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Politik und Lobby ist an Tierschutzaspekten bei der Jagd wenig gelegen

26.03.2021 – 10:28

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Politik und Lobby ist an Tierschutzaspekten bei der Jagd wenig gelegen


















Politik und Lobby ist an Tierschutzaspekten bei der Jagd wenig gelegen
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Mainz (ots)

Die Jagdgesetze der Länder und des Bundes werden zunehmend wildtierfeindlicher. So sieht die aktuelle Änderung des Bundesjagdgesetzes ganz in Wald-vor-Wild-Manier vor, den Abschuss von Rehen weitgehend willkürlich Jägern und Waldbesitzern zu überlassen.

Ginge es nach dem NABU oder dem Ökologischen Jagdverein (ÖJV) sollen Jäger künftig ganz erheblich in den Rehbestand eingreifen. Der Bayerische Jagdverband spricht von zusätzlichen 500.000 Rehen, die nach Meinung dieser Befürworter der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes pro Jahr erlegt werden sollen. Das würde einer Steigerung der reinen Jagdstrecke um etwa 50 Prozent entsprechen. Dabei sollte eines klar sein: derartige Strecken sind keineswegs im Rahmen einer weidgerechten Jagd, wie das Tierschutzgesetz sie fordert, realisierbar. Schon heute dürften die Jagdveranstaltungen der staatlichen Forstbetriebe zum Beispiel in Bayern oder Sachsen kaum den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.

Der Deutsche Jagdverband kommuniziert zwar ebenfalls seine Ablehnung gegenüber der geplanten Freigabe des Rehwilds im Rahmen der Gesetzesänderung, aber doch eher zaghaft, wenn nicht gar heuchlerisch. Wenn nicht dieser Verband, wer dann könnte belegen, wie wenig tierschutzgerecht schon heute die Huftiere des Waldes bejagt werden. Da wird im Rahmen von Drückjagden regelmäßig auf hochflüchtige Rehe und Wildschweine geschossen. Ohne Rücksicht auf Altersklassen werden die Sozialgefüge vieler Wildtiere regelrecht zerschossen. Hirschkälber verlieren ihre Mütter, Gruppen von zehn, zwölf Frischlingen und mehr werden zu Waisen, erfrieren oder verhungern – regelmäßig und immer wieder.

Dieser Verband ruft zwar laut in den Wald, dass seine Jäger keine Schädlingsbekämpfer seien. Auf der anderen Seite ist es dieselbe Organisation, die seit Jahrzehnten über immer neue Streckenrekorde bei der Wildschweinjagd jubelt, die den Wildtieren die Nacht als letzten Rückzugsort nimmt und die Politik im Ansinnen jeglicher technischen Aufrüstung unterstützt. Wie soll es der letzte Präsident dieser Lobbyisten sinngemäß ausgedrückt haben: „Ich bin halt Präsident aller Jäger“.

Was sich derzeit in Sachen Jagdgesetzgebung im Politzirkus tut, ist bei einer unabhängigen rechtlichen Betrachtung wohl weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Staatsziel Tierschutz in Einklang zu bringen. Als Tierschützer hat man den Eindruck, hier herrsche die reine Willkür.

Tatsächlich ist es eher so, dass der Tierschutz für Wildtiere in Deutschland kaum angewandt wird. Schon überhaupt nicht für Tierarten, die die Rendite der staatlichen (!) Forstbetriebe schmälern, die Massentierhaltung und Ausbeutung von ausländischen Leiharbeitern gefährden, Parks und Ufer von Seen und Flüssen vollkacken oder gar (von Jägern) ausgesetzt oder aus dem benachbarten Ausland eingewandert sind. Vielmehr ist es so, dass immer mehr Wildtierarten dem Jagdrecht zugeordnet werden und auf diesem Weg den hohen Schutzstatus des Tierschutz- oder des Bundesnaturschutzgesetzes verlieren.

Gemeinsam mit 27 weiteren Tierschutzorganisationen fordert Wildtierschutz Deutschland deshalb, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bald 20 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen.

Allen voran sollte endlich ausdrücklich im Jagdrecht klargestellt werden, dass die Jagd an sich keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden. Die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG bietet hierfür gerade keine Grundlage, da sie ausschließlich das „Wie“ der Jagd regelt, nicht aber auch „ob“ eine Tierart überhaupt bejagt werden darf. Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, sollte endgültig eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz eingeführt und die Liste der jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz angepasst werden.

