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So wird das Fahrrad sicher transportiertTrägersysteme für die Anhängerkupplung haben Vort

20.04.2021 – 11:45

ADAC

So wird das Fahrrad sicher transportiert
Trägersysteme für die Anhängerkupplung haben Vort


















München (ots)

Wer Fahrräder mit dem Auto transportieren möchte und die Räder nicht auseinanderbauen will, hat die Wahl zwischen Heck- und Dachträgern.

Was es für die jeweilige Transportart zu beachten gilt, hat der ADAC zusammengestellt.

Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann. Außerdem braucht der Träger, sofern er Nummernschild und Rückleuchten verdeckt, eine Beleuchtungsanlage sowie ein Folgekennzeichen. Wichtig dabei: Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen nicht überschritten werden. Wer beispielsweise schwere Pedelecs transportiert, kommt schnell an die Grenzen der Gesamtlast. Auch die Länge der Räder spielt eine Rolle, denn sie dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen. Die maximale Breite des Fahrzeugs inklusive Räder darf 2,55 Meter nicht überschreiten.

Für den Transport auf dem Dach braucht das Fahrzeug eine Dachreling oder ein vom Fahrzeughersteller zugelassenes Trägersystem. Die zugelassene Dachlast darf von Rad und Träger nicht überschritten werden. Vor dem Kauf sollte man mit dem eigenen Auto verschiedene Trägersysteme samt Rädern ausprobieren. Tests des ADAC haben gezeigt, dass Trägersysteme für die Anhängerkupplung im Vergleich mit dem Transport auf dem Dach Vorteile haben: Das Beladen fällt leichter, der Kraftstoffverbrauch ist niedriger, und für E-Bikes und Pedelecs kommt ein Transport auf dem Dach wegen des hohen Gewichts oftmals ohnehin nicht in Frage.

Beim Fahren gilt für Heck- und Dachträger: Fuß vom Gas. Der Luftwiderstand erhöht sich, und auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens verändert sich. Der ADAC rät, nicht schneller als 120 km/h zu fahren und keine Abdeckplanen zu verwenden. Außerdem sollte man nach ein paar Kilometern kurz stoppen, um zu kontrollieren, ob die Räder noch fest sitzen. Da man als Fahrer für das korrekte Sichern der Ladung verantwortlich ist, empfiehlt der ADAC neben der Sicherung der Fahrradrahmen am Träger zusätzliche eine Sicherung der Räder mit Spanngurten.

Weitere Informationen zum Fahrradtransport finden Sie unter adac.de

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf

20.04.2021 – 10:01

ADAC SE

ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf


















ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf
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München (ots)

Der Kia Sorento Plug-in-Hybrid* bringt mehr Auswahl ins Elektro-Leasingangebot der ADAC SE. Dieses setzt sich sowohl aus elektrischen als auch aus teilelektrischen Fahrzeugen zusammen. Der Teilzeitstromer Sorento ist für ADAC Mitglieder bis zum 30. Juni 2021 zu Sonderkonditionen erhältlich. Bei 48 Monaten Leasingdauer und 10.000 Kilometern Jahresleistung beträgt die Full-Service-Leasingrate für die gehobene Sorento-Ausführung Spirit ab 479 Euro pro Monat. Der ADAC Kundenvorteil beträgt über die gesamte Laufzeit damit bis zu 3.769 Euro.

„Beim Kia Sorento treffen zwei Trends aufeinander: Zum einen die Beliebtheit des SUV-Segments, zum anderen belegt der hohe Marktanteil der Plug-in-Hybride bei den Neuzulassungen, dass diese Antriebstechnik die Lücke zwischen dem Verbrenner und dem vollelektrischen Antrieb schließen kann,“ so Ludger Kersting, Geschäftsführer der ADAC Service GmbH.

