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Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen

19.04.2021 – 09:57

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe erstreitet erneut Grundsatzurteil vor dem BGH: Pkw-Hersteller und Händler müssen bei jeglicher Form von Neuwagen-Werbung Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen veröffentlichen


















Berlin (ots)

-  BGH: Auch vermeintliche "Imagewerbung" dient der Anlockung von Kunden und fällt unter die Informationspflichten der PKW-Energieverbrauchskennzeichnung 
-  Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt: Autoindustrie und Pkw-Handel dürfen diese wichtige Verbraucherschutzvorschrift nicht mit Tricks umgehen 
-  DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor, im Auftrag der Autokonzerne die seit über zwei Jahren überfällige Novelle der Pkw-Kennzeichnungsverordnung zu blockieren  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein Grundsatzurteil für den Umwelt- und Verbraucherschutz erstritten, das erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie und den Pkw-Handel in Deutschland hat. Diese müssen den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Neuwagen nicht nur bei ganz konkreter Verkaufswerbung angeben, sondern bei jeglicher Form von Werbung, auch etwa bei vermeintlicher „Imagewerbung“. Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Händler auf Facebook einem Kunden zur Auslieferung eines Sportwagens gratuliert und dabei die Vorzüge des Autos angepriesen. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden jedoch nicht genannt.

Damit hat der Händler gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) verstoßen, stellte der BGH nun klar (Az BGH: I ZR 115/20). Dabei ist es unerheblich, ob das konkret abgebildete Fahrzeug schon verkauft ist, ob es direkt beim werbenden Händler erworben oder überhaupt noch in dieser Variante bestellt werden kann. Denn auch in diesen Fällen werbe der Händler damit für den Kauf weiterer Neufahrzeuge, begründete der Senat in der mündlichen Verhandlung. Und eine informierte Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nur bei voller Sachkenntnis über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu gewährleisten.

Auch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten verweigern einzelne Autokonzerne und Pkw-Händler Verbraucherinnen und Verbrauchern die vorgeschriebenen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen. Erneut mussten wir bis hinauf zum Bundesgerichtshof klagen, um eine Selbstverständlichkeit vom höchsten deutschen Zivilgericht bestätigt zu bekommen: Auch die Automobilindustrie steht nicht über Recht und Gesetz und kann sich nicht auf selbst erdachte Ausnahmen für bestimmte Werbeformen berufen. So sehr wir uns freuen, verbleibt ein bitterer Nachgeschmack: Auf Anweisung der deutschen Automobilindustrie verweigert Bundeswirtschaftsminister Altmaier die lange überfällige Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben. So erhalten die Kunden nur geschönte Informationen nach dem alten Prüfzyklus NEFZ, obwohl seit Jahren ein neues Prüfverfahren für die Zulassung vorgeschrieben ist. Angesichts der wöchentlich neu bekannt werdenden illegalen Geschäfte von CDU- und CSU-Politikern mache ich mir allerdings keine Hoffnung, dass diese Bundesregierung die Kraft aufbringt, gegen diese Anweisung aus den Konzernzentralen tätig zu werden„, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Bereits im Mai 2020 erwirkte die Deutsche Umwelthilfe eine ebenso weitreichende Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof für ausgestellte Fahrzeuge. Der Hersteller Jaguar Land Rover bestritt die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung eines auf der Internationalen Automobilausstellung 2017 präsentierten Jaguar-Modells mit der Begründung, das ausgestellte Fahrzeug sei nicht mehr neu gewesen. Der BGH gab auch hier der DUH Recht und entschied: „Es kommt allein darauf an, ob mit dem ausgestellten Fahrzeug für den Kauf eines neuen Fahrzeugs dieses Modells geworben wird.“ Und weiter: „Ansonsten könnte die Hinweispflicht leicht dadurch umgangen werden, dass zur Werbung für den Kauf eines Neuwagens ein Fahrzeug ausgestellt wird, das nicht der Definition eines neuen Personenkraftwagens im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV unterfällt.“ (Az BGH: I ZR 170/19).

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Die Entscheidungen sind Meilensteine für den Verbraucherschutz. In unserer täglichen Arbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften stellen wir immer dreistere Formen von Versuchen fest, die Regeln zu umgehen. Da versuchen Pkw-Händler Werbung als „Unterhaltung“ darzustellen und so auch den kritischen Blick der Verbraucherinnen und Verbraucher zu trüben. Es ist gut, dass die Gerichte hier klare Rote Linien ziehen.

