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Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten

21.04.2021 – 12:28

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsberatungen zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast:

„Als Baubranche bleiben wir dabei: Die Gesundheit der Bauleute hat für uns oberste Priorität. Allerdings muss jetzt der nächste Schritt der Impfkampagne erfolgen und auch im betrieblichen Bereich der Impfturbo eingelegt werden.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU haben wir bereits zu Beginn des Jahres unsere Bereitschaft erklärt, unsere Betriebsärzte flächendeckend in die Impfkampagne einzubeziehen. Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet die nötige Infrastruktur, um die rund 900.000 Beschäftigten am Bau zu impfen. Damit leisten wir als Branche einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

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Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten

21.04.2021 – 12:28

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

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Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsberatungen zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast:

„Als Baubranche bleiben wir dabei: Die Gesundheit der Bauleute hat für uns oberste Priorität. Allerdings muss jetzt der nächste Schritt der Impfkampagne erfolgen und auch im betrieblichen Bereich der Impfturbo eingelegt werden.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU haben wir bereits zu Beginn des Jahres unsere Bereitschaft erklärt, unsere Betriebsärzte flächendeckend in die Impfkampagne einzubeziehen. Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet die nötige Infrastruktur, um die rund 900.000 Beschäftigten am Bau zu impfen. Damit leisten wir als Branche einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“

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Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsberatungen zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast:

„Als Baubranche bleiben wir dabei: Die Gesundheit der Bauleute hat für uns oberste Priorität. Allerdings muss jetzt der nächste Schritt der Impfkampagne erfolgen und auch im betrieblichen Bereich der Impfturbo eingelegt werden.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU haben wir bereits zu Beginn des Jahres unsere Bereitschaft erklärt, unsere Betriebsärzte flächendeckend in die Impfkampagne einzubeziehen. Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet die nötige Infrastruktur, um die rund 900.000 Beschäftigten am Bau zu impfen. Damit leisten wir als Branche einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
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Neurodermitis: Beim Hautarzt bessere Chance auf innovative Therapie

21.04.2021 – 08:20

Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.

Neurodermitis: Beim Hautarzt bessere Chance auf innovative Therapie


















Neurodermitis: Beim Hautarzt bessere Chance auf innovative Therapie
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Bonn (ots)

Einer aktuellen Datenanalyse der Techniker Krankenkasse zufolge werden viele Patienten mit Neurodermitis nicht vom Hautarzt behandelt, sondern von ihrem Hausarzt. Häufig werden dabei nicht die aktuellen Behandlungsleitlinien beachtet. Auch erhalten die Betroffenen seltener innovative Medikamente als Patienten, die vom Dermatologen betreut werden.

Die Ergebnisse der Datenanalyse sind im „Neurodermitisreport“ veröffentlicht. Dabei fällt auf: Rund zwei Drittel (63 Prozent) der Patienten, die neu an Neurodermitis erkranken, gehen zur Abklärung der Symptome nicht zum Hautarzt. Und wenn doch, wechseln viele im Laufe der Zeit – meist zum Allgemeinmediziner. Nur ein Viertel der Neurodermitispatienten wird den Daten zufolge zwei Jahre nach Beginn der Erkrankung noch von einem Dermatologen betreut.

Innovative Therapien eher vom Hautarzt

Das ist kritisch zu sehen, denn die Daten weisen darauf hin, dass Allgemeinmediziner, Kinderärzte und Internisten hinsichtlich Medikamentenauswahl und Behandlungsdauer weniger gut mit den offiziellen Leitlinien zur Neurodermitistherapie vertraut sind als Hautärzte. Zudem sind sie viel zurückhaltender bei der Verschreibung innovativer Arzneimittel wie zum Beispiel Biologika, die seit 2017 auf dem Markt sind. Diese Wirkstoffe greifen sehr gezielt in das Entzündungsgeschehen ein und belasten das Immunsystem insgesamt viel weniger als ältere entzündungshemmende Medikamente. Solche neuen, aber auch bewährte ergänzende Behandlungsmöglichkeiten wie etwa die Phototherapie werden vornehmlich von Dermatologen verordnet.

