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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

15.04.2021 – 10:11

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt

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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

15.04.2021 – 10:11

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

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Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost

26.03.2021 – 13:00

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost


















Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost
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Potsdam (ots)

Der Aufsichtsrat der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG hat am 26. März Michael Wegner zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der Bausparkasse berufen. Er folgt in dieser Funktion am 1. Juli 2021 auf Werner Schäfer, der sich dann in den Ruhestand verabschiedet.

Mit der Berufung des 42-Jährigen hat der Aufsichtsrat die Weichen für die Zukunft der LBS gestellt. „Ich freue mich über diese besondere Anerkennung und die mit der Position verbundene neue Verantwortung“, erklärt Michael Wegner. In enger Kooperation mit seinem Vorstandskollegen Winfried Ebert möchte er sich dafür einsetzen, die Innovationskraft der LBS zu stärken, und so ihre Position als Marktführer weiter ausbauen.

Michael Wegner gehört seit dem 1. Juli 2020 dem Vorstand der LBS Ost an. Zuvor war er Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Landesbausparkasse Saar mit Sitz in Saarbrücken. Die Grundlagen seiner beruflichen Laufbahn hat der diplomierte Sparkassenbetriebswirt klassisch über eine Bankausbildung bei der Sparkasse Bremen gelegt. Nach seinem Diplom-Studiengang war er in der LBS Landesbausparkasse Bremen AG als Vertriebsleiter und Generalbevollmächtigter tätig. 2014 wechselte er zur LBS Ost. Dort verantwortete er vier Jahre als Bereichsleiter die Themenfelder Bausparen, Finanzieren und das Vertriebsmanagement.

Pressekontakt:

Thomas Thiet
Tel. 0331 969 2156
E-Mail: Thomas.Thiet@lbs-ost.de

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