Hintergrund:

Anlass des über fünf Jahre andauernden Rechtsstreits war ein Facebook-Post eines PKW-Händlers in Norddeutschland, mit dem er dem neuen Besitzer eines Ferrari 458 Speciale gratuliert hat: „605 PS (in 3,0 Sekunden auf 100 km/h), die das Leben mit Sicherheit noch spaßiger machen! Der Ferrari 458 Speciale hat bereits einen neuen Besitzer und steht zur Abholung bereit.“ Die DUH als klagebefugter Verbraucherschutzverband forderte den Händler auf, zukünftig auch den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bei der Werbung für Neufahrzeuge anzugeben. Der Händler weigerte sich und begründete dies damit, dass das Fahrzeug bereits an einen Endverbraucher verkauft sei und zum Zeitpunkt der Werbung auch keine weiteren Neufahrzeuge des limitierten Modells mehr erhältlich gewesen wären.

Die DUH erhob daraufhin Klage beim Landgericht Flensburg, das der DUH Recht gab (Az: 6 HKO 2/16). Auch die Berufung des Händlers blieb ohne Erfolg. Im Urteil des Berufungsgerichts hieß es: „Entscheidend ist nicht, wie die Werbung gestaltet ist, welchen Text sie hat, ob sie mit Bildern versehen ist und wenn, mit welchen. Entscheidend ist allein ihre Aussage. Vermittelt diese dem Betrachter, dass er „neue PKW“ des beworbenen Modells erwerben könne, sind die Vorgaben der PKW-EnVKV einzuhalten.“ (Az OLG Schleswig: 6 U 50/18)

Der BGH wies die Revision des PKW-Händlers zurück und sah den Werbeeffekt als erfüllt an, da das Interesse eines Kunden mit der Werbung erweckt werde und der Verbraucher möglicherweise – wenn es das Modell nicht mehr zu kaufen gebe – auf ein anderes, ähnliches Modell ausweiche.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird in einigen Monaten erwartet.

Links:

Zum Urteil des OLG Schleswig: http://l.duh.de/p210419

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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ZDK: Wem nutzt der Tod der Autohäuser?

19.04.2021 – 13:23

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Wem nutzt der Tod der Autohäuser?


















Bonn (ots)

Vor den dramatischen Folgen der geplanten bundesweiten Corona-Regeln für den Automobilhandel warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser“, kommentiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den vorliegenden Entwurf einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Entwurf wird allgemein so interpretiert, dass im Handel – anders als in der Gastronomie – bei Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 auch das sogenannte „Call & Collect“-Verfahren untersagt werden soll. „Damit zerstört man uns auch noch das Online-Geschäft“, konstatiert Karpinski mit Blick auf die dann nicht mehr zulässige Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus.

Durch diese unsinnige Verschärfung, so Karpinski, werde kein einziger Infektionsfall vermieden. Die Fahrzeugabholung erfordere keinerlei physischen Kontakt zwischen Personen. Und die etwaige Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden vor dem Betrieb sei im Autohandel geradezu absurd, betont Karpinski. Ohnehin sei nicht nachvollziehbar, warum in dem Entwurf ohne jede Begründung die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten nicht in den umfangreichen Katalog der Ausnahmen vom Verkaufsverbot aufgenommen worden seien. „Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?“, fasst Karpinski das Unverständnis der Mitgliedsbetriebe zusammen. Zweck der anstehenden Neuregelung sei erklärtermaßen der Infektionsschutz. Wenn man das ernst nehme, sei das nun drohende Sterben der Autohäuser ein völlig sinnloses Opfer, das niemandem nutze.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

19.04.2021 – 09:45

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt


















Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher.

Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.

Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte.

„Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die im streitgegenständlichen Fahrzeug verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz komme. Ebenso stellte das Gericht heraus, dass die Parameter der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung so eng konfiguriert seien, dass sie vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen eingehalten würden. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass die Funktion im realen Straßenverkehr überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich der eigentliche Sinn der Funktion darin erschöpfe, auf dem Prüfstand niedrige NOx-Werte zu erzielen und dabei vorzutäuschen, diese Werte würden auch im realen Straßenverkehr erreicht. Die gesamte Konstruktion sei daher darauf ausgelegt gewesen, über die Manipulation zu täuschen.

Die Einrede der Verjährung ließ das Gericht nicht gelten. Die Daimler AG argumentierte, der Kläger sei aufgrund der Darlehensbedingungen und aufgrund der Sicherungsübereignung an die finanzierende Bank nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Beklagte berechtigt. Für das Gericht galt aber: Dem Kläger konnte das nicht ausgeübte Rückgaberecht im Jahr 2017 schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil dem Kläger im November 2017 die Tatsache, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, noch nicht bekannt gewesen war. „Jedenfalls liegen vor dem Hintergrund, dass der Rückruf des KBA für das streitgegenständliche Fahrzeug erst im Jahr 2019 erfolgte, keine gegenteiligen Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Klägers vor.“