Das serienmäßig allradgetriebene, 195 kW (265 PS) starke Flaggschiff Sorento hat laut Kia eine kombinierte elektrische Reichweite von bis zu 68 Kilometern. Im reinen Batteriebetrieb kann es bis zu 140 km/h schnell fahren. Zur Serienausstattung der Spirit-Version gehören unter anderem Navigationssystem, Online-Dienste UVO Connect, Bose® Surround-Sound-System, Lederausstattung (Leder in Kombination mit Ledernachbildung), elektrisch einstellbare Vordersitze, sensorgesteuerte elektrische Heckklappe sowie eine Assistenzpalette von Stau- und Autobahnassistent bis zu Frontkollisionswarner mit Abbiegefunktion. Das Fahrzeug hat drei Offroad-Modi, und zwar für Schnee, Schlamm sowie für sandigen Untergrund.

Insgesamt gibt es via ADAC Elektroauto-Leasing vier Kia-Modelle: Neben dem teilelektrischen Sorento stehen das vollelektrische Crossover-Modell e-Soul* sowie die Plug-in-Hybrid-Versionen von Ceed Sportswagon* und XCeed* zur Wahl. Die ADAC Sonderkonditionen bieten eine hohe Flexibilität, denn sie gelten auch bei anderen Laufzeiten, Laufleistungen und Ausstattungswünschen (ausgenommen Kia e-Soul Edition 7).

Unterwegs kann mit der ADAC e-Charge Card zu transparenten Kosten an über 150.000 Ladepunkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie weiteren europäischen Ländern geladen werden.

* Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.

Kia Sorento 1.6 T-GDI Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/Automatikgetriebe); 195 kW (265 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 36 g/km

Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie (MJ 2021, Strom/Reduktionsgetr.); 150 kW (204 PS) Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km

Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,3-9,3 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 30-28 g/km

Kia XCeed Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0-10,7 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter www.dat.de verfügbar.

Zum Produktangebot: www.adac.de/kia-angebot

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Dr. Christian Buric
T 089 76 76 38 66
christian.buric@adac.de

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf

20.04.2021 – 10:01

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf
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Der Kia Sorento Plug-in-Hybrid* bringt mehr Auswahl ins Elektro-Leasingangebot der ADAC SE. Dieses setzt sich sowohl aus elektrischen als auch aus teilelektrischen Fahrzeugen zusammen. Der Teilzeitstromer Sorento ist für ADAC Mitglieder bis zum 30. Juni 2021 zu Sonderkonditionen erhältlich. Bei 48 Monaten Leasingdauer und 10.000 Kilometern Jahresleistung beträgt die Full-Service-Leasingrate für die gehobene Sorento-Ausführung Spirit ab 479 Euro pro Monat. Der ADAC Kundenvorteil beträgt über die gesamte Laufzeit damit bis zu 3.769 Euro.

„Beim Kia Sorento treffen zwei Trends aufeinander: Zum einen die Beliebtheit des SUV-Segments, zum anderen belegt der hohe Marktanteil der Plug-in-Hybride bei den Neuzulassungen, dass diese Antriebstechnik die Lücke zwischen dem Verbrenner und dem vollelektrischen Antrieb schließen kann,“ so Ludger Kersting, Geschäftsführer der ADAC Service GmbH.

Das serienmäßig allradgetriebene, 195 kW (265 PS) starke Flaggschiff Sorento hat laut Kia eine kombinierte elektrische Reichweite von bis zu 68 Kilometern. Im reinen Batteriebetrieb kann es bis zu 140 km/h schnell fahren. Zur Serienausstattung der Spirit-Version gehören unter anderem Navigationssystem, Online-Dienste UVO Connect, Bose® Surround-Sound-System, Lederausstattung (Leder in Kombination mit Ledernachbildung), elektrisch einstellbare Vordersitze, sensorgesteuerte elektrische Heckklappe sowie eine Assistenzpalette von Stau- und Autobahnassistent bis zu Frontkollisionswarner mit Abbiegefunktion. Das Fahrzeug hat drei Offroad-Modi, und zwar für Schnee, Schlamm sowie für sandigen Untergrund.

