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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

Original-Content von: International Justice Mission e.V., übermittelt

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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

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Shutterstock feiert Oscar-nominierte Filme mit der jährlichen Oscar Pop! Serie, Reimagining The Best Picture Movie Posters

20.04.2021 – 22:33

Shutterstock, Inc.

Shutterstock feiert Oscar-nominierte Filme mit der jährlichen Oscar Pop! Serie, Reimagining The Best Picture Movie Posters


















New York (ots/PRNewswire)

In seinem neunten Jahr präsentiert das hauseigene Kreativteam Shutterstocks Sammlung von über 360 Millionen kreativen Assets, um originelle Pop-Art-Poster der Nominierten für den besten Film 2021 zu produzieren

Shutterstock, Inc. (NYSE: SSTK), eine führende globale Kreativplattform, die Full-Service-Lösungen, hochwertige Inhalte und Tools für Marken, Unternehmen und Medienunternehmen anbietet, gab heute den Start der neunten jährlichen Oscar Pop! Posterserie bekannt, um die Nominierten für den besten Film bei den 93. Academy Awards zu feiern. Unser talentiertes Kreativteam ließ sich von weltberühmten Pop-Künstlern inspirieren und nutzte Shutterstocks Sammlung von über 360 Millionen Fotos, Vektoren, Mustern und Texturen, um den Geist der Filme einzufangen und gleichzeitig die unendlichen Möglichkeiten dieser kreativen Assets zu zeigen.

Die Oscar Pop! Serie ist eine Gelegenheit, die Kunst des Kinos durch die Kunst des Designs zu feiern und neu zu interpretieren. Gefeierte Künstler liefern Inspiration für die acht hauseigenen Shutterstock-Designer, deren Pop-Art-Kreationen als visuelle Repräsentation dafür dienen, wie ikonische Kunst, meisterhaftes Storytelling und kreative Leidenschaft zusammenkommen können, um künstlerische Innovation zu inspirieren. Von der übersprudelnden Farbpalette und den schwarzen Collage-Elementen, die für Pauline Boty, die Begründerin der britischen Pop-Art-Bewegung, stehen, bis hin zu den modernen Kalligraphien, die in den Straßenprojekten des russischen Künstlers Pokras Lampas dargestellt sind, repräsentiert jedes Poster die individuellen und einzigartigen Perspektiven und Interpretationen der diesjährigen Nominierten für den besten Film. Zusätzlich heben diese Poster die vielfältigen, erstklassigen Inhalte hervor, die von Shutterstocks globaler 1,6 Millionen-Mitwirkenden-Community bereitgestellt werden, die als Grundlage für diese bemerkenswerten, einzigartigen Kunstwerke dient.

Die diesjährige Liste der nominierten Filme und Künstler, die die Designer inspiriert haben, umfasst: „The Father“ inspiriert von Banksy, „Judas and the Black Messiah“ inspiriert von Emory Douglas, „Mank“ inspiriert von Yayoi Kusama, „Minari“ inspiriert von Peter Max, „Nomadland“ inspiriert von Johanna Goodman, „Promising Young Woman“ inspiriert von Pauline Boty, „Sound of Metal“ inspiriert von Jamie Hewlett und „The Trial of the Chicago 7“ inspiriert von Pokras Lampas.

„Die für den Academy Award 2021 für den besten Film Nominierten, bilden eine vielseitige Shortlist, von der Macht der Worte und dem Streben nach Gerechtigkeit in ‚The Trial of the Chicago 7‘ bis hin zur Einwanderungsgeschichte einer koreanisch-amerikanischen Familie in ‚Minari‘ – diese Filme bieten unserem Team endlose Inspiration für diese jährliche Posterkollektion“, sagte Flo Lau, Creative Director bei Shutterstock. „Jetzt im neunten Jahr ist die Oscar Pop! Serie ein Highlight für das Kreativteam, das nicht nur lustige, frische Kunstwerke aus ihrer persönlichen Perspektive produziert, sondern auch das außergewöhnliche Talent unserer 1,6 Millionen Mitwirkenden-Community nutzt.“

Zusätzlich zu der feierlichen Oscar Pop! Posterserie wird Shutterstock Zugang zur 93. Academy Awards Verleihung am Sonntag, den 25. April haben, mit Berichterstattung über die Ankunft der Stars auf dem roten Teppich, sowie dem allgemeinen Fotoraum. Sehen Sie, wie die Fotos live hier ankommen.

Sehen Sie die vollständige Oscar Pop! Posterserie hier.

INFORMATIONEN ZU SHUTTERSTOCK

Shutterstock, Inc. (NYSE: SSTK), ist eine führende globale Kreativplattform, die Full-Service-Lösungen, hochwertige Inhalte und Tools für Marken, Unternehmen und Medienunternehmen anbietet. Direkt und über seine Konzerngesellschaften umfasst die umfassende Sammlung von Shutterstock hochwertige lizenzierte Fotos, Vektoren, Illustrationen, Videos und Musik. In Zusammenarbeit mit seiner wachsenden Gemeinschaft von über 1,6 Millionen Mitwirkenden fügt Shutterstock jede Woche Hunderttausende von Bildern hinzu und hat derzeit mehr als 360 Millionen Bilder und mehr als 21 Millionen Videoclips verfügbar.