Auch wichtig für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es laut Gericht nicht. Denn die technische Wirkungsweise der Abschalteinrichtung steht auch wegen der fehlenden Erschütterung des vom Kläger geführten Beweises durch die Beklagte in ihren Grundzügen fest. Deren rechtliche Beurteilung obliegt der Kammer im Rahmen der Rechtsanwendung. Das vereinfacht Schadenersatzklagen für geschädigte Verbraucher gegen die Daimler AG nochmals.“

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden

19.04.2021 – 07:30

CHECK24 GmbH

Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden


















Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden
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München (ots)

- Viele Kfz-Versicherer erstatten Kund*innen bei weniger gefahrenen Kilometern Geld zurück
- 12.000 km Fahrleistung statt 16.000 km bedeutet im Schnitt 16 Prozent weniger Beitrag
- 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung 

Ein wichtiges Kriterium für Versicherer, um den Kfz-Versicherungsbeitrag festzulegen, ist die Angabe zur jährlichen Fahrleistung. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter*innen zurücklegen, desto mehr kostet die Versicherung. Durch die Corona-Maßnahmen, wie z. B. Arbeiten im Homeoffice, haben viele Autofahrer*innen weniger Kilometer zurückgelegt als gedacht. Das sollten sie ihrem Kfz-Versicherer unbedingt melden.

„Für das laufende Jahr 2021 gibt es für viele Kund*innen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Zwei Drittel aller im vergangenen Jahr über CHECK24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen beinhalten beitragsfrei den sogenannten ‚Corona-Schutz‘. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.“

Verbraucher*innen, die mit ihrem Pkw jährlich 12.000 km im Jahr zurücklegen, zahlen durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag für ihre Vollkaskoversicherung als Versicherungskunden mit 16.000 km Fahrleistung.1) Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Verbraucher*innen ihren Versicherungsschutz.

Auch überschrittene Fahrleistung unbedingt angeben

Auch Autofahrer*innen, die deutlich mehr Kilometer gefahren sind, als sie beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages angegeben haben, sollten das ihrem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Durch den falschen Kilometerwert kann die Versicherung das Risiko nicht korrekt berechnen. Das kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt.

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung beraten über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon und E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz optimieren und gleichzeitig sparen.

Vergleichsportale fördern den Anbieterwettbewerb – Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).2)

1)Die Beispielberechnungen über alle im CHECK24-Vergleich verfügbaren Versicherern basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 01.01.2021, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi, 116 PS (85kW) (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2019, Erwerb & Halterzulassung: August 2019, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Parkplatz: Straße (öffentlich), Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 500 EUR SB inkl. Teilkasko mit 150 EUR SB, freie Werkstattwahl, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle

2)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Mangel an Lkw-Parkplätzen verschärft sich

19.04.2021 – 08:11

R+V Versicherung AG

Mangel an Lkw-Parkplätzen verschärft sich


















Wiesbaden (ots)

Bis zum Jahr 2023 fehlen in Deutschland pro Nacht rund 40.000 Lkw-Parkplätze. Allein der Ausbau öffentlicher Parkplätze reicht nicht, um das Problem kurzfristig zu lösen, das bringt ein aktuelles White Paper auf den Punkt. Zusätzliche innovative Konzepte sind gefragt – wie KRAVAG Truck Parking.

Der Parkplatzmangel für Lkw ist ein gravierendes Problem für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Und die Situation wird sich in den nächsten Jahren zuspitzen: Bis 2023 fehlen entlang der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland rund 40.000 Lkw-Stellplätze. In einem gemeinsamen White Paper, das heute veröffentlicht wird, analysieren die KRAVAG Versicherung, der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen die Situation. Der Parkplatzmangel ist eine bundesweite Herausforderung. Besonders betroffen sind die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.

„Ausgeruhte Lkw-Fahrer erhöhen die Verkehrssicherheit“

„Als Versicherer sehen wir jeden Tag die Folgen der Parkplatz-Not: Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen viel zu lang nach einem Platz für die Nacht suchen, es drohen Lenkzeitverstöße, Übermüdung und Unfälle. Auf Parkplätzen abseits der Autobahnen steigt außerdem die Gefahr von Ladungsdiebstählen“, erklärt Jan Dirk Dallmer, Vorstand bei der KRAVAG. Auch der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Co-Autor des White Papers, weist seit Jahren auf das Problem hin. „Das ist nicht nur ein isoliert zu betrachtendes Logistik-Problem. Ausgeruhte Lkw-Fahrer erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“, erläutert Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL.

Obwohl der Bund neue Park- und Rastanlagen plant, wird sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Deshalb begrüßen KRAVAG und BGL ein geplantes Förderprogramm des Bundes, das private Initiativen zur Schaffung neuen Lkw-Parkraums unterstützt. Knapp 100 Millionen Euro nimmt das Bundesverkehrsministerium dafür in den kommenden drei Jahren in die Hand.