+++

Stellungnahme der Tierschutzverbände

Artenschutz und Jagdrecht

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren. Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V., übermittelt

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Ginge es nach dem NABU oder dem Ökologischen Jagdverein (ÖJV) sollen Jäger künftig ganz erheblich in den Rehbestand eingreifen. Der Bayerische Jagdverband spricht von zusätzlichen 500.000 Rehen, die nach Meinung dieser Befürworter der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes pro Jahr erlegt werden sollen. Das würde einer Steigerung der reinen Jagdstrecke um etwa 50 Prozent entsprechen. Dabei sollte eines klar sein: derartige Strecken sind keineswegs im Rahmen einer weidgerechten Jagd, wie das Tierschutzgesetz sie fordert, realisierbar. Schon heute dürften die Jagdveranstaltungen der staatlichen Forstbetriebe zum Beispiel in Bayern oder Sachsen kaum den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.

Der Deutsche Jagdverband kommuniziert zwar ebenfalls seine Ablehnung gegenüber der geplanten Freigabe des Rehwilds im Rahmen der Gesetzesänderung, aber doch eher zaghaft, wenn nicht gar heuchlerisch. Wenn nicht dieser Verband, wer dann könnte belegen, wie wenig tierschutzgerecht schon heute die Huftiere des Waldes bejagt werden. Da wird im Rahmen von Drückjagden regelmäßig auf hochflüchtige Rehe und Wildschweine geschossen. Ohne Rücksicht auf Altersklassen werden die Sozialgefüge vieler Wildtiere regelrecht zerschossen. Hirschkälber verlieren ihre Mütter, Gruppen von zehn, zwölf Frischlingen und mehr werden zu Waisen, erfrieren oder verhungern – regelmäßig und immer wieder.

Dieser Verband ruft zwar laut in den Wald, dass seine Jäger keine Schädlingsbekämpfer seien. Auf der anderen Seite ist es dieselbe Organisation, die seit Jahrzehnten über immer neue Streckenrekorde bei der Wildschweinjagd jubelt, die den Wildtieren die Nacht als letzten Rückzugsort nimmt und die Politik im Ansinnen jeglicher technischen Aufrüstung unterstützt. Wie soll es der letzte Präsident dieser Lobbyisten sinngemäß ausgedrückt haben: „Ich bin halt Präsident aller Jäger“.

Was sich derzeit in Sachen Jagdgesetzgebung im Politzirkus tut, ist bei einer unabhängigen rechtlichen Betrachtung wohl weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Staatsziel Tierschutz in Einklang zu bringen. Als Tierschützer hat man den Eindruck, hier herrsche die reine Willkür.

Tatsächlich ist es eher so, dass der Tierschutz für Wildtiere in Deutschland kaum angewandt wird. Schon überhaupt nicht für Tierarten, die die Rendite der staatlichen (!) Forstbetriebe schmälern, die Massentierhaltung und Ausbeutung von ausländischen Leiharbeitern gefährden, Parks und Ufer von Seen und Flüssen vollkacken oder gar (von Jägern) ausgesetzt oder aus dem benachbarten Ausland eingewandert sind. Vielmehr ist es so, dass immer mehr Wildtierarten dem Jagdrecht zugeordnet werden und auf diesem Weg den hohen Schutzstatus des Tierschutz- oder des Bundesnaturschutzgesetzes verlieren.

Gemeinsam mit 27 weiteren Tierschutzorganisationen fordert Wildtierschutz Deutschland deshalb, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bald 20 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen.

Allen voran sollte endlich ausdrücklich im Jagdrecht klargestellt werden, dass die Jagd an sich keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden. Die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG bietet hierfür gerade keine Grundlage, da sie ausschließlich das „Wie“ der Jagd regelt, nicht aber auch „ob“ eine Tierart überhaupt bejagt werden darf. Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, sollte endgültig eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz eingeführt und die Liste der jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz angepasst werden.

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Ginge es nach dem NABU oder dem Ökologischen Jagdverein (ÖJV) sollen Jäger künftig ganz erheblich in den Rehbestand eingreifen. Der Bayerische Jagdverband spricht von zusätzlichen 500.000 Rehen, die nach Meinung dieser Befürworter der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes pro Jahr erlegt werden sollen. Das würde einer Steigerung der reinen Jagdstrecke um etwa 50 Prozent entsprechen. Dabei sollte eines klar sein: derartige Strecken sind keineswegs im Rahmen einer weidgerechten Jagd, wie das Tierschutzgesetz sie fordert, realisierbar. Schon heute dürften die Jagdveranstaltungen der staatlichen Forstbetriebe zum Beispiel in Bayern oder Sachsen kaum den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.

