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Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021 – 13:10

Pro-Bono-Initiative Händler helfen Händler

Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor


















Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

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Berlin (ots)

Unter der Federführung der Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich eine Gruppe von Händlern zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen. Beteiligt sind u.a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria.

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Handeln gegen Perspektivlosigkeit

Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.

LinkedIn Gruppe Händler helfen Händlern

„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.

https://www.linkedin.com/groups/13844161/

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, BabyOne, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative.

Pressekontakt:

Vera Vaubel
Vaubel Medienberatung GmbH
E-Mail: medienberatung@vaubel.de
Tel.: +49 (0) 160 84 72068

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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

www.db-anwaelte.de

Pressekontakt:

Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 – 29270 – 0
Mail: presse@db-anwaelte.de
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Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet

15.04.2021 – 11:11

Immowelt AG

Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet


















Nürnberg (ots)

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt. Seit gut einem Jahr galt das Gesetz in Berlin. Eine der Folgen: Die Wohnungsmärkte zwischen unregulierten Neubauten und vom Gesetz betroffenen Bestandswohnungen sind in der Zeit auseinandergedriftet. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Unterschiede: Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen.

Die gegensätzliche Entwicklung spiegelt sich auch in einer zusätzlichen immowelt Auswertung zu den Quadratmeterpreisen wider: Im Jahr 2020 betrug die Angebotsmiete für eine beispielhafte Wohnung (80 m2, 3 Zimmer, 2. Stock) im Bestand 9,40 Euro pro Quadratmeter. In einer gleich großen Neubauwohnung wurden hingegen 12,30 Euro je Quadratmeter verlangt.

Ein weiterer Effekt des Mietdeckels ist, dass bereits seit der Ankündigung des Gesetzes die Anzahl der Mietangebote von Bestandswohnungen, die vom Mietendeckel betroffen sind, zurückgeht. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der unregulierten Neubauwohnungen. Mieter finden somit schwieriger eine günstige Wohnung als vor dem Mietendeckel.

Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Einen ausführlichen Bericht zur Untersuchung des ifo Institutes und immowelt finden Sie hier.

Pressekontakt:

immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 – 29270 – 0
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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt

Veröffentlicht am

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten

13.04.2021 – 10:50

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündet. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren (Az. VI ZR 274/20) ging es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. Demnach sind dem Fahrzeughalter zukünftig auch die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren im Erfolgsfall zu erstatten. Laut BGH darf es bei der Schadensberechnung keine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung geben. Dies hatten die Karlsruher Richter bereits in einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 geäußert.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH. Sie ist für Schadensersatzforderungen bei finanzierten Fahrzeugen von enormer Bedeutung, weil dem Halter so auch die Finanzierungskosten ersetzt werden. Etwa 65 Prozent der Neuwagen werden in Deutschland finanziert, was die Tragweite dieses BGH-Urteils unterstreicht. Die Entscheidung ist ein erfreuliches Signal für mehr Verbraucherschutz und zeigt, dass es sich weiterhin lohnt, im Dieselskandal für sein Recht zu kämpfen.“

Die Klägerin hatte einen gebrauchten Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von Volkswagen die Rückerstattung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie die Erstattung der Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro (Az. 27 U 52/19). Das OLG Köln hatte der Klägerin Recht gegeben, woraufhin die Volkswagen AG in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Tel. +49 176 41674782
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org
www.baumeister-rosing.de

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt

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Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten

13.04.2021 – 10:50

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

Dieselskandal: BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil zu Finanzierungskosten


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal verkündet. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren (Az. VI ZR 274/20) ging es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. Demnach sind dem Fahrzeughalter zukünftig auch die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren im Erfolgsfall zu erstatten. Laut BGH darf es bei der Schadensberechnung keine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung geben. Dies hatten die Karlsruher Richter bereits in einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 geäußert.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH. Sie ist für Schadensersatzforderungen bei finanzierten Fahrzeugen von enormer Bedeutung, weil dem Halter so auch die Finanzierungskosten ersetzt werden. Etwa 65 Prozent der Neuwagen werden in Deutschland finanziert, was die Tragweite dieses BGH-Urteils unterstreicht. Die Entscheidung ist ein erfreuliches Signal für mehr Verbraucherschutz und zeigt, dass es sich weiterhin lohnt, im Dieselskandal für sein Recht zu kämpfen.“

Die Klägerin hatte einen gebrauchten Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von Volkswagen die Rückerstattung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie die Erstattung der Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro (Az. 27 U 52/19). Das OLG Köln hatte der Klägerin Recht gegeben, woraufhin die Volkswagen AG in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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