Eine innovative Lösung gegen die Parkplatznot bietet schon jetzt die mehrfach ausgezeichnete Digitale Plattform KRAVAG Truck Parking. Dabei helfen sich Kunden der KRAVAG Versicherung gegenseitig. „Das Prinzip beruht auf Solidarität: Wer selbst Parkraum auf seinem Betriebsgelände anbietet, kann Parkraum bei anderen Speditionen nutzen“, sagt Dallmer. Über eine App können registrierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer einen Platz reservieren und dort übernachten. Ergänzt wird das Netzwerk der Speditionen um immer mehr private Parkplätze und Autohöfe.

Das White Paper zum Download und mehr zu KRAVAG Truck Parking finden Sie hier: www.ruv.de/presse/pressemitteilungen/mangel-lkw-parkplaetze

Pressekontakt:

Gesa Fritz
Konzern-Kommunikation
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 533-52284
E-Mail: presse@ruv.de

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NIO Power Swap Station 2.0 in Betrieb genommen – Neue Partnerschaft mit Sinopec soll Nutzererlebnis der E-Mobilität optimieren

18.04.2021 – 09:57

NIO GmbH

NIO Power Swap Station 2.0 in Betrieb genommen – Neue Partnerschaft mit Sinopec soll Nutzererlebnis der E-Mobilität optimieren


















NIO Power Swap Station 2.0 in Betrieb genommen - Neue Partnerschaft mit Sinopec soll Nutzererlebnis der E-Mobilität optimieren

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Shanghai/Peking (ots)

NIO, ein Pionier auf dem Premium-Markt für Elektrofahrzeuge, hat zusammen mit Sinopec die erste NIO Power Swap Station 2.0 in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme der Batteriewechselstation der zweiten Generation von NIO markiert auch den Beginn einer neuen Partnerschaft: Gemeinsam mit Sinopec wird NIO in Zukunft am weiteren Ausbau des Netzwerks der Batteriewechelstationen arbeiten. Bereits über 190 NIO Power Swap Stationen von NIO gibt es in China.

NIO Power Swap 2.0: 312 Tauschvorgängen pro Tag

Das smarte Batteriewechselsystem ist über softwaredefiniertes Cloud-Computing gesteuert. NIO Power Swap Station 2.0 ist die weltweit erste in Serie gefertigte Batteriewechselstation, in die ein Fahrzeug vollautomatisiert einfahren kann. Jede NIO Power Swap Station verfügt über 239 Sensoren und vier kollaborierende Cloud-Computing-Systeme. Die Technologie ermöglicht es dem Nutzer, einen Batteriewechsel mit nur einem Klick selbst durchzuführen, während er im Auto sitzen bleibt. Das NIO Power Swap System ist in der Lage, bis zu 312 Batterietauschvorgänge pro Tag durchzuführen.

Strategische Partnerschaft zur Weiterentwicklung der Smart-EV-Industrie

Die Partnerschaft zwischen NIO und Sinopec, einem der größten chinesischen Erdgas- und Mineralölunternehmen, ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von Chinas Smart-EV-Industrie. Sie stellt eine konkrete Maßnahme dar, um beispielsweise Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Desweiteren ist sie ein wichtiger Schritt in der Entwicklung von nachhaltigen Transportinitiativen und -innovationen.

Die Partnerschaft beinhaltet außerdem eine umfassende Zusammenarbeit beider Unternehmen in Bereichen wie neue Materialien, Smart-EV-Technologien und Battery as a Service (BaaS). Ziel ist, die unternehmensspezifischen Vorzüge beim Aufbau eines innovativen Kooperationsmodells zwischen der globalen Energie- und Automobilindustrie zu nutzen.

Laut Yuzhuo Zhang, Vorsitzender von Sinopec, beschleunigt Sinopec seine Transformation vom traditionellen Verkauf von Erdölprodukten zu einem Energiedienstleister für Öl, Gas, Wasserstoff, Elektrizität und Nicht-Öl-Geschäften. Dabei konzentriert man sich auf die Entwicklung neuer Bereiche wie Batterietausch und Schnelllade-Technologien. In den nächsten Jahren plant Sinopec, 5.000 Batterietauschstationen zu installieren. Die Partnerschaft mit NIO wird es beiden Parteien ermöglichen, ihre jeweiligen Vorteile voll auszuschöpfen. Gemeinsam gilt es, eine hochwertige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen und eine höhere Lebensqualität für alle zu erreichen.

Dank der Kooperation können NIO und Sinopec nun ihre Ressourcen effizient bündeln und den Nutzern von Elektrofahrzeugen ein besseres Erlebnis beim Batteriewechselsystem bieten, sagt William Li, Gründer, Vorsitzender und CEO von NIO. Die Entschlossenheit von Sinopec, in ressourcenschonende Energiedienstleistungen zu investieren, werde mehr Menschen dazu ermutigen, New Energy Vehicles (NEV) zu nutzen.

