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Brand: Türkei schränkt Menschenrechte weiter ein

22.03.2021 – 16:27

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Brand: Türkei schränkt Menschenrechte weiter ein


















Berlin (ots)

Erdogan kündigt Abkehr von Istanbul-Konvention an – Solidarität mit fortschrittlichen türkischen Frauen

Die Ankündigung des türkischen Präsidenten Erdogan, sein Land werde die Istanbul-Konvention verlassen, hat überall im Land zu Protesten sowie zu internationaler Kritik geführt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

„Tausende mutige Frauen gingen am Sonntag in Istanbul und weiteren Städten auf die Straße, um gegen den per Dekret des türkischen Präsidenten Erdogan erlassenen Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu protestieren. An ihrer Seite demonstrierten auch Männer, um den rückwärtsgewandten Kurs der türkischen Regierung unter Präsident Erdogan zu kritisieren und für Frauenrechte einzutreten.

Der Stopp der Konvention zum Schutz der Frauen ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die türkische Regierung die Menschenrechte seit rund zehn Jahren Schritt für Schritt massiv einschränkt. Wir verlangen von Ankara, die angekündigte Abkehr von der Istanbul-Konvention sofort zu revidieren.

Die EU ist aufgefordert, ein klares Signal gegen diese fatale Entscheidung zu setzen. Sie bedeutet weniger Schutz für Frauen und Mädchen und ist ein übler Rückschritt in Sachen Frauen- und Menschenrechte. Allein im vergangenen Jahr sind über 400 Frauen in der Türkei von ihren Partnern oder in der Familie getötet worden.

Mit der Abkehr von diesem wichtigen Übereinkommen, das seit seinem Inkrafttreten 2014 verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen schafft, setzt Erdogan seinen Kurs fort, die Türkei zurück in eine patriarchale, rückständige Gesellschaft zu führen. Er zementiert damit ein System der Straflosigkeit.“

Hintergrund:

Das von 34 Staaten ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt sowie gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet

21.03.2021 – 07:40

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet


















Bonn (ots)

Wasser ist lebenswichtig und ein unverzichtbares Gut für alle Menschen. Aber auch eine begrenzte Ressource, die es zu schützen gilt. Darauf wird am Weltwassertag (22. März) aufmerksam gemacht. Besonders für Menschen auf der Flucht ist laut UNO-Flüchtlingshilfe eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser oft nicht gewährleistet.

„Ein angemessener Zugang zu Wasser, zu sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen sind überlebenswichtig für Flüchtlinge. Ihre Lebenssituation ist schon schwierig genug. Häufig in soziale Randbereiche abgedrängt, müssen sie um ihre Gesundheit kämpfen. Werden diese fundamentalen Rechte nicht beachtet, sind auch andere Menschenrechte und ein Leben in Würde gefährdet“, betont Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, der nationale Partner des UNHCR.

Die Wasserversorgung und der Bau sanitärer Einrichtungen sind daher ein zentraler Bestandteil der Arbeit des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und spielen eine wichtige Rolle, um nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge zu realisieren. Gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels – Dürren, Wüstenausbreitung, Bodenversalzung oder Überflutungen – die zu Fluchtbewegungen und Vertreibungen führen können, sind verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich dringend erforderlich.

Wasser und Hygiene in Kutupalong, Bangladesch

Das Flüchtlingscamp Kutupalong in Bangladesch ist das größte der Welt. Mehr als 600.000 Rohingya, Flüchtlinge aus dem benachbarten Myanmar, leben dort dicht gedrängt auf nur 13 Quadratkilometern und mit unzureichender Infrastruktur.

In Kutupalong stehen der UNHCR und seine Partner vor riesigen Herausforderungen, die Flüchtlinge mit sauberem Wasser, angemessenen Sanitär- und Hygieneeinrichtungen zu versorgen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Rohingya-Krise, die im August 2017 begann, führten dazu, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte spontan in Gebieten gebaut wurden, die für Latrinengruben und Abwasserbehandlung ungeeignet waren. Die Abfallbewirtschaftung in diesem Gebiet erfordert innovative Ansätze, denn die großen Abfallmengen sollen vor Ort behandelt werden. So errichteten der UNHCR und Partner in Kutupalong neben 5.200 Wasserstellen die größte Wasser- und Fäkalschlamm-Aufbereitungsanagen, die jemals in einer Flüchtlingssiedlung gebaut wurde. Damit konnte das Risiko etwa von Durchfallerkrankungen deutlich verringert werden.

