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Mindestlohneinführung in Katar kommt über 400.000 Arbeitskräften und deren Familien zugute

26.03.2021 – 09:09

MEDIA CONSULTA International Holding AG

Mindestlohneinführung in Katar kommt über 400.000 Arbeitskräften und deren Familien zugute


















Mindestlohneinführung in Katar kommt über 400.000 Arbeitskräften und deren Familien zugute
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Berlin (ots)

Im Rahmen der Bestrebungen Katars zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte, die an der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022 beteiligt sind, trat am 20. März 2021 ein Mindestlohngesetz in Kraft. Damit ist Katar das erste Land in der Region, das im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Gesetzesreform einen solchen verpflichtenden Mindeststandard einführt.

„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.

Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen.

Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der katarischen Regierung und der Internationalen Arbeitsorganisation in Absprache mit lokalen und internationalen Experten durchgeführt wurde.

Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani

Bevollmächtigter und außerordentlicher Botschafter des Staates Katar in der Bundesrepublik Deutschland

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Pressebüro mc Group
Wassergasse 3
10179 Berlin
Tel.: +49 30 65 000 385
presse@mcgroup.com

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„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.

Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen.

Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der katarischen Regierung und der Internationalen Arbeitsorganisation in Absprache mit lokalen und internationalen Experten durchgeführt wurde.

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„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.

Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen.

Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der katarischen Regierung und der Internationalen Arbeitsorganisation in Absprache mit lokalen und internationalen Experten durchgeführt wurde.

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„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

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Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der katarischen Regierung und der Internationalen Arbeitsorganisation in Absprache mit lokalen und internationalen Experten durchgeführt wurde.

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„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.

Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen.

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„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.

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Lokale und regionale Mandatsträger*innen wollen Armut unter Erwerbstätigen durch angemessene Mindestlöhne in der ganzen EU bekämpfen

19.03.2021 – 16:11

Europäischer Ausschuss der Regionen

Lokale und regionale Mandatsträger*innen wollen Armut unter Erwerbstätigen durch angemessene Mindestlöhne in der ganzen EU bekämpfen


















Lokale und regionale Mandatsträger*innen wollen Armut unter Erwerbstätigen durch angemessene Mindestlöhne in der ganzen EU bekämpfen
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Brüssel (ots)

Die Regionen und Städte sehen in der Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut und der Konvergenz der Mindestlöhne aller Mitgliedstaaten die Grundvoraussetzungen für eine soziale, faire und nachhaltige Marktwirtschaft in der Europäischen Union. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) begrüßt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie, mit der ein Rahmen für die Festlegung angemessener Mindestlöhne geschaffen werden soll, die zugleich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften und die Rolle der Sozialpartner berücksichtigt. Die vom Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (AT/SPE) ausgearbeitete Stellungnahme des AdR wurde diese Woche nach einer Debatte mit einem Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes verabschiedet.

In den letzten Jahren hat in vielen Mitgliedstaaten die Lohnungleichheit zugenommen. Der Anteil der von Armut bedrohten Arbeitnehmer ist von 8,3 % im Jahr 2010 auf 9,3 % im Jahr 2018 gestiegen. Darüber hinaus hat sich der Ausbruch von COVID-19 negativ auf die Löhne der Arbeitnehmer ausgewirkt, insbesondere auf diejenigen mit den niedrigsten Einkommen. Der AdR fordert daher, einen Annäherungsprozess einzuleiten, um in allen Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn eine Untergrenze von mindestens 60 % des nationalen Vollzeit-Bruttomedianlohns und 50 % des nationalen Vollzeit Bruttodurchschnittslohns zu erreichen. Ferner fordert er die Kommission auf, sowohl den künftigen Kapazitätsaufbau als auch die Autonomie der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen.

Peter Kaiser (AT/SPE), Landeshauptmann von Kärnten und Berichterstatter dieser Stellungnahme, sagte: „Angemessene Mindestlöhne sind ein wichtiger Baustein der europäischen sozialen Säule. Die Corona-Pandemie hat in unserem Alltagsleben vor Augen geführt, dass gerade auch Geringverdiener*innen unsere Gesellschaft in der Krise am tatkräftigsten unterstützt haben. Das verdient Anerkennung, aber vor allem auch konkretes Handeln. Die Erwerbsarmut und die Abwärtsspirale des ungesunden Arbeitskostenwettbewerbs müssen dringend bekämpft werden. Damit Arbeit in der EU sich für alle lohnt, brauchen wir eine verbindliche europäische Zielsetzung hin zu einem Mindestlohn von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Bruttomedianlohns und 50% des jeweiligen nationalen Bruttodurchschnittslohns. Dabei muss der einzuleitende europäische Konvergenzprozess die bestehenden nationalen Systeme der Lohnfindung und die Autonomie der Sozialpartner respektieren.“

Birgit Honé (DE/PES), Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung des Landes Niedersachsen, sagte: „Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für europäische Mindestlöhne kann das soziale Europa jetzt endlich Fahrt aufnehmen. Damit haben wir die Rahmenbedingungen für eine stärkere Tarifbindung und für faire und angemessene Mindestlöhne. Ziel muss sein, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten – insbesondere in den unteren Lohngruppen – zu verbessern und das Gender-Pay-Gap zu verringern. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn anständig leben können. Lohnungleichheit und Armut trotz Erwerbstätigkeit darf es in einem sozialen Europa nicht geben!“

Zwar verfügen nur sehr wenige Regionen der EU über Gesetzgebungsbefugnisse zur Festlegung von Mindestlöhnen, doch sie spielen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Schlüsselrolle bei der Aushandlung regionaler Tarifverträge. Durch diese kann wiederum sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten die geltenden Vergütungsbedingungen einhalten und das Recht auf Kollektivverhandlungen achten. Gleichzeitig fordert der AdR in seiner Stellungnahme, mit einem vielschichtigen Ansatz gegen die Erwerbstätigenarmut vorzugehen, der auch andere Faktoren wie das Steuersystem, die Bildungsmaßnahmen, die Höhe der Sozialleistungen und die Beschäftigungspolitik berücksichtigt.

Bernd Voss (DE/Grün), Mitglied des Landtags von Schleswig-Holsteins, fügte hinzu: „Eine Richtlinie, die anständige Mindestlöhne in Europa absichert, ist ein Instrument einer fortschrittlichen Wirtschaftspolitik. Damit die lokalen und regionalen Behörden bei der Durchsetzung von fairen Mindestlöhnen wirksam agieren können, müssen ihre Zuständigkeiten gestärkt und die Abstimmung mit denen der nationalstaatlichen Behörden verbessert werden. Auch müssen Ehrenamtliche, Kirchen und Gewerkschaften unterstützt werden, die insbesondere zugezogene Mitarbeiter*innen ohne regionale Sprachkompetenz hinsichtlich ihrer Rechte, Integration und sozialen Teilhabe beraten.“

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Tobias Kolonko
Tel. +32 (0)2 282 2003
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vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“

08.03.2021 – 13:49

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersperger@ibw-bayern.de

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München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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