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Terminhinweis: Offenlegung von Dokumenten zum CO2-Ausstoß bei Autos von Volkswagen, Audi, Skoda und SEAT: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe

15.04.2021 – 08:30

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Terminhinweis: Offenlegung von Dokumenten zum CO2-Ausstoß bei Autos von Volkswagen, Audi, Skoda und SEAT: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe


















Berlin (ots)

Am 26. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig öffentlich und letztinstanzlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Einsicht in Unterlagen, die mögliche zu niedrige CO2-Angaben für Autos der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat betreffen. Insgesamt soll es um 800.000 Autos gehen, davon 98.000 Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor.

Im April 2016 hatte die DUH Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um auf Grundlage des Umweltinformationsrecht Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten der Klage stattgegeben, letzteres eine Revision ausgeschlossen. Die bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch weitgehend geschwärzt. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hatte Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin dieses die Revision zuließ.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 10 Uhr vor dem Gericht für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Für Gespräche vor Verhandlungsbeginn bitte wir um Hinweis an presse@duh.de.

Datum:

Montag, 26. April 2021, 11 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort:

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Großer Sitzungssaal, 2. Obergeschoß, Zimmer 2.201

Teilnehmende:

- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 

Kontakt vor Ort:

Leonie Lockau, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0175 7195728

Pressekontakt:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Berlin (ots)

Am 26. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig öffentlich und letztinstanzlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Einsicht in Unterlagen, die mögliche zu niedrige CO2-Angaben für Autos der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat betreffen. Insgesamt soll es um 800.000 Autos gehen, davon 98.000 Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor.

Im April 2016 hatte die DUH Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um auf Grundlage des Umweltinformationsrecht Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten der Klage stattgegeben, letzteres eine Revision ausgeschlossen. Die bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch weitgehend geschwärzt. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hatte Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin dieses die Revision zuließ.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 10 Uhr vor dem Gericht für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

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Datum:

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Im April 2016 hatte die DUH Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um auf Grundlage des Umweltinformationsrecht Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten der Klage stattgegeben, letzteres eine Revision ausgeschlossen. Die bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch weitgehend geschwärzt. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hatte Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin dieses die Revision zuließ.

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Im April 2016 hatte die DUH Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um auf Grundlage des Umweltinformationsrecht Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten der Klage stattgegeben, letzteres eine Revision ausgeschlossen. Die bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch weitgehend geschwärzt. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hatte Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin dieses die Revision zuließ.

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Am 26. April verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig öffentlich und letztinstanzlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Einsicht in Unterlagen, die mögliche zu niedrige CO2-Angaben für Autos der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat betreffen. Insgesamt soll es um 800.000 Autos gehen, davon 98.000 Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor.

Im April 2016 hatte die DUH Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht, um auf Grundlage des Umweltinformationsrecht Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten der Klage stattgegeben, letzteres eine Revision ausgeschlossen. Die bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jedoch weitgehend geschwärzt. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hatte Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, woraufhin dieses die Revision zuließ.

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Das „Haus der Flieger“ und die „Euthanasie“-Verbrechen. Die Juristenkonferenz vom April 1941 – digitale Gedenkveranstaltung am 19. April 2021

13.04.2021 – 12:39

Abgeordnetenhaus von Berlin

Das „Haus der Flieger“ und die „Euthanasie“-Verbrechen. Die Juristenkonferenz vom April 1941 – digitale Gedenkveranstaltung am 19. April 2021


















Berlin (ots)

Am Montag, 19. April 2021, um 18.00 Uhr erinnern das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Stiftung Topographie des Terrors mit der Veranstaltung „80 Jahre danach. Das ‚Haus der Flieger‘ und die ‚Euthanasie‘-Verbrechen“ im digitalen Rahmen an die Juristenkonferenz vom April 1941. Der Online-Stream ist unter https://agh.berlin/aktiont4 abrufbar. Der TV-Sender ALEX Berlin überträgt die Gedenkveranstaltung aus dem Plenarsaal auch live ins Fernsehen.

