Veröffentlicht am

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung

07.04.2021 – 15:32

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung


















Hannover, Osnabrück (ots)

Mit dem Urteil des OVG Osnabrück zur Ausgangssperrenregelung in der Region Hannover [1] sehen sich die PIRATEN Niedersachsen in der kritischen Haltung zur Rechtmäßigkeit von Teilen der niedersächsischen Covid-Verordnung bestätigt.

„Die konkret vom OVG bemängelte Regelung wurde bereits im Vorfeld von uns kritisiert [2]. Im Zuge dieses Urteils ist nun zwar in der Region Hannover der entsprechende Teil der Allgemeinverfügung zurückgezogen worden [3]. Aber auch deren Grundlage, der §18 (3) der Covid-Verordnung, muss schnellstens verschwinden. Und somit sind endlich auch alle anderen freiheitsbeschneidenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen,“ fordert Thomas Ganskow [4], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat [5] zur Bundestagswahl 2021. „Es muss aufhören, nach Gutsherrenart Ideen zu Rechtsgrundlagen zu machen, ohne auch nur ansatzweise ihre juristische Zulässigkeit zu überprüfen. Schließlich ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht die über das Ziel hinausschießenden Regelungen kassiert. Das war in der ersten Welle schon so bei den Demonstrationsbeschränkungen [6]. Denn auch friedliche, sich an rechtsstaatliche Grundsätze haltende Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.“

Einbindung der juristischen Beratung notwendig

„Der Landtag Niedersachsen leistet sich einen sogenannten „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ [7], der genau für derartige Fragestellungen kompetent und angemessen ist. Offenbar wurde er bislang bei den Regelungen zur Covid-Verordnung herzlich wenig um Stellungnahme gebeten. Dabei zeigt doch die Erfahrung mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, dass dessen Arbeit gefährliche Fehlentwicklungen aufhalten kann, die die Politik in ihrem Regulierungs- und Überwachungswahn mittels einfacher Mehrheiten hätte beschließen können. [8] Es wirft ein schlechtes Bild auf die Landesregierung, wenn diese Expertise nicht genutzt wird, wenn es den eigenen Bestrebungen im Weg zu stehen droht. Hier muss es also eine verpflichtende Einbindung bei zumindest den gesetzlichen und gesetzesähnlichen Regelungen geben [9], die das Leben der Menschen im Land massiv beeinflussen können,“ fordert Bruno Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Niedersachsen. „Nur dann kann man sich Schlappen wie die aktuelle ersparen, und das Vertrauen der Menschen im Land zurück gewinnen. Und dafür ist es höchste Zeit.“

Quellen:

[1] https://ots.de/roTetu

[2] https://piraten-nds.de/2021/03/26/ausgangssperren-sind-augenwischerei/

[3] https://ots.de/EyeS0Q

[4] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow

[5] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Landesliste_NDS

[6] https://ots.de/YseiJQ

[7] https://ots.de/Bxi6rf

[8] https://piraten-nds.de/2019/03/13/nebelkerzen-und-kosmetik-ueberzeugen-uns-nicht/

[9] https://ots.de/pAakXA

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.:
Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

Web: https://piraten-nds.de/
Mail: vorstand@piraten-nds.de
Tel.: 0511-64692599

Für die Zulassung zur Bundestagswahl benötigen wir Unterstützung
https://wiki.piratenpartei.de/Unterstützerunterschriften

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung

07.04.2021 – 15:32

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung


















Hannover, Osnabrück (ots)

Mit dem Urteil des OVG Osnabrück zur Ausgangssperrenregelung in der Region Hannover [1] sehen sich die PIRATEN Niedersachsen in der kritischen Haltung zur Rechtmäßigkeit von Teilen der niedersächsischen Covid-Verordnung bestätigt.