Insgesamt gibt es via ADAC Elektroauto-Leasing vier Kia-Modelle: Neben dem teilelektrischen Sorento stehen das vollelektrische Crossover-Modell e-Soul* sowie die Plug-in-Hybrid-Versionen von Ceed Sportswagon* und XCeed* zur Wahl. Die ADAC Sonderkonditionen bieten eine hohe Flexibilität, denn sie gelten auch bei anderen Laufzeiten, Laufleistungen und Ausstattungswünschen (ausgenommen Kia e-Soul Edition 7).

Unterwegs kann mit der ADAC e-Charge Card zu transparenten Kosten an über 150.000 Ladepunkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie weiteren europäischen Ländern geladen werden.

* Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.

Kia Sorento 1.6 T-GDI Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/Automatikgetriebe); 195 kW (265 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 36 g/km

Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie (MJ 2021, Strom/Reduktionsgetr.); 150 kW (204 PS) Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km

Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,3-9,3 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 30-28 g/km

Kia XCeed Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0-10,7 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter www.dat.de verfügbar.

Zum Produktangebot: www.adac.de/kia-angebot

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf

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Der Kia Sorento Plug-in-Hybrid* bringt mehr Auswahl ins Elektro-Leasingangebot der ADAC SE. Dieses setzt sich sowohl aus elektrischen als auch aus teilelektrischen Fahrzeugen zusammen. Der Teilzeitstromer Sorento ist für ADAC Mitglieder bis zum 30. Juni 2021 zu Sonderkonditionen erhältlich. Bei 48 Monaten Leasingdauer und 10.000 Kilometern Jahresleistung beträgt die Full-Service-Leasingrate für die gehobene Sorento-Ausführung Spirit ab 479 Euro pro Monat. Der ADAC Kundenvorteil beträgt über die gesamte Laufzeit damit bis zu 3.769 Euro.

„Beim Kia Sorento treffen zwei Trends aufeinander: Zum einen die Beliebtheit des SUV-Segments, zum anderen belegt der hohe Marktanteil der Plug-in-Hybride bei den Neuzulassungen, dass diese Antriebstechnik die Lücke zwischen dem Verbrenner und dem vollelektrischen Antrieb schließen kann,“ so Ludger Kersting, Geschäftsführer der ADAC Service GmbH.

Das serienmäßig allradgetriebene, 195 kW (265 PS) starke Flaggschiff Sorento hat laut Kia eine kombinierte elektrische Reichweite von bis zu 68 Kilometern. Im reinen Batteriebetrieb kann es bis zu 140 km/h schnell fahren. Zur Serienausstattung der Spirit-Version gehören unter anderem Navigationssystem, Online-Dienste UVO Connect, Bose® Surround-Sound-System, Lederausstattung (Leder in Kombination mit Ledernachbildung), elektrisch einstellbare Vordersitze, sensorgesteuerte elektrische Heckklappe sowie eine Assistenzpalette von Stau- und Autobahnassistent bis zu Frontkollisionswarner mit Abbiegefunktion. Das Fahrzeug hat drei Offroad-Modi, und zwar für Schnee, Schlamm sowie für sandigen Untergrund.

Insgesamt gibt es via ADAC Elektroauto-Leasing vier Kia-Modelle: Neben dem teilelektrischen Sorento stehen das vollelektrische Crossover-Modell e-Soul* sowie die Plug-in-Hybrid-Versionen von Ceed Sportswagon* und XCeed* zur Wahl. Die ADAC Sonderkonditionen bieten eine hohe Flexibilität, denn sie gelten auch bei anderen Laufzeiten, Laufleistungen und Ausstattungswünschen (ausgenommen Kia e-Soul Edition 7).

Unterwegs kann mit der ADAC e-Charge Card zu transparenten Kosten an über 150.000 Ladepunkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie weiteren europäischen Ländern geladen werden.

* Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.

