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Nach Mietendeckel-Aus: immowelt rechnet in Berlin bis Jahresende mit einem Mietanstieg von 11 Prozent

21.04.2021 – 09:35

Immowelt AG

Nach Mietendeckel-Aus: immowelt rechnet in Berlin bis Jahresende mit einem Mietanstieg von 11 Prozent


















Nürnberg (ots)

- immowelt Prognose: Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten bis Jahresende um 11 Prozent auf 10 Euro pro Quadratmeter klettern
- Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet
- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen 

Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein.

Seit der Ankündigung des Gesetzes im Juni 2019 sind die Angebotsmieten im regulierten Bereich bis zuletzt gesunken. Da viele Vermieter bereits während der Gültigkeit des Mietendeckels sogenannte Schattenmieten in den Exposés angegeben haben, werden die Angebotspreise nach und nach wieder nach oben angepasst. Auch bei Mietverträgen, die seit der Mietendeckel-Einführung abgeschlossen wurden, greift nun in einigen Fällen die Schattenmiete. Die immowelt Prognose geht daher davon aus, dass das Preisniveau vor der Gesetzes-Ankündigung relativ schnell wieder erreicht werden wird. Bei der Hochrechnung bis zum Jahresende orientiert sich das Modell an der Mietentwicklung vor der Regulierung.

Nachholdynamik könnte Prognose übertreffen

Obwohl durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vermieter einen Anspruch auf die zu wenig gezahlte Miete anmelden können, haben bereits jetzt viele erklärt, diese nicht einfordern zu wollen. Dennoch ist es denkbar, dass es nun zu Nachholeffekten bei anstehenden Neuvermietungen kommt, also dass die ausbleibenden Steigerungen der vergangenen 1,5 Jahre nun aufgeschlagen werden. Durch die hohe Nachholdynamik könnte selbst die prognostizierte Entwicklung übertroffen werden. Angebotsmieten im Bestand von rund 10,40 Euro pro Quadratmeter sind bis Ende des Jahres dadurch denkbar.

Mietendeckel hat den Markt gespaltet

Welche Auswirkungen der Berliner Mietendeckel auf den Markt hatte, zeigt eine gemeinsame Analyse des ifo Instituts und immowelt. Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen. Die stark unterschiedlichen Entwicklungen zwischen regulierten und nicht regulierten Wohnungen hat zu einer Zweiteilung des Berliner Immobilienmarktes geführt. Eine weitere Folge des Mietendeckels ist die sinkende Zahl von Mietanzeigen regulierter Bestandswohnungen. Bereits seit der Ankündigung des Mietendeckels ist die Anzahl der Mietangebote rückläufig. Inwiefern sich diese Trends durch das Aus des Mietendeckels wieder umkehren, bleibt abzuwarten.

Methodik und Berechnungsgrundlage:

Als Basis für die immowelt Mietpreis-Prognose für Berlin dienen die Mietpreise mehrerer tausend Objekte, die in den vergangenen drei Jahren vermehrt auf immowelt.de nachgefragt worden sind. Es handelt sich dabei um Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Mietpreise werden mittels hedonischer Verfahren errechnet und geben den Preis der Kaltmiete für eine beispielhafte Bestandswohnung mit 3 Zimmern und 80 Quadratmetern im 2. Stock wieder. Um die Mietpreise zu prognostizieren, wurden die bereits berechneten Preise aus den Jahren 2018 bis 2020 als Basis herangezogen und mittels des Holt-Winters-Verfahren bis zum Ende des Jahres 2021 fortgeschrieben.

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter presse.immowelt.de.

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 68 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der immowelt Group, die mit bauen.de und umzugsauktion.de weitere reichweitenstarke Portale betreibt und leistungsstarke CRM-Software für die Immobilienbranche entwickelt. Die immowelt Group ist eine Tochter der Axel Springer SE.

* Google Analytics; Stand: Januar 2021

Pressekontakt:

immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
+49 (0)911/520 25-808
presse@immowelt.de

www.twitter.com/immowelt
www.facebook.com/immowelt

Original-Content von: Immowelt AG, übermittelt

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21.04.2021 – 09:35

Immowelt AG

Nach Mietendeckel-Aus: immowelt rechnet in Berlin bis Jahresende mit einem Mietanstieg von 11 Prozent


















Nürnberg (ots)

- immowelt Prognose: Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten bis Jahresende um 11 Prozent auf 10 Euro pro Quadratmeter klettern
- Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet
- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen 

Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein.

