellte Fahrzeuge. Der Hersteller Jaguar Land Rover bestritt die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung eines auf der Internationalen Automobilausstellung 2017 präsentierten Jaguar-Modells mit der Begründung, das ausgestellte Fahrzeug sei nicht mehr neu gewesen. Der BGH gab auch hier der DUH Recht und entschied: „Es kommt allein darauf an, ob mit dem ausgestellten Fahrzeug für den Kauf eines neuen Fahrzeugs dieses Modells geworben wird.“ Und weiter: „Ansonsten könnte die Hinweispflicht leicht dadurch umgangen werden, dass zur Werbung für den Kauf eines Neuwagens ein Fahrzeug ausgestellt wird, das nicht der Definition eines neuen Personenkraftwagens im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV unterfällt.“ (Az BGH: I ZR 170/19).

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Die Entscheidungen sind Meilensteine für den Verbraucherschutz. In unserer täglichen Arbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften stellen wir immer dreistere Formen von Versuchen fest, die Regeln zu umgehen. Da versuchen Pkw-Händler Werbung als „Unterhaltung“ darzustellen und so auch den kritischen Blick der Verbraucherinnen und Verbraucher zu trüben. Es ist gut, dass die Gerichte hier klare Rote Linien ziehen.

Hintergrund:

Anlass des über fünf Jahre andauernden Rechtsstreits war ein Facebook-Post eines PKW-Händlers in Norddeutschland, mit dem er dem neuen Besitzer eines Ferrari 458 Speciale gratuliert hat: „605 PS (in 3,0 Sekunden auf 100 km/h), die das Leben mit Sicherheit noch spaßiger machen! Der Ferrari 458 Speciale hat bereits einen neuen Besitzer und steht zur Abholung bereit.“ Die DUH als klagebefugter Verbraucherschutzverband forderte den Händler auf, zukünftig auch den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Werbung für Neufahrzeuge anzugeben. Der Händler weigerte sich und begründete dies damit, dass das Fahrzeug bereits an einen Endverbraucher verkauft sei und zum Zeitpunkt der Werbung auch keine weiteren Neufahrzeuge des limitierten Modells mehr erhältlich gewesen wären.

Die DUH erhob daraufhin Klage beim Landgericht Flensburg, das der DUH Recht gab (Az: 6 HKO 2/16). Auch die Berufung des Händlers blieb ohne Erfolg. Im Urteil des Berufungsgerichts hieß es: „Entscheidend ist nicht, wie die Werbung gestaltet ist, welchen Text sie hat, ob sie mit Bildern versehen ist und wenn, mit welchen. Entscheidend ist allein ihre Aussage. Vermittelt diese dem Betrachter, dass er „neue PKW“ des beworbenen Modells erwerben könne, sind die Vorgaben der PKW-EnVKV einzuhalten.“ (Az OLG Schleswig: 6 U 50/18)

Der BGH wies die Revision des PKW-Händlers zurück und sah den Werbeeffekt als erfüllt an, da das Interesse eines Kunden mit der Werbung erweckt werde und der Verbraucher möglicherweise – wenn es das Modell nicht mehr zu kaufen gebe – auf ein anderes, ähnliches Modell ausweiche.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird in einigen Monaten erwartet.

Links:

Zum Urteil des OLG Schleswig: http://l.duh.de/p210419

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen

19.04.2021 – 14:08

Skoda Auto Deutschland GmbH

Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen


















Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen

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Mladá Boleslav (ots)

› Beim dritten Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft fahren die Crews Andreas Mikkelsen/Ola Fløene (NOR/NOR) und Marco Bulacia/Marcelo Der Ohannesian (BOL/ARG) aus dem von ŠKODA Motorsport unterstützten Team Toksport WRT um Sieg und Punkte

› Amtierender WRC2-Teamchampion Toksport WRT möchte in Zagreb Tabellenführung in der WRC2-Teamwertung auszubauen

› In der Gruppe der Rally2-Fahrzeuge mit 32 Teams ist ŠKODA mit 17 privat eingesetzten Fahrzeugen erneut die am stärksten vertretene Marke

