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Feuerwehr zeigt Gesicht: Aktion zu Internationalen Wochen gegen RassismusPräsident Banse und Bundesjugendleiter Patzelt stellen sich gegen Rassismus

21.03.2021 – 09:00

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

Feuerwehr zeigt Gesicht: Aktion zu Internationalen Wochen gegen Rassismus
Präsident Banse und Bundesjugendleiter Patzelt stellen sich gegen Rassismus


















Berlin (ots)

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus initiierte die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) eine bundesweite Fotoaktion, bei der Jugendfeuerwehrmitglieder und Führungskräfte aus Verband und Feuerwehr Gesicht zeigen und Stellung beziehen. „Ich distanziere mich von jeglicher Form von Rassismus. Der Grundgedanke der Feuerwehr ist die Nächstenhilfe – ohne Ansicht der Person. So muss unsere Arbeit auch gelebt werden: Freiheitlich-demokratisch und selbstverständlich gemeinsam mit allen Menschen, die sich so bei uns engagieren wollen. Willkommen bei uns!“, erklärt Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). „Ich stelle mich bedingungslos gegen Rassismus, weil mich jede Form von Diskriminierung anwidert! Ich liebe das offene Miteinander in einer vielfältigen, bunten Welt!“, so DJF-Bundesjugendleiter Christian Patzelt. 2021 lautet das Schwerpunktthema der DJF „Jugendfeuerwehr gegen Rassismus“.

Präsident Karl-Heinz Banse begrüßt die DJF-Aktion, an der sich bereits zahlreiche Feuerwehrangehörige aus ganz Deutschland beteiligt haben – darunter auch viele Verbandsakteure auf Bundes- und Landesebene. Informationen und Mitmachmöglichkeit: https://jugendfeuerwehr.de/aktionen-events/wochen-gegen-rassismus. „Diese Initiative schließt nahtlos an die bemerkenswerten Kampagnen und Projekte des DFV, der DJF und der Landesverbände zur Demokratieförderung in den letzten Jahren an“, betont Banse.

Aktuell beschäftigen sich zudem Akteure der Landesfeuerwehrverbände sowie der Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr unter der Leitung der Vizepräsidenten Frank Hachemer und Christian Patzelt in zwei Arbeitskreisen mit den Themen „Neutralität der Feuerwehren und ihrer Verbände (gegenüber allen politischen Gruppierungen)“ sowie „Umgang mit extremistischen Einzelfällen in den Feuerwehren“. Ziel ist hier die Zusammenfassung bestehender Projekte und Ergebnisse, etwa innerhalb des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“, sowie die Aktualisierung und Erarbeitung von Leitlinien und Handreichungen.

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Dött/Damerow: Wasser ist unser wertvollstes Gut

21.03.2021 – 11:00

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Dött/Damerow: Wasser ist unser wertvollstes Gut


















Berlin (ots)

Am Weltwassertag 2021 würdigen die UN den Wert der Ressource

Am 22. März ist Weltwassertag. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Damerow:

„Wasser ist unser wertvollstes Gut. In kaum einem anderen Land der Erde ist der Zugang zu sauberem, qualitativ einwandfreiem Trinkwasser so selbstverständlich wie in Deutschland. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

Neben den natürlichen Gegebenheiten haben wir dies vor allem der zuverlässigen Arbeit unserer Wasserver- und -entsorger zu verdanken. Die Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser ist jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche.

Deutschland ist ein wasserreiches Land. Die vergangenen drei Jahre mit den besonders trockenen Sommern 2018 und 2019 haben jedoch gezeigt, dass dieser Zustand weder selbstverständlich noch unumstößlich ist. Wasser wird zwar nicht grundsätzlich knapp. Es existieren jedoch unterschiedliche Nutzungsinteressen. Deshalb sind ein intelligentes Management und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen notwendig. Mit kreativen Ideen und ganzheitlichem Handeln können wir langfristig allen Nutzungsinteressen gerecht werden. Wir müssen Nutzungskonflikten vorbeugen, ehe sie akut werden.“

Hintergrund:

Der Weltwassertag findet seit 1993 jedes Jahr am 22. März statt. Er soll die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die elementare Bedeutung von Wasser lenken und ein nachhaltiges Management dieser Ressource anmahnen. Seit seiner Einführung am 22. März 1993 hat der Weltwassertag in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich an Bedeutung gewonnen. 2021 steht er unter dem Motto „Wert des Wassers“. Damit rufen die Vereinten Nationen ins Bewusstsein, wie wichtig Wasser für das Überleben der Menschheit ist.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Fax: (030) 227-56660
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Welttag gegen RassismusIn Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