Unterstützungsmöglichkeiten unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de

Pressekontakt:

Marius Tünte
Tel. 0228-90 90 86-47
tuente@uno-fluechtlingshilfe.de

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Welttag gegen RassismusIn Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

21.03.2021 – 10:15

Deutsches Institut für Menschenrechte

Welttag gegen Rassismus
In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2020): Das Verbot rassistischer Diskriminierung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/iHaS3m

Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln. Ein Reader für die Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

https://ots.de/PlVENE

Rassismus und Menschenrechte. Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

https://ots.de/mR8TAI

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Welttag gegen RassismusIn Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

21.03.2021 – 10:15

Deutsches Institut für Menschenrechte

Welttag gegen Rassismus
In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2020): Das Verbot rassistischer Diskriminierung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/iHaS3m

Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln. Ein Reader für die Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

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Rassismus und Menschenrechte. Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

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Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet

21.03.2021 – 07:40

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet


















Bonn (ots)

Wasser ist lebenswichtig und ein unverzichtbares Gut für alle Menschen. Aber auch eine begrenzte Ressource, die es zu schützen gilt. Darauf wird am Weltwassertag (22. März) aufmerksam gemacht. Besonders für Menschen auf der Flucht ist laut UNO-Flüchtlingshilfe eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser oft nicht gewährleistet.

„Ein angemessener Zugang zu Wasser, zu sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen sind überlebenswichtig für Flüchtlinge. Ihre Lebenssituation ist schon schwierig genug. Häufig in soziale Randbereiche abgedrängt, müssen sie um ihre Gesundheit kämpfen. Werden diese fundamentalen Rechte nicht beachtet, sind auch andere Menschenrechte und ein Leben in Würde gefährdet“, betont Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, der nationale Partner des UNHCR.

Die Wasserversorgung und der Bau sanitärer Einrichtungen sind daher ein zentraler Bestandteil der Arbeit des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und spielen eine wichtige Rolle, um nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge zu realisieren. Gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels – Dürren, Wüstenausbreitung, Bodenversalzung oder Überflutungen – die zu Fluchtbewegungen und Vertreibungen führen können, sind verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich dringend erforderlich.

Wasser und Hygiene in Kutupalong, Bangladesch

Das Flüchtlingscamp Kutupalong in Bangladesch ist das größte der Welt. Mehr als 600.000 Rohingya, Flüchtlinge aus dem benachbarten Myanmar, leben dort dicht gedrängt auf nur 13 Quadratkilometern und mit unzureichender Infrastruktur.

In Kutupalong stehen der UNHCR und seine Partner vor riesigen Herausforderungen, die Flüchtlinge mit sauberem Wasser, angemessenen Sanitär- und Hygieneeinrichtungen zu versorgen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Rohingya-Krise, die im August 2017 begann, führten dazu, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte spontan in Gebieten gebaut wurden, die für Latrinengruben und Abwasserbehandlung ungeeignet waren. Die Abfallbewirtschaftung in diesem Gebiet erfordert innovative Ansätze, denn die großen Abfallmengen sollen vor Ort behandelt werden. So errichteten der UNHCR und Partner in Kutupalong neben 5.200 Wasserstellen die größte Wasser- und Fäkalschlamm-Aufbereitungsanagen, die jemals in einer Flüchtlingssiedlung gebaut wurde. Damit konnte das Risiko etwa von Durchfallerkrankungen deutlich verringert werden.

Unterstützungsmöglichkeiten unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de

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Marius Tünte
Tel. 0228-90 90 86-47
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Welttag gegen RassismusIn Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

21.03.2021 – 10:15

Deutsches Institut für Menschenrechte

Welttag gegen Rassismus
In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

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Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet

21.03.2021 – 07:40

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Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet


















Bonn (ots)

Wasser ist lebenswichtig und ein unverzichtbares Gut für alle Menschen. Aber auch eine begrenzte Ressource, die es zu schützen gilt. Darauf wird am Weltwassertag (22. März) aufmerksam gemacht. Besonders für Menschen auf der Flucht ist laut UNO-Flüchtlingshilfe eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser oft nicht gewährleistet.

„Ein angemessener Zugang zu Wasser, zu sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen sind überlebenswichtig für Flüchtlinge. Ihre Lebenssituation ist schon schwierig genug. Häufig in soziale Randbereiche abgedrängt, müssen sie um ihre Gesundheit kämpfen. Werden diese fundamentalen Rechte nicht beachtet, sind auch andere Menschenrechte und ein Leben in Würde gefährdet“, betont Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, der nationale Partner des UNHCR.