› Die Rallye Kroatien zählt zum ersten Mal als Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft

Nachdem die ŠKODA Teams bei der Rallye Monte Carlo und der Arctic Rallye Finnland Schnee und Eis unter die Räder genommen haben, fahren sie bei der Rallye Kroatien (22. bis 25. April 2021) zum ersten Mal in der laufenden Weltmeisterschaftssaison auf Asphalt. ŠKODA Motorsport unterstützt den amtierenden WRC2-Teamchampion Toksport WRT, für den die Norweger Andreas Mikkelsen und Beifahrer Ola Fløene antreten. Nach ihrem Klassensieg bei der Rallye Monte Carlo und einem zweiten Platz bei der Arctic Rallye Finnland wollen sie die Tabellenführung in der WRC2-Kategorie weiter ausbauen. Ihre Teamkollegen Marco Bulacia/Marcelo Der Ohannesian (BOL/ARG), WRC2-Vierte bei der Rallye Monte Carlo, gehen nach einer Wettbewerbspause wieder an den Start. Chris Ingram (ŠKODA FABIA Rally2 evo), Rallye-Europameister des Jahres 2019, debütiert in der WRC3-Kategorie.

Die Rallye Kroatien zählt zum ersten Mal als Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft und führt ausschließlich über Asphaltpisten. Andreas Mikkelsen reist als Tabellenführer der WRC2-Kategorie in die kroatische Hauptstadt Zagreb. Die Spitzenposition eroberte der Norweger mit seinem Klassensieg bei der Rallye Monte Carlo und einem zweiten Rang bei der Arctic Rallye Finnland.

„Ich freue mich sehr auf die schnellen Asphalt-Wertungsprüfungen und bin überzeugt, dass sie unserem ŠKODA FABIA Rally2 evo mit seinem ausgewogen abgestimmten Fahrwerk liegen werden“, schaut Mikkelsen auf den dritten WM-Lauf voraus. Sein 20-jähriger Teamkollege Marco Bulacia aus Bolivien greift erstmals seit der Rallye Monte Carlo wieder ins Wettbewerbsgeschehen ein. „Ich fahre in Kroatien seit längerer Zeit wieder auf Asphalt und fühle mich sehr gut vorbereitet. Zudem konnte auf diesen Wertungsprüfungen bisher keiner meiner Konkurrenten Erfahrungen sammeln, ich hoffe, dass ich davon profitieren kann“, betont Bulacia.

Ebenso wie in der WRC2 kommen auch in der WRC3-Kategorie für rein private Teams sogenannte Rally2-Fahrzeuge zum Einsatz. Hier trifft die finnische Crew Emil Lindholm/Mikael Korhonen im ŠKODA FABIA Rally2 evo auf die polnischen Markenkollegen Kajetan Kajetanowicz/Maciej Szczepaniak. Sie beendeten das WRC3-Championat im vergangenen Jahr auf dem dritten Gesamtrang und haben nun den Titel im Visier. Mit dem Briten Chris Ingram (ŠKODA FABIA Rally2 evo) nimmt der Rallye-Europameister von 2019 die nächste Stufe auf der Karriereleiter. Gemeinsam mit Beifahrer Ross Whittock tritt er zum ersten Mal in der WRC3 an.

Die Rallye Kroatien beginnt am Donnerstag (22. April) um 19:00 Uhr in Zagreb. Insgesamt absolvieren die Teams 20 Prüfungen über mehr als 300 Kilometer. Am Freitag (23. April) stehen acht Wertungsprüfungen (WP) über eine Distanz von 99,82 Kilometern auf dem Programm. Am Samstag (24. April), dem längsten Tag der Rallye, legen die Crews bei acht weiteren Prüfungen insgesamt 121,92 Kilometer im Kampf gegen die Stoppuhr zurück, bevor am Sonntag den 25. April zum Abschluss der Rallye vier weitere Wertungsprüfungen folgen.

Wussten Sie, dass…

…die Wertungsprüfung Stojdraga-Gornja am Samstag (24. April) durch den Žumberak Nationalpark führt? Die Prüfung der ,Tausend Kurven‘ erfordert einen sehr präzisen Streckenaufschrieb und stellt damit besonders hohe Anforderungen an die Teilnehmer.