Shutterstock hat seinen Hauptsitz in New York City, verfügt über Niederlassungen auf der ganzen Welt und hat Kunden in mehr als 150 Ländern. Zum Unternehmen gehören außerdem Bigstock, ein wertorientiertes Aktienmedienangebot; Shutterstock Studios, ein Komplettangebot für kreative Inhalte; Offset, eine hochwertige Bildersammlung; PremiumBeat, eine kuratierte lizenzfreie Musikbibliothek; Shutterstock Editorial, eine erstklassige Quelle für redaktionelle Bilder und Videos für die Medien der Welt; Amper Music, eine Musikplattform auf Grundlage künstlicher Intelligenz; und TurboSquid, ein führender Marktplatz für 3D-Inhalte.

Weitere Informationen finden Sie auf www.shutterstock.com und folgen Sie Shutterstock auf Twitter und auf Facebook.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1075411/shutterstock_Logo.jpg

Pressekontakt:

Aimée Leabon
press@shutterstock.com
917-563-4991

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Shutterstock feiert Oscar-nominierte Filme mit der jährlichen Oscar Pop! Serie, Reimagining The Best Picture Movie Posters

20.04.2021 – 22:33

Shutterstock, Inc.

Shutterstock feiert Oscar-nominierte Filme mit der jährlichen Oscar Pop! Serie, Reimagining The Best Picture Movie Posters


















New York (ots/PRNewswire)

In seinem neunten Jahr präsentiert das hauseigene Kreativteam Shutterstocks Sammlung von über 360 Millionen kreativen Assets, um originelle Pop-Art-Poster der Nominierten für den besten Film 2021 zu produzieren

Shutterstock, Inc. (NYSE: SSTK), eine führende globale Kreativplattform, die Full-Service-Lösungen, hochwertige Inhalte und Tools für Marken, Unternehmen und Medienunternehmen anbietet, gab heute den Start der neunten jährlichen Oscar Pop! Posterserie bekannt, um die Nominierten für den besten Film bei den 93. Academy Awards zu feiern. Unser talentiertes Kreativteam ließ sich von weltberühmten Pop-Künstlern inspirieren und nutzte Shutterstocks Sammlung von über 360 Millionen Fotos, Vektoren, Mustern und Texturen, um den Geist der Filme einzufangen und gleichzeitig die unendlichen Möglichkeiten dieser kreativen Assets zu zeigen.

Die Oscar Pop! Serie ist eine Gelegenheit, die Kunst des Kinos durch die Kunst des Designs zu feiern und neu zu interpretieren. Gefeierte Künstler liefern Inspiration für die acht hauseigenen Shutterstock-Designer, deren Pop-Art-Kreationen als visuelle Repräsentation dafür dienen, wie ikonische Kunst, meisterhaftes Storytelling und kreative Leidenschaft zusammenkommen können, um künstlerische Innovation zu inspirieren. Von der übersprudelnden Farbpalette und den schwarzen Collage-Elementen, die für Pauline Boty, die Begründerin der britischen Pop-Art-Bewegung, stehen, bis hin zu den modernen Kalligraphien, die in den Straßenprojekten des russischen Künstlers Pokras Lampas dargestellt sind, repräsentiert jedes Poster die individuellen und einzigartigen Perspektiven und Interpretationen der diesjährigen Nominierten für den besten Film. Zusätzlich heben diese Poster die vielfältigen, erstklassigen Inhalte hervor, die von Shutterstocks globaler 1,6 Millionen-Mitwirkenden-Community bereitgestellt werden, die als Grundlage für diese bemerkenswerten, einzigartigen Kunstwerke dient.

Die diesjährige Liste der nominierten Filme und Künstler, die die Designer inspiriert haben, umfasst: „The Father“ inspiriert von Banksy, „Judas and the Black Messiah“ inspiriert von Emory Douglas, „Mank“ inspiriert von Yayoi Kusama, „Minari“ inspiriert von Peter Max, „Nomadland“ inspiriert von Johanna Goodman, „Promising Young Woman“ inspiriert von Pauline Boty, „Sound of Metal“ inspiriert von Jamie Hewlett und „The Trial of the Chicago 7“ inspiriert von Pokras Lampas.

„Die für den Academy Award 2021 für den besten Film Nominierten, bilden eine vielseitige Shortlist, von der Macht der Worte und dem Streben nach Gerechtigkeit in ‚The Trial of the Chicago 7‘ bis hin zur Einwanderungsgeschichte einer koreanisch-amerikanischen Familie in ‚Minari‘ – diese Filme bieten unserem Team endlose Inspiration für diese jährliche Posterkollektion“, sagte Flo Lau, Creative Director bei Shutterstock. „Jetzt im neunten Jahr ist die Oscar Pop! Serie ein Highlight für das Kreativteam, das nicht nur lustige, frische Kunstwerke aus ihrer persönlichen Perspektive produziert, sondern auch das außergewöhnliche Talent unserer 1,6 Millionen Mitwirkenden-Community nutzt.“

Zusätzlich zu der feierlichen Oscar Pop! Posterserie wird Shutterstock Zugang zur 93. Academy Awards Verleihung am Sonntag, den 25. April haben, mit Berichterstattung über die Ankunft der Stars auf dem roten Teppich, sowie dem allgemeinen Fotoraum. Sehen Sie, wie die Fotos live hier ankommen.

Sehen Sie die vollständige Oscar Pop! Posterserie hier.