Der Deutsche Jagdverband kommuniziert zwar ebenfalls seine Ablehnung gegenüber der geplanten Freigabe des Rehwilds im Rahmen der Gesetzesänderung, aber doch eher zaghaft, wenn nicht gar heuchlerisch. Wenn nicht dieser Verband, wer dann könnte belegen, wie wenig tierschutzgerecht schon heute die Huftiere des Waldes bejagt werden. Da wird im Rahmen von Drückjagden regelmäßig auf hochflüchtige Rehe und Wildschweine geschossen. Ohne Rücksicht auf Altersklassen werden die Sozialgefüge vieler Wildtiere regelrecht zerschossen. Hirschkälber verlieren ihre Mütter, Gruppen von zehn, zwölf Frischlingen und mehr werden zu Waisen, erfrieren oder verhungern – regelmäßig und immer wieder.

Dieser Verband ruft zwar laut in den Wald, dass seine Jäger keine Schädlingsbekämpfer seien. Auf der anderen Seite ist es dieselbe Organisation, die seit Jahrzehnten über immer neue Streckenrekorde bei der Wildschweinjagd jubelt, die den Wildtieren die Nacht als letzten Rückzugsort nimmt und die Politik im Ansinnen jeglicher technischen Aufrüstung unterstützt. Wie soll es der letzte Präsident dieser Lobbyisten sinngemäß ausgedrückt haben: „Ich bin halt Präsident aller Jäger“.

Was sich derzeit in Sachen Jagdgesetzgebung im Politzirkus tut, ist bei einer unabhängigen rechtlichen Betrachtung wohl weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Staatsziel Tierschutz in Einklang zu bringen. Als Tierschützer hat man den Eindruck, hier herrsche die reine Willkür.

Tatsächlich ist es eher so, dass der Tierschutz für Wildtiere in Deutschland kaum angewandt wird. Schon überhaupt nicht für Tierarten, die die Rendite der staatlichen (!) Forstbetriebe schmälern, die Massentierhaltung und Ausbeutung von ausländischen Leiharbeitern gefährden, Parks und Ufer von Seen und Flüssen vollkacken oder gar (von Jägern) ausgesetzt oder aus dem benachbarten Ausland eingewandert sind. Vielmehr ist es so, dass immer mehr Wildtierarten dem Jagdrecht zugeordnet werden und auf diesem Weg den hohen Schutzstatus des Tierschutz- oder des Bundesnaturschutzgesetzes verlieren.

Gemeinsam mit 27 weiteren Tierschutzorganisationen fordert Wildtierschutz Deutschland deshalb, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bald 20 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen.

Allen voran sollte endlich ausdrücklich im Jagdrecht klargestellt werden, dass die Jagd an sich keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden. Die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG bietet hierfür gerade keine Grundlage, da sie ausschließlich das „Wie“ der Jagd regelt, nicht aber auch „ob“ eine Tierart überhaupt bejagt werden darf. Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, sollte endgültig eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz eingeführt und die Liste der jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz angepasst werden.

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Ginge es nach dem NABU oder dem Ökologischen Jagdverein (ÖJV) sollen Jäger künftig ganz erheblich in den Rehbestand eingreifen. Der Bayerische Jagdverband spricht von zusätzlichen 500.000 Rehen, die nach Meinung dieser Befürworter der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes pro Jahr erlegt werden sollen. Das würde einer Steigerung der reinen Jagdstrecke um etwa 50 Prozent entsprechen. Dabei sollte eines klar sein: derartige Strecken sind keineswegs im Rahmen einer weidgerechten Jagd, wie das Tierschutzgesetz sie fordert, realisierbar. Schon heute dürften die Jagdveranstaltungen der staatlichen Forstbetriebe zum Beispiel in Bayern oder Sachsen kaum den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.