21.03.2021 – 10:15

Deutsches Institut für Menschenrechte

Welttag gegen Rassismus
In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2020): Das Verbot rassistischer Diskriminierung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/iHaS3m

Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln. Ein Reader für die Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

https://ots.de/PlVENE

Rassismus und Menschenrechte. Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

https://ots.de/mR8TAI

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Dött/Damerow: Wasser ist unser wertvollstes Gut

21.03.2021 – 11:00

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Dött/Damerow: Wasser ist unser wertvollstes Gut


















Berlin (ots)

Am Weltwassertag 2021 würdigen die UN den Wert der Ressource

Am 22. März ist Weltwassertag. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Damerow:

„Wasser ist unser wertvollstes Gut. In kaum einem anderen Land der Erde ist der Zugang zu sauberem, qualitativ einwandfreiem Trinkwasser so selbstverständlich wie in Deutschland. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

Neben den natürlichen Gegebenheiten haben wir dies vor allem der zuverlässigen Arbeit unserer Wasserver- und -entsorger zu verdanken. Die Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser ist jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche.

Deutschland ist ein wasserreiches Land. Die vergangenen drei Jahre mit den besonders trockenen Sommern 2018 und 2019 haben jedoch gezeigt, dass dieser Zustand weder selbstverständlich noch unumstößlich ist. Wasser wird zwar nicht grundsätzlich knapp. Es existieren jedoch unterschiedliche Nutzungsinteressen. Deshalb sind ein intelligentes Management und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen notwendig. Mit kreativen Ideen und ganzheitlichem Handeln können wir langfristig allen Nutzungsinteressen gerecht werden. Wir müssen Nutzungskonflikten vorbeugen, ehe sie akut werden.“

Hintergrund:

Der Weltwassertag findet seit 1993 jedes Jahr am 22. März statt. Er soll die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die elementare Bedeutung von Wasser lenken und ein nachhaltiges Management dieser Ressource anmahnen. Seit seiner Einführung am 22. März 1993 hat der Weltwassertag in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich an Bedeutung gewonnen. 2021 steht er unter dem Motto „Wert des Wassers“. Damit rufen die Vereinten Nationen ins Bewusstsein, wie wichtig Wasser für das Überleben der Menschheit ist.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

Bundesärztekammer

Reaktion auf Corona-Impfgipfel
Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

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Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

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Reaktion auf Corona-Impfgipfel
Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

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Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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Verfassungsgericht zur Abschaffung des „Alterspräsidenten“ im Landtag von Baden-Württemberg

19.03.2021 – 14:58

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Verfassungsgericht zur Abschaffung des „Alterspräsidenten“ im Landtag von Baden-Württemberg


















Stuttgart (ots)

Der AfD-Abgeordnete Klaus-Günter Voigtmann MdL hatte am 13. Dezember 2019 beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens gestellt. Das Verfahren richtete sich gegen den 16. Landtag von Baden-Württemberg, der Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen hat, nach denen die Aufgaben des Alterspräsidenten des Landtags nicht mehr durch das älteste Mitglied des Landtags, sondern durch das Mitglied ausgeübt werden sollen, das dem Landtag am längsten angehört. Der Landtag folgte dabei dem Vorbild des Bundestages, der 2017 eine entsprechende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen hatte, um der AfD als Parlamentsneuling zukünftig die Ausübung des Amtes des Alterspräsidenten zu verwehren.

Gericht an einer Begriffsklärung gehindert

Mit Urteil vom 19. März 2021 hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag zurückgewiesen. Der Antrag sei – so das Verfassungsgericht – unzulässig, da die konstituierende Sitzung des 16. Landtags und damit die verfassungsmäßige Beteiligung des ‚Alterspräsidenten‘ in der laufenden Legislatur bereits erfolgt sei. Das Gericht sei daher an einer Begriffsklärung gehindert. Die Änderungen der Geschäftsordnung würden im Übrigen dem Gestaltungsspielraum der jeweiligen Parlamentsmehrheit unterliegen. Dabei sei das einseitige Setzen auf Zeiten der Parlamentszugehörigkeit zumindest kein völlig sachwidriges Argument und daher ebenfalls der verfassungsgerichtlichen Beurteilung entzogen.

