Veröffentlicht am

„Taxi gegen Uber & Co“: „ZDFzoom“ über das neue Mobilitätsgesetz

08.03.2021 – 17:08

ZDF

„Taxi gegen Uber & Co“: „ZDFzoom“ über das neue Mobilitätsgesetz


















"Taxi gegen Uber & Co": "ZDFzoom" über das neue Mobilitätsgesetz
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Mainz (ots)

Taxis und andere Mobilitätsanbieter streiten seit Jahren um Kosten, Kilometer und Kunden – kann das neue Gesetz für die Branche nun fairen Wettbewerb garantieren? Was bringt das Anfang März im Bundestag beschlossene Personenbeförderungsgesetz, mit dem es erstmalig einen Rechtsrahmen auch für „die Neuen“ am Mobilitätsmarkt gibt? In „ZDFzoom“ geht es am Mittwoch, 10. März 2021, 22.45 Uhr, in „Taxi gegen Uber & Co – Der Kampf um Deutschlands Straßen“ um diese Frage.

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Gesetz ‎beschlossen, mit dem es erstmals auch für Taxi-ähnliche digitale Mobilitätsanbieter wie Uber, einen ‎gesetzlichen Rahmen gibt. Taxibetriebe kritisieren, dass die bereits bestehenden Ungleichheiten ‎damit nur noch stärker werden. Taxiunternehmen fahren zu einem festen Kilometertarif, den ‎Städte und Kommunen bestimmen. Sie müssen 24 Stunden und sieben Tage in der Woche verfügbar ‎sein und jede Fahrt annehmen, um flächendeckende Mobilität, auch auf dem Land, zu ‎gewährleisten. Das soll sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern. Das ‎Bundesverkehrsministerium spricht nach jahrelangem Ringen von einem „guten ‎Kompromiss“ und „mehr Mobilität“ für alle. ‎

„ZDFzoom“-Reporter Thorsten Poppe will herausfinden, was das neue Mobilitätsgesetz für die ‎Fahrerinnen und Fahrer bedeutet, wie Expertinnen und Experten die digitalen Geschäftsmodelle bewerten ‎und wer am Ende den Preis zahlt für den andauernden Kampf um Deutschlands Straßen. ‎Wenn am Ende des Monats das neue Gesetz auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, bedeutet ‎das: Es gibt ganz offiziell unterschiedliche Bedingungen für dieselbe Dienstleistung. ‎

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 70-13802; Presse-Desk,
Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de 

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/zdfzoom

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Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Gesetz ‎beschlossen, mit dem es erstmals auch für Taxi-ähnliche digitale Mobilitätsanbieter wie Uber, einen ‎gesetzlichen Rahmen gibt. Taxibetriebe kritisieren, dass die bereits bestehenden Ungleichheiten ‎damit nur noch stärker werden. Taxiunternehmen fahren zu einem festen Kilometertarif, den ‎Städte und Kommunen bestimmen. Sie müssen 24 Stunden und sieben Tage in der Woche verfügbar ‎sein und jede Fahrt annehmen, um flächendeckende Mobilität, auch auf dem Land, zu ‎gewährleisten. Das soll sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern. Das ‎Bundesverkehrsministerium spricht nach jahrelangem Ringen von einem „guten ‎Kompromiss“ und „mehr Mobilität“ für alle. ‎

„ZDFzoom“-Reporter Thorsten Poppe will herausfinden, was das neue Mobilitätsgesetz für die ‎Fahrerinnen und Fahrer bedeutet, wie Expertinnen und Experten die digitalen Geschäftsmodelle bewerten ‎und wer am Ende den Preis zahlt für den andauernden Kampf um Deutschlands Straßen. ‎Wenn am Ende des Monats das neue Gesetz auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, bedeutet ‎das: Es gibt ganz offiziell unterschiedliche Bedingungen für dieselbe Dienstleistung. ‎

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Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Gesetz ‎beschlossen, mit dem es erstmals auch für Taxi-ähnliche digitale Mobilitätsanbieter wie Uber, einen ‎gesetzlichen Rahmen gibt. Taxibetriebe kritisieren, dass die bereits bestehenden Ungleichheiten ‎damit nur noch stärker werden. Taxiunternehmen fahren zu einem festen Kilometertarif, den ‎Städte und Kommunen bestimmen. Sie müssen 24 Stunden und sieben Tage in der Woche verfügbar ‎sein und jede Fahrt annehmen, um flächendeckende Mobilität, auch auf dem Land, zu ‎gewährleisten. Das soll sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern. Das ‎Bundesverkehrsministerium spricht nach jahrelangem Ringen von einem „guten ‎Kompromiss“ und „mehr Mobilität“ für alle. ‎

