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Lidl listet Wein von Spitzenwinzer Markus Molitor ein“Composition M“ exklusiv ab sofort bundesweit und dauerhaft in allen Filialen sowie im Lidl-Onlineshop

07.04.2021 – 14:07

Lidl

Lidl listet Wein von Spitzenwinzer Markus Molitor ein
„Composition M“ exklusiv ab sofort bundesweit und dauerhaft in allen Filialen sowie im Lidl-Onlineshop


















Lidl listet Wein von Spitzenwinzer Markus Molitor ein / "Composition M" exklusiv ab sofort bundesweit und dauerhaft in allen Filialen sowie im Lidl-Onlineshop
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Bad Wimpfen (ots)

Lidl erweitert die Auswahl der deutschen Premium-Weine: Mit „Composition M“ ergänzt Lidl sein umfangreiches Wein-Sortiment um eine trockene Cuvée des Jahrgangs 2020. Markus Molitor kreierte exklusiv für Lidl einen hervorragenden Weißwein: elegant ausbalanciert im Geschmack von fruchtigen Aromen und floraler Anklänge. Die Cuvée „Composition M“ ist ab sofort bundesweit für 7,99 Euro dauerhaft in allen Filialen sowie im Lidl-Onlineshop erhältlich.

Derzeit bietet Lidl in seinen Filialen ein umfangreiches Sortiment aus rund 100 Weinen, das durch regelmäßige Aktionswochen, wie etwa der deutschen Weinwoche, ergänzt wird. Der Lidl-Onlineshop führt zusätzlich über 1.200 Weine.

Weitere Informationen zu Lidl Deutschland finden Sie hier.

Pressekontakt:

Pressestelle Lidl Deutschland
07063/931 60 90 · presse@lidl.de

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ZDK zu den Zulassungszahlen: Erstes Quartal im Minus

07.04.2021 – 13:31

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK zu den Zulassungszahlen: Erstes Quartal im Minus


















Bonn (ots)

Wirksame Konzepte für bundesweite Öffnung des Automobilhandels sind vorhanden – ZDK fordert klares Signal von der Politik

Das erste Quartal ist für den Automobilhandel schlecht gelaufen. Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen lag laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) um 6,4 Prozent unter dem Wert des Vorjahresquartals. Das Geschäft mit Gebrauchtwagen verzeichnete 4,6 Prozent weniger Besitzumschreibungen als im ersten Quartal 2020.

„Von der Politik muss beim nächsten Corona-Gipfel das Mut machende Signal zur bundesweiten Öffnung des Autohandels kommen“, fordert ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Es gibt wirksame Konzepte mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung wie etwa mit der Luca-App, die gerade auch von den Autohäusern sofort umgesetzt werden können. Unsere Betriebe haben großflächige Verkaufsräume, sie wenden erfolgreiche Sicherheits- und Hygienekonzepte an, und es sind vergleichsweise wenige Kunden gleichzeitig anwesend. Daher gibt es also keinen Grund, die Öffnungs-Ampel nicht auf Grün zu stellen.“

„Das Frühjahrsgeschäft droht zu versanden. Was heute nicht bestellt wird, fehlt uns in einigen Monaten als Umsatz. Das lässt sich auch nicht ausgleichen“, so Peckruhn. „Wir brauchen eine klare, bundesweit verbindliche Regelung und keinen Flickenteppich von Insellösungen“, bekräftigt der ZDK-Vizepräsident.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Brennholz aus deutschen Wäldern: Seit Jahren konstante Preise

07.04.2021 – 11:50

HKI

Brennholz aus deutschen Wäldern: Seit Jahren konstante Preise


















Frankfurt am Main (ots)

Beständiger Durchschnitt von 40 Euro pro Raummeter

Der Preis für einen Raummeter Holz ab Polter, also bei eigener Abholung am Waldweg, bewegt sich aktuell zwischen 35 und 50 Euro und damit in den letzten zehn Jahren bundesweit um die 40 Euromarke. Lediglich 2020 hatte der Bezugspreis aufgrund von Sturmschäden und Schädlingsbefall leicht nachgegeben. Das sind die Ergebnisse der aktuellen Umfrage bei deutschen Forstämtern, die im März vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. durchgeführt wurde. Die Erhebung erfolgt mittlerweile seit 2011, wobei bundesweit 30 Forstämter zur Einschätzung der Versorgungslage und Preissituation von Brennholz befragt werden.