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Shutterstock, Inc. (NYSE: SSTK), ist eine führende globale Kreativplattform, die Full-Service-Lösungen, hochwertige Inhalte und Tools für Marken, Unternehmen und Medienunternehmen anbietet. Direkt und über seine Konzerngesellschaften umfasst die umfassende Sammlung von Shutterstock hochwertige lizenzierte Fotos, Vektoren, Illustrationen, Videos und Musik. In Zusammenarbeit mit seiner wachsenden Gemeinschaft von über 1,6 Millionen Mitwirkenden fügt Shutterstock jede Woche Hunderttausende von Bildern hinzu und hat derzeit mehr als 360 Millionen Bilder und mehr als 21 Millionen Videoclips verfügbar.

Shutterstock hat seinen Hauptsitz in New York City, verfügt über Niederlassungen auf der ganzen Welt und hat Kunden in mehr als 150 Ländern. Zum Unternehmen gehören außerdem Bigstock, ein wertorientiertes Aktienmedienangebot; Shutterstock Studios, ein Komplettangebot für kreative Inhalte; Offset, eine hochwertige Bildersammlung; PremiumBeat, eine kuratierte lizenzfreie Musikbibliothek; Shutterstock Editorial, eine erstklassige Quelle für redaktionelle Bilder und Videos für die Medien der Welt; Amper Music, eine Musikplattform auf Grundlage künstlicher Intelligenz; und TurboSquid, ein führender Marktplatz für 3D-Inhalte.

Weitere Informationen finden Sie auf www.shutterstock.com und folgen Sie Shutterstock auf Twitter und auf Facebook.

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JugendschutzMeldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an

20.04.2021 – 10:59

FSM e.V.

Jugendschutz
Meldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an


















Jugendschutz / Meldungen über illegale und jugendgefährdende Online-Inhalte steigen weiter leicht an
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Berlin (ots)

Im letzten Jahr gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 6.024 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein (2019: 5.985 Meldungen). In 51 Prozent der Fälle (3.078 Meldungen) handelte es um begründete Beschwerden – also Inhalte, die nach umfassender, individueller Prüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.

Neben pornografischen Inhalten (50 Prozent) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 38 Prozent einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem zuletzt starken Anstieg wurden 2020 insgesamt 1.174 begründete Fälle registriert – rund 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 1.620 Fälle).

Konsequente und schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2020 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,7 Tage – noch einmal weniger, als im Vorjahr (1,97 Tage). Auch im internationalen Vergleich der Beschwerdestellen zählt die FSM damit zu den schnellsten.

Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 85 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider. Zusätzlich werden diese Fälle an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich 2020 die meisten auf Servern in den Niederlanden (257 Fälle), gefolgt von Russland (172 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 65 Prozent, nach vier Wochen bei 79 Prozent.

Auch gemeldete Fälle von Hasskriminalität steigen

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent angestiegen (2020: 80 Fälle; 2019: 61 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2020: 33 Fälle; 2019: 34 Fälle) auch Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2020: 36 Fälle; 2019: 22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2020: 11 Fälle; 2019: 5 Fälle). Waren die Fälle im Bereich Volksverhetzung nahezu gleich, so konnte in den beiden weiteren Kategorien ein teilweise deutlicher Anstieg beobachtet werden.

In 122 Fällen wurden Gewaltdarstellungen gefunden (2019: 107). Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (43 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Fälle).

Leicht angestiegen sind in diesem Jahr ebenfalls die als jugendgefährdend eingestuften Inhalte (2020: 173; 2019: 125 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (102 Fälle), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. In 45 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

In 49 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Gemeinsam gegen illegale Online-Inhalte

Bereits seit 1998 leistet die FSM-Beschwerdestelle einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Notwendige Unterstützung sind hierbei die zahlreichen Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte an die FSM melden.

Um alle gleichermaßen auf dieses kostenlose Angebot aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren, wie wichtig das Melden illegaler Inhalte im Netz ist, bietet die FSM Informationen zur Beschwerdestelle auch in Leichter Sprache sowie in einem Gebärdensprachvideo an.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:

„Wir als FSM setzen uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür ein, dass solche Inhalte aus dem Netz verschwinden bzw. für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind. Aber wir sind auch auf jede und jeden angewiesen, uns Inhalte zu melden. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle auch verstehen, an wen sie sich damit wenden können – unsere Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind dazu ein wichtiger Baustein.“

Weitere Auswertungen und Grafiken der Statistiken finden Sie hier.

Über die FSM

Die FSM setzt sich dafür ein, dass vor allem Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können. Dabei ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte ist eine der Kernaufgaben der FSM, ebenso wie die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle ist außerdem Teil der International Association of Internet Hotlines – kurz INHOPE – ein weltweites Netzwerk, das sich schon seit 1999 für die Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzt.

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de; Wiebke Klecar, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; Tel.:
030 24 04 84 – 43, klecar@fsm.de, Twitter: @FSM_de, Facebook:
www.facebook.com/fsm.de

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20.04.2021 – 10:59

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Im letzten Jahr gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 6.024 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein (2019: 5.985 Meldungen). In 51 Prozent der Fälle (3.078 Meldungen) handelte es um begründete Beschwerden – also Inhalte, die nach umfassender, individueller Prüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen.