Über NIO:

NIO’s Mission ist es, mit smarten Premium-Elektrofahrzeugen und einem herausragenden Nutzererlebnis Lebensfreude zu vermitteln. NIO wurde im November 2014 als globales Elektroautounternehmen gegründet. Das Unternehmen beschäftigt über 7.000 Mitarbeiter in erstklassigen Forschungs- und Entwicklungs-, Design- und Fertigungszentren in Shanghai, Peking, San Jose, München, Oxford und weiteren Standorten. Im Jahr 2015 war NIO Titelsponsor des Siegerteams der Fahrerwertung während der ersten ABB FIA Formel-E-Saison. Im Jahr 2016 präsentierte NIO eines der schnellsten Elektroautos der Welt, den EP9. Der EP9 stellte den Rundenrekord für ein Elektrofahrzeug auf der Nürburgring Nordschleife und drei weiteren Strecken von Weltruhm auf. Im Jahr 2017 präsentierte NIO sein Vision Car EVE und vermeldete, dass der NIO EP9 einen neuen Geschwindigkeitsweltrekord für ein autonomes Fahrzeug auf dem Circuit of the Americas aufgestellt hat. Am 28. Juni 2018 begann NIO offiziell mit der Auslieferung des ES8, eines 7-sitzigen Hochleistungs-Elektro-SUVs in China. Seit September 2018 ist NIO an der New Yorker Börse gelistet. Am NIO Day am 15. Dezember 2018 launchte NIO offiziell den leistungsstarken elektrischen Langstrecken-SUV NIO ES6, der seit Juni 2019 serienmäßig ausgeliefert wird. Am NIO Day am 28. Dezember 2019 launchte NIO offiziell das leistungsstarke Smart Electric Coupe SUV EC6. Die Auslieferung der überarbeiteten Version des ersten Serienfahrzeugs ES8 wurde am 19. April 2020 gestartet. Die Auslieferung des Smart Electric Coupe SUV EC6 startete am 25. September 2020. Am 9. Januar 2021 wurde der NIO ET7, die erste smarte vollelektrische Limousine mit autonomer Fahrfunktion, offiziell vorgestellt.

Safe Harbor Statement

This press release is not an exhaustive summary of the terms of the definitive agreements. Further information regarding the investments and the terms of the definitive agreements will be included in NIO’s subsequent filings with the SEC, including its annual report on Form 20-F for the fiscal year ended December 31, 2019 (the „2019 Annual Report“). The Company is preparing the related disclosure in and translation of the documents to be filed with the 2019 Annual Report in connection with the definitive agreements. The Company plans to rely on the 15-day extension period for filing its 2019 Annual Report under Rule 12b-25 and will file the 2019 Annual Report by May 15, 2020 as permitted under rules of the Securities and Exchange Commission.

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Mangel an Lkw-Parkplätzen verschärft sich

19.04.2021 – 08:11

R+V Versicherung AG

Mangel an Lkw-Parkplätzen verschärft sich


















Wiesbaden (ots)

Bis zum Jahr 2023 fehlen in Deutschland pro Nacht rund 40.000 Lkw-Parkplätze. Allein der Ausbau öffentlicher Parkplätze reicht nicht, um das Problem kurzfristig zu lösen, das bringt ein aktuelles White Paper auf den Punkt. Zusätzliche innovative Konzepte sind gefragt – wie KRAVAG Truck Parking.

Der Parkplatzmangel für Lkw ist ein gravierendes Problem für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Und die Situation wird sich in den nächsten Jahren zuspitzen: Bis 2023 fehlen entlang der Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland rund 40.000 Lkw-Stellplätze. In einem gemeinsamen White Paper, das heute veröffentlicht wird, analysieren die KRAVAG Versicherung, der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen die Situation. Der Parkplatzmangel ist eine bundesweite Herausforderung. Besonders betroffen sind die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.

„Ausgeruhte Lkw-Fahrer erhöhen die Verkehrssicherheit“

„Als Versicherer sehen wir jeden Tag die Folgen der Parkplatz-Not: Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen viel zu lang nach einem Platz für die Nacht suchen, es drohen Lenkzeitverstöße, Übermüdung und Unfälle. Auf Parkplätzen abseits der Autobahnen steigt außerdem die Gefahr von Ladungsdiebstählen“, erklärt Jan Dirk Dallmer, Vorstand bei der KRAVAG. Auch der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Co-Autor des White Papers, weist seit Jahren auf das Problem hin. „Das ist nicht nur ein isoliert zu betrachtendes Logistik-Problem. Ausgeruhte Lkw-Fahrer erhöhen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“, erläutert Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL.