Ersteinschätzung und dann Überweisung

„Eine Ersteinschätzung durch den Hausarzt ist bei Hautsymptomen unklarer Ursache durchaus sinnvoll“, erklärt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe in Bonn. „Schließlich kann auch eine organische Erkrankung dahinterstecken.“ Beim Verdacht auf eine Hautkrankheit sollte aber umgehend eine Überweisung zum Dermatologen erfolgen.

Patientenratgeber

Die Broschüre „Behandlung der Neurodermitis“ beschreibt Krankheitsbild, Ursachen und Formen der Neurodermitis und stellt Therapieoptionen vor. Sie wurde mit finanzieller Unterstützung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH realisiert und kann bei der Deutschen Haut- und Allergiehilfe e.V. kostenfrei angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-neurodermitis-behandeln.de.

Quellenangaben beim Verfasser.

Pressekontakt:

Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.
c/o MedCom international medical & social communication GmbH
Dr. Heike Behrbohm
René-Schickele-Straße 10
53123 Bonn
0228 / 308210
0228 / 3082133
behrbohm@medcominternational.de
www.dha-neurodermitis-behandeln.de
www.dha-allergien.de

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Neurodermitis: Beim Hautarzt bessere Chance auf innovative Therapie

21.04.2021 – 08:20

Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.

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Neurodermitis: Beim Hautarzt bessere Chance auf innovative Therapie
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Bonn (ots)

Einer aktuellen Datenanalyse der Techniker Krankenkasse zufolge werden viele Patienten mit Neurodermitis nicht vom Hautarzt behandelt, sondern von ihrem Hausarzt. Häufig werden dabei nicht die aktuellen Behandlungsleitlinien beachtet. Auch erhalten die Betroffenen seltener innovative Medikamente als Patienten, die vom Dermatologen betreut werden.

Die Ergebnisse der Datenanalyse sind im „Neurodermitisreport“ veröffentlicht. Dabei fällt auf: Rund zwei Drittel (63 Prozent) der Patienten, die neu an Neurodermitis erkranken, gehen zur Abklärung der Symptome nicht zum Hautarzt. Und wenn doch, wechseln viele im Laufe der Zeit – meist zum Allgemeinmediziner. Nur ein Viertel der Neurodermitispatienten wird den Daten zufolge zwei Jahre nach Beginn der Erkrankung noch von einem Dermatologen betreut.

Innovative Therapien eher vom Hautarzt

Das ist kritisch zu sehen, denn die Daten weisen darauf hin, dass Allgemeinmediziner, Kinderärzte und Internisten hinsichtlich Medikamentenauswahl und Behandlungsdauer weniger gut mit den offiziellen Leitlinien zur Neurodermitistherapie vertraut sind als Hautärzte. Zudem sind sie viel zurückhaltender bei der Verschreibung innovativer Arzneimittel wie zum Beispiel Biologika, die seit 2017 auf dem Markt sind. Diese Wirkstoffe greifen sehr gezielt in das Entzündungsgeschehen ein und belasten das Immunsystem insgesamt viel weniger als ältere entzündungshemmende Medikamente. Solche neuen, aber auch bewährte ergänzende Behandlungsmöglichkeiten wie etwa die Phototherapie werden vornehmlich von Dermatologen verordnet.

Ersteinschätzung und dann Überweisung

„Eine Ersteinschätzung durch den Hausarzt ist bei Hautsymptomen unklarer Ursache durchaus sinnvoll“, erklärt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe in Bonn. „Schließlich kann auch eine organische Erkrankung dahinterstecken.“ Beim Verdacht auf eine Hautkrankheit sollte aber umgehend eine Überweisung zum Dermatologen erfolgen.

Patientenratgeber

Die Broschüre „Behandlung der Neurodermitis“ beschreibt Krankheitsbild, Ursachen und Formen der Neurodermitis und stellt Therapieoptionen vor. Sie wurde mit finanzieller Unterstützung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH realisiert und kann bei der Deutschen Haut- und Allergiehilfe e.V. kostenfrei angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-neurodermitis-behandeln.de.