Neben pornografischen Inhalten (50 Prozent) machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 38 Prozent einen Großteil der begründeten Beschwerden aus. Nach dem zuletzt starken Anstieg wurden 2020 insgesamt 1.174 begründete Fälle registriert – rund 27 Prozent weniger als im Vorjahr (2019: 1.620 Fälle).

Konsequente und schnelle Löschung von Missbrauchsdarstellungen

Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, diese absolut unzulässigen und strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Abhilfe bzw. Löschung der Inhalte vergingen 2020 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,7 Tage – noch einmal weniger, als im Vorjahr (1,97 Tage). Auch im internationalen Vergleich der Beschwerdestellen zählt die FSM damit zu den schnellsten.

Insgesamt liegt die Entfernungsquote bei diesen Inhalten bei 100 Prozent. 85 Prozent wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.

Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider. Zusätzlich werden diese Fälle an die zuständige Partnerhotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weitergeleitet. Von diesen Inhalten befanden sich 2020 die meisten auf Servern in den Niederlanden (257 Fälle), gefolgt von Russland (172 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag eine Woche nach Erstmeldung bei 65 Prozent, nach vier Wochen bei 79 Prozent.

Auch gemeldete Fälle von Hasskriminalität steigen

Im Bereich der Hasskriminalität ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 31 Prozent angestiegen (2020: 80 Fälle; 2019: 61 Fälle). Hierzu zählen neben Volksverhetzung (2020: 33 Fälle; 2019: 34 Fälle) auch Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2020: 36 Fälle; 2019: 22 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der Naziherrschaft (2020: 11 Fälle; 2019: 5 Fälle). Waren die Fälle im Bereich Volksverhetzung nahezu gleich, so konnte in den beiden weiteren Kategorien ein teilweise deutlicher Anstieg beobachtet werden.

In 122 Fällen wurden Gewaltdarstellungen gefunden (2019: 107). Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (43 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Fälle).

Leicht angestiegen sind in diesem Jahr ebenfalls die als jugendgefährdend eingestuften Inhalte (2020: 173; 2019: 125 Beschwerden). Darunter fallen bspw. alle Fälle der Entwicklungsbeeinträchtigung (102 Fälle), d.h. sie sind für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet. In 45 Fällen wurde eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z.B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

In 49 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle stellte die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß fest. Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Gemeinsam gegen illegale Online-Inhalte

Bereits seit 1998 leistet die FSM-Beschwerdestelle einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Notwendige Unterstützung sind hierbei die zahlreichen Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte an die FSM melden.

Um alle gleichermaßen auf dieses kostenlose Angebot aufmerksam zu machen und dafür zu sensibilisieren, wie wichtig das Melden illegaler Inhalte im Netz ist, bietet die FSM Informationen zur Beschwerdestelle auch in Leichter Sprache sowie in einem Gebärdensprachvideo an.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:

„Wir als FSM setzen uns gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür ein, dass solche Inhalte aus dem Netz verschwinden bzw. für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind. Aber wir sind auch auf jede und jeden angewiesen, uns Inhalte zu melden. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle auch verstehen, an wen sie sich damit wenden können – unsere Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind dazu ein wichtiger Baustein.“

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Über die FSM

Die FSM setzt sich dafür ein, dass vor allem Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können. Dabei ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte ist eine der Kernaufgaben der FSM, ebenso wie die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle ist außerdem Teil der International Association of Internet Hotlines – kurz INHOPE – ein weltweites Netzwerk, das sich schon seit 1999 für die Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzt.

Pressekontakt:

FSM e.V., www.fsm.de; Wiebke Klecar, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; Tel.:
030 24 04 84 – 43, klecar@fsm.de, Twitter: @FSM_de, Facebook:
www.facebook.com/fsm.de

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Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

19.04.2021 – 10:16

RTLZWEI

Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz


















Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

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München (ots)

- Crossmediale Informations- und Sensibilisierungskampagne 
- Redaktionelle Integrationen der Thematik im Programm von RTLZWEI 
- Zahlreiche Sendergesichter unterstützen die Aktion  

Hassrede, beleidigende oder verleumderische Posts und Kommentare im Netz nehmen zu. Immer öfter kommt es zu Grenzüberschreitungen, Mobbing oder Drohungen. RTLZWEI bezieht klar Stellung. Mit einer plattformübergreifenden Kampagne bindet das Medienunternehmen prominente Sendergesichter und Mitarbeiter ein, sensibilisiert, klärt auf und positioniert sich deutlich gegen Hass im Netz: Hass hat Hausverbot!

Im Schutz der vermeintlichen Anonymität des Internets fallen die Hemmungen, in jeder Minute und in großer Zahl verunglimpfen dort Menschen einander. Attacken im Netz können jeden treffen und zu erheblichen psychischen Verletzungen führen. Denn die digitale Welt ist Teil der realen Welt. Viel zu oft bleiben solche Posts und Kommentare unbeantwortet stehen. RTLZWEI zeigt jetzt mit der Kampagne „Hass hat Hausverbot“ Hatern konsequent die rote Karte.