Seit der Ankündigung des Gesetzes im Juni 2019 sind die Angebotsmieten im regulierten Bereich bis zuletzt gesunken. Da viele Vermieter bereits während der Gültigkeit des Mietendeckels sogenannte Schattenmieten in den Exposés angegeben haben, werden die Angebotspreise nach und nach wieder nach oben angepasst. Auch bei Mietverträgen, die seit der Mietendeckel-Einführung abgeschlossen wurden, greift nun in einigen Fällen die Schattenmiete. Die immowelt Prognose geht daher davon aus, dass das Preisniveau vor der Gesetzes-Ankündigung relativ schnell wieder erreicht werden wird. Bei der Hochrechnung bis zum Jahresende orientiert sich das Modell an der Mietentwicklung vor der Regulierung.

Nachholdynamik könnte Prognose übertreffen

Obwohl durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vermieter einen Anspruch auf die zu wenig gezahlte Miete anmelden können, haben bereits jetzt viele erklärt, diese nicht einfordern zu wollen. Dennoch ist es denkbar, dass es nun zu Nachholeffekten bei anstehenden Neuvermietungen kommt, also dass die ausbleibenden Steigerungen der vergangenen 1,5 Jahre nun aufgeschlagen werden. Durch die hohe Nachholdynamik könnte selbst die prognostizierte Entwicklung übertroffen werden. Angebotsmieten im Bestand von rund 10,40 Euro pro Quadratmeter sind bis Ende des Jahres dadurch denkbar.

Mietendeckel hat den Markt gespaltet

Welche Auswirkungen der Berliner Mietendeckel auf den Markt hatte, zeigt eine gemeinsame Analyse des ifo Instituts und immowelt. Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen. Die stark unterschiedlichen Entwicklungen zwischen regulierten und nicht regulierten Wohnungen hat zu einer Zweiteilung des Berliner Immobilienmarktes geführt. Eine weitere Folge des Mietendeckels ist die sinkende Zahl von Mietanzeigen regulierter Bestandswohnungen. Bereits seit der Ankündigung des Mietendeckels ist die Anzahl der Mietangebote rückläufig. Inwiefern sich diese Trends durch das Aus des Mietendeckels wieder umkehren, bleibt abzuwarten.

Methodik und Berechnungsgrundlage:

Als Basis für die immowelt Mietpreis-Prognose für Berlin dienen die Mietpreise mehrerer tausend Objekte, die in den vergangenen drei Jahren vermehrt auf immowelt.de nachgefragt worden sind. Es handelt sich dabei um Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Mietpreise werden mittels hedonischer Verfahren errechnet und geben den Preis der Kaltmiete für eine beispielhafte Bestandswohnung mit 3 Zimmern und 80 Quadratmetern im 2. Stock wieder. Um die Mietpreise zu prognostizieren, wurden die bereits berechneten Preise aus den Jahren 2018 bis 2020 als Basis herangezogen und mittels des Holt-Winters-Verfahren bis zum Ende des Jahres 2021 fortgeschrieben.

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- immowelt Prognose: Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten bis Jahresende um 11 Prozent auf 10 Euro pro Quadratmeter klettern
- Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet
- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen 

Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein.

Seit der Ankündigung des Gesetzes im Juni 2019 sind die Angebotsmieten im regulierten Bereich bis zuletzt gesunken. Da viele Vermieter bereits während der Gültigkeit des Mietendeckels sogenannte Schattenmieten in den Exposés angegeben haben, werden die Angebotspreise nach und nach wieder nach oben angepasst. Auch bei Mietverträgen, die seit der Mietendeckel-Einführung abgeschlossen wurden, greift nun in einigen Fällen die Schattenmiete. Die immowelt Prognose geht daher davon aus, dass das Preisniveau vor der Gesetzes-Ankündigung relativ schnell wieder erreicht werden wird. Bei der Hochrechnung bis zum Jahresende orientiert sich das Modell an der Mietentwicklung vor der Regulierung.

Nachholdynamik könnte Prognose übertreffen

Obwohl durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vermieter einen Anspruch auf die zu wenig gezahlte Miete anmelden können, haben bereits jetzt viele erklärt, diese nicht einfordern zu wollen. Dennoch ist es denkbar, dass es nun zu Nachholeffekten bei anstehenden Neuvermietungen kommt, also dass die ausbleibenden Steigerungen der vergangenen 1,5 Jahre nun aufgeschlagen werden. Durch die hohe Nachholdynamik könnte selbst die prognostizierte Entwicklung übertroffen werden. Angebotsmieten im Bestand von rund 10,40 Euro pro Quadratmeter sind bis Ende des Jahres dadurch denkbar.