…dass mit Ausnahme der einheimischen Teams die meisten Teilnehmer zum ersten Mal bei dieser Rallye starten und möglichst präzise Streckenaufschriebe daher besonders wichtig sind?

…die Rallye Kroatien auf die INA Delta TLX Rallye zurückgeht, die 1974 zum ersten Mal im ehemaligen Jugoslawien stattfand? Sie wurde regelmäßig zur Rallye-Europameisterschaft gewertet und ist noch heute die international bekannteste Rallye des Landes.

Die FIA Rallye-Weltmeisterschaft 2021

Rallye Monte Carlo 21. – 24. Januar

Arctic Rallye Finnland powered by CapitalBox 26. – 28. Februar

Rallye Kroatien 22. – 25. April

Vodafone Rallye Portugal 20. – 23. Mai

Rallye Italien Sardinien 3. – 6. Juni

Safari Rallye Kenia 24. – 27. Juni

Rallye Estland 15. – 18. Juli

Rallye Finnland 29. Juli – 1. August

Renties Rallye Ypern Belgien 13. – 15. August

Akropolis Rallye Griechenland 9. – 12. September

RallyRACC Rallye Spanien 14. – 17. Oktober

Rallye Japan 11. – 14. November

Pressekontakt:

Andreas Leue
Referent Tradition und Projekte
Telefon: +49 6150-133 126
E-Mail: andreas.leue@skoda-auto.de

Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
Telefon: +49 6150 133 121
E-Mail: ulrich.bethscheider-kieser@skoda-auto.de

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Neuer Bußgeldkatalog: Verkehrsminister verzichten auf Verschärfung bei Fahrverboten

19.04.2021 – 15:31

ACV Automobil-Club Verkehr

Neuer Bußgeldkatalog: Verkehrsminister verzichten auf Verschärfung bei Fahrverboten


















Köln (ots)

Die Verkehrsminister der Länder haben sich in ihrer jüngsten Sitzung auf einen Kompromiss zur StVO-Novelle geeinigt. Damit geht ein unwürdiges Geziehe mit dem Bundesverkehrsminister um einen neuen Bußgeldkatalog zu Ende, das sich vor einem Jahr an Fahrverboten für Temposünder entzündet hatte. Der ACV begrüßt die Einigung zwar grundsätzlich, zweifelt allerdings an der Abschreckungskraft der neuen Bußgelder.

Fahrverbote für Tempoverstöße schon ab 21 km/h innerorts, statt wie bisher erst ab 26 km/h zu viel: Diese ursprünglich geplante Verschärfung ist mit dem Beschluss der Länder-Verkehrsminister vom Tisch. Statt die Grenze für ein Fahrverbot herabzusetzen, werden die Bußgelder erhöht, teilweise fast auf das Doppelte. Wer zu schnell fahren in der Ortschaft für ein Kavaliersdelikt hält, der wird künftig vielleicht etwas eher überlegen, ob er sich nicht doch lieber ans Tempolimit hält. Dabei kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wohl kaum noch von einem „Augenblicksversagen“ die Rede sein. Dazu erklärt ACV Pressesprecher Gerrit Reichel: „Bei Tempo 70 haben Fußgänger und Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr. Das muss sich jeder Autofahrer klarmachen. Und dafür hätte ein Bußgeldkatalog, der in solchen Fällen den Führerscheinentzug vorsieht, ein deutlicheres Signal gesetzt.“ Wer in einer geschlossenen Ortschaft so schnell fährt, der gehört nach Meinung des ACV zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.