Carlos Zamorano, Bereichsleiter Marketing & Kommunikation RTLZWEI: „Wir verurteilen Hass im Netz und gehen konsequent gegen Hater vor. Mit #HasshatHausverbot sensibilisieren wir unser Publikum für diesen Missstand, der das gesellschaftliche Klima vergiftet. Wir als Unternehmen, unsere Sendergesichter und Protagonisten vor der Kamera, aber auch unsere Fans und User müssen gemeinsam alles tun, um Hass im Netz keine Chance zu geben. Schaut nicht weg, mischt euch ein, bezieht Stellung! Mit dieser klaren Botschaft wollen wir die junge Zielgruppe mobilisieren – on air, online, digital und über ausgewählte Printmedien. Das Kampagnenmotiv erinnert an die abwehrende Haltung eines Türstehers vor einem Nachtclub. Über 40 prominente Schauspieler und Moderatoren haben bei der Kampagne mitgemacht. Digitale Gewalt hat bei uns Hausverbot! RTLZWEI setzt sich in vielen seiner Formate immer wieder für gesellschaftlich relevante Themen ein. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und kämpfen mit einer formatübergreifenden Kampagne gegen Hass im Netz.“

Redaktionelle Integrationen, On-Air-Trailer, Online- und Social-Media-Aktivitäten

Neben den crossmedialen Kommunikationsaktivitäten wird das Thema redaktionell in die Handlung der RTLZWEI-Formate integriert – u.a. bei „Krass Schule“, „Hartz und herzlich“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“. Begleitend unterstützen zahlreiche Prominente die Aktion: Sie melden sich on air, in den Social Media, sowie in Imagespots und Aufsagern zu Wort. Mit dabei sind Cathy Hummels, Jana Ina Zarrella, Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis, Milka Loff Fernandes, Hans Sarpei, Familie Geiss, das Team von „GRIP – das Motormagazin“, die „RTLZWEI News“-Moderatoren Stephanie Brungs und Christoph Hoffmann sowie zahlreiche Darstellende aus „Krass Schule“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“.

Außerdem sind in On-Air-Spots Mitarbeitende von RTLZWEI zu sehen, die klare Statements setzen oder über ihre Erfahrungen mit Hass-Posts sprechen.

Eine Landingpage auf rtl2.de bietet weiterführende Informationen. Zentrales Element ist außerdem ein Antwort-Posting mit dem Kampagnenmotiv, mit dem auf Hass-Kommentare reagiert wird.

Der Song zur Kampagne erscheint bei EL CARTEL MUSIC und stammt von Mrs Nina Chartier. In ihrer neuen Single „Heller“ greift die Deutsch-Rapperin und ehemalige „Berlin – Tag & Nacht“-Darstellerin eigene Erfahrungen als Opfer von Hass-Kommentaren auf.

Print- und Online-Kampagne

Anzeigen in reichweitenstarken Titeln wie Bravo, Stern, Closer, Intouch und BILD machen auf #HasshatHausverbot aufmerksam. Online wird unter anderem bei focus.de, bild.de und cosmopolitan.de geworben.

Interne Aktivitäten bei RTLZWEI

Hate Aid, die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt, schult Mitarbeiter/innen aus verschiedenen Abteilungen bei RTLZWEI im Umgang mit Hass-Kommentaren. Weitere interne Workshops und Schulungen sind in Vorbereitung.

Zudem schließt sich RTLZWEI der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ an. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Bayerische Justizministerium ermöglichen es Medienhäusern, Hasspostings direkt an die bayerische Justiz zur Prüfung zu übermitteln.

Für die Kreation der Kampagne zeichnet die Agentur von Herzen GmbH verantwortlich, die Mediaplanung wurde von Mediacom München umgesetzt.

Über RTLZWEI:

Überraschend, unangepasst, optimistisch und ganz nah dran: Das ist RTLZWEI. Hier erleben die Zuschauer das Leben in all seinen Facetten. RTLZWEI ist der deutschsprachige Reality-Sender Nr. 1: Dokumentationen, Reportagen und Doku-Soaps zeigen faszinierende Menschen und bewegende Schicksale. Die „RTLZWEI News“ bieten junge Nachrichten. Darüber hinaus unterhält der Sender mit unverwechselbaren Shows und den besten Serien und Spielfilmen. Das Münchener Medienunternehmen spricht sein Publikum auf Augenhöhe an – überall, zu jeder Zeit und auf allen relevanten Plattformen und Endgeräten.

Pressekontakt:

RTLZWEI
Unternehmenskommunikation
089 – 64185 6902
kommunikation@rtl2.de
unternehmen.rtl2.de

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Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

19.04.2021 – 10:16

RTLZWEI

Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz


















Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

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- Crossmediale Informations- und Sensibilisierungskampagne 
- Redaktionelle Integrationen der Thematik im Programm von RTLZWEI 
- Zahlreiche Sendergesichter unterstützen die Aktion  

Hassrede, beleidigende oder verleumderische Posts und Kommentare im Netz nehmen zu. Immer öfter kommt es zu Grenzüberschreitungen, Mobbing oder Drohungen. RTLZWEI bezieht klar Stellung. Mit einer plattformübergreifenden Kampagne bindet das Medienunternehmen prominente Sendergesichter und Mitarbeiter ein, sensibilisiert, klärt auf und positioniert sich deutlich gegen Hass im Netz: Hass hat Hausverbot!

Im Schutz der vermeintlichen Anonymität des Internets fallen die Hemmungen, in jeder Minute und in großer Zahl verunglimpfen dort Menschen einander. Attacken im Netz können jeden treffen und zu erheblichen psychischen Verletzungen führen. Denn die digitale Welt ist Teil der realen Welt. Viel zu oft bleiben solche Posts und Kommentare unbeantwortet stehen. RTLZWEI zeigt jetzt mit der Kampagne „Hass hat Hausverbot“ Hatern konsequent die rote Karte.