Obwohl der Bund neue Park- und Rastanlagen plant, wird sich die Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Deshalb begrüßen KRAVAG und BGL ein geplantes Förderprogramm des Bundes, das private Initiativen zur Schaffung neuen Lkw-Parkraums unterstützt. Knapp 100 Millionen Euro nimmt das Bundesverkehrsministerium dafür in den kommenden drei Jahren in die Hand.

Eine innovative Lösung gegen die Parkplatznot bietet schon jetzt die mehrfach ausgezeichnete Digitale Plattform KRAVAG Truck Parking. Dabei helfen sich Kunden der KRAVAG Versicherung gegenseitig. „Das Prinzip beruht auf Solidarität: Wer selbst Parkraum auf seinem Betriebsgelände anbietet, kann Parkraum bei anderen Speditionen nutzen“, sagt Dallmer. Über eine App können registrierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer einen Platz reservieren und dort übernachten. Ergänzt wird das Netzwerk der Speditionen um immer mehr private Parkplätze und Autohöfe.

Das White Paper zum Download und mehr zu KRAVAG Truck Parking finden Sie hier: www.ruv.de/presse/pressemitteilungen/mangel-lkw-parkplaetze

Pressekontakt:

Gesa Fritz
Konzern-Kommunikation
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Tel.: 0611 533-52284
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Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe

19.04.2021 – 06:00

Sachverständigenbüro Keskin

Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe


















Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe
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Hamburg (ots)

Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: ein Unfall mit Blech- oder womöglich sogar Personenschaden. In einem solchen einzigartigen Stressmoment schaffen es die Wenigsten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Exakt das ist jedoch unabdingbar, um die Lage auf keinen Fall noch weiter zu verschlechtern. Von daher ist es angebracht, einen erfahrenen Spezialisten zu konsultieren. Ein Kfz Sachverständiger unterstützt mit etlichen Dingen: von der Beweislage bis zum Schadengutachten. Doch gleichfalls abseits vom Bereich eines Unfalls existieren Gebiete, bei denen man von der Sachkompetenz eines Spezialisten einen Nutzen ziehen und bares Geld einsparen kann.

Insbesondere falls Sie auf der Recherche nach „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“ sind, haben Sie in dem Sachverständigen Keskin den optimalen Profi gefunden.

Das Büro des Kfz Sachverständigen Keskin liegt etwas abseits der Hamburger Altstadt und offeriert bereits seit 2015 kompetente Unterstützung rund ums Kfz an. Die Hauptaufgabe stellt in diesem Zusammenhang das übliche Schadengutachten dar: Grob gesagt beschreibt es den eingetretenen Schadensfall, die Wertminderung der entsprechenden Fahrzeuge sowie eine Menge weitere Formalitäten, welche hauptsächlich für die Versicherungsgesellschaft benötigt werden. Als Anspruchsteller ist selbiger Dienst nebenbei bemerkt für Sie in Gänze unentgeltlich, die Gebühren übernimmt einzig der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Beweggrund mehr, auf Nummer sicher zu gehen und bei jedwedem Unfall einen Experten zu engagieren.

Die alleinige Lage, in welcher sich ein umfangreiches Expertengutachten nicht rentiert, sind kleine Unfallschäden mit einem Betrag von unter tausend EUR. Bei einem so bekannten Bagatellschaden bezahlt die Versicherung bekanntermaßen nicht. Allerdings auch in diesem Fall bieten viele Gutachter ihre Unterstützung an. Der Kfz Sachverständiger Keskin in Hamburg z. B. kann in diesem Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten samt detaillierter Auflistung der Preise anfertigen.

Ein weiterführender ausgesprochen gewichtiger Dienst ist die so genannte Soforthilfe oder eine Notfallhotline. Denn was bringt einem schon der tollste Gutachter, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist?

Ein guter Gutachter ist 24/7 erreichbar und führt Sie durch den gesamten Vorgang der Unfallabwicklung. Eine eventuelle Sicherung der Beweise und Dokumentation durch einen Profi ist besonders dann unumgänglich, wenn die Unfallschuld nicht klar nachgewiesen wird oder sich der Unfallgegner absolut nicht einsichtig verhält.

Im Übrigen können Sie die Auswahl des Gutachters auch der Versicherung überlassen. Das ist indes nur in den seltensten Fällen dienlich, da diese Sachverständigen oft nicht gerade unparteiisch agieren und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherungsgesellschaft schlagen. Besser ist es, einen unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Als Kfz Sachverständiger in Hamburg empfiehlt sich hier bspw. die Firma Keskin.