Der Bezug erfolgt beim Forstamt, wobei dem Selbstabholer in der Regel markierte Holzstämme am Wegesrand zugewiesen werden – sogenannte „Polter“. Brennholz ist im Allgemeinen Kronen- oder Stammholz, das qualitativ schlecht gewachsen und daher für andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der Waldpflege oder der Holzernte als Nebenprodukt an, da nur hochwertige Stämme in Sägewerken verarbeitet werden. Verrottet dieses Holz im Wald, wird die gleiche Menge CO2 freigesetzt wie bei der Nutzung als Brennholz.

Sicherheit und Umweltschutz

Kommt bei der Selbstabholung eine Motorsäge zum Einsatz, ist ein entsprechender Motorsägen-Führerschein vorzuweisen. Zudem ist sachgemäße Kleidung wie Helm mit Sichtschutz, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe sowie Jacke und Hose mit Schnittschutz zu tragen.

Frisch geschlagenes Holz ist grundsätzlich sehr feucht. Wird dieses ohne vorherige Trocknung eingesetzt, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung, bei der unnötig Schadstoffe freigesetzt werden. Diese belasten nicht nur die Umwelt, sondern schädigen auch Kamin und Schornstein. Besonders wichtig ist es, dass Holz zu spalten, damit die Scheite bis zu einer Restfeuchte von unter 20 Prozent schneller austrocknen um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten.

Kaminfertiges Brennholz

Wer kaminfertiges Holz bevorzugt, wird im Brennstoffhandel oder Baumärkten fündig. Hier liegt der durchschnittliche Preis bei etwa 100 Euro pro Raummeter. Grundsätzlich sollte der Verbraucher darauf achten, dass das Brennholz aus deutschen Wäldern stammt. Bei unklarer Herkunft einfach den Händler fragen. Denn regional geerntetes Holz gewährleistet kurze Transportwege. Zudem fließt der Erlös in eine nachhaltige Forstwirtschaft und unterstützt den Umbau der deutschen Wälder von Monokulturen zu gesunden Mischwäldern.

Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de

Kontakt:

HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: schnabel@hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

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Benzin und Diesel teurer als in der VorwochePreisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent

07.04.2021 – 11:33

ADAC

Benzin und Diesel teurer als in der Vorwoche
Preisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent


















Benzin und Diesel teurer als in der Vorwoche / Preisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent
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München (ots)

Die Preise an den Zapfsäulen sind erneut gestiegen. Das ermittelt der ADAC in seiner wöchentlichen Kraftstoffpreisauswertung. Demnach kostet ein Liter Super E10 im Bundesschnitt 1,474 Euro. Das sind 1,6 Cent mehr als in der vergangenen Woche.

Auch beim Diesel ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher zahlen im bundesweiten Mittel aktuell 1,315 Euro pro Liter. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Dadurch setzt sich der Trend fort, in welchem sich die Preisspanne beider Kraftstoffe vergrößert. Diese liegt bei knapp 16 Cent.

Der Rohölpreis vergünstigt sich hingegen leicht. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 63 Dollar – einen Euro weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig wird der Euro etwas stärker. Ein Euro kostet aktuell 1,19 Dollar.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

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Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

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Dorfstraße 58
17209 Melz
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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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NIU präsentiert neuen elektrischen Hightech Kick Scooter

07.04.2021 – 09:00

NIU

NIU präsentiert neuen elektrischen Hightech Kick Scooter


















NIU präsentiert neuen elektrischen Hightech Kick Scooter
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Changzhou/Berlin (ots)

NIU Technologies (NASDAQ: NIU), der weltweit führende Anbieter von intelligenten urbanen Mobilitätslösungen, hat heute bei dem jährlich stattfindenden Launch-Event gleich fünf neue E-Fahrzeuge für den innerstädtischen Verkehr angekündigt. CEO Dr. Yan Li stellte neben vier neuen Elektrofahrrädern für den chinesischen Markt auch den ersten elektrischen Kick Scooter des Unternehmens vor. Der NIU Kick Scooter wird ab Sommer in Deutschland verfügbar sein.

Der NIU Kick Scooter wurde eigens für den europäischen und nordamerikanischen Markt entwickelt, um dort den Bereich der urbanen Mobilität als klassenbeste Mikromobilitätslösung zu durchdringen. Mit der Erweiterung des Portfolios um Kick Scooter deckt NIU nun auch die Bedürfnisse von Stadtbewohnern ab, die regelmäßig kürzere Strecken im Bereich von 1 – 5 Kilometer zurücklegen. Für längere Strecken bietet NIU bereits elektrische Roller an, die sich größter Beliebtheit erfreuen. Wie ernst es das Unternehmen mit der „Last-Mile“-Mobilität meint, unterstreicht NIU auch durch das Gründen einer Forschungseinheit, die sich ausschließlich auf die Entwicklung von neuen Mikromobilitätsfahrzeugen für globale Märkte konzentriert.

