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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

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13.04.2021 – 10:04

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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0160 4334014, zerger@duh.de

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















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-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

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0160 4334014, zerger@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab

01.04.2021 – 12:01

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab


















Berlin (ots)

-  Vereinbarkeit mit Klimazielen und Methan-Emissionen aus Bau und Betrieb der Mega-Pipeline wurden bei der Genehmigung nicht geprüft 
-  DUH kündigt Klage an, um Weiterbau von Nord Stream 2 zu stoppen  

Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zurückgewiesen. Die DUH kritisiert diese Entscheidung scharf und kündigt an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Das BSH hat nach Überzeugung der DUH bei der Genehmigung des Weiterbaus Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert. So wurde bei der Genehmigung weder die Vereinbarkeit der Klimaziele überprüft noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases untersucht.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen: Nord Stream 2 ist ein gefährliches Projekt für die Klimaziele. Deshalb muss selbstverständlich bei jedem Genehmigungsschritt die Klimawirkung aus dem Betrieb der Pipeline berücksichtigt werden. Mit 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr ist die Pipeline das größte fossile Projekt in Europa und völlig aus der Zeit gefallen. Aus der Ablehnung unseres Widerspruchs gegen den Weiterbau wird deutlich, dass sich das BSH mit den Klimaschutzargumenten nicht ernsthaft auseinandersetzt. Dies gilt auch für wichtige Naturschutzargumente: So soll die Pipeline ohne Rücksicht auf die Vogelrastzeit im wichtigen Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht erlaubt werden. Das BSH zeigt erneut, dass es den Weg für den Bau von Nord Stream 2 unbedingt freimachen möchte. Dies ist umso erstaunlicher, weil die Arbeiten im dänischen Abschnitt lange nicht abgeschlossen sind und die Nord Stream 2 offenbar nicht in der Lage ist, die Arbeiten in deutschen Gewässern kurzfristig aufzunehmen.“

Die DUH hatte am 15. Januar 2021 Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 in der deutschen AZW eingelegt, ebenso wie der Nabu. Dieser Widerspruch hatte zur Folge, dass ein Weiterbau der Pipeline in diesem Abschnitt nicht möglich war. Die DUH wird nun eine Klage einreichen, die wiederum aufschiebende Wirkung hat und damit bis zur richterlichen Entscheidung einen Weiterbau der Pipeline unmöglich macht.

Um eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 mit Blick auf Klimaziele zu erreichen, hat die DUH darüber hinaus in einem weiteren Verfahren bereits im Juli 2020 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

Links:

Mehr zum Thema Nord Stream 2: https://www.duh.de/projekte/nord-stream-2/

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Veröffentlicht am

Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab

01.04.2021 – 12:01

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab


















Berlin (ots)

-  Vereinbarkeit mit Klimazielen und Methan-Emissionen aus Bau und Betrieb der Mega-Pipeline wurden bei der Genehmigung nicht geprüft 
-  DUH kündigt Klage an, um Weiterbau von Nord Stream 2 zu stoppen  

Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zurückgewiesen. Die DUH kritisiert diese Entscheidung scharf und kündigt an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Das BSH hat nach Überzeugung der DUH bei der Genehmigung des Weiterbaus Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert. So wurde bei der Genehmigung weder die Vereinbarkeit der Klimaziele überprüft noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases untersucht.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen: Nord Stream 2 ist ein gefährliches Projekt für die Klimaziele. Deshalb muss selbstverständlich bei jedem Genehmigungsschritt die Klimawirkung aus dem Betrieb der Pipeline berücksichtigt werden. Mit 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr ist die Pipeline das größte fossile Projekt in Europa und völlig aus der Zeit gefallen. Aus der Ablehnung unseres Widerspruchs gegen den Weiterbau wird deutlich, dass sich das BSH mit den Klimaschutzargumenten nicht ernsthaft auseinandersetzt. Dies gilt auch für wichtige Naturschutzargumente: So soll die Pipeline ohne Rücksicht auf die Vogelrastzeit im wichtigen Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht erlaubt werden. Das BSH zeigt erneut, dass es den Weg für den Bau von Nord Stream 2 unbedingt freimachen möchte. Dies ist umso erstaunlicher, weil die Arbeiten im dänischen Abschnitt lange nicht abgeschlossen sind und die Nord Stream 2 offenbar nicht in der Lage ist, die Arbeiten in deutschen Gewässern kurzfristig aufzunehmen.“