Carlos Zamorano, Bereichsleiter Marketing & Kommunikation RTLZWEI: „Wir verurteilen Hass im Netz und gehen konsequent gegen Hater vor. Mit #HasshatHausverbot sensibilisieren wir unser Publikum für diesen Missstand, der das gesellschaftliche Klima vergiftet. Wir als Unternehmen, unsere Sendergesichter und Protagonisten vor der Kamera, aber auch unsere Fans und User müssen gemeinsam alles tun, um Hass im Netz keine Chance zu geben. Schaut nicht weg, mischt euch ein, bezieht Stellung! Mit dieser klaren Botschaft wollen wir die junge Zielgruppe mobilisieren – on air, online, digital und über ausgewählte Printmedien. Das Kampagnenmotiv erinnert an die abwehrende Haltung eines Türstehers vor einem Nachtclub. Über 40 prominente Schauspieler und Moderatoren haben bei der Kampagne mitgemacht. Digitale Gewalt hat bei uns Hausverbot! RTLZWEI setzt sich in vielen seiner Formate immer wieder für gesellschaftlich relevante Themen ein. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und kämpfen mit einer formatübergreifenden Kampagne gegen Hass im Netz.“

Redaktionelle Integrationen, On-Air-Trailer, Online- und Social-Media-Aktivitäten

Neben den crossmedialen Kommunikationsaktivitäten wird das Thema redaktionell in die Handlung der RTLZWEI-Formate integriert – u.a. bei „Krass Schule“, „Hartz und herzlich“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“. Begleitend unterstützen zahlreiche Prominente die Aktion: Sie melden sich on air, in den Social Media, sowie in Imagespots und Aufsagern zu Wort. Mit dabei sind Cathy Hummels, Jana Ina Zarrella, Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis, Milka Loff Fernandes, Hans Sarpei, Familie Geiss, das Team von „GRIP – das Motormagazin“, die „RTLZWEI News“-Moderatoren Stephanie Brungs und Christoph Hoffmann sowie zahlreiche Darstellende aus „Krass Schule“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“.

Außerdem sind in On-Air-Spots Mitarbeitende von RTLZWEI zu sehen, die klare Statements setzen oder über ihre Erfahrungen mit Hass-Posts sprechen.

Eine Landingpage auf rtl2.de bietet weiterführende Informationen. Zentrales Element ist außerdem ein Antwort-Posting mit dem Kampagnenmotiv, mit dem auf Hass-Kommentare reagiert wird.

Der Song zur Kampagne erscheint bei EL CARTEL MUSIC und stammt von Mrs Nina Chartier. In ihrer neuen Single „Heller“ greift die Deutsch-Rapperin und ehemalige „Berlin – Tag & Nacht“-Darstellerin eigene Erfahrungen als Opfer von Hass-Kommentaren auf.

Print- und Online-Kampagne

Anzeigen in reichweitenstarken Titeln wie Bravo, Stern, Closer, Intouch und BILD machen auf #HasshatHausverbot aufmerksam. Online wird unter anderem bei focus.de, bild.de und cosmopolitan.de geworben.

Interne Aktivitäten bei RTLZWEI

Hate Aid, die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt, schult Mitarbeiter/innen aus verschiedenen Abteilungen bei RTLZWEI im Umgang mit Hass-Kommentaren. Weitere interne Workshops und Schulungen sind in Vorbereitung.

Zudem schließt sich RTLZWEI der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ an. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Bayerische Justizministerium ermöglichen es Medienhäusern, Hasspostings direkt an die bayerische Justiz zur Prüfung zu übermitteln.

Für die Kreation der Kampagne zeichnet die Agentur von Herzen GmbH verantwortlich, die Mediaplanung wurde von Mediacom München umgesetzt.

Über RTLZWEI:

Überraschend, unangepasst, optimistisch und ganz nah dran: Das ist RTLZWEI. Hier erleben die Zuschauer das Leben in all seinen Facetten. RTLZWEI ist der deutschsprachige Reality-Sender Nr. 1: Dokumentationen, Reportagen und Doku-Soaps zeigen faszinierende Menschen und bewegende Schicksale. Die „RTLZWEI News“ bieten junge Nachrichten. Darüber hinaus unterhält der Sender mit unverwechselbaren Shows und den besten Serien und Spielfilmen. Das Münchener Medienunternehmen spricht sein Publikum auf Augenhöhe an – überall, zu jeder Zeit und auf allen relevanten Plattformen und Endgeräten.

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RTLZWEI
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5G-Antenne von Ericsson gewinnt Red Dot Design Award

19.04.2021 – 09:29

Ericsson GmbH

5G-Antenne von Ericsson gewinnt Red Dot Design Award


















5G-Antenne von Ericsson gewinnt Red Dot Design Award
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Düsseldorf (ots)

-  Ericsson gewinnt zum dritten Mal in Folge den Red Dot Design Award - diesmal mit der 5G-Antenne AIR 4435. 
-  Der Red Dot Product Design Award ist einer der wichtigsten Designwettbewerbe der Welt, bei dem jedes Jahr die besten Produkte bewertet werden. 
-  Per Narvinger, Head of Product Area Networks, Ericsson, sagt: "Wir legen die Messlatte für Innovation und Produktdesign immer höher, indem wir Antennen von Weltklassequalität und -leistung entwickeln."  