„Die konkret vom OVG bemängelte Regelung wurde bereits im Vorfeld von uns kritisiert [2]. Im Zuge dieses Urteils ist nun zwar in der Region Hannover der entsprechende Teil der Allgemeinverfügung zurückgezogen worden [3]. Aber auch deren Grundlage, der §18 (3) der Covid-Verordnung, muss schnellstens verschwinden. Und somit sind endlich auch alle anderen freiheitsbeschneidenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen,“ fordert Thomas Ganskow [4], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat [5] zur Bundestagswahl 2021. „Es muss aufhören, nach Gutsherrenart Ideen zu Rechtsgrundlagen zu machen, ohne auch nur ansatzweise ihre juristische Zulässigkeit zu überprüfen. Schließlich ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht die über das Ziel hinausschießenden Regelungen kassiert. Das war in der ersten Welle schon so bei den Demonstrationsbeschränkungen [6]. Denn auch friedliche, sich an rechtsstaatliche Grundsätze haltende Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.“

Einbindung der juristischen Beratung notwendig

„Der Landtag Niedersachsen leistet sich einen sogenannten „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ [7], der genau für derartige Fragestellungen kompetent und angemessen ist. Offenbar wurde er bislang bei den Regelungen zur Covid-Verordnung herzlich wenig um Stellungnahme gebeten. Dabei zeigt doch die Erfahrung mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, dass dessen Arbeit gefährliche Fehlentwicklungen aufhalten kann, die die Politik in ihrem Regulierungs- und Überwachungswahn mittels einfacher Mehrheiten hätte beschließen können. [8] Es wirft ein schlechtes Bild auf die Landesregierung, wenn diese Expertise nicht genutzt wird, wenn es den eigenen Bestrebungen im Weg zu stehen droht. Hier muss es also eine verpflichtende Einbindung bei zumindest den gesetzlichen und gesetzesähnlichen Regelungen geben [9], die das Leben der Menschen im Land massiv beeinflussen können,“ fordert Bruno Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Niedersachsen. „Nur dann kann man sich Schlappen wie die aktuelle ersparen, und das Vertrauen der Menschen im Land zurück gewinnen. Und dafür ist es höchste Zeit.“

Quellen:

[1] https://ots.de/roTetu

[2] https://piraten-nds.de/2021/03/26/ausgangssperren-sind-augenwischerei/

[3] https://ots.de/EyeS0Q

[4] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow

[5] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Landesliste_NDS

[6] https://ots.de/YseiJQ

[7] https://ots.de/Bxi6rf

[8] https://piraten-nds.de/2019/03/13/nebelkerzen-und-kosmetik-ueberzeugen-uns-nicht/

[9] https://ots.de/pAakXA

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.:
Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

Web: https://piraten-nds.de/
Mail: vorstand@piraten-nds.de
Tel.: 0511-64692599

Für die Zulassung zur Bundestagswahl benötigen wir Unterstützung
https://wiki.piratenpartei.de/Unterstützerunterschriften

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung

07.04.2021 – 15:32

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN Niedersachsen fordern Überprüfung juristischer Zulässigkeit der Covid-Verordnung


















Hannover, Osnabrück (ots)

Mit dem Urteil des OVG Osnabrück zur Ausgangssperrenregelung in der Region Hannover [1] sehen sich die PIRATEN Niedersachsen in der kritischen Haltung zur Rechtmäßigkeit von Teilen der niedersächsischen Covid-Verordnung bestätigt.

„Die konkret vom OVG bemängelte Regelung wurde bereits im Vorfeld von uns kritisiert [2]. Im Zuge dieses Urteils ist nun zwar in der Region Hannover der entsprechende Teil der Allgemeinverfügung zurückgezogen worden [3]. Aber auch deren Grundlage, der §18 (3) der Covid-Verordnung, muss schnellstens verschwinden. Und somit sind endlich auch alle anderen freiheitsbeschneidenden Maßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen,“ fordert Thomas Ganskow [4], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat [5] zur Bundestagswahl 2021. „Es muss aufhören, nach Gutsherrenart Ideen zu Rechtsgrundlagen zu machen, ohne auch nur ansatzweise ihre juristische Zulässigkeit zu überprüfen. Schließlich ist es nicht das erste Mal, dass ein Gericht die über das Ziel hinausschießenden Regelungen kassiert. Das war in der ersten Welle schon so bei den Demonstrationsbeschränkungen [6]. Denn auch friedliche, sich an rechtsstaatliche Grundsätze haltende Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.“