Der 2te Teilbereich, in dem es zu empfehlen ist, einen Experten zu konsultieren, ist die Anschaffung und der Verkauf eines gebrauchten Kfz. Leider sind absolut nicht alle Verkäufer komplett rechtschaffen und unterschlagen Probleme oder Qualitätseinbußen häufig. Ein Lackschaden lässt sich noch einfach mit dem bloßen Auge feststellen, falls es um motorische Defekte und Dergleichen geht, sieht die Sache aber schon ziemlich anders aus. Mit dem Ziel, dass man hier keineswegs die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der solche Schäden aufdeckt und die adäquate Wertminderung einschätzt. Dessen ungeachtet auch als Verkäufer ist es sehr wohl von Nutzen, ein technisches Gutachten einzuholen. Bekanntlich kann es auch bei den allerbesten Absichten einmal geschehen, dass ein versteckter Mangel erst nach dem Verkauf ans Tageslicht kommt. Ein qualifiziertes Gutachten verhindert dann einen teuren und unnötigen Streit mit dem Käufer.

Mehr Information, ebenso zum Themenbereich „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“, bekommen Sie unter https://www.sv-keskin.de/

Pressekontakt:

Aziz Keskin
Telefon: 040 39 72 64
Email: info@sv-keskin.de

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Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: ein Unfall mit Blech- oder womöglich sogar Personenschaden. In einem solchen einzigartigen Stressmoment schaffen es die Wenigsten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Exakt das ist jedoch unabdingbar, um die Lage auf keinen Fall noch weiter zu verschlechtern. Von daher ist es angebracht, einen erfahrenen Spezialisten zu konsultieren. Ein Kfz Sachverständiger unterstützt mit etlichen Dingen: von der Beweislage bis zum Schadengutachten. Doch gleichfalls abseits vom Bereich eines Unfalls existieren Gebiete, bei denen man von der Sachkompetenz eines Spezialisten einen Nutzen ziehen und bares Geld einsparen kann.

Insbesondere falls Sie auf der Recherche nach „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“ sind, haben Sie in dem Sachverständigen Keskin den optimalen Profi gefunden.

Das Büro des Kfz Sachverständigen Keskin liegt etwas abseits der Hamburger Altstadt und offeriert bereits seit 2015 kompetente Unterstützung rund ums Kfz an. Die Hauptaufgabe stellt in diesem Zusammenhang das übliche Schadengutachten dar: Grob gesagt beschreibt es den eingetretenen Schadensfall, die Wertminderung der entsprechenden Fahrzeuge sowie eine Menge weitere Formalitäten, welche hauptsächlich für die Versicherungsgesellschaft benötigt werden. Als Anspruchsteller ist selbiger Dienst nebenbei bemerkt für Sie in Gänze unentgeltlich, die Gebühren übernimmt einzig der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Beweggrund mehr, auf Nummer sicher zu gehen und bei jedwedem Unfall einen Experten zu engagieren.

Die alleinige Lage, in welcher sich ein umfangreiches Expertengutachten nicht rentiert, sind kleine Unfallschäden mit einem Betrag von unter tausend EUR. Bei einem so bekannten Bagatellschaden bezahlt die Versicherung bekanntermaßen nicht. Allerdings auch in diesem Fall bieten viele Gutachter ihre Unterstützung an. Der Kfz Sachverständiger Keskin in Hamburg z. B. kann in diesem Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten samt detaillierter Auflistung der Preise anfertigen.

Ein weiterführender ausgesprochen gewichtiger Dienst ist die so genannte Soforthilfe oder eine Notfallhotline. Denn was bringt einem schon der tollste Gutachter, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist?

Ein guter Gutachter ist 24/7 erreichbar und führt Sie durch den gesamten Vorgang der Unfallabwicklung. Eine eventuelle Sicherung der Beweise und Dokumentation durch einen Profi ist besonders dann unumgänglich, wenn die Unfallschuld nicht klar nachgewiesen wird oder sich der Unfallgegner absolut nicht einsichtig verhält.

Im Übrigen können Sie die Auswahl des Gutachters auch der Versicherung überlassen. Das ist indes nur in den seltensten Fällen dienlich, da diese Sachverständigen oft nicht gerade unparteiisch agieren und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherungsgesellschaft schlagen. Besser ist es, einen unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Als Kfz Sachverständiger in Hamburg empfiehlt sich hier bspw. die Firma Keskin.

Der 2te Teilbereich, in dem es zu empfehlen ist, einen Experten zu konsultieren, ist die Anschaffung und der Verkauf eines gebrauchten Kfz. Leider sind absolut nicht alle Verkäufer komplett rechtschaffen und unterschlagen Probleme oder Qualitätseinbußen häufig. Ein Lackschaden lässt sich noch einfach mit dem bloßen Auge feststellen, falls es um motorische Defekte und Dergleichen geht, sieht die Sache aber schon ziemlich anders aus. Mit dem Ziel, dass man hier keineswegs die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der solche Schäden aufdeckt und die adäquate Wertminderung einschätzt. Dessen ungeachtet auch als Verkäufer ist es sehr wohl von Nutzen, ein technisches Gutachten einzuholen. Bekanntlich kann es auch bei den allerbesten Absichten einmal geschehen, dass ein versteckter Mangel erst nach dem Verkauf ans Tageslicht kommt. Ein qualifiziertes Gutachten verhindert dann einen teuren und unnötigen Streit mit dem Käufer.

