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Baugewerbe: Gerade in der Pandemie: keine Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen! Flexibilität notwendig

16.04.2021 – 12:54

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Gerade in der Pandemie: keine Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen! Flexibilität notwendig


















Berlin (ots)

„Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.

Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.

In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
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Berlin (ots)

„Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.

Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.

In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

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Berlin (ots)

„Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.

Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.

In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

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Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.

In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

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„Die geplante Einschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geht an der Realität in der Bauwirtschaft komplett vorbei und nimmt uns den letzten Rest an Flexibilität. Denn im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung weiterhin verboten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den entsprechenden Gesetzentwurf.

Pakleppa weiter: „Dass die Bauunternehmer Personalkapazitäten aufbauen und damit Menschen eine dauerhafte Perspektive geben, haben sie in den vergangenen 10 Jahren eindrucksvoll bewiesen, schließlich stieg die Zahl der Beschäftigten in unserer Branche um fast 200.000 an. Dennoch gibt es Situationen, in denen kurzfristig mehr Personal notwendig ist. Die in anderen Branchen, wie z.B. im Ausbaugewerbe, mögliche Leiharbeit, steht unseren Betrieben nicht zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit auf Auftragsspitzen zu reagieren, sind daher befristete Arbeitsverträge.

In unserer Branche sind befristete Arbeitsverträge auch der Türöffner für langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Viele Arbeitnehmer haben über eine befristete Beschäftigung den Weg in ihren Job gefunden. Der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf schränkt Unternehmen aber unnötig ein, nimmt ihnen Flexibilität und führt zu mehr Bürokratie. Genau das Gegenteil sollte der Fall sein: Die Unternehmen brauchen angesichts der derzeitigen pandemischen Krise mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

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Nein zu mehr Regulierung im Arbeitsrecht

15.04.2021 – 15:31

BVMW

Nein zu mehr Regulierung im Arbeitsrecht


















Berlin (ots)

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge einzuschränken, erklärt Marcel Pelzer, Mitglied der BVMW Bundeskommission Arbeit und Soziales:

„Der Mittelstand braucht gerade in diesen herausfordernden Zeiten mehr Flexibilität – und weniger Regulierung und Bürokratieaufwand. Jeder Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist klar abzulehnen.

Gerade die Flexibilität der mittelständischen Unternehmen hat Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch arbeitsmarktpolitisch in den vergangenen Jahren nach vorne gebracht und auch dafür gesorgt, dass Produktionsstandorte – trotz günstiger Verlagerungsmöglichkeiten ins Ausland – weiterhin hier angesiedelt sind.

Auch arbeitsmarktpolitisch ist dieses Vorhaben abzulehnen, da es Arbeitslosigkeit gerade im geringqualifizierten Bereich verfestigt und vielen Menschen mit defizitären Lebensläufen die Chance nimmt, aktiv wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Zudem würde es den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößern, Bezugsgrößen juristisch klar einzuhalten (2,5 Prozent SGL-Befristete bei mehr als 75 Beschäftigten) und Zeiten der Vorbeschäftigung wie auch Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung anzurechnen.“

Pressekontakt:

BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de

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„Der Mittelstand braucht gerade in diesen herausfordernden Zeiten mehr Flexibilität – und weniger Regulierung und Bürokratieaufwand. Jeder Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist klar abzulehnen.

Gerade die Flexibilität der mittelständischen Unternehmen hat Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch arbeitsmarktpolitisch in den vergangenen Jahren nach vorne gebracht und auch dafür gesorgt, dass Produktionsstandorte – trotz günstiger Verlagerungsmöglichkeiten ins Ausland – weiterhin hier angesiedelt sind.

Auch arbeitsmarktpolitisch ist dieses Vorhaben abzulehnen, da es Arbeitslosigkeit gerade im geringqualifizierten Bereich verfestigt und vielen Menschen mit defizitären Lebensläufen die Chance nimmt, aktiv wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Zudem würde es den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößern, Bezugsgrößen juristisch klar einzuhalten (2,5 Prozent SGL-Befristete bei mehr als 75 Beschäftigten) und Zeiten der Vorbeschäftigung wie auch Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung anzurechnen.“

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„Der Mittelstand braucht gerade in diesen herausfordernden Zeiten mehr Flexibilität – und weniger Regulierung und Bürokratieaufwand. Jeder Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist klar abzulehnen.

Gerade die Flexibilität der mittelständischen Unternehmen hat Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch arbeitsmarktpolitisch in den vergangenen Jahren nach vorne gebracht und auch dafür gesorgt, dass Produktionsstandorte – trotz günstiger Verlagerungsmöglichkeiten ins Ausland – weiterhin hier angesiedelt sind.

Auch arbeitsmarktpolitisch ist dieses Vorhaben abzulehnen, da es Arbeitslosigkeit gerade im geringqualifizierten Bereich verfestigt und vielen Menschen mit defizitären Lebensläufen die Chance nimmt, aktiv wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Zudem würde es den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößern, Bezugsgrößen juristisch klar einzuhalten (2,5 Prozent SGL-Befristete bei mehr als 75 Beschäftigten) und Zeiten der Vorbeschäftigung wie auch Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung anzurechnen.“

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15.04.2021 – 15:31

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Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge einzuschränken, erklärt Marcel Pelzer, Mitglied der BVMW Bundeskommission Arbeit und Soziales:

„Der Mittelstand braucht gerade in diesen herausfordernden Zeiten mehr Flexibilität – und weniger Regulierung und Bürokratieaufwand. Jeder Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist klar abzulehnen.

Gerade die Flexibilität der mittelständischen Unternehmen hat Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch arbeitsmarktpolitisch in den vergangenen Jahren nach vorne gebracht und auch dafür gesorgt, dass Produktionsstandorte – trotz günstiger Verlagerungsmöglichkeiten ins Ausland – weiterhin hier angesiedelt sind.

Auch arbeitsmarktpolitisch ist dieses Vorhaben abzulehnen, da es Arbeitslosigkeit gerade im geringqualifizierten Bereich verfestigt und vielen Menschen mit defizitären Lebensläufen die Chance nimmt, aktiv wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Zudem würde es den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößern, Bezugsgrößen juristisch klar einzuhalten (2,5 Prozent SGL-Befristete bei mehr als 75 Beschäftigten) und Zeiten der Vorbeschäftigung wie auch Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung anzurechnen.“

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Weiß: Kurzarbeit bleibt weiterhin vereinfacht möglich

24.03.2021 – 12:08

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Weiß: Kurzarbeit bleibt weiterhin vereinfacht möglich


















Berlin (ots)

Erleichterte Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden bis Juni 2021 verlängert

Das Kabinett hat heute die Verlängerung der erleichterten Bedingungen des Kurzarbeitergeldes bis Juni 2021 beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Viele Unternehmen und Branchen sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin massiv von Arbeitsausfällen betroffen. Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld haben geholfen, die Auswirkungen der Krise abzufedern. Viele Arbeitsplätze und Unternehmen konnten dadurch gerettet werden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit sehr viel höher ausgefallen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir den erleichterten Zugang nun über den März 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängern. Damit passen wir den Bedarf an die Lage der Unternehmen an.

Trotz der damit verbundenen hohen finanziellen Kosten ist es weiterhin ein wichtiges Zeichen, dass die Arbeitgeber Kurzarbeit nutzen. Es ist besser Kurzarbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit. Zudem können die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit ihr betriebliches ‚Knowhow‘ sichern, um nach der Krise mit ihren Fachkräften wieder durchzustarten. Wir sind überzeugt, dass das der richtige Weg ist und wir so weiterhin gut durch diese Krise kommen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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