Einbindung der juristischen Beratung notwendig

„Der Landtag Niedersachsen leistet sich einen sogenannten „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ [7], der genau für derartige Fragestellungen kompetent und angemessen ist. Offenbar wurde er bislang bei den Regelungen zur Covid-Verordnung herzlich wenig um Stellungnahme gebeten. Dabei zeigt doch die Erfahrung mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, dass dessen Arbeit gefährliche Fehlentwicklungen aufhalten kann, die die Politik in ihrem Regulierungs- und Überwachungswahn mittels einfacher Mehrheiten hätte beschließen können. [8] Es wirft ein schlechtes Bild auf die Landesregierung, wenn diese Expertise nicht genutzt wird, wenn es den eigenen Bestrebungen im Weg zu stehen droht. Hier muss es also eine verpflichtende Einbindung bei zumindest den gesetzlichen und gesetzesähnlichen Regelungen geben [9], die das Leben der Menschen im Land massiv beeinflussen können,“ fordert Bruno Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Niedersachsen. „Nur dann kann man sich Schlappen wie die aktuelle ersparen, und das Vertrauen der Menschen im Land zurück gewinnen. Und dafür ist es höchste Zeit.“

Quellen:

[1] https://ots.de/roTetu

[2] https://piraten-nds.de/2021/03/26/ausgangssperren-sind-augenwischerei/

[3] https://ots.de/EyeS0Q

[4] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow

[5] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Landesliste_NDS

[6] https://ots.de/YseiJQ

[7] https://ots.de/Bxi6rf

[8] https://piraten-nds.de/2019/03/13/nebelkerzen-und-kosmetik-ueberzeugen-uns-nicht/

[9] https://ots.de/pAakXA

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.:
Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

Web: https://piraten-nds.de/
Mail: vorstand@piraten-nds.de
Tel.: 0511-64692599

Für die Zulassung zur Bundestagswahl benötigen wir Unterstützung
https://wiki.piratenpartei.de/Unterstützerunterschriften

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter:
www.piratenpartei.de/presse/mitteilungen

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren

07.04.2021 – 10:47

HANF FARM GmbH

Legalisierung von CBD-Blüten: HANF FARM will Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis importieren


















Melz (ots)

HANF FARM aus Melz fordert die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

„Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union“, so Rafael Dulon. „In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.“

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Der Tabakersatz ARTUR aus reinen Blüten wird von der Schweizer Firma The Botanicals hergestellt.

„Sollte die Prüfung des BVL positiv ausfallen – und davon gehe ich fest aus – können wir zukünftig CBD-Blüten als Tabakersatz in Deutschland legal verkaufen, ohne ständig die Strafverfolgung im Nacken zu spüren“, freut sich Hanffarmer Rafael Dulon.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

Pressekontakt:

HANF FARM GmbH
Rafael Dulon, Geschäftsführer (V. i. S. d. P.)
www.hanffarm.de

Pressekontakt
Rüdiger Tillmann | JOLE Newsroom
Mobile +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

HANF FARM GmbH
Dorfstraße 58
17209 Melz
DEUTSCHLAND

Original-Content von: HANF FARM GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

06.04.2021 – 11:05

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!


















Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!
  • Bild-Infos
  • Download

Mönchengladbach (ots)

Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist.

Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist.

„Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Urteil folgt im Kern einem bekannten Argument. Wie das Gericht betont, sei der Motor des Typs EA288 in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung mit zwei Betriebsmodi ausgestattet. Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.

„Das Gericht ließ auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der für die optimale Funktionsfähigkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate parallel bestehen bleibe, wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion erkannt, die den Prüfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europäischen Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Straßenbetrieb abweichende Abgasbehandlung durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasrückführungsrate herbeiführe. Dass dies aus Gründen des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. „Daraus folgt für das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Prüfstand nur dann sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Straße gegeben sei, da ansonsten eine Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten Prüfstandbedingungen nicht mehr herzustellen wäre.“

Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt