Veröffentlicht am

Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen

21.04.2021 – 13:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen


















Berlin (ots)

Mitarbeiter können steuerbegünstigt an Unternehmen beteiligt werden

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Fondsstandortgesetz beschlossen. Dieses sieht wesentliche Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Startups vor. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Heute ist ein guter Tag für den deutschen Startup-Standort: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern. Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden.

Daneben haben wir auch den Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ausgeweitet. Entgegen dem Regierungsentwurf können nun auch 12 Jahre „alte“ Unternehmen von der neuen Regelung profitieren.

Das Bewertungsverfahren für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen haben wir vereinfacht, indem bei der Übertragung einer Unternehmensbeteiligung vom Finanzamt verlangt werden kann, den Wert der Unternehmensbeteiligung verbindlich zu bestätigen. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So vermeiden wir Streitigkeiten über den Wert der Beteiligung in späteren Jahren.“

Fritz Güntzler: „Wir freuen uns, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Verbesserungen zum Gesetzentwurf erreichen konnten. Dazu gehört die Klarstellung, dass auch mittelbare Beteiligungen unter die steuerliche Begünstigung fallen. Diese Verbesserung ist von enormer praktischer Relevanz und sorgt für bessere Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. Mit Blick auf den Arbeitgeberwechsel bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten wir ermöglichen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers übernehmen kann. Damit lösen wir zwar nicht das dry income-Problem, schaffen aber eine Entlastung für die Arbeitnehmer.

Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Entwicklungsförderfonds nun vernünftige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bekommen. Mit den Entwicklungsförderfonds sollen private Investition in Entwicklungsländern gefördert werden. Daher war es dringend notwendig, dass wir hier Verbesserungen erzielt haben.

Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns noch weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf vorstellen können. Es ist schade, dass wir die SPD nicht davon überzeugen konnten, nur die Veräußerung als steuerauslösenden Tatbestand bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festzulegen. Die Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten daher in der Zukunft evaluiert werden. Wenn diese nicht zu einer vermehrten Ausgabe von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen führen, müssten wir dringend nachbessern.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Berlin (ots)

Mitarbeiter können steuerbegünstigt an Unternehmen beteiligt werden

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Fondsstandortgesetz beschlossen. Dieses sieht wesentliche Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Startups vor. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Heute ist ein guter Tag für den deutschen Startup-Standort: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern. Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden.

Daneben haben wir auch den Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ausgeweitet. Entgegen dem Regierungsentwurf können nun auch 12 Jahre „alte“ Unternehmen von der neuen Regelung profitieren.

Das Bewertungsverfahren für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen haben wir vereinfacht, indem bei der Übertragung einer Unternehmensbeteiligung vom Finanzamt verlangt werden kann, den Wert der Unternehmensbeteiligung verbindlich zu bestätigen. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So vermeiden wir Streitigkeiten über den Wert der Beteiligung in späteren Jahren.“

Fritz Güntzler: „Wir freuen uns, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Verbesserungen zum Gesetzentwurf erreichen konnten. Dazu gehört die Klarstellung, dass auch mittelbare Beteiligungen unter die steuerliche Begünstigung fallen. Diese Verbesserung ist von enormer praktischer Relevanz und sorgt für bessere Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. Mit Blick auf den Arbeitgeberwechsel bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten wir ermöglichen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers übernehmen kann. Damit lösen wir zwar nicht das dry income-Problem, schaffen aber eine Entlastung für die Arbeitnehmer.

Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Entwicklungsförderfonds nun vernünftige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bekommen. Mit den Entwicklungsförderfonds sollen private Investition in Entwicklungsländern gefördert werden. Daher war es dringend notwendig, dass wir hier Verbesserungen erzielt haben.

Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns noch weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf vorstellen können. Es ist schade, dass wir die SPD nicht davon überzeugen konnten, nur die Veräußerung als steuerauslösenden Tatbestand bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festzulegen. Die Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten daher in der Zukunft evaluiert werden. Wenn diese nicht zu einer vermehrten Ausgabe von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen führen, müssten wir dringend nachbessern.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Güntzler: Scholz legt auf Drängen der Union Unternehmensteuerreform vor

22.03.2021 – 15:05

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Scholz legt auf Drängen der Union Unternehmensteuerreform vor


















Berlin (ots)

Optionsmöglichkeit stärkt Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands

Das Bundesministerium der Finanzen hat am vergangenen Freitag den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Wir sind sehr erfreut, dass der Finanzminister endlich den Entwurf zur Unternehmensteuerreform vorlegt. Nun wird es an uns liegen, die parlamentarischen Beratungen vor Ende der Legislaturperiode zügig abzuschließen, um die Attraktivität des Standorts Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Das stärkt insbesondere die deutschen mittelständischen Unternehmen, die überwiegend als Personengesellschaften organisiert sind.

Auch inhaltlich begrüßen wir den Entwurf. Damit wird eine der wesentlichen Kernforderungen unseres Positionspapiers zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung aus November 2019 aufgreift. Auch unterstützen wir, dass im Umwandlungsteuerrecht zukünftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein sollen. Es ist auch gut, dass künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können sollen.