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Muster Gruendungsprotokoll der Wolfeckart Hecker Krankenkassen Ges. m. b. Haftung aus Braunschweig

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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 47501

Heute, den 05.03.2021, erschienen vor mir, Barthold Feuerthaler, Notar mit dem Amtssitz in Braunschweig,

1) Frau Cläre Kohl,
2) Herr Jan Specht,
3) Herr Ehrmut Neubauer,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Wolfeckart Hecker Krankenkassen Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Braunschweig.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Veranstaltung Pflichten eines Veranstalters Phasen einer Veranstaltung Veranstaltungsziele Veranstaltungsformen Möglichkeiten der Versicherung Andere Begriffsverwendungen Berufe Gesetzliche Bestimmungen Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 286855 Euro (i. W. zwei acht sechs acht fünf fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Cläre Kohl uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 194861 Euro
(i. W. eins neun vier acht sechs eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Jan Specht uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 90313 Euro
(i. W. neun null drei eins drei Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Ehrmut Neubauer uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 1681 Euro
(i. W. eins sechs acht eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Wolfeckart Hecker,geboren am 6.11.1956 , wohnhaft in Braunschweig, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Barthold Feuerthaler insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.


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Top 7 gbrgesellschaftsvertrag:

    Veröffentlicht am

    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts zwischen Gerti Weise und Ludger Longbottom

    gmbh kaufen ohne stammkapital Bürgschaften Firma GmbH gründen gmbh mantel kaufen wiki

    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

    Zwischen

    Frau / Herren
    Gerti Weise

    Wohnhaft in Nürnberg

    und

    Frau / Herren
    Ludger Longbottom

    Wohnhaft in Halle

    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

    Zum gemeinsamen Betrieb eines Garne aus synthetisch. oder künstl. Filamenten, gezwirnt (außer Nähgarnen, hochfesten Garnen aus Nylon o.a. Polyamiden, Polyestern o. Viskose), n.A.E.; Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (außer Nähgarnen), i.A.E.handelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

    ‚Gerti Weise und Ludger Longbottom, Garne aus synthetisch. oder künstl. Filamenten, gezwirnt (außer Nähgarnen, hochfesten Garnen aus Nylon o.a. Polyamiden, Polyestern o. Viskose), n.A.E.; Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (außer Nähgarnen), i.A.E.einzelhandel‘

    gegründet.

    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
    Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg.

    § 2 Dauer der Gesellschaft

    Die Gesellschaft beginnt am 04.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 17 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    § 3 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 4 Einlagen der Gesellschafter

    Frau / Herr Gerti Weise bringt in bar 826.399,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 862.830,- EURO ein. Frau / Herr Ludger Longbottom bringt in bar 413.468,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 204.161,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 175.226,- EURO übersteigt
    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

    § 6 Pflichten der Gesellschafter

    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 19.500 € vereinbart.

    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 609.229,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

    § 9 Tod eines Gesellschafters

    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

    § 10 Einsichtsrecht

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

    § 12 Änderungen des Vertrages

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Nürnberg, 04.03.2021 Halle, 04.03.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Gerti Weise Unterschrift Ludger Longbottom


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    Top 7 Handelsvermittlervertrag:

    1. http://www.gmbhmakler.de/recht/allgemeinen-geschaeftsbedingungen-agb-der-kathrina-hagedorn-essenbringdienste-ges-mit-beschrnkter-haftung-aus-erlangen/
    2. http://www.gmbhmakler.de/gruendungsprotokoll/muster-gruendungsprotokoll-der-ca%c2%a4cilie-reinecke-anhaenger-gesellschaft-mbh-aus-stuttgart/
    3. http://www.gmbhmakler.de/page/2/?s=businessplan
    4. http://www.gmbhmakler.de/gmbh-co-kg-kaufen/gmbh-gesellschaftszweck-unternehmensgegenstand-schleifer-navigationsmenue-aus-wolfsburg/
    5. http://www.gmbhmakler.de/barmittel/gmbh-gesellschaftszweck-unternehmensgegenstand-naturstein-abgrenzung-vorkommen-der-naturwerksteine-bezeichnung-der-naturwerksteine-definitionen-von-naturstein-verwendung-von-naturstein-verwendung-i/
    6. http://www.gmbhmakler.de/recht/allgemeinen-geschaeftsbedingungen-agb-der-ilselore-paul-pokale-gesellschaft-mbh-aus-frth/
    7. http://www.gmbhmakler.de/gesellschaftsvertrag/mustersatzung-gmbh-muster-gesellschaftsvertrag-fr-spielautomaten-einer-gmbh-aus-jena/