Mit der Einigung der Verkehrsministerkonferenz ist auch endlich der Weg frei für die geplanten Regelungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. Dazu gehört, dass Parken auf Radwegen stärker geahndet wird als bisher. Ärgerlich ist, dass es in Deutschland ein Jahr dauert, bis sich die Politik auf eine so sinnvolle Anpassung der StVO einigt. Gerrit Reichel: „Auf dieses Hickhack zwischen Bund und Ländern hätten wir sicher alle gerne verzichtet. Zeitweise war zudem völlig unklar, welche Regeln denn überhaupt galten.“

Klar ist, dass die große Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln kennt und sich auch grundsätzlich daran hält. Allgemein wäre es aber wünschenswert, dass wieder mehr Rücksichtnahme auf den Straßen einkehrt. Höhere Bußgelder für Autofahrer dürfen für dieses Ziel nicht das einzige Mittel bleiben. Denn nicht jeder Autofahrer, der einen Tempoverstoß begeht, ist ein Raser und nicht jeder Radfahrer ein Engel. Was die Wirksamkeit der neuen Bußgelder angeht, bleibt der ACV skeptisch. „Im Einzelfall dient ein Fahrverbot für rücksichtslose Schnellfahrer eher der Verkehrssicherheit als ein erhöhtes Bußgeld“, erklärt Gerrit Reichel.

Pressekontakt:

Gerrit Reichel
Pressesprecher, reichel@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 – 91 26 91 58
Fax: 0221 – 91 26 91 26

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Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen

19.04.2021 – 14:08

Skoda Auto Deutschland GmbH

Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen


















Rallye Kroatien: Andreas Mikkelsen will im ŠKODA FABIA Rally2 evo WRC2-Führung ausbauen

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Mladá Boleslav (ots)

› Beim dritten Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft fahren die Crews Andreas Mikkelsen/Ola Fløene (NOR/NOR) und Marco Bulacia/Marcelo Der Ohannesian (BOL/ARG) aus dem von ŠKODA Motorsport unterstützten Team Toksport WRT um Sieg und Punkte

› Amtierender WRC2-Teamchampion Toksport WRT möchte in Zagreb Tabellenführung in der WRC2-Teamwertung auszubauen

› In der Gruppe der Rally2-Fahrzeuge mit 32 Teams ist ŠKODA mit 17 privat eingesetzten Fahrzeugen erneut die am stärksten vertretene Marke

› Die Rallye Kroatien zählt zum ersten Mal als Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft

Nachdem die ŠKODA Teams bei der Rallye Monte Carlo und der Arctic Rallye Finnland Schnee und Eis unter die Räder genommen haben, fahren sie bei der Rallye Kroatien (22. bis 25. April 2021) zum ersten Mal in der laufenden Weltmeisterschaftssaison auf Asphalt. ŠKODA Motorsport unterstützt den amtierenden WRC2-Teamchampion Toksport WRT, für den die Norweger Andreas Mikkelsen und Beifahrer Ola Fløene antreten. Nach ihrem Klassensieg bei der Rallye Monte Carlo und einem zweiten Platz bei der Arctic Rallye Finnland wollen sie die Tabellenführung in der WRC2-Kategorie weiter ausbauen. Ihre Teamkollegen Marco Bulacia/Marcelo Der Ohannesian (BOL/ARG), WRC2-Vierte bei der Rallye Monte Carlo, gehen nach einer Wettbewerbspause wieder an den Start. Chris Ingram (ŠKODA FABIA Rally2 evo), Rallye-Europameister des Jahres 2019, debütiert in der WRC3-Kategorie.

Die Rallye Kroatien zählt zum ersten Mal als Lauf zur FIA Rallye-Weltmeisterschaft und führt ausschließlich über Asphaltpisten. Andreas Mikkelsen reist als Tabellenführer der WRC2-Kategorie in die kroatische Hauptstadt Zagreb. Die Spitzenposition eroberte der Norweger mit seinem Klassensieg bei der Rallye Monte Carlo und einem zweiten Rang bei der Arctic Rallye Finnland.

„Ich freue mich sehr auf die schnellen Asphalt-Wertungsprüfungen und bin überzeugt, dass sie unserem ŠKODA FABIA Rally2 evo mit seinem ausgewogen abgestimmten Fahrwerk liegen werden“, schaut Mikkelsen auf den dritten WM-Lauf voraus. Sein 20-jähriger Teamkollege Marco Bulacia aus Bolivien greift erstmals seit der Rallye Monte Carlo wieder ins Wettbewerbsgeschehen ein. „Ich fahre in Kroatien seit längerer Zeit wieder auf Asphalt und fühle mich sehr gut vorbereitet. Zudem konnte auf diesen Wertungsprüfungen bisher keiner meiner Konkurrenten Erfahrungen sammeln, ich hoffe, dass ich davon profitieren kann“, betont Bulacia.