Leider fehlen in dem Entwurf die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Die geltende Regelung stößt in der praktischen Anwendung leider auf wenig Akzeptanz. Aufgrund der engen Fassung der Regelung wird sie derzeit lediglich von 0,09 Prozent der potenziellen Personengesellschaften in Anspruch genommen. Auch kann die Belastungsneutralität, die sich der Gesetzgeber mit der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung zum Ziel gesetzt hatte, nur bei Personenunternehmen mit sehr hohen Gewinnen erreicht werden. Deshalb ist die Reform der Thesaurierungsbegünstigung dringend erforderlich.“

Fritz Güntzler: „Mit der Umsetzung des steuerlichen Optionsmodells für Personengesellschaften werden wir einen wichtigen Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung gehen. Damit werden wir die Möglichkeit schaffen, dass sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Dies haben wir seit mehr als einem Jahr immer wieder gefordert.

Jedoch hätten wir es begrüßt, wenn Herr Scholz den Ressorts, Ländern und Verbänden mehr Zeit zur Stellungnahme eingeräumt hätte. Für solch ein komplexes Vorhaben, welches zu wesentlichen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung führt, war die Frist ungenügend. Diese Praxis hat leider System und ist mit der Anhörungsfrist zum Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz nun trauriger Rekord. Es wird an uns als Parlamentsfraktion liegen, eine demokratische Beteiligung aller Interessengruppen sicherzustellen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Güntzler: Scholz legt auf Drängen der Union Unternehmensteuerreform vor


















Berlin (ots)

Optionsmöglichkeit stärkt Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands

Das Bundesministerium der Finanzen hat am vergangenen Freitag den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Wir sind sehr erfreut, dass der Finanzminister endlich den Entwurf zur Unternehmensteuerreform vorlegt. Nun wird es an uns liegen, die parlamentarischen Beratungen vor Ende der Legislaturperiode zügig abzuschließen, um die Attraktivität des Standorts Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Das stärkt insbesondere die deutschen mittelständischen Unternehmen, die überwiegend als Personengesellschaften organisiert sind.

Auch inhaltlich begrüßen wir den Entwurf. Damit wird eine der wesentlichen Kernforderungen unseres Positionspapiers zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung aus November 2019 aufgreift. Auch unterstützen wir, dass im Umwandlungsteuerrecht zukünftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein sollen. Es ist auch gut, dass künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können sollen.

Leider fehlen in dem Entwurf die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Die geltende Regelung stößt in der praktischen Anwendung leider auf wenig Akzeptanz. Aufgrund der engen Fassung der Regelung wird sie derzeit lediglich von 0,09 Prozent der potenziellen Personengesellschaften in Anspruch genommen. Auch kann die Belastungsneutralität, die sich der Gesetzgeber mit der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung zum Ziel gesetzt hatte, nur bei Personenunternehmen mit sehr hohen Gewinnen erreicht werden. Deshalb ist die Reform der Thesaurierungsbegünstigung dringend erforderlich.“

Fritz Güntzler: „Mit der Umsetzung des steuerlichen Optionsmodells für Personengesellschaften werden wir einen wichtigen Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung gehen. Damit werden wir die Möglichkeit schaffen, dass sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Dies haben wir seit mehr als einem Jahr immer wieder gefordert.

Jedoch hätten wir es begrüßt, wenn Herr Scholz den Ressorts, Ländern und Verbänden mehr Zeit zur Stellungnahme eingeräumt hätte. Für solch ein komplexes Vorhaben, welches zu wesentlichen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung führt, war die Frist ungenügend. Diese Praxis hat leider System und ist mit der Anhörungsfrist zum Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz nun trauriger Rekord. Es wird an uns als Parlamentsfraktion liegen, eine demokratische Beteiligung aller Interessengruppen sicherzustellen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat am vergangenen Freitag den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Wir sind sehr erfreut, dass der Finanzminister endlich den Entwurf zur Unternehmensteuerreform vorlegt. Nun wird es an uns liegen, die parlamentarischen Beratungen vor Ende der Legislaturperiode zügig abzuschließen, um die Attraktivität des Standorts Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Das stärkt insbesondere die deutschen mittelständischen Unternehmen, die überwiegend als Personengesellschaften organisiert sind.

Auch inhaltlich begrüßen wir den Entwurf. Damit wird eine der wesentlichen Kernforderungen unseres Positionspapiers zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung aus November 2019 aufgreift. Auch unterstützen wir, dass im Umwandlungsteuerrecht zukünftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein sollen. Es ist auch gut, dass künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können sollen.

Leider fehlen in dem Entwurf die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Die geltende Regelung stößt in der praktischen Anwendung leider auf wenig Akzeptanz. Aufgrund der engen Fassung der Regelung wird sie derzeit lediglich von 0,09 Prozent der potenziellen Personengesellschaften in Anspruch genommen. Auch kann die Belastungsneutralität, die sich der Gesetzgeber mit der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung zum Ziel gesetzt hatte, nur bei Personenunternehmen mit sehr hohen Gewinnen erreicht werden. Deshalb ist die Reform der Thesaurierungsbegünstigung dringend erforderlich.“

Fritz Güntzler: „Mit der Umsetzung des steuerlichen Optionsmodells für Personengesellschaften werden wir einen wichtigen Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung gehen. Damit werden wir die Möglichkeit schaffen, dass sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Dies haben wir seit mehr als einem Jahr immer wieder gefordert.

Jedoch hätten wir es begrüßt, wenn Herr Scholz den Ressorts, Ländern und Verbänden mehr Zeit zur Stellungnahme eingeräumt hätte. Für solch ein komplexes Vorhaben, welches zu wesentlichen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung führt, war die Frist ungenügend. Diese Praxis hat leider System und ist mit der Anhörungsfrist zum Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz nun trauriger Rekord. Es wird an uns als Parlamentsfraktion liegen, eine demokratische Beteiligung aller Interessengruppen sicherzustellen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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