Bereits zum dritten Mal in Folge gewinnt Ericsson den durch ein internationale Jury vergebenen Red Dot Award für Produkte mit herausragendem Design. Die Ericsson AIR 4435 5G-Antenne, kompakt in Gewicht und Volumen, unterstützt hohe Bandbreiten für schnelle Verbindungen.

Mit seiner prägnanten Form reduziert das AIR 4435 den visuellen Fußabdruck in sensiblen städtischen, straßennahen Mobilfunkinstallationen. Das attraktive Äußere wird durch fortschrittliche Technologie im Inneren ergänzt. Die Antenne ist einfach zu transportieren und zu installieren (horizontal und vertikal) und wird von anderen Komponenten der Ericsson 5G-Technologie unterstützt. Mobilfunknetzbetreiber können so bei ihren 5G-Rollouts Platz, Energie und Spektrum effizient nutzen. Benutzerfreundlichkeit und Ergonomie stellen außerdem sicher, dass Installateure dieses Produkt auch in rauen Umgebungen oder an schwieriger zu erreichenden Orten verbauen können. Der gängige Wechseltromanschluss ermöglicht einen einfachen Einbau ohne zusätzliche Infrastruktur.

Per Narvinger, Head of Product Area Networks, Ericsson, sagt: „Wir legen die Messlatte für Innovation und Produktdesign immer höher, indem wir Antennen von Weltklassequalität und -leistung entwickeln. Das AIR 4435 bietet mit seinen sieben Litern, sieben Kilogramm und 4x20W Ausgangsleistung einen einzigartigen, nicht-intrusiven Formfaktor, der Mobilfunknetzbetreibern die Kapazität bietet, die sie für beschleunigte 5G-Mittelband-Implementierungen benötigen. Die Auszeichnung mit dem Red Dot Award zeigt einmal mehr unsere starke Kundenorientierung, Nutzerzentrierung und unser „Beyond-the-Box“-Designdenken.“

Das AIR 4435 ist das jüngste Produkt von Ericsson Radio System, das mit einem Red Dot Design Award ausgezeichnet wurde. Im Jahr 2020 gewann das Unternehmen für seine Produkte Ericsson Radio Dot 4475 und Ericsson AIR 3239. Im Jahr 2019 konnte Ericsson vier Red Dot Design Awards für sein Portfolio einheimsen, davor gewann das Unternehmen fünf Red Dot Awards für Hardware-Produkte im Jahr 2017 und zwei Red Dot Awards im Jahr 2016.

Der Red Dot Product Design Award ist einer der wichtigsten Designwettbewerbe der Welt, bei dem jedes Jahr die besten Produkte bewertet werden. Zu den Bewertungskriterien gehören Innovationsgrad, Funktionalität, formale Qualität, Ergonomie, Langlebigkeit, symbolischer und emotionaler Gehalt, Produktperipherie, Selbsterklärungsqualität und ökologische Verträglichkeit.

Über Ericsson

Ericsson ist Weltmarktführer auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie und -dienstleistungen mit Firmenzentrale in Stockholm, Schweden. Kerngeschäft ist das Ausrüsten von Mobilfunknetzen. 40 Prozent des weltweiten Mobilfunkverkehrs werden über Netztechnik von Ericsson abgewickelt. Mit innovativen Lösungen und Dienstleistungen arbeitet Ericsson an der Vision einer vernetzten Zukunft, in der jeder Einzelne und jede Branche sein/ihr volles Potenzial ausschöpfen kann.

Aktuell hält Ericsson 135 kommerzielle Vereinbarungen und Verträge mit Mobilfunknetzbetreibern weltweit. Darüber hinaus ist Ericsson an einem Großteil aller kommerziell eingeführten 5G-Livenetze beteiligt. Zu den 83 durch Ericsson unterstützten 5G-Livenetzen weltweit zählen unter anderem auch Netze in Deutschland und der Schweiz. www.ericsson.com/5G

Das 1876 gegründete Unternehmen beschäftigt weltweit rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und arbeitet mit Kunden in 180 Ländern zusammen. 2020 erwirtschaftete Ericsson einen Nettoumsatz von 232,4 Milliarden SEK. Ericsson ist an der NASDAQ OMX in Stockholm und der NASDAQ in New York gelistet.

In Deutschland beschäftigt Ericsson rund 2.700 Mitarbeiter an 12 Standorten – darunter rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E). Der Hauptsitz ist Düsseldorf.

Pressekontakt:

Pressekontakt Ericsson GmbH
Martin Ostermeier /// Leiter Unternehmenskommunikation Deutschland &
Schweiz /// Prinzenallee 21, 40549 Düsseldorf /// Tel: +49 (0) 211
534 1157 /// eMail: ericsson.presse@ericsson.com

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Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

19.04.2021 – 10:16

RTLZWEI

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Hass hat Hausverbot! RTLZWEI startet medienübergreifende Kampagne gegen Hass im Netz

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- Crossmediale Informations- und Sensibilisierungskampagne 
- Redaktionelle Integrationen der Thematik im Programm von RTLZWEI 
- Zahlreiche Sendergesichter unterstützen die Aktion  

Hassrede, beleidigende oder verleumderische Posts und Kommentare im Netz nehmen zu. Immer öfter kommt es zu Grenzüberschreitungen, Mobbing oder Drohungen. RTLZWEI bezieht klar Stellung. Mit einer plattformübergreifenden Kampagne bindet das Medienunternehmen prominente Sendergesichter und Mitarbeiter ein, sensibilisiert, klärt auf und positioniert sich deutlich gegen Hass im Netz: Hass hat Hausverbot!