Der Deutsche Jagdverband kommuniziert zwar ebenfalls seine Ablehnung gegenüber der geplanten Freigabe des Rehwilds im Rahmen der Gesetzesänderung, aber doch eher zaghaft, wenn nicht gar heuchlerisch. Wenn nicht dieser Verband, wer dann könnte belegen, wie wenig tierschutzgerecht schon heute die Huftiere des Waldes bejagt werden. Da wird im Rahmen von Drückjagden regelmäßig auf hochflüchtige Rehe und Wildschweine geschossen. Ohne Rücksicht auf Altersklassen werden die Sozialgefüge vieler Wildtiere regelrecht zerschossen. Hirschkälber verlieren ihre Mütter, Gruppen von zehn, zwölf Frischlingen und mehr werden zu Waisen, erfrieren oder verhungern – regelmäßig und immer wieder.

Dieser Verband ruft zwar laut in den Wald, dass seine Jäger keine Schädlingsbekämpfer seien. Auf der anderen Seite ist es dieselbe Organisation, die seit Jahrzehnten über immer neue Streckenrekorde bei der Wildschweinjagd jubelt, die den Wildtieren die Nacht als letzten Rückzugsort nimmt und die Politik im Ansinnen jeglicher technischen Aufrüstung unterstützt. Wie soll es der letzte Präsident dieser Lobbyisten sinngemäß ausgedrückt haben: „Ich bin halt Präsident aller Jäger“.

Was sich derzeit in Sachen Jagdgesetzgebung im Politzirkus tut, ist bei einer unabhängigen rechtlichen Betrachtung wohl weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Staatsziel Tierschutz in Einklang zu bringen. Als Tierschützer hat man den Eindruck, hier herrsche die reine Willkür.

Tatsächlich ist es eher so, dass der Tierschutz für Wildtiere in Deutschland kaum angewandt wird. Schon überhaupt nicht für Tierarten, die die Rendite der staatlichen (!) Forstbetriebe schmälern, die Massentierhaltung und Ausbeutung von ausländischen Leiharbeitern gefährden, Parks und Ufer von Seen und Flüssen vollkacken oder gar (von Jägern) ausgesetzt oder aus dem benachbarten Ausland eingewandert sind. Vielmehr ist es so, dass immer mehr Wildtierarten dem Jagdrecht zugeordnet werden und auf diesem Weg den hohen Schutzstatus des Tierschutz- oder des Bundesnaturschutzgesetzes verlieren.

Gemeinsam mit 27 weiteren Tierschutzorganisationen fordert Wildtierschutz Deutschland deshalb, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bald 20 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen.

Allen voran sollte endlich ausdrücklich im Jagdrecht klargestellt werden, dass die Jagd an sich keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden. Die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG bietet hierfür gerade keine Grundlage, da sie ausschließlich das „Wie“ der Jagd regelt, nicht aber auch „ob“ eine Tierart überhaupt bejagt werden darf. Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, sollte endgültig eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz eingeführt und die Liste der jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz angepasst werden.

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Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich

12.03.2021 – 09:04

Bayerischer Jagdverband e.V.

Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich


















Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich
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Feldkirchen (ots)

Unter dem Deckmantel angeblichen Naturschutzes fordern der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Ökologische Jagdverband e.V (ÖJV) im Zuge der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes den Abschuss ab April um 500.000 Rehe pro Jahr zu erhöhen. Das hätte zur Folge, dass die deutschen Jäger bereits in diesem Jagdjahr über 1,7 Mio. Rehe erlegen müssten. Der Abschuss wurde im Hinblick auf den klimagerechten Waldumbau seit dem Jagdjahr 2007/08 ohnehin bereits um rund 250.000 Rehe auf knapp 1,25 Mio. pro Jahr erhöht. Doch das ist den beiden Verbänden immer noch nicht genug.

„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

Pressekontakt:

Isabel Koch
Leiterin Kommunikation
Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)
Hohenlindner Str. 12 | 85622 Feldkirchen
T +49 89 990234-38 | F +49 89 990234-37 | M +49 151 28836926
isabel.koch@jagd-bayern.de
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Unter dem Deckmantel angeblichen Naturschutzes fordern der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Ökologische Jagdverband e.V (ÖJV) im Zuge der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes den Abschuss ab April um 500.000 Rehe pro Jahr zu erhöhen. Das hätte zur Folge, dass die deutschen Jäger bereits in diesem Jagdjahr über 1,7 Mio. Rehe erlegen müssten. Der Abschuss wurde im Hinblick auf den klimagerechten Waldumbau seit dem Jagdjahr 2007/08 ohnehin bereits um rund 250.000 Rehe auf knapp 1,25 Mio. pro Jahr erhöht. Doch das ist den beiden Verbänden immer noch nicht genug.