Quellenangaben beim Verfasser.

Pressekontakt:

Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.
c/o MedCom international medical & social communication GmbH
Dr. Heike Behrbohm
René-Schickele-Straße 10
53123 Bonn
0228 / 308210
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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

Original-Content von: TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V., übermittelt

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Save the DateDeutscher Ärztetag online am 4. und 5. Mai 2021

20.04.2021 – 10:00

Bundesärztekammer

Save the Date
Deutscher Ärztetag online am 4. und 5. Mai 2021


















Berlin (ots)

Berlin, 20.04.2021 – Am 4. und 5. Mai 2021 findet der 124. Deutsche Ärztetag als Online-Veranstaltung statt. Obgleich virtuell, handelt es sich dabei um die erste große Zusammenkunft der verfassten Ärzteschaft seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Nach der Eröffnung des Ärztetages mit einem Grußwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel und unter Beteiligung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn werden sich die Abgeordneten in den Plenumssitzungen aktuellen gesundheits- und berufspolitischen Themen widmen. Insbesondere werden sie Erfahrungen aus der Corona-Pandemie austauschen und anhand dieser Kriterien und Reformvorschläge für ein krisen- und zukunftsfestes Gesundheitssystem in Deutschland beraten.

Jenseits der Corona-Pandemie wird sich der Ärztetag die Zeit nehmen, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 zum assistierten Suizid zu erörtern. In einem weiteren Tagesordnungspunkt werden die Abgeordneten über wichtige Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte diskutieren.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten können den 124. Deutschen Ärztetag sowie die Pressekonferenzen per Livestream verfolgen. Eine Einladung mit technischen Hinweisen wird in Kürze versandt.

Eine Teilnahme vor Ort ist leider nicht möglich. Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache für Berichterstatterinnen und Berichterstatter von Rundfunk und Fernsehen möglich, um Interviews mit Vorstandsmitgliedern der Bundesärztekammer am Tagungsort (Estrel Hotel Berlin) zu führen.

Pressekontakt:

Samir Rabbata
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation

Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400 456 – 700
Fax +49 30 400 456 – 707
presse@baek.de

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Save the DateDeutscher Ärztetag online am 4. und 5. Mai 2021

20.04.2021 – 10:00

Bundesärztekammer

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Deutscher Ärztetag online am 4. und 5. Mai 2021


















Berlin (ots)

Berlin, 20.04.2021 – Am 4. und 5. Mai 2021 findet der 124. Deutsche Ärztetag als Online-Veranstaltung statt. Obgleich virtuell, handelt es sich dabei um die erste große Zusammenkunft der verfassten Ärzteschaft seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Nach der Eröffnung des Ärztetages mit einem Grußwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel und unter Beteiligung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn werden sich die Abgeordneten in den Plenumssitzungen aktuellen gesundheits- und berufspolitischen Themen widmen. Insbesondere werden sie Erfahrungen aus der Corona-Pandemie austauschen und anhand dieser Kriterien und Reformvorschläge für ein krisen- und zukunftsfestes Gesundheitssystem in Deutschland beraten.

Jenseits der Corona-Pandemie wird sich der Ärztetag die Zeit nehmen, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 zum assistierten Suizid zu erörtern. In einem weiteren Tagesordnungspunkt werden die Abgeordneten über wichtige Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte diskutieren.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten können den 124. Deutschen Ärztetag sowie die Pressekonferenzen per Livestream verfolgen. Eine Einladung mit technischen Hinweisen wird in Kürze versandt.

Eine Teilnahme vor Ort ist leider nicht möglich. Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache für Berichterstatterinnen und Berichterstatter von Rundfunk und Fernsehen möglich, um Interviews mit Vorstandsmitgliedern der Bundesärztekammer am Tagungsort (Estrel Hotel Berlin) zu führen.

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Samir Rabbata
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation

Herbert-Lewin-Platz 1
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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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