Ebenso wie in der WRC2 kommen auch in der WRC3-Kategorie für rein private Teams sogenannte Rally2-Fahrzeuge zum Einsatz. Hier trifft die finnische Crew Emil Lindholm/Mikael Korhonen im ŠKODA FABIA Rally2 evo auf die polnischen Markenkollegen Kajetan Kajetanowicz/Maciej Szczepaniak. Sie beendeten das WRC3-Championat im vergangenen Jahr auf dem dritten Gesamtrang und haben nun den Titel im Visier. Mit dem Briten Chris Ingram (ŠKODA FABIA Rally2 evo) nimmt der Rallye-Europameister von 2019 die nächste Stufe auf der Karriereleiter. Gemeinsam mit Beifahrer Ross Whittock tritt er zum ersten Mal in der WRC3 an.

Die Rallye Kroatien beginnt am Donnerstag (22. April) um 19:00 Uhr in Zagreb. Insgesamt absolvieren die Teams 20 Prüfungen über mehr als 300 Kilometer. Am Freitag (23. April) stehen acht Wertungsprüfungen (WP) über eine Distanz von 99,82 Kilometern auf dem Programm. Am Samstag (24. April), dem längsten Tag der Rallye, legen die Crews bei acht weiteren Prüfungen insgesamt 121,92 Kilometer im Kampf gegen die Stoppuhr zurück, bevor am Sonntag den 25. April zum Abschluss der Rallye vier weitere Wertungsprüfungen folgen.

Wussten Sie, dass…

…die Wertungsprüfung Stojdraga-Gornja am Samstag (24. April) durch den Žumberak Nationalpark führt? Die Prüfung der ,Tausend Kurven‘ erfordert einen sehr präzisen Streckenaufschrieb und stellt damit besonders hohe Anforderungen an die Teilnehmer.

…dass mit Ausnahme der einheimischen Teams die meisten Teilnehmer zum ersten Mal bei dieser Rallye starten und möglichst präzise Streckenaufschriebe daher besonders wichtig sind?

…die Rallye Kroatien auf die INA Delta TLX Rallye zurückgeht, die 1974 zum ersten Mal im ehemaligen Jugoslawien stattfand? Sie wurde regelmäßig zur Rallye-Europameisterschaft gewertet und ist noch heute die international bekannteste Rallye des Landes.

Die FIA Rallye-Weltmeisterschaft 2021

Rallye Monte Carlo 21. – 24. Januar

Arctic Rallye Finnland powered by CapitalBox 26. – 28. Februar

Rallye Kroatien 22. – 25. April

Vodafone Rallye Portugal 20. – 23. Mai

Rallye Italien Sardinien 3. – 6. Juni

Safari Rallye Kenia 24. – 27. Juni

Rallye Estland 15. – 18. Juli

Rallye Finnland 29. Juli – 1. August

Renties Rallye Ypern Belgien 13. – 15. August

Akropolis Rallye Griechenland 9. – 12. September

RallyRACC Rallye Spanien 14. – 17. Oktober

Rallye Japan 11. – 14. November

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Andreas Leue
Referent Tradition und Projekte
Telefon: +49 6150-133 126
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„Mobiles Leben“ – Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem CampingplatzVorab in der ARD-Mediathek

19.04.2021 – 13:43

SWR – Südwestrundfunk

„Mobiles Leben“ – Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem Campingplatz
Vorab in der ARD-Mediathek


















"Mobiles Leben" - Schwerpunkt am 28.4.2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen und Auftakt einer Reihe um das Leben auf dem Campingplatz / Vorab in der ARD-Mediathek
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Mainz (ots)