Landtagsbeschluss zum „Alterspräsidenten“ eine Verletzung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Hierzu erklärt der Antragsteller, der AfD-Landtagsabgeordnete Voigtmann: „Als der älteste Abgeordnete des Landtags habe ich, unterstützt von der AfD-Fraktion, eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof veranlasst. Wir halten den Landtagsbeschluss weiter für eine Verletzung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, die in Artikel 30 Absatz 3 Satz 2 der Landesverfassung ausdrücklich bestimmt, dass es der ‚Alterspräsident‘ ist, der die erste Sitzung des neuen Landtags leitet. Das war erklärtermaßen der an Lebensjahre älteste Abgeordnete. Die Abschaffung dieser sieben Jahrzehnte währenden Verfassungstradition durch schlichte Uminterpretation der Geschäftsordnung des Landtages können wir nicht gutheißen. Widersprüchlich ist es, wenn selektiv beim ‚Alterspräsidenten‘ Mindestkompetenzen qua Politiker-Dienstzeit vorausgesetzt werden. Das ist aus gutem Grund bei demokratischen Spitzenämtern sonst nicht der Fall.“

Das Aushebeln der Landesverfassung mit einem Geschäftsordnungstrick bleibt einstweilen unbeanstandet

Im Namen der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Emil Sänze MdL: „Schade ist, dass der Verfassungsgerichtshof die AfD-Klage in Sachen Alterspräsident mit formalen Argumenten abgewiesen hat. Das Aushebeln der Landesverfassung mit einem Geschäftsordnungstrick bleibt damit einstweilen unbeanstandet. Der nun gesetzte Fokus auf die Dauer der bisherigen Parlamentszugehörigkeit benachteiligt neue Kräfte. Berufspolitik statt Lebenserfahrung. Das ist ein Prinzip ererbter Macht und tut der Demokratie nicht gut. Mit dem eigentlichen Willen der Landesverfassung und dem Charakter des Landtags als Volksvertretung hat das nichts zu tun.“

Faktische Abschaffung des „Alterspräsidenten“ ist Teil einer Reihe unheilvoller Parlamentsentscheidungen

„Ich erinnere daran, dass die faktische Abschaffung des ‚Alterspräsidenten‘ Teil einer Reihe unheilvoller Parlamentsentscheidungen ist. In Bruch mit der bisherigen Praxis im Landtag von Baden-Württemberg war der AfD schon zuvor die Beteiligung in den Leitungsgremien verweigert worden. Das Stellvertreteramt beim Landtagspräsidenten blieb ihr vorenthalten. Die Wahl von AfD-Vertretern in Ausschüsse und Gremien wurde abgelehnt. Die Einberufungsrechte für Sitzungen wurden beschränkt. Das Rederecht wurde gekürzt. Die AfD-Fraktion hat wiederholt diese Maßnahmen als undemokratisch und rechtswidrig kritisiert. Es war daher richtig und konsequent von der AfD, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten. Der parteipolitische Konkurrenzkampf kann nicht alle Mittel heiligen.“, so der Abgeordnete Sänze abschließend.

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Dr. Thomas Hartung; Pressesprecher
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Tillmann: Rechtssicherheit bei Kleiderspenden

19.03.2021 – 15:06

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann: Rechtssicherheit bei Kleiderspenden


















Berlin (ots)

Klarstellung nach mehr als zwei Wochen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am gestrigen Donnerstag den zwei Wochen alten Beschluss von Bund und Ländern endlich umgesetzt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Endlich wissen Händler mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kleiderspenden, woran sie sind. Sie können unverkäufliche Saisonware an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dass die dafür Umsatzsteuer zahlen müssen. Kosten für die unverkäufliche und gespendete Saisonware können sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten vollständig geltend machen. Sie werden ihnen so zu 90 % erstattet. Die umsatzsteuerrechtliche Regelung ist zeitlich befristet. Sie gilt vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Reaktion auf Corona-ImpfgipfelImpfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

19.03.2021 – 20:08

Bundesärztekammer

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Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern


















Berlin (ots)

19.03.2021 – „Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem heutigen Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Nicht nachvollziehbar ist für Reinhardt die in dem heutigen Beschluss enthaltene Opt-out-Regelung für Bundesländer, die sich im April noch nicht an den Impfungen in den Praxen beteiligen wollen. „Auch wenn die Impfstoffmengen im Moment noch begrenzt sind, sollten alle Arztpraxen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, zumindest für besonders gefährdete Patientengruppen separate Impfsprechstunden anbieten zu können. Gerade für ältere Patienten wäre ein Impfangebot bei ihrem vertrauten Hausarzt und in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld eine echte Alternative zu dem Besuch eines möglicherweise weit entfernten Impfzentrums.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt.

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