Im Schutz der vermeintlichen Anonymität des Internets fallen die Hemmungen, in jeder Minute und in großer Zahl verunglimpfen dort Menschen einander. Attacken im Netz können jeden treffen und zu erheblichen psychischen Verletzungen führen. Denn die digitale Welt ist Teil der realen Welt. Viel zu oft bleiben solche Posts und Kommentare unbeantwortet stehen. RTLZWEI zeigt jetzt mit der Kampagne „Hass hat Hausverbot“ Hatern konsequent die rote Karte.

Carlos Zamorano, Bereichsleiter Marketing & Kommunikation RTLZWEI: „Wir verurteilen Hass im Netz und gehen konsequent gegen Hater vor. Mit #HasshatHausverbot sensibilisieren wir unser Publikum für diesen Missstand, der das gesellschaftliche Klima vergiftet. Wir als Unternehmen, unsere Sendergesichter und Protagonisten vor der Kamera, aber auch unsere Fans und User müssen gemeinsam alles tun, um Hass im Netz keine Chance zu geben. Schaut nicht weg, mischt euch ein, bezieht Stellung! Mit dieser klaren Botschaft wollen wir die junge Zielgruppe mobilisieren – on air, online, digital und über ausgewählte Printmedien. Das Kampagnenmotiv erinnert an die abwehrende Haltung eines Türstehers vor einem Nachtclub. Über 40 prominente Schauspieler und Moderatoren haben bei der Kampagne mitgemacht. Digitale Gewalt hat bei uns Hausverbot! RTLZWEI setzt sich in vielen seiner Formate immer wieder für gesellschaftlich relevante Themen ein. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und kämpfen mit einer formatübergreifenden Kampagne gegen Hass im Netz.“

Redaktionelle Integrationen, On-Air-Trailer, Online- und Social-Media-Aktivitäten

Neben den crossmedialen Kommunikationsaktivitäten wird das Thema redaktionell in die Handlung der RTLZWEI-Formate integriert – u.a. bei „Krass Schule“, „Hartz und herzlich“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“. Begleitend unterstützen zahlreiche Prominente die Aktion: Sie melden sich on air, in den Social Media, sowie in Imagespots und Aufsagern zu Wort. Mit dabei sind Cathy Hummels, Jana Ina Zarrella, Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis, Milka Loff Fernandes, Hans Sarpei, Familie Geiss, das Team von „GRIP – das Motormagazin“, die „RTLZWEI News“-Moderatoren Stephanie Brungs und Christoph Hoffmann sowie zahlreiche Darstellende aus „Krass Schule“, „Köln 50667“ und „Berlin – Tag & Nacht“.

Außerdem sind in On-Air-Spots Mitarbeitende von RTLZWEI zu sehen, die klare Statements setzen oder über ihre Erfahrungen mit Hass-Posts sprechen.

Eine Landingpage auf rtl2.de bietet weiterführende Informationen. Zentrales Element ist außerdem ein Antwort-Posting mit dem Kampagnenmotiv, mit dem auf Hass-Kommentare reagiert wird.

Der Song zur Kampagne erscheint bei EL CARTEL MUSIC und stammt von Mrs Nina Chartier. In ihrer neuen Single „Heller“ greift die Deutsch-Rapperin und ehemalige „Berlin – Tag & Nacht“-Darstellerin eigene Erfahrungen als Opfer von Hass-Kommentaren auf.

Print- und Online-Kampagne

Anzeigen in reichweitenstarken Titeln wie Bravo, Stern, Closer, Intouch und BILD machen auf #HasshatHausverbot aufmerksam. Online wird unter anderem bei focus.de, bild.de und cosmopolitan.de geworben.

Interne Aktivitäten bei RTLZWEI

Hate Aid, die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt, schult Mitarbeiter/innen aus verschiedenen Abteilungen bei RTLZWEI im Umgang mit Hass-Kommentaren. Weitere interne Workshops und Schulungen sind in Vorbereitung.

Zudem schließt sich RTLZWEI der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ an. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und das Bayerische Justizministerium ermöglichen es Medienhäusern, Hasspostings direkt an die bayerische Justiz zur Prüfung zu übermitteln.

Für die Kreation der Kampagne zeichnet die Agentur von Herzen GmbH verantwortlich, die Mediaplanung wurde von Mediacom München umgesetzt.

Über RTLZWEI:

Überraschend, unangepasst, optimistisch und ganz nah dran: Das ist RTLZWEI. Hier erleben die Zuschauer das Leben in all seinen Facetten. RTLZWEI ist der deutschsprachige Reality-Sender Nr. 1: Dokumentationen, Reportagen und Doku-Soaps zeigen faszinierende Menschen und bewegende Schicksale. Die „RTLZWEI News“ bieten junge Nachrichten. Darüber hinaus unterhält der Sender mit unverwechselbaren Shows und den besten Serien und Spielfilmen. Das Münchener Medienunternehmen spricht sein Publikum auf Augenhöhe an – überall, zu jeder Zeit und auf allen relevanten Plattformen und Endgeräten.

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