Kia Sorento 1.6 T-GDI Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/Automatikgetriebe); 195 kW (265 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 36 g/km

Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie (MJ 2021, Strom/Reduktionsgetr.); 150 kW (204 PS) Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km

Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,3-9,3 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 30-28 g/km

Kia XCeed Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0-10,7 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter www.dat.de verfügbar.

Zum Produktangebot: www.adac.de/kia-angebot

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

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ZDK: Wem nutzt der Tod der Autohäuser?

19.04.2021 – 13:23

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Wem nutzt der Tod der Autohäuser?


















Bonn (ots)

Vor den dramatischen Folgen der geplanten bundesweiten Corona-Regeln für den Automobilhandel warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser“, kommentiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den vorliegenden Entwurf einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Entwurf wird allgemein so interpretiert, dass im Handel – anders als in der Gastronomie – bei Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 auch das sogenannte „Call & Collect“-Verfahren untersagt werden soll. „Damit zerstört man uns auch noch das Online-Geschäft“, konstatiert Karpinski mit Blick auf die dann nicht mehr zulässige Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus.

Durch diese unsinnige Verschärfung, so Karpinski, werde kein einziger Infektionsfall vermieden. Die Fahrzeugabholung erfordere keinerlei physischen Kontakt zwischen Personen. Und die etwaige Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden vor dem Betrieb sei im Autohandel geradezu absurd, betont Karpinski. Ohnehin sei nicht nachvollziehbar, warum in dem Entwurf ohne jede Begründung die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten nicht in den umfangreichen Katalog der Ausnahmen vom Verkaufsverbot aufgenommen worden seien. „Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?“, fasst Karpinski das Unverständnis der Mitgliedsbetriebe zusammen. Zweck der anstehenden Neuregelung sei erklärtermaßen der Infektionsschutz. Wenn man das ernst nehme, sei das nun drohende Sterben der Autohäuser ein völlig sinnloses Opfer, das niemandem nutze.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf

20.04.2021 – 10:01

ADAC SE

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ADAC SE nimmt Kia Sorento Plug-In-Hybrid in ihr Leasingangebot auf
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Der Kia Sorento Plug-in-Hybrid* bringt mehr Auswahl ins Elektro-Leasingangebot der ADAC SE. Dieses setzt sich sowohl aus elektrischen als auch aus teilelektrischen Fahrzeugen zusammen. Der Teilzeitstromer Sorento ist für ADAC Mitglieder bis zum 30. Juni 2021 zu Sonderkonditionen erhältlich. Bei 48 Monaten Leasingdauer und 10.000 Kilometern Jahresleistung beträgt die Full-Service-Leasingrate für die gehobene Sorento-Ausführung Spirit ab 479 Euro pro Monat. Der ADAC Kundenvorteil beträgt über die gesamte Laufzeit damit bis zu 3.769 Euro.

„Beim Kia Sorento treffen zwei Trends aufeinander: Zum einen die Beliebtheit des SUV-Segments, zum anderen belegt der hohe Marktanteil der Plug-in-Hybride bei den Neuzulassungen, dass diese Antriebstechnik die Lücke zwischen dem Verbrenner und dem vollelektrischen Antrieb schließen kann,“ so Ludger Kersting, Geschäftsführer der ADAC Service GmbH.

Das serienmäßig allradgetriebene, 195 kW (265 PS) starke Flaggschiff Sorento hat laut Kia eine kombinierte elektrische Reichweite von bis zu 68 Kilometern. Im reinen Batteriebetrieb kann es bis zu 140 km/h schnell fahren. Zur Serienausstattung der Spirit-Version gehören unter anderem Navigationssystem, Online-Dienste UVO Connect, Bose® Surround-Sound-System, Lederausstattung (Leder in Kombination mit Ledernachbildung), elektrisch einstellbare Vordersitze, sensorgesteuerte elektrische Heckklappe sowie eine Assistenzpalette von Stau- und Autobahnassistent bis zu Frontkollisionswarner mit Abbiegefunktion. Das Fahrzeug hat drei Offroad-Modi, und zwar für Schnee, Schlamm sowie für sandigen Untergrund.