Die Wasserversorgung und der Bau sanitärer Einrichtungen sind daher ein zentraler Bestandteil der Arbeit des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und spielen eine wichtige Rolle, um nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge zu realisieren. Gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels – Dürren, Wüstenausbreitung, Bodenversalzung oder Überflutungen – die zu Fluchtbewegungen und Vertreibungen führen können, sind verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich dringend erforderlich.

Wasser und Hygiene in Kutupalong, Bangladesch

Das Flüchtlingscamp Kutupalong in Bangladesch ist das größte der Welt. Mehr als 600.000 Rohingya, Flüchtlinge aus dem benachbarten Myanmar, leben dort dicht gedrängt auf nur 13 Quadratkilometern und mit unzureichender Infrastruktur.

In Kutupalong stehen der UNHCR und seine Partner vor riesigen Herausforderungen, die Flüchtlinge mit sauberem Wasser, angemessenen Sanitär- und Hygieneeinrichtungen zu versorgen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Rohingya-Krise, die im August 2017 begann, führten dazu, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte spontan in Gebieten gebaut wurden, die für Latrinengruben und Abwasserbehandlung ungeeignet waren. Die Abfallbewirtschaftung in diesem Gebiet erfordert innovative Ansätze, denn die großen Abfallmengen sollen vor Ort behandelt werden. So errichteten der UNHCR und Partner in Kutupalong neben 5.200 Wasserstellen die größte Wasser- und Fäkalschlamm-Aufbereitungsanagen, die jemals in einer Flüchtlingssiedlung gebaut wurde. Damit konnte das Risiko etwa von Durchfallerkrankungen deutlich verringert werden.

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Welttag gegen RassismusIn Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

21.03.2021 – 10:15

Deutsches Institut für Menschenrechte

Welttag gegen Rassismus
In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

Weitere Informationen:

Hendrik Cremer (2020): Das Verbot rassistischer Diskriminierung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

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Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln. Ein Reader für die Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018)

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21.03.2021 – 10:15

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In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden


















Berlin (ots)

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen.

Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt.

Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind.

Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden.

Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“

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Weltwassertag am 22. März: Menschenrechte von Flüchtlingen gefährdet


















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Wasser ist lebenswichtig und ein unverzichtbares Gut für alle Menschen. Aber auch eine begrenzte Ressource, die es zu schützen gilt. Darauf wird am Weltwassertag (22. März) aufmerksam gemacht. Besonders für Menschen auf der Flucht ist laut UNO-Flüchtlingshilfe eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser oft nicht gewährleistet.

„Ein angemessener Zugang zu Wasser, zu sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen sind überlebenswichtig für Flüchtlinge. Ihre Lebenssituation ist schon schwierig genug. Häufig in soziale Randbereiche abgedrängt, müssen sie um ihre Gesundheit kämpfen. Werden diese fundamentalen Rechte nicht beachtet, sind auch andere Menschenrechte und ein Leben in Würde gefährdet“, betont Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, der nationale Partner des UNHCR.

Die Wasserversorgung und der Bau sanitärer Einrichtungen sind daher ein zentraler Bestandteil der Arbeit des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und spielen eine wichtige Rolle, um nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge zu realisieren. Gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels – Dürren, Wüstenausbreitung, Bodenversalzung oder Überflutungen – die zu Fluchtbewegungen und Vertreibungen führen können, sind verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich dringend erforderlich.

Wasser und Hygiene in Kutupalong, Bangladesch

Das Flüchtlingscamp Kutupalong in Bangladesch ist das größte der Welt. Mehr als 600.000 Rohingya, Flüchtlinge aus dem benachbarten Myanmar, leben dort dicht gedrängt auf nur 13 Quadratkilometern und mit unzureichender Infrastruktur.

In Kutupalong stehen der UNHCR und seine Partner vor riesigen Herausforderungen, die Flüchtlinge mit sauberem Wasser, angemessenen Sanitär- und Hygieneeinrichtungen zu versorgen. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Rohingya-Krise, die im August 2017 begann, führten dazu, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte spontan in Gebieten gebaut wurden, die für Latrinengruben und Abwasserbehandlung ungeeignet waren. Die Abfallbewirtschaftung in diesem Gebiet erfordert innovative Ansätze, denn die großen Abfallmengen sollen vor Ort behandelt werden. So errichteten der UNHCR und Partner in Kutupalong neben 5.200 Wasserstellen die größte Wasser- und Fäkalschlamm-Aufbereitungsanagen, die jemals in einer Flüchtlingssiedlung gebaut wurde. Damit konnte das Risiko etwa von Durchfallerkrankungen deutlich verringert werden.

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