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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

NABU

NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Hintergrund: www.NABU.de/butendiek

Mehr Infos und Pressefotos: www.nabu.de/presse/

Pressekontakt:

Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel. 0152-09202205
E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel. 0173-5357500
E-Mail: Anne.Boehnke@NABU.de

NABU-Pressestelle
Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer LinieKrüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht

12.03.2021 – 11:29

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NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie
Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht


















Berlin/Münster (ots)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren – ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“

Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.

Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. „Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















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-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

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Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr

11.03.2021 – 15:22

PHOENIX

phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr


















Bonn (ots)

„Unser Planet Erde leidet an multiplem Organversagen“, konstatiert der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht mit Blick auf die Corona-Pandemie, den Klimawandel und das Artensterben. Selbst wenn der Fokus zurecht auf der Bekämpfung der Corona-Pandemie liege und der Klimawandel endlich auch die nötige Aufmerksamkeit erführe, dürfe das dritte große Zukunfts-Problem, das Artensterben, auf keinen Fall aus dem Blick geraten, fordert Glaubrecht. Für ihn stellt das Artensterben das größte Problem dar, das der Mensch durch seine Lebensweise auch noch befördere.

Die Vernichtung der Tropenwälder, die Plünderung der Ozeane, eine „Übernutzung“ der Erde in sämtlichen Lebensbereichen wie auch ein ansteigendes Bevölkerungswachstum könnte ein weltweites Massenaussterben der Arten, das sechste in der Erdgeschichte, zur Folge haben, warnt Glaubrecht.

In der Sendung phoenix persönlich äußert Matthias Glaubrecht, Professor für Biodiversität der Tiere, zu der Frage, ob Pandemien sich überhaupt verhindern lassen und dazu, warum er das Artensterben für das zentrale Thema hält.

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-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

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Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr

11.03.2021 – 15:22

PHOENIX

phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr


















Bonn (ots)

„Unser Planet Erde leidet an multiplem Organversagen“, konstatiert der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht mit Blick auf die Corona-Pandemie, den Klimawandel und das Artensterben. Selbst wenn der Fokus zurecht auf der Bekämpfung der Corona-Pandemie liege und der Klimawandel endlich auch die nötige Aufmerksamkeit erführe, dürfe das dritte große Zukunfts-Problem, das Artensterben, auf keinen Fall aus dem Blick geraten, fordert Glaubrecht. Für ihn stellt das Artensterben das größte Problem dar, das der Mensch durch seine Lebensweise auch noch befördere.

Die Vernichtung der Tropenwälder, die Plünderung der Ozeane, eine „Übernutzung“ der Erde in sämtlichen Lebensbereichen wie auch ein ansteigendes Bevölkerungswachstum könnte ein weltweites Massenaussterben der Arten, das sechste in der Erdgeschichte, zur Folge haben, warnt Glaubrecht.

In der Sendung phoenix persönlich äußert Matthias Glaubrecht, Professor für Biodiversität der Tiere, zu der Frage, ob Pandemien sich überhaupt verhindern lassen und dazu, warum er das Artensterben für das zentrale Thema hält.

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Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten

11.03.2021 – 08:26

Deutscher Imkerbund e. V.

Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten


















Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
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Wachtberg (ots)

Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Ortslagen das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen untersagt. Innerorts ist der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse verboten.

Äußerst bedauerlich findet der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.), Torsten Ellmann, jedoch radikale Weidenrückschnitte bis auf den Stock vor diesem Termin. Er erklärt den Grund: „Weiden sind ein wichtiger Pollen- und Nektarspender für unsere Honigbienen. Sie tragen zur Erstversorgung des Bienenvolkes nach der Winterruhe bei. Wechselseitige Beschnitte von Weidenbeständen würden zum Beispiel helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.“

Diesbezügliche Gespräche wurden bereits mit dem Bundesumweltministerium geführt, das jedoch auf die zuständigen Länderstellen verweist. Leider fehlen dort bis heute entsprechende Verbotsklauseln in den Durchführungsverordnungen, die solche Radikalschnitte vermeiden würden.

Der D.I.B. setzt sich seit vielen Jahren aber nicht nur für Honigbienen, sondern auch für die stark bedrohten Wildbienenarten ein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, aber auch im Privatbereich verarmt die Landschaft leider zunehmend und bedroht die Artenvielfalt. Daher ist Aufklärungsarbeit von großer Bedeutung, welche Maßnahme welche Auswirkungen habe, so Ellmann.

Das Rückschnittverbot gilt bisher leider auch nicht für private Hausgärten. Der Bienenexperte weiß: „Vielen ist die Bedeutung des Verbotes nicht klar. Mit dieser Gesetzesregelung sollen zwar in erster Linie Vögel und deren Nistplätze geschützt werden, aber Insekten, wie Bienen und Schmetterlinge, profitieren ebenfalls davon. Für diese ist unser Hausgarten ein wichtiges Refugium. Der Flugradius von Wildbienen beträgt zum Beispiel nur wenige 100 Meter. Sie sind deshalb in diesem Radius auf Nist- und Nahrungsmöglichkeiten angewiesen, um zu überleben. Werden Bäume, Büsche, Ziersträucher, lebende Zäune oder Hecken im Garten geschnitten, gehen mit jedem Schnitt viele pollen- und nektarreiche Blüten verloren, die im Frühjahr und Sommer eine wichtige Nahrungsquelle für die verschiedensten Insektenarten darstellen. Deshalb sollte jeder genau überlegen, welcher Formschnitt wirklich nötig ist.“

Blüten besuchende Insekten finden immer weniger Lebensräume. Das kann sich nur ändern, wenn insbesondere auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert wird.

Jeder kann mit der Anlage eines blütenreichen, bienenfreundlichen Gartens zur Verbesserung des Kleinklimas und der Artenvielfalt beitragen. Informationen, welche Pflanzen besonders geeignet sind und was bei der Anlage des Gartens beachtet werden sollte, gibt es mittlerweile reichlich, zum Beispiel auf der Homepage des D.I.B. (https://deutscherimkerbund.de).

Pressekontakt:

Petra Friedrich, presse@imkerbund.de, Tel. 0228/9329218 o.
0163/2732547

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