Insgesamt gibt es via ADAC Elektroauto-Leasing vier Kia-Modelle: Neben dem teilelektrischen Sorento stehen das vollelektrische Crossover-Modell e-Soul* sowie die Plug-in-Hybrid-Versionen von Ceed Sportswagon* und XCeed* zur Wahl. Die ADAC Sonderkonditionen bieten eine hohe Flexibilität, denn sie gelten auch bei anderen Laufzeiten, Laufleistungen und Ausstattungswünschen (ausgenommen Kia e-Soul Edition 7).

Unterwegs kann mit der ADAC e-Charge Card zu transparenten Kosten an über 150.000 Ladepunkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie weiteren europäischen Ländern geladen werden.

* Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.

Kia Sorento 1.6 T-GDI Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/Automatikgetriebe); 195 kW (265 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 36 g/km

Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie (MJ 2021, Strom/Reduktionsgetr.); 150 kW (204 PS) Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km

Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,3-9,3 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 30-28 g/km

Kia XCeed Plug-in Hybrid (MJ 2021, Benzin/Strom/DCT); 104 kW/141 PS Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0-10,7 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter www.dat.de verfügbar.

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Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

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Dr. Christian Buric
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Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

19.04.2021 – 09:45

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt


















Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher.

Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.

Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte.

„Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die im streitgegenständlichen Fahrzeug verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz komme. Ebenso stellte das Gericht heraus, dass die Parameter der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung so eng konfiguriert seien, dass sie vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen eingehalten würden. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass die Funktion im realen Straßenverkehr überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich der eigentliche Sinn der Funktion darin erschöpfe, auf dem Prüfstand niedrige NOx-Werte zu erzielen und dabei vorzutäuschen, diese Werte würden auch im realen Straßenverkehr erreicht. Die gesamte Konstruktion sei daher darauf ausgelegt gewesen, über die Manipulation zu täuschen.

Die Einrede der Verjährung ließ das Gericht nicht gelten. Die Daimler AG argumentierte, der Kläger sei aufgrund der Darlehensbedingungen und aufgrund der Sicherungsübereignung an die finanzierende Bank nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Beklagte berechtigt. Für das Gericht galt aber: Dem Kläger konnte das nicht ausgeübte Rückgaberecht im Jahr 2017 schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil dem Kläger im November 2017 die Tatsache, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, noch nicht bekannt gewesen war. „Jedenfalls liegen vor dem Hintergrund, dass der Rückruf des KBA für das streitgegenständliche Fahrzeug erst im Jahr 2019 erfolgte, keine gegenteiligen Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Klägers vor.“

Auch wichtig für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es laut Gericht nicht. Denn die technische Wirkungsweise der Abschalteinrichtung steht auch wegen der fehlenden Erschütterung des vom Kläger geführten Beweises durch die Beklagte in ihren Grundzügen fest. Deren rechtliche Beurteilung obliegt der Kammer im Rahmen der Rechtsanwendung. Das vereinfacht Schadenersatzklagen für geschädigte Verbraucher gegen die Daimler AG nochmals.“

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
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Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden

19.04.2021 – 07:30

CHECK24 GmbH

Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden


















Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden
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München (ots)

- Viele Kfz-Versicherer erstatten Kund*innen bei weniger gefahrenen Kilometern Geld zurück
- 12.000 km Fahrleistung statt 16.000 km bedeutet im Schnitt 16 Prozent weniger Beitrag
- 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung 

Ein wichtiges Kriterium für Versicherer, um den Kfz-Versicherungsbeitrag festzulegen, ist die Angabe zur jährlichen Fahrleistung. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter*innen zurücklegen, desto mehr kostet die Versicherung. Durch die Corona-Maßnahmen, wie z. B. Arbeiten im Homeoffice, haben viele Autofahrer*innen weniger Kilometer zurückgelegt als gedacht. Das sollten sie ihrem Kfz-Versicherer unbedingt melden.