Mietendeckel hat den Markt gespaltet

Welche Auswirkungen der Berliner Mietendeckel auf den Markt hatte, zeigt eine gemeinsame Analyse des ifo Instituts und immowelt. Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen. Die stark unterschiedlichen Entwicklungen zwischen regulierten und nicht regulierten Wohnungen hat zu einer Zweiteilung des Berliner Immobilienmarktes geführt. Eine weitere Folge des Mietendeckels ist die sinkende Zahl von Mietanzeigen regulierter Bestandswohnungen. Bereits seit der Ankündigung des Mietendeckels ist die Anzahl der Mietangebote rückläufig. Inwiefern sich diese Trends durch das Aus des Mietendeckels wieder umkehren, bleibt abzuwarten.

Methodik und Berechnungsgrundlage:

Als Basis für die immowelt Mietpreis-Prognose für Berlin dienen die Mietpreise mehrerer tausend Objekte, die in den vergangenen drei Jahren vermehrt auf immowelt.de nachgefragt worden sind. Es handelt sich dabei um Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Mietpreise werden mittels hedonischer Verfahren errechnet und geben den Preis der Kaltmiete für eine beispielhafte Bestandswohnung mit 3 Zimmern und 80 Quadratmetern im 2. Stock wieder. Um die Mietpreise zu prognostizieren, wurden die bereits berechneten Preise aus den Jahren 2018 bis 2020 als Basis herangezogen und mittels des Holt-Winters-Verfahren bis zum Ende des Jahres 2021 fortgeschrieben.

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- Kurzfristiger Effekt: Großer Sprung auf das Niveau vor der Ankündigung des Mietendeckels erwartet
- 1,5 Jahre Nachholbedarf: Marktdynamik könnte Entwicklung sogar übertreffen 

Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Doch wie geht es nach dem Aus des Mietendeckels weiter? Eine immowelt Prognose zeigt auf, wie sich die Preise bis Ende dieses Jahres voraussichtlich weiterentwickeln. Die Angebotsmieten von Bestandswohnungen könnten demnach bis Ende 2021 um 11 Prozent ansteigen. Aktuell kostet der Quadratmeter 9 Euro, im kommenden Januar werden es wahrscheinlich schon 10 Euro sein.

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Lebensmittel Luft: Website erklärt, was „gute Raumluft“ bedeutet

19.04.2021 – 14:57

Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)

Lebensmittel Luft: Website erklärt, was „gute Raumluft“ bedeutet


















Lebensmittel Luft: Website erklärt, was "gute Raumluft" bedeutet
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Bietigheim-Bissingen (ots)

Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel: Ohne Nahrung kann der Mensch rund drei Wochen überleben, ohne Trinkwasser übersteht er rund drei Tage, ohne Atmung hält er es nur etwa drei Minuten aus. Und pro Stunde atmen wir durchschnittlich immerhin rund 500 Liter Luft ein und aus. Doch was bedeutet „gute Luft“? Wie können wir „gute Luft“ sicherstellen? Wie können wir mit „guter Luft“ das Infektionsrisiko in Räumen verringern? Antworten auf all diese Fragen liefert die Internetseite www.lebensmittel-luft.info, die der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, in Kooperation mit Wissenschaftlern der TU Berlin und der RWTH Aachen zusammengestellt hat.

Mehr als 80 Prozent unserer Zeit verbringen wir in Innenräumen: Zuhause und – zumindest in pandemiefreien Zeiten – in der Schule oder am Arbeitsplatz, in Hotels oder beim Einkaufen, in Sport- und Versammlungsstätten, im Theater oder Kino. Überall sind wir darauf angewiesen, mit guter und gesunder Luft versorgt zu werden. Die Website zeigt, wie in verschiedenen Bereichen gesunde Luft geschaffen werden kann. Und sie zeigt, wie Lüftung gerade in Pandemiezeiten das Infektionsrisiko deutlich reduzieren kann.

Über den Fachverband Gebäude-Klima e. V.

In seiner 50-jährigen Geschichte entwickelte sich der Fachverband Gebäude-Klima e. V. zum führenden Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft. In dieser Funktion vertritt der FGK die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Marktpartnern, der Politik, der Wirtschaft, den Normungsinstitutionen und der Wissenschaft. Mit einer intensiven politischen Kommunikation nimmt der Verband Einfluss auf ordnungsrechtliche Vorgaben sowie auf Normen aus dem relevanten Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die ca. 300 Mitglieder des FGK beschäftigen rund 49.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr.

