Veröffentlicht am

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“

08.03.2021 – 13:49

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersperger@ibw-bayern.de

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München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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Caritas international begrüßt Legalisierung venezolanischer Migrant_innen in Kolumbien

08.03.2021 – 11:53

Caritas international

Caritas international begrüßt Legalisierung venezolanischer Migrant_innen in Kolumbien


















Freiburg (ots)

Caritas international kritisiert jedoch die Beendigung des Mandats des OCHA-Büros der Vereinten Nationen – Hilfebedarf im Land steigt

Caritas international begrüßt die Absicht der kolumbianischen Regierung, den Aufenthalt im Land lebenden Venezolaner_innen ohne gültige Papiere, gesetzlich abzusichern. „Kolumbien sendet hier ein beachtenswertes Signal – nicht nur an die Menschen aus dem krisengebeutelten Nachbarland,“ sagt Oliver Müller, Leiter von Caritas international. „Mit dieser Entscheidung erhält die kolumbianische Migrations- und Flüchtlingspolitik ein humaneres Gesicht, das auch die ohne Aufenthaltserlaubnis Eingereisten respektiert und ihre Menschenrechte wahrt. Das kann ein Vorbild für Europa sein“, erklärt Müller mit Blick auf den Umgang mit Migranten und Geflüchteten. Das Dekret beinhaltet auch das Recht der Migranten auf medizinische Versorgung sowie auf andere staatliche Leistungen.

„Auch unsere Hilfen und Arbeit mit den venezolanischen Migranten in Kolumbien wird durch diese Entscheidung unterstützt“, sagt Müller weiter. Caritas international, das Hilfswerk der Deutschen Caritas, hilft über die Caritas Kolumbien den Migranten in vielen Regionen des Landes, die häufig unter sehr prekären und unsicheren Bedingungen leben.

Auf Unverständnis trifft bei Caritas international jedoch die Entscheidung der kolumbianischen Regierung, das Mandat des Nothilfebüros (OCHA) der Vereinten Nationen zu beenden. „Kolumbien schafft damit nicht nur einen gefährlichen Präzedenzfall, sondern schwächt zudem die Arbeit aller Hilfsorganisationen, damit die Möglichkeiten, notleidenden Menschen zu helfen“, meint Müller. Gefährdet sei damit auch der Friedensprozess, der auf fragilen Beinen steht, wie die zunehmende Gewalt militanter Gruppen und zahlreiche zivile Opfer eindrücklich dokumentiere.

Laut Vereinten Nationen sind etwa 6,7 Millionen Menschen in Kolumbien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Pandemie, die Kontinuität des bewaffneten Konflikts sowie die anhaltende Migration haben die Zahl der Menschen mit humanitärem Bedarf anwachsen lassen. Caritas international unterstützt über die Caritas Kolumbien in mehreren Projekten die venezolanischen Migrantinnen und Migranten.

Caritas international bittet um Spenden:

Caritas international, Freiburg

https://www.caritas-international.de/spenden/

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Caritas international ist das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes. Dieser gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 162 nationalen Mitgliedsverbänden.

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Herausgeber: Deutscher Caritasverband, Caritas international,
Öffentlichkeitsarbeit, Karlstraße 40, 79104 Freiburg. Telefon
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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Caritas international begrüßt Legalisierung venezolanischer Migrant_innen in Kolumbien

08.03.2021 – 11:53

Caritas international

Caritas international begrüßt Legalisierung venezolanischer Migrant_innen in Kolumbien


















Freiburg (ots)

Caritas international kritisiert jedoch die Beendigung des Mandats des OCHA-Büros der Vereinten Nationen – Hilfebedarf im Land steigt

Caritas international begrüßt die Absicht der kolumbianischen Regierung, den Aufenthalt im Land lebenden Venezolaner_innen ohne gültige Papiere, gesetzlich abzusichern. „Kolumbien sendet hier ein beachtenswertes Signal – nicht nur an die Menschen aus dem krisengebeutelten Nachbarland,“ sagt Oliver Müller, Leiter von Caritas international. „Mit dieser Entscheidung erhält die kolumbianische Migrations- und Flüchtlingspolitik ein humaneres Gesicht, das auch die ohne Aufenthaltserlaubnis Eingereisten respektiert und ihre Menschenrechte wahrt. Das kann ein Vorbild für Europa sein“, erklärt Müller mit Blick auf den Umgang mit Migranten und Geflüchteten. Das Dekret beinhaltet auch das Recht der Migranten auf medizinische Versorgung sowie auf andere staatliche Leistungen.

„Auch unsere Hilfen und Arbeit mit den venezolanischen Migranten in Kolumbien wird durch diese Entscheidung unterstützt“, sagt Müller weiter. Caritas international, das Hilfswerk der Deutschen Caritas, hilft über die Caritas Kolumbien den Migranten in vielen Regionen des Landes, die häufig unter sehr prekären und unsicheren Bedingungen leben.