„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

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„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

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Unter dem Deckmantel angeblichen Naturschutzes fordern der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Ökologische Jagdverband e.V (ÖJV) im Zuge der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes den Abschuss ab April um 500.000 Rehe pro Jahr zu erhöhen. Das hätte zur Folge, dass die deutschen Jäger bereits in diesem Jagdjahr über 1,7 Mio. Rehe erlegen müssten. Der Abschuss wurde im Hinblick auf den klimagerechten Waldumbau seit dem Jagdjahr 2007/08 ohnehin bereits um rund 250.000 Rehe auf knapp 1,25 Mio. pro Jahr erhöht. Doch das ist den beiden Verbänden immer noch nicht genug.

„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

Pressekontakt:

Isabel Koch
Leiterin Kommunikation
Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)
Hohenlindner Str. 12 | 85622 Feldkirchen
T +49 89 990234-38 | F +49 89 990234-37 | M +49 151 28836926
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Veröffentlicht am

Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich

12.03.2021 – 09:04

Bayerischer Jagdverband e.V.

Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich


















Nabu und ÖJV wollen 1,5 Mio. Rehe mehr schießen: Bayerische Jäger wehren sich
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Feldkirchen (ots)

Unter dem Deckmantel angeblichen Naturschutzes fordern der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Ökologische Jagdverband e.V (ÖJV) im Zuge der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes den Abschuss ab April um 500.000 Rehe pro Jahr zu erhöhen. Das hätte zur Folge, dass die deutschen Jäger bereits in diesem Jagdjahr über 1,7 Mio. Rehe erlegen müssten. Der Abschuss wurde im Hinblick auf den klimagerechten Waldumbau seit dem Jagdjahr 2007/08 ohnehin bereits um rund 250.000 Rehe auf knapp 1,25 Mio. pro Jahr erhöht. Doch das ist den beiden Verbänden immer noch nicht genug.

„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

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„Ökologisches“ und „die Natur schützendes Handeln“ bedeutet aber, dass die Ökologie nicht geschädigt wird. Ökosysteme bestehen aus Flora UND Fauna, also aus Pflanzen UND Tieren. Wer ökologisch handeln will, muss immer beides im Fokus haben. Viele Menschen assoziieren mit Naturschutz und Ökologie von Grund auf etwas Gutes, „Etwas, was der Natur guttut“. Die Forderungen dieser Verbände nach einem massiven, tödlichen Eingriff in unsere heimische Tierwelt lassen jedoch die Folgerung zu, dass die Namenbestandteile dieser Verbände nur von ihren eigentlichen Zielen ablenken sollen.

ÖJV und Nabu stellen derzeit den Wald über alle anderen Lebewesen. Ihr propagierter Naturschutz bezieht sich nur auf den Wald. Die Daseinsberechtigung von Rehen im Wald als ihrem angestammten Lebensraum soll ausgehebelt werden. „Der von uns allen angestrebte, klimagerechte Waldumbau rechtfertigt nicht die flächendeckende Maximalreduktion gesunder und artgerechter Wildpopulationen,“ so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Der Erhalt gesunder und sichtbarer Wildtierpopulationen ist ein gesellschaftlicher Auftrag, dem es gleichermaßen gilt, gerecht zu werden.“ Vielmehr muss durch Ruhezonen, alternative Äsungsangebote und Schutzmaßnahmen ein stabiler Erhaltungszustand unserer heimischen Wildarten garantiert werden.

Rehwild, Rotwild und Gams werden derzeit lediglich als „Schädlinge“ des Waldes betrachtet, nicht als gleichwertiger Teil eines Ökosystems. Der Bayerische Jagdverband e.V. verwehrt sich entschieden dagegen, dass Jäger in diesem Zusammenhang zu „Schädlingsbekämpfern“ degradiert werden. Denn, so Weidenbusch: „Jagd ist gelebter Artenschutz, und der Erhalt gesunder Populationen unseres heimischen Wildes und deren Lebensräumen elementarer Bestandteil unserer Hegepflicht.“ Die kürzlich im Bundestag angesetzte Beratung zur Novellierung der Bundesjagdgesetzes, wurde aufgrund des erheblichen Widerstandes, u.a. von Seiten des BJV, zunächst um drei Wochen verschoben.

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