Veröffentlicht am

Der Löwe geht nicht ins HomeofficeZoos regen nationales Hilfsprogramm an

14.04.2021 – 14:08

Verband der Zoologischen Gärten (VdZ)

Der Löwe geht nicht ins Homeoffice
Zoos regen nationales Hilfsprogramm an


















Ein Dokument

Berlin (ots)

Die verbandlich organisierten Zoos haben sich mit einem gemeinsamen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Darin regen sie ein nationales Hilfsprogramm an, um die finanziellen Ausfälle der Monate währenden Schließungen zumindest abfedern zu helfen. „Wir tragen angesichts der momentanen Pandemieentwicklung die angedachten Maßnahmen zum verschärften Infektionsschutzgesetz ausdrücklich mit“, sagt Verbandspräsident Jörg Junhold. „Allerdings ist auch klar, dass die finanzielle Belastungsgrenze unserer Mitglieder erreicht ist: Sollten neue, länger anhaltende Schließungen anstehen, kann dies ohne Zweifel den Konkurs für etliche Mitglieder bedeuten.“

Junhold, selbst Zoodirektor in Leipzig, weist im Schreiben darauf hin, dass die bisher angelaufenen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für die meisten Zoos nicht nutzbar sind, das sie sich oft in kommunaler Trägerschaft befinden oder Rechtsformen haben, für die die zugesagten Mittel nicht nutzbar sind. „Und anders als in anderen Bereichen können wir die Zoos eben nicht einfach abschließen und gehen: Wir lassen unsere Tiere nicht im Stich und pflegen und versorgen sie natürlich weiter im vollen Umfang. Der Löwe geht eben nicht ins Homeoffice, also bleiben unsere Kosten unverändert hoch“, sagt Junhold in seinem eindringlichen Appell. „Wir wollen keinesfalls in eine Lage kommen, in denen unsere Mitglieder mit Tierschutzproblemen konfrontiert werden, für die letztlich der Staat die Verantwortung trägt.“

Über den VdZ

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien. Zu den Schwerpunkten des VdZ gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen, die Kommunikation und Kooperation mit Behörden, Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und den Medien. Weiterhin unterstützt der Verband Natur- und Artenschutzprojekte, sowie Bildung und Forschung in Zoos.

Pressekontakt:

Sebastian Scholze, Leiter Kommunikation
(sebastian.scholze@vdz-zoos.org; 0175-2731955)

Original-Content von: Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), übermittelt

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Der Löwe geht nicht ins Homeoffice
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Berlin (ots)

Die verbandlich organisierten Zoos haben sich mit einem gemeinsamen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Darin regen sie ein nationales Hilfsprogramm an, um die finanziellen Ausfälle der Monate währenden Schließungen zumindest abfedern zu helfen. „Wir tragen angesichts der momentanen Pandemieentwicklung die angedachten Maßnahmen zum verschärften Infektionsschutzgesetz ausdrücklich mit“, sagt Verbandspräsident Jörg Junhold. „Allerdings ist auch klar, dass die finanzielle Belastungsgrenze unserer Mitglieder erreicht ist: Sollten neue, länger anhaltende Schließungen anstehen, kann dies ohne Zweifel den Konkurs für etliche Mitglieder bedeuten.“

Junhold, selbst Zoodirektor in Leipzig, weist im Schreiben darauf hin, dass die bisher angelaufenen Überbrückungshilfen der Bundesregierung für die meisten Zoos nicht nutzbar sind, das sie sich oft in kommunaler Trägerschaft befinden oder Rechtsformen haben, für die die zugesagten Mittel nicht nutzbar sind. „Und anders als in anderen Bereichen können wir die Zoos eben nicht einfach abschließen und gehen: Wir lassen unsere Tiere nicht im Stich und pflegen und versorgen sie natürlich weiter im vollen Umfang. Der Löwe geht eben nicht ins Homeoffice, also bleiben unsere Kosten unverändert hoch“, sagt Junhold in seinem eindringlichen Appell. „Wir wollen keinesfalls in eine Lage kommen, in denen unsere Mitglieder mit Tierschutzproblemen konfrontiert werden, für die letztlich der Staat die Verantwortung trägt.“

Über den VdZ

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien. Zu den Schwerpunkten des VdZ gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen, die Kommunikation und Kooperation mit Behörden, Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und den Medien. Weiterhin unterstützt der Verband Natur- und Artenschutzprojekte, sowie Bildung und Forschung in Zoos.

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Sebastian Scholze, Leiter Kommunikation
(sebastian.scholze@vdz-zoos.org; 0175-2731955)

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Kontaktdaten anzeigen

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Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

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Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

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Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

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Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
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Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

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vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

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Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
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