Die DUH hatte am 15. Januar 2021 Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 in der deutschen AZW eingelegt, ebenso wie der Nabu. Dieser Widerspruch hatte zur Folge, dass ein Weiterbau der Pipeline in diesem Abschnitt nicht möglich war. Die DUH wird nun eine Klage einreichen, die wiederum aufschiebende Wirkung hat und damit bis zur richterlichen Entscheidung einen Weiterbau der Pipeline unmöglich macht.

Um eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 mit Blick auf Klimaziele zu erreichen, hat die DUH darüber hinaus in einem weiteren Verfahren bereits im Juli 2020 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

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Mehr zum Thema Nord Stream 2: https://www.duh.de/projekte/nord-stream-2/

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Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab

01.04.2021 – 12:01

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an: Bundesamt für Seeschifffahrt wischt Klima- und Umweltargumente beiseite und lehnt Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 ab


















Berlin (ots)

-  Vereinbarkeit mit Klimazielen und Methan-Emissionen aus Bau und Betrieb der Mega-Pipeline wurden bei der Genehmigung nicht geprüft 
-  DUH kündigt Klage an, um Weiterbau von Nord Stream 2 zu stoppen  

Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zurückgewiesen. Die DUH kritisiert diese Entscheidung scharf und kündigt an, dagegen vor Gericht zu ziehen. Das BSH hat nach Überzeugung der DUH bei der Genehmigung des Weiterbaus Naturschutz- und Klimaaspekte nicht ausreichend geprüft beziehungsweise ignoriert. So wurde bei der Genehmigung weder die Vereinbarkeit der Klimaziele überprüft noch die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases untersucht.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das BSH verschließt die Augen vor dem Offensichtlichen: Nord Stream 2 ist ein gefährliches Projekt für die Klimaziele. Deshalb muss selbstverständlich bei jedem Genehmigungsschritt die Klimawirkung aus dem Betrieb der Pipeline berücksichtigt werden. Mit 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr ist die Pipeline das größte fossile Projekt in Europa und völlig aus der Zeit gefallen. Aus der Ablehnung unseres Widerspruchs gegen den Weiterbau wird deutlich, dass sich das BSH mit den Klimaschutzargumenten nicht ernsthaft auseinandersetzt. Dies gilt auch für wichtige Naturschutzargumente: So soll die Pipeline ohne Rücksicht auf die Vogelrastzeit im wichtigen Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht erlaubt werden. Das BSH zeigt erneut, dass es den Weg für den Bau von Nord Stream 2 unbedingt freimachen möchte. Dies ist umso erstaunlicher, weil die Arbeiten im dänischen Abschnitt lange nicht abgeschlossen sind und die Nord Stream 2 offenbar nicht in der Lage ist, die Arbeiten in deutschen Gewässern kurzfristig aufzunehmen.“

Die DUH hatte am 15. Januar 2021 Widerspruch gegen den Weiterbau von Nord Stream 2 in der deutschen AZW eingelegt, ebenso wie der Nabu. Dieser Widerspruch hatte zur Folge, dass ein Weiterbau der Pipeline in diesem Abschnitt nicht möglich war. Die DUH wird nun eine Klage einreichen, die wiederum aufschiebende Wirkung hat und damit bis zur richterlichen Entscheidung einen Weiterbau der Pipeline unmöglich macht.

Um eine Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 mit Blick auf Klimaziele zu erreichen, hat die DUH darüber hinaus in einem weiteren Verfahren bereits im Juli 2020 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

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Mehr zum Thema Nord Stream 2: https://www.duh.de/projekte/nord-stream-2/

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326

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0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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