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Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

24.03.2021 – 10:04

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen


















Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen
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Berlin (ots)

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

 -  Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen 
 -  Lüftungsregeln für Arbeitsräume 
 -  Abstand halten 
 -  Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz 
 -  Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume) 
 -  Persönliche Hygiene 
 -  Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall 
 -  Schnelltests 
 -  Informationen der Beschäftigten  

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.

Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:

https://ots.de/pEUC7L

https://ots.de/3sgbJn

Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:

https://ots.de/1NYlfq

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

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Wie die neue Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann/ Neue iga.Publikationen zum Thema „New Work“

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Wie die neue Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann/ Neue iga.Publikationen zum Thema „New Work“


















Berlin (ots)

Digitalisierung, demografischer Wandel und Globalisierung verändern die Arbeitswelt tiefgreifend. Für Unternehmen und Beschäftigte ergeben sich aus diesem Wandel Chancen, aber auch Herausforderungen. „New Work“ ist ein Konzept, um die neue Arbeitswelt so zu gestalten, dass sowohl Beschäftigte als auch die Unternehmen davon profitieren. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt mit einer Publikationsreihe, wie mit New-Work-Ansätzen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert und die veränderte Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann.

New Work umfasst viele Bereiche: Ein zeitgemäßes Führungsverhalten, neue flexible Arbeitsformen und digitale Arbeitsprozesse gehören dazu. Wesentlicher Bestandteil der „neuen Arbeit“ ist ein starker Fokus auf Unternehmens-Leitlinien oder -Werte wie Vertrauen, Offenheit und die Selbstentwicklung der Mitarbeiter. Studien zeigen: Machen Unternehmen diese Werte zu ihrer Unternehmenskultur, kann sich das positiv auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten auswirken, Fehltage verringern sich, die Arbeitszufriedenheit steigt.

Hintergründe zum Thema „Werte“ liefern ein iga.Interview mit dem New-Work-Experten Sven Franke sowie ein psychologischer Fachartikel, der auch Forschungsergebnisse zum Zusammenhang Gesundheit und Unternehmenswerte vorstellt. Ein Fragenkatalog – die dritte Publikation – hilft dabei, herrschende Wertevorstellungen im Unternehmen zu ermitteln. Die Materialien sind kostenlos abrufbar unter https://www.iga-info.de/themen/new-work/.

Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Pressekontakte:

Tobias Kurfer, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Telefon: 030/26931-1206, E-Mail: tobias.kurfer@vdek.com

Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Telefon: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Telefon: 030/13001-1414, E-Mail: stefan.boltz@dguv.de

Michael Bernatek, AOK-Bundesverband
Telefon: 030/34646-2655, E-Mail: michael.bernatek@bv.aok.de

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Tobias Kurfer, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
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Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

24.03.2021 – 10:04

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Berlin (ots)

Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

 -  Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen 
 -  Lüftungsregeln für Arbeitsräume 
 -  Abstand halten 
 -  Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz 
 -  Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume) 
 -  Persönliche Hygiene 
 -  Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall 
 -  Schnelltests 
 -  Informationen der Beschäftigten  

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.

Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:

https://ots.de/pEUC7L

https://ots.de/3sgbJn

Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:

https://ots.de/1NYlfq

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
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Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

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Wie die neue Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann/ Neue iga.Publikationen zum Thema „New Work“

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Wie die neue Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann/ Neue iga.Publikationen zum Thema „New Work“


















Berlin (ots)

Digitalisierung, demografischer Wandel und Globalisierung verändern die Arbeitswelt tiefgreifend. Für Unternehmen und Beschäftigte ergeben sich aus diesem Wandel Chancen, aber auch Herausforderungen. „New Work“ ist ein Konzept, um die neue Arbeitswelt so zu gestalten, dass sowohl Beschäftigte als auch die Unternehmen davon profitieren. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt mit einer Publikationsreihe, wie mit New-Work-Ansätzen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert und die veränderte Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann.

New Work umfasst viele Bereiche: Ein zeitgemäßes Führungsverhalten, neue flexible Arbeitsformen und digitale Arbeitsprozesse gehören dazu. Wesentlicher Bestandteil der „neuen Arbeit“ ist ein starker Fokus auf Unternehmens-Leitlinien oder -Werte wie Vertrauen, Offenheit und die Selbstentwicklung der Mitarbeiter. Studien zeigen: Machen Unternehmen diese Werte zu ihrer Unternehmenskultur, kann sich das positiv auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten auswirken, Fehltage verringern sich, die Arbeitszufriedenheit steigt.