Im April 1941 wurde das heutige Abgeordnetenhaus, damals „Haus der Flieger“ genannt, zum Schauplatz einer Konferenz, die beispielhaft für die Mitwirkung der Justiz an der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft steht. Auf Initiative des amtierenden Justizministers Franz Schlegelberger waren mehr als 100 Personen im ehemaligen Plenarsaal des schon Jahre zuvor aufgelösten Preußischen Landtags zusammengekommen. Darunter befanden sich Generalstaatsanwälte, die Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie höchste Richter und Ministerialbeamte. Vor Ort wurden sie über die seit Anfang 1940 unter dem Tarnnamen „Aktion T 4“ praktizierte Ermordung von psychisch kranken, behinderten oder sozial ausgegrenzten Menschen informiert. 80 Jahre später möchten das Berliner Abgeordnetenhaus und die Stiftung Topographie des Terrors daran denken, um die Spuren dieser dunklen Geschichte nicht zu überdecken und an das Schicksal der Verfolgten und Ermordeten zu erinnern.

Die Veranstaltung beginnt mit einem einleitenden Gespräch zwischen dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland und der Direktorin der Stiftung Topographie des Terrors Dr. Andrea Riedle. Das Programm besteht aus Gesprächen, einem Vortrag und einer Lesung. Zu Gast sind: Kulturwissenschaftler und freier Autor Christoph Schneider, Schauspieler Franziskus Claus, Fachärztin für Psychiatrie und Medizinhistorikerin Prof. Dr. Maike Rotzoll, Professor i. R. für Straf- und Strafprozessrecht Prof. Dr. Dr. Ingo Müller und Sigrid Falkenstein, die Autorin des Buches „Annas Spuren. Ein Opfer der NS-‚Euthanasie'“. Durch das Programm führt der Rechtsexperte und Journalist Frank Bräutigam.

Pressekontakt:

Abgeordnetenhaus von Berlin
Pressereferat
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin-Mitte
Telefon 030 2325-1050/51/52
Telefax 030 2325-1058
E-Mailpressereferat@parlament-berlin.de

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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar

13.04.2021 – 09:59

PHOENIX

Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar


















Berlin/Bonn (ots)

Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
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Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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Das „Haus der Flieger“ und die „Euthanasie“-Verbrechen. Die Juristenkonferenz vom April 1941 – digitale Gedenkveranstaltung am 19. April 2021


















Berlin (ots)

Am Montag, 19. April 2021, um 18.00 Uhr erinnern das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Stiftung Topographie des Terrors mit der Veranstaltung „80 Jahre danach. Das ‚Haus der Flieger‘ und die ‚Euthanasie‘-Verbrechen“ im digitalen Rahmen an die Juristenkonferenz vom April 1941. Der Online-Stream ist unter https://agh.berlin/aktiont4 abrufbar. Der TV-Sender ALEX Berlin überträgt die Gedenkveranstaltung aus dem Plenarsaal auch live ins Fernsehen.

Im April 1941 wurde das heutige Abgeordnetenhaus, damals „Haus der Flieger“ genannt, zum Schauplatz einer Konferenz, die beispielhaft für die Mitwirkung der Justiz an der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft steht. Auf Initiative des amtierenden Justizministers Franz Schlegelberger waren mehr als 100 Personen im ehemaligen Plenarsaal des schon Jahre zuvor aufgelösten Preußischen Landtags zusammengekommen. Darunter befanden sich Generalstaatsanwälte, die Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie höchste Richter und Ministerialbeamte. Vor Ort wurden sie über die seit Anfang 1940 unter dem Tarnnamen „Aktion T 4“ praktizierte Ermordung von psychisch kranken, behinderten oder sozial ausgegrenzten Menschen informiert. 80 Jahre später möchten das Berliner Abgeordnetenhaus und die Stiftung Topographie des Terrors daran denken, um die Spuren dieser dunklen Geschichte nicht zu überdecken und an das Schicksal der Verfolgten und Ermordeten zu erinnern.

Die Veranstaltung beginnt mit einem einleitenden Gespräch zwischen dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland und der Direktorin der Stiftung Topographie des Terrors Dr. Andrea Riedle. Das Programm besteht aus Gesprächen, einem Vortrag und einer Lesung. Zu Gast sind: Kulturwissenschaftler und freier Autor Christoph Schneider, Schauspieler Franziskus Claus, Fachärztin für Psychiatrie und Medizinhistorikerin Prof. Dr. Maike Rotzoll, Professor i. R. für Straf- und Strafprozessrecht Prof. Dr. Dr. Ingo Müller und Sigrid Falkenstein, die Autorin des Buches „Annas Spuren. Ein Opfer der NS-‚Euthanasie'“. Durch das Programm führt der Rechtsexperte und Journalist Frank Bräutigam.

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