Der komfortabelste Kick Scooter seiner Preisklasse

„Wir glauben, dass wir das komfortabelste elektrische Kick-Scooter-Fahrerlebnis für unter 1.000 Dollar geschaffen haben und zugleich auch eine herausragende Fahr-Performance bieten“, sagt Dr. Yan Li, Co-Founder und CEO von NIU Technologies. Gleich mehrere Details des NIU Kick Scooters sorgen für besten Komfort, wie der robuste Rahmen aus Aluminium in Raumfahrt-Qualität, ein breiterer Lenker sowie die 9,5″ x 2,5″ großen luftgefüllten Reifen, die nicht nur ordentlich Grip bieten, sondern auch ein sanftes Gleitgefühl erzeugen.

„Teil unserer Vision ist es, die urbane Mobilität neu zu definieren, und mit der Aufnahme von Kick-Scootern in unsere Produktfamilie kommen wir unserer Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und Fans auf der ganzen Welt nach, ihnen eine erschwingliche Mobilitätslösung zu bieten, auf deren Besitz sie stolz sein können und auf die sie sich für ihren täglichen Arbeitsweg verlassen können“, kommentierte Dr. Yan Li weiter.

Gemacht für deutschen Stadtverkehr

Der NIU Kick Scooter wird in Deutschland in zwei Versionen erhältlich sein – in einer Pro- (699 EUR) und einer Sport-Ausführung (599 EUR). Hierzulande sind beide Versionen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gedrosselt.

-  Der NIU Kick Scooter Pro hat eine Reichweite von 50 Kilometern mit einer 7,5-stündigen Akkuladung und wird von einem 350 W-Motor und einem 486 Wh Lithium-Ionen-Akkupack angetrieben. 
-  Der NIU Kick Scooter Sport hat eine Reichweite von 40 Kilometern mit einer 5,5-stündigen Akkuladung und wird von einem 300 W-Motor und einem 365 Wh Lithium-Ionen-Akkupack angetrieben.  

Beide Modelle sind nach IP54 wasserfest und trotzen somit schlechtem Wetter. Gestartet werden sie über die smarte App von NIU, die über Bluetooth eine Verbindung zu den Rollern aufbaut und sie für die Fahrt entsperrt. Zudem lassen sich in der App auch Statistiken zu den Fahrten einsehen.

Bremslichter, neueste LED-Frontlichter sowie Dual-Drive-Bremsscheiben erhöhen die Sicherheit, während der E-SAVE-Modus und die regenerative Bremstechnologie die Reichweite für ausgedehnte Ausflugsfahrten erhöhen. Das faltbare Design in Kombination mit der robusten Federung und dem Rahmen hebt den Scooter von den aktuellen Angeboten auf dem Markt ab. Der NIU Kick Scooter bietet ein komfortables Fahrerlebnis und eignet sich hervorragend für zahlreiche kurze Fahrten sowie längere Pendelstrecken auf deutschen Straßen.

Die elektrischen Flitzer sind in sechs Farben ab Juni 2021 im Online-Vorverkauf erhältlich und werden in Europa ab Juli 2021 ausgeliefert. Der Verkauf bei den weltweit über 1.000 NIU-Händlern und Flagship-Stores startet im August 2021.

Bildmaterial und Faktenblätter finden Sie HIER.

Über NIU

NIU ist der weltweit technologisch führende Elektroroller-Hersteller. Die Gründer, ehemalige Top-Mitarbeiter von Baidu, Frog Design, Xiaomi und Huawei, haben sich zum Ziel gesetzt, den Stadtverkehr nachhaltig zu verändern. Seit NIUs Start im Jahr 2015 wurden weltweit mehr als sieben Milliarden Kilometer auf über 500.000 smarten E-Rollern zurückgelegt. Diese sind europaweit in über 650 Verkaufsstellen und zehn Flagship-Stores erhältlich. Das Unternehmen kooperiert mit Bosch (Motoren), Panasonic (Lithium-Batterien) und Vodafone (IoT-Konnektivität), um die Zukunft der Mobilität weiter voran zu treiben.

Pressekontakt:

Dominik Kratzenberg & Julian Wiskemann | PIABO PR
m: niu@piabo.net

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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

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Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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07.04.2021 – 10:47

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HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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