Hintergründe zum Thema „Werte“ liefern ein iga.Interview mit dem New-Work-Experten Sven Franke sowie ein psychologischer Fachartikel, der auch Forschungsergebnisse zum Zusammenhang Gesundheit und Unternehmenswerte vorstellt. Ein Fragenkatalog – die dritte Publikation – hilft dabei, herrschende Wertevorstellungen im Unternehmen zu ermitteln. Die Materialien sind kostenlos abrufbar unter https://www.iga-info.de/themen/new-work/.

Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

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Tobias Kurfer, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Telefon: 030/26931-1206, E-Mail: tobias.kurfer@vdek.com

Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Telefon: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Telefon: 030/13001-1414, E-Mail: stefan.boltz@dguv.de

Michael Bernatek, AOK-Bundesverband
Telefon: 030/34646-2655, E-Mail: michael.bernatek@bv.aok.de

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Tobias Kurfer, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Telefon: 030/26931-1206, E-Mail: tobias.kurfer@vdek.com

Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
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Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

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Stefan Boltz
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24.03.2021 – 10:04

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Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

 -  Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen 
 -  Lüftungsregeln für Arbeitsräume 
 -  Abstand halten 
 -  Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz 
 -  Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume) 
 -  Persönliche Hygiene 
 -  Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall 
 -  Schnelltests 
 -  Informationen der Beschäftigten  

Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.

Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:

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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

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Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

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Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

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Digitalisierung, demografischer Wandel und Globalisierung verändern die Arbeitswelt tiefgreifend. Für Unternehmen und Beschäftigte ergeben sich aus diesem Wandel Chancen, aber auch Herausforderungen. „New Work“ ist ein Konzept, um die neue Arbeitswelt so zu gestalten, dass sowohl Beschäftigte als auch die Unternehmen davon profitieren. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt mit einer Publikationsreihe, wie mit New-Work-Ansätzen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert und die veränderte Arbeitswelt gesund gestaltet werden kann.

New Work umfasst viele Bereiche: Ein zeitgemäßes Führungsverhalten, neue flexible Arbeitsformen und digitale Arbeitsprozesse gehören dazu. Wesentlicher Bestandteil der „neuen Arbeit“ ist ein starker Fokus auf Unternehmens-Leitlinien oder -Werte wie Vertrauen, Offenheit und die Selbstentwicklung der Mitarbeiter. Studien zeigen: Machen Unternehmen diese Werte zu ihrer Unternehmenskultur, kann sich das positiv auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten auswirken, Fehltage verringern sich, die Arbeitszufriedenheit steigt.

Hintergründe zum Thema „Werte“ liefern ein iga.Interview mit dem New-Work-Experten Sven Franke sowie ein psychologischer Fachartikel, der auch Forschungsergebnisse zum Zusammenhang Gesundheit und Unternehmenswerte vorstellt. Ein Fragenkatalog – die dritte Publikation – hilft dabei, herrschende Wertevorstellungen im Unternehmen zu ermitteln. Die Materialien sind kostenlos abrufbar unter https://www.iga-info.de/themen/new-work/.

Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband e. V., der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

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Telefon: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

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COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten

24.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

COVID-19: Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn in wachsender Zahl Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung ihres Verbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden. 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.

Die Mehrheit der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen. Dies hat folgenden Grund: Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann eine Berufskrankheit auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße wie die genannten Berufsgruppen ausgesetzt sind.

„Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft“, sagt Dr. Stefan Hussy. „Umso wichtiger ist, dass wir schnelle Fortschritte beim Impfen machen.“ Mit der bundesweiten Aktion #ImpfenSchützt werben Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV daher dafür, Impfangebote wahrzunehmen. Aktueller Fokus der Aktion sind Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen.

Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.

Weitere Informationen

Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung an COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung siehe https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp.

Betroffene Berufsgruppen: Die DGUV kann derzeit die Erkrankungszahlen auf der Basis ihrer Sondererhebung nicht auf einzelne Berufsgruppen aufschlüsseln.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
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