Mehr Information, ebenso zum Themenbereich „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“, bekommen Sie unter https://www.sv-keskin.de/

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Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: ein Unfall mit Blech- oder womöglich sogar Personenschaden. In einem solchen einzigartigen Stressmoment schaffen es die Wenigsten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Exakt das ist jedoch unabdingbar, um die Lage auf keinen Fall noch weiter zu verschlechtern. Von daher ist es angebracht, einen erfahrenen Spezialisten zu konsultieren. Ein Kfz Sachverständiger unterstützt mit etlichen Dingen: von der Beweislage bis zum Schadengutachten. Doch gleichfalls abseits vom Bereich eines Unfalls existieren Gebiete, bei denen man von der Sachkompetenz eines Spezialisten einen Nutzen ziehen und bares Geld einsparen kann.

Insbesondere falls Sie auf der Recherche nach „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“ sind, haben Sie in dem Sachverständigen Keskin den optimalen Profi gefunden.

Das Büro des Kfz Sachverständigen Keskin liegt etwas abseits der Hamburger Altstadt und offeriert bereits seit 2015 kompetente Unterstützung rund ums Kfz an. Die Hauptaufgabe stellt in diesem Zusammenhang das übliche Schadengutachten dar: Grob gesagt beschreibt es den eingetretenen Schadensfall, die Wertminderung der entsprechenden Fahrzeuge sowie eine Menge weitere Formalitäten, welche hauptsächlich für die Versicherungsgesellschaft benötigt werden. Als Anspruchsteller ist selbiger Dienst nebenbei bemerkt für Sie in Gänze unentgeltlich, die Gebühren übernimmt einzig der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Beweggrund mehr, auf Nummer sicher zu gehen und bei jedwedem Unfall einen Experten zu engagieren.

Die alleinige Lage, in welcher sich ein umfangreiches Expertengutachten nicht rentiert, sind kleine Unfallschäden mit einem Betrag von unter tausend EUR. Bei einem so bekannten Bagatellschaden bezahlt die Versicherung bekanntermaßen nicht. Allerdings auch in diesem Fall bieten viele Gutachter ihre Unterstützung an. Der Kfz Sachverständiger Keskin in Hamburg z. B. kann in diesem Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten samt detaillierter Auflistung der Preise anfertigen.

Ein weiterführender ausgesprochen gewichtiger Dienst ist die so genannte Soforthilfe oder eine Notfallhotline. Denn was bringt einem schon der tollste Gutachter, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist?

Ein guter Gutachter ist 24/7 erreichbar und führt Sie durch den gesamten Vorgang der Unfallabwicklung. Eine eventuelle Sicherung der Beweise und Dokumentation durch einen Profi ist besonders dann unumgänglich, wenn die Unfallschuld nicht klar nachgewiesen wird oder sich der Unfallgegner absolut nicht einsichtig verhält.

Im Übrigen können Sie die Auswahl des Gutachters auch der Versicherung überlassen. Das ist indes nur in den seltensten Fällen dienlich, da diese Sachverständigen oft nicht gerade unparteiisch agieren und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherungsgesellschaft schlagen. Besser ist es, einen unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Als Kfz Sachverständiger in Hamburg empfiehlt sich hier bspw. die Firma Keskin.

Der 2te Teilbereich, in dem es zu empfehlen ist, einen Experten zu konsultieren, ist die Anschaffung und der Verkauf eines gebrauchten Kfz. Leider sind absolut nicht alle Verkäufer komplett rechtschaffen und unterschlagen Probleme oder Qualitätseinbußen häufig. Ein Lackschaden lässt sich noch einfach mit dem bloßen Auge feststellen, falls es um motorische Defekte und Dergleichen geht, sieht die Sache aber schon ziemlich anders aus. Mit dem Ziel, dass man hier keineswegs die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der solche Schäden aufdeckt und die adäquate Wertminderung einschätzt. Dessen ungeachtet auch als Verkäufer ist es sehr wohl von Nutzen, ein technisches Gutachten einzuholen. Bekanntlich kann es auch bei den allerbesten Absichten einmal geschehen, dass ein versteckter Mangel erst nach dem Verkauf ans Tageslicht kommt. Ein qualifiziertes Gutachten verhindert dann einen teuren und unnötigen Streit mit dem Käufer.

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