„Für das laufende Jahr 2021 gibt es für viele Kund*innen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Zwei Drittel aller im vergangenen Jahr über CHECK24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen beinhalten beitragsfrei den sogenannten ‚Corona-Schutz‘. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.“

Verbraucher*innen, die mit ihrem Pkw jährlich 12.000 km im Jahr zurücklegen, zahlen durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag für ihre Vollkaskoversicherung als Versicherungskunden mit 16.000 km Fahrleistung.1) Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Verbraucher*innen ihren Versicherungsschutz.

Auch überschrittene Fahrleistung unbedingt angeben

Auch Autofahrer*innen, die deutlich mehr Kilometer gefahren sind, als sie beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages angegeben haben, sollten das ihrem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Durch den falschen Kilometerwert kann die Versicherung das Risiko nicht korrekt berechnen. Das kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt.

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung beraten über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon und E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz optimieren und gleichzeitig sparen.

Vergleichsportale fördern den Anbieterwettbewerb – Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).2)

1)Die Beispielberechnungen über alle im CHECK24-Vergleich verfügbaren Versicherern basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 01.01.2021, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi, 116 PS (85kW) (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2019, Erwerb & Halterzulassung: August 2019, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Parkplatz: Straße (öffentlich), Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 500 EUR SB inkl. Teilkasko mit 150 EUR SB, freie Werkstattwahl, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle

2)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe

19.04.2021 – 06:00

Sachverständigenbüro Keskin

Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe


















Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel setzt neue Maßstäbe
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Hamburg (ots)

Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: ein Unfall mit Blech- oder womöglich sogar Personenschaden. In einem solchen einzigartigen Stressmoment schaffen es die Wenigsten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Exakt das ist jedoch unabdingbar, um die Lage auf keinen Fall noch weiter zu verschlechtern. Von daher ist es angebracht, einen erfahrenen Spezialisten zu konsultieren. Ein Kfz Sachverständiger unterstützt mit etlichen Dingen: von der Beweislage bis zum Schadengutachten. Doch gleichfalls abseits vom Bereich eines Unfalls existieren Gebiete, bei denen man von der Sachkompetenz eines Spezialisten einen Nutzen ziehen und bares Geld einsparen kann.

Insbesondere falls Sie auf der Recherche nach „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“ sind, haben Sie in dem Sachverständigen Keskin den optimalen Profi gefunden.

Das Büro des Kfz Sachverständigen Keskin liegt etwas abseits der Hamburger Altstadt und offeriert bereits seit 2015 kompetente Unterstützung rund ums Kfz an. Die Hauptaufgabe stellt in diesem Zusammenhang das übliche Schadengutachten dar: Grob gesagt beschreibt es den eingetretenen Schadensfall, die Wertminderung der entsprechenden Fahrzeuge sowie eine Menge weitere Formalitäten, welche hauptsächlich für die Versicherungsgesellschaft benötigt werden. Als Anspruchsteller ist selbiger Dienst nebenbei bemerkt für Sie in Gänze unentgeltlich, die Gebühren übernimmt einzig der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Ein Beweggrund mehr, auf Nummer sicher zu gehen und bei jedwedem Unfall einen Experten zu engagieren.

Die alleinige Lage, in welcher sich ein umfangreiches Expertengutachten nicht rentiert, sind kleine Unfallschäden mit einem Betrag von unter tausend EUR. Bei einem so bekannten Bagatellschaden bezahlt die Versicherung bekanntermaßen nicht. Allerdings auch in diesem Fall bieten viele Gutachter ihre Unterstützung an. Der Kfz Sachverständiger Keskin in Hamburg z. B. kann in diesem Fall ein kostengünstiges Kurzgutachten samt detaillierter Auflistung der Preise anfertigen.

Ein weiterführender ausgesprochen gewichtiger Dienst ist die so genannte Soforthilfe oder eine Notfallhotline. Denn was bringt einem schon der tollste Gutachter, wenn dieser nicht telefonisch erreichbar ist?