Auf Unverständnis trifft bei Caritas international jedoch die Entscheidung der kolumbianischen Regierung, das Mandat des Nothilfebüros (OCHA) der Vereinten Nationen zu beenden. „Kolumbien schafft damit nicht nur einen gefährlichen Präzedenzfall, sondern schwächt zudem die Arbeit aller Hilfsorganisationen, damit die Möglichkeiten, notleidenden Menschen zu helfen“, meint Müller. Gefährdet sei damit auch der Friedensprozess, der auf fragilen Beinen steht, wie die zunehmende Gewalt militanter Gruppen und zahlreiche zivile Opfer eindrücklich dokumentiere.

Laut Vereinten Nationen sind etwa 6,7 Millionen Menschen in Kolumbien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Pandemie, die Kontinuität des bewaffneten Konflikts sowie die anhaltende Migration haben die Zahl der Menschen mit humanitärem Bedarf anwachsen lassen. Caritas international unterstützt über die Caritas Kolumbien in mehreren Projekten die venezolanischen Migrantinnen und Migranten.

Caritas international bittet um Spenden:

Caritas international, Freiburg

https://www.caritas-international.de/spenden/

Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin

https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/

Caritas international ist das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes. Dieser gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 162 nationalen Mitgliedsverbänden.

Pressekontakt:

Herausgeber: Deutscher Caritasverband, Caritas international,
Öffentlichkeitsarbeit, Karlstraße 40, 79104 Freiburg. Telefon
0761/200-0. Reiner Fritz (Durchwahl -510).
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Caritas international begrüßt Legalisierung venezolanischer Migrant_innen in Kolumbien

08.03.2021 – 11:53

Caritas international

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Freiburg (ots)

Caritas international kritisiert jedoch die Beendigung des Mandats des OCHA-Büros der Vereinten Nationen – Hilfebedarf im Land steigt

Caritas international begrüßt die Absicht der kolumbianischen Regierung, den Aufenthalt im Land lebenden Venezolaner_innen ohne gültige Papiere, gesetzlich abzusichern. „Kolumbien sendet hier ein beachtenswertes Signal – nicht nur an die Menschen aus dem krisengebeutelten Nachbarland,“ sagt Oliver Müller, Leiter von Caritas international. „Mit dieser Entscheidung erhält die kolumbianische Migrations- und Flüchtlingspolitik ein humaneres Gesicht, das auch die ohne Aufenthaltserlaubnis Eingereisten respektiert und ihre Menschenrechte wahrt. Das kann ein Vorbild für Europa sein“, erklärt Müller mit Blick auf den Umgang mit Migranten und Geflüchteten. Das Dekret beinhaltet auch das Recht der Migranten auf medizinische Versorgung sowie auf andere staatliche Leistungen.

„Auch unsere Hilfen und Arbeit mit den venezolanischen Migranten in Kolumbien wird durch diese Entscheidung unterstützt“, sagt Müller weiter. Caritas international, das Hilfswerk der Deutschen Caritas, hilft über die Caritas Kolumbien den Migranten in vielen Regionen des Landes, die häufig unter sehr prekären und unsicheren Bedingungen leben.

Auf Unverständnis trifft bei Caritas international jedoch die Entscheidung der kolumbianischen Regierung, das Mandat des Nothilfebüros (OCHA) der Vereinten Nationen zu beenden. „Kolumbien schafft damit nicht nur einen gefährlichen Präzedenzfall, sondern schwächt zudem die Arbeit aller Hilfsorganisationen, damit die Möglichkeiten, notleidenden Menschen zu helfen“, meint Müller. Gefährdet sei damit auch der Friedensprozess, der auf fragilen Beinen steht, wie die zunehmende Gewalt militanter Gruppen und zahlreiche zivile Opfer eindrücklich dokumentiere.

Laut Vereinten Nationen sind etwa 6,7 Millionen Menschen in Kolumbien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Pandemie, die Kontinuität des bewaffneten Konflikts sowie die anhaltende Migration haben die Zahl der Menschen mit humanitärem Bedarf anwachsen lassen. Caritas international unterstützt über die Caritas Kolumbien in mehreren Projekten die venezolanischen Migrantinnen und Migranten.

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Vielfalt der Reisebranche erhalten – Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung

07.03.2021 – 11:00

aer Kooperation

Vielfalt der Reisebranche erhalten – Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung


















Vielfalt der Reisebranche erhalten - Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung
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Berlin (ots)

Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

„Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet“, kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

AER Kooperation

Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.

Pressekontakt:

Michaela Pinkenburg
Kommunikation
AER Kooperation AG
Tel: 05206 / 9150-931
E-Mail: pinkenburg@aer.coop

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07.03.2021 – 11:00

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Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

„Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet“, kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

AER Kooperation

Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.

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Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

„Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet“, kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

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Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.

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Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

„Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet“, kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

AER Kooperation

Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.

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