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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

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„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

03.03.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288
Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich


















"Werkstattaktion 23CY": Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich
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Köln (ots)

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer „Überprüfung“ in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser „stille Rückruf“, der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: „VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert.“

Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der „Werkstattaktion 23CY“ sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.

Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht

Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden. Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.

Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az: 19 U 151-20).

„Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist.“ so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij. „Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf Schadensersatz“.

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Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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