Ein guter Gutachter ist 24/7 erreichbar und führt Sie durch den gesamten Vorgang der Unfallabwicklung. Eine eventuelle Sicherung der Beweise und Dokumentation durch einen Profi ist besonders dann unumgänglich, wenn die Unfallschuld nicht klar nachgewiesen wird oder sich der Unfallgegner absolut nicht einsichtig verhält.

Im Übrigen können Sie die Auswahl des Gutachters auch der Versicherung überlassen. Das ist indes nur in den seltensten Fällen dienlich, da diese Sachverständigen oft nicht gerade unparteiisch agieren und sich teilweise sogar auf die Seite der Versicherungsgesellschaft schlagen. Besser ist es, einen unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Als Kfz Sachverständiger in Hamburg empfiehlt sich hier bspw. die Firma Keskin.

Der 2te Teilbereich, in dem es zu empfehlen ist, einen Experten zu konsultieren, ist die Anschaffung und der Verkauf eines gebrauchten Kfz. Leider sind absolut nicht alle Verkäufer komplett rechtschaffen und unterschlagen Probleme oder Qualitätseinbußen häufig. Ein Lackschaden lässt sich noch einfach mit dem bloßen Auge feststellen, falls es um motorische Defekte und Dergleichen geht, sieht die Sache aber schon ziemlich anders aus. Mit dem Ziel, dass man hier keineswegs die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der solche Schäden aufdeckt und die adäquate Wertminderung einschätzt. Dessen ungeachtet auch als Verkäufer ist es sehr wohl von Nutzen, ein technisches Gutachten einzuholen. Bekanntlich kann es auch bei den allerbesten Absichten einmal geschehen, dass ein versteckter Mangel erst nach dem Verkauf ans Tageslicht kommt. Ein qualifiziertes Gutachten verhindert dann einen teuren und unnötigen Streit mit dem Käufer.

Mehr Information, ebenso zum Themenbereich „Schadengutachten Hamburg Eimsbüttel“, bekommen Sie unter https://www.sv-keskin.de/

Pressekontakt:

Aziz Keskin
Telefon: 040 39 72 64
Email: info@sv-keskin.de

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Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

19.04.2021 – 09:45

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt


















Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher.

Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.

Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte.

„Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die im streitgegenständlichen Fahrzeug verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz komme. Ebenso stellte das Gericht heraus, dass die Parameter der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung so eng konfiguriert seien, dass sie vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen eingehalten würden. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass die Funktion im realen Straßenverkehr überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich der eigentliche Sinn der Funktion darin erschöpfe, auf dem Prüfstand niedrige NOx-Werte zu erzielen und dabei vorzutäuschen, diese Werte würden auch im realen Straßenverkehr erreicht. Die gesamte Konstruktion sei daher darauf ausgelegt gewesen, über die Manipulation zu täuschen.

Die Einrede der Verjährung ließ das Gericht nicht gelten. Die Daimler AG argumentierte, der Kläger sei aufgrund der Darlehensbedingungen und aufgrund der Sicherungsübereignung an die finanzierende Bank nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Beklagte berechtigt. Für das Gericht galt aber: Dem Kläger konnte das nicht ausgeübte Rückgaberecht im Jahr 2017 schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil dem Kläger im November 2017 die Tatsache, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, noch nicht bekannt gewesen war. „Jedenfalls liegen vor dem Hintergrund, dass der Rückruf des KBA für das streitgegenständliche Fahrzeug erst im Jahr 2019 erfolgte, keine gegenteiligen Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Klägers vor.“

Auch wichtig für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es laut Gericht nicht. Denn die technische Wirkungsweise der Abschalteinrichtung steht auch wegen der fehlenden Erschütterung des vom Kläger geführten Beweises durch die Beklagte in ihren Grundzügen fest. Deren rechtliche Beurteilung obliegt der Kammer im Rahmen der Rechtsanwendung. Das vereinfacht Schadenersatzklagen für geschädigte Verbraucher gegen die Daimler AG nochmals.“

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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
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