Mit „Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ und „Neustart auf dem Campingplatz – Wohnen, wo andere Urlaub machen“ zeigt das SWR Fernsehen am Mittwoch, 28. April, ab 20:15 Uhr zwei Filme in einem Schwerpunkt „Mobiles Leben“. „Neustart auf dem Campingplatz“ wird zwischen 29. April und 17. Juni mit weiteren sechs Folgen fortgeführt und ist dann – außer an den Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam – immer donnerstags um 21 Uhr zu sehen. Ab 27.4., 16 Uhr, sind die Filme in der ARD-Mediathek abrufbar

„Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ erzählt die Geschichte von Thomas und Conny, einem Ehepaar um die 50, das seit Jahren einen Traum hat: Sie möchten unterwegs sein, wann immer sie wollen, viel mehr Zeit für einander haben, aber auch Menschen treffen und ihre Hilfe anbieten, wenn es unterwegs etwas zu tun gibt. Ihre beiden Söhne sind erwachsen und jetzt wollen die zwei es wissen: Sie trennen sich von ihren Besitztümern – außer ihrem liebevoll restaurierten Häuschen, denn man weiß ja nie: Rund um die Uhr zusammen, aufeinander angewiesen – wird das auf Dauer gut gehen?

Zukunft auf 20 Quadratmetern und immer unterwegs – kann das gut gehen?

Conny und Thomas ziehen in ihren selbst ausgebauten lila Laster, ihr neues, 20 Quadratmeter kleines Zuhause. Mit Vorfreude, aber auch Respekt. Die erste Tour nach Marokko wird zur Feuerprobe. Und dann kommt etwas, womit niemand rechnen konnte: Corona! Ist der Traum des Aussteiger-Ehepaars ausgeträumt? Aber eigentlich ist klar: Das Leben im Wohnmobil ist genau ihr Ding. Um Umbruch, Aufbruch, Mut, Abschied, Familie, Beziehung, Neuanfang geht es in dem Film von Thomas Diehl.

Neue Adresse: Campingplatz

Von Glück und Tücken des mobilen Lebens erzählt „Neustart auf dem Campingplatz“ ab 21 Uhr: Da ist zum Beispiel die dreiköpfige Familie Schmidt, die auf dem Campingplatz „Am Wiesensee“ im Westerwald neue Perspektiven sucht, Wolfram Mielke (73), der hier, wie er sagt, einfach mehr von seinen 1.000 Euro Rente hat, oder das Ehepaar Stein, Endfünfziger, die gerade ihr großes Familienhaus auflösen, um auf 42 Quadratmetern neu anzufangen. Welche Abenteuer ihnen gleich zu Beginn ihres Neustarts auf dem Campingplatz bevorstehen, ahnen sie zu Anfang noch nicht. Der Film von Sebastian Schütz und Gudrun Thoma begleitet sie. Er ist der Auftakt einer insgesamt siebenteiligen Reihe, die ab 29. April außer an den Feiertagen immer donnerstags um 21 Uhr weitergeführt wird.

Programmtipp am SWR Doku-Mittwoch:

28. April 2021

„Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ ab 20:15 Uhr

„Neustart auf dem Campingplatz – Wohnen, wo andere Urlaub machen“ ab 21 Uhr und weitere sechs Folgen zwischen 29. April und 17. Juni immer donnerstags um 21 Uhr im SWR Fernsehen (außer an den Feiertagen Christi Himmelfahrt und Fronleichnam).

Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter: http://swr.li/neustart-auf-dem-campingplatz

Schon vor der Ausstrahlung, am Dienstag, 27.4., 16 Uhr, sind die Filme ARD-Mediathek abrufbar unter ardmediathek.de. Sie verbleiben dort für 12 Monate.

Außerdem auf dem SWR Doku-Kanal bei Youtube unter www.youtube.com/swrdoku

Fotos über www.ARD-Foto.de

Die erste Folge von „Neustart auf dem Campingplatz“ – „Wohnen, wo andere Urlaub machen“ sowie den Film „Neustart im Wohnmobil – Mit dem lila Laster in die Freiheit“ gibt es vorab für akkreditierte Journalist*innen auf presseportal.swr.de.

Newsletter „SWR vernetzt“: http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter

Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 / 929-32755, sibylle.schreckenberger@swr.de

Original-Content von: SWR – Südwestrundfunk, übermittelt