Pressekontakt:

Sabine Riethmüller
Referentin PR und Public Affairs
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Tel. +49 7142 788899-14
presse@fgk.de
www.fgk.de

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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Lebensmittel Luft: Website erklärt, was „gute Raumluft“ bedeutet

19.04.2021 – 14:57

Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)

Lebensmittel Luft: Website erklärt, was „gute Raumluft“ bedeutet


















Lebensmittel Luft: Website erklärt, was "gute Raumluft" bedeutet
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Bietigheim-Bissingen (ots)

Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel: Ohne Nahrung kann der Mensch rund drei Wochen überleben, ohne Trinkwasser übersteht er rund drei Tage, ohne Atmung hält er es nur etwa drei Minuten aus. Und pro Stunde atmen wir durchschnittlich immerhin rund 500 Liter Luft ein und aus. Doch was bedeutet „gute Luft“? Wie können wir „gute Luft“ sicherstellen? Wie können wir mit „guter Luft“ das Infektionsrisiko in Räumen verringern? Antworten auf all diese Fragen liefert die Internetseite www.lebensmittel-luft.info, die der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, in Kooperation mit Wissenschaftlern der TU Berlin und der RWTH Aachen zusammengestellt hat.

Mehr als 80 Prozent unserer Zeit verbringen wir in Innenräumen: Zuhause und – zumindest in pandemiefreien Zeiten – in der Schule oder am Arbeitsplatz, in Hotels oder beim Einkaufen, in Sport- und Versammlungsstätten, im Theater oder Kino. Überall sind wir darauf angewiesen, mit guter und gesunder Luft versorgt zu werden. Die Website zeigt, wie in verschiedenen Bereichen gesunde Luft geschaffen werden kann. Und sie zeigt, wie Lüftung gerade in Pandemiezeiten das Infektionsrisiko deutlich reduzieren kann.

Über den Fachverband Gebäude-Klima e. V.

In seiner 50-jährigen Geschichte entwickelte sich der Fachverband Gebäude-Klima e. V. zum führenden Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft. In dieser Funktion vertritt der FGK die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Marktpartnern, der Politik, der Wirtschaft, den Normungsinstitutionen und der Wissenschaft. Mit einer intensiven politischen Kommunikation nimmt der Verband Einfluss auf ordnungsrechtliche Vorgaben sowie auf Normen aus dem relevanten Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die ca. 300 Mitglieder des FGK beschäftigen rund 49.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr.

Pressekontakt:

Sabine Riethmüller
Referentin PR und Public Affairs
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Tel. +49 7142 788899-14
presse@fgk.de
www.fgk.de

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Lebensmittel Luft: Website erklärt, was „gute Raumluft“ bedeutet

19.04.2021 – 14:57

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Lebensmittel Luft: Website erklärt, was "gute Raumluft" bedeutet
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Bietigheim-Bissingen (ots)

Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel: Ohne Nahrung kann der Mensch rund drei Wochen überleben, ohne Trinkwasser übersteht er rund drei Tage, ohne Atmung hält er es nur etwa drei Minuten aus. Und pro Stunde atmen wir durchschnittlich immerhin rund 500 Liter Luft ein und aus. Doch was bedeutet „gute Luft“? Wie können wir „gute Luft“ sicherstellen? Wie können wir mit „guter Luft“ das Infektionsrisiko in Räumen verringern? Antworten auf all diese Fragen liefert die Internetseite www.lebensmittel-luft.info, die der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, in Kooperation mit Wissenschaftlern der TU Berlin und der RWTH Aachen zusammengestellt hat.

Mehr als 80 Prozent unserer Zeit verbringen wir in Innenräumen: Zuhause und – zumindest in pandemiefreien Zeiten – in der Schule oder am Arbeitsplatz, in Hotels oder beim Einkaufen, in Sport- und Versammlungsstätten, im Theater oder Kino. Überall sind wir darauf angewiesen, mit guter und gesunder Luft versorgt zu werden. Die Website zeigt, wie in verschiedenen Bereichen gesunde Luft geschaffen werden kann. Und sie zeigt, wie Lüftung gerade in Pandemiezeiten das Infektionsrisiko deutlich reduzieren kann.

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In seiner 50-jährigen Geschichte entwickelte sich der Fachverband Gebäude-Klima e. V. zum führenden Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungswirtschaft. In dieser Funktion vertritt der FGK die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Marktpartnern, der Politik, der Wirtschaft, den Normungsinstitutionen und der Wissenschaft. Mit einer intensiven politischen Kommunikation nimmt der Verband Einfluss auf ordnungsrechtliche Vorgaben sowie auf Normen aus dem relevanten Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die ca. 300 Mitglieder des FGK beschäftigen rund 49.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr.

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Sabine Riethmüller
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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

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Dr. Ivonn Kappel
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Fax : 030 20225-5395
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