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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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Original-Content von: Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V., übermittelt

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

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Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

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