Veröffentlicht am

Tillmann/Gutting: Förderung für energetische Sanierung wird steuerlich angeglichen

26.03.2021 – 08:40

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Förderung für energetische Sanierung wird steuerlich angeglichen


















Berlin (ots)

Mini-KWK doch berücksichtigt

Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht in 2./3. Lesung die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Mit der heute beschlossenen Verordnung vollziehen wir die Änderungen bei der direkten Förderung des Umstiegs bei Heizsystemen auf einen kohlenstoffärmeren Betrieb auch für die steuerliche Förderung nach. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung der steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzter Gebäude. Förderfähige energetische Maßnahmen sind

-  die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, 
-  die Erneuerung der Fenster und Außentüren, einer Lüftungsanlage und der Heizungsanlage, 
-  der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie 
-  die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.  

Auch wenn Mini-Kraft-Wärmekopplung-Anlagen nicht mehr ausdrücklich in der Verordnung gefördert werden, sind bestimmte (Hybrid-) Blockheizkraftwerke dieser sog. Mini-KWK weiterhin förderfähig. Dafür muss feste Biomasse wie Holzpellets oder aber Wasserstoff zum Einsatz kommen. Die heute beschlossene Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu einer klimaneutralen deutschen Wirtschaft in einem klimaneutralen Europa.

Olav Gutting: „Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzminister die im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen nun endlich auch für die steuerliche Förderung nachvollzieht. Das dafür maßgebliche Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden stammt bereits vom 8. August 2020. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden durch ein so schleppendes Regierungshandeln nicht gefördert. Und bei der Energiewende dürfen wir keine Zeit verlieren. Auch wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bundesfinanzminister bei einer zustimmungsbedürftigen Verordnung vorher die Einschätzung des Parlaments gesucht hätte. So entsteht schnell das Gefühl mangelnder Wertschätzung des Gesetzgebers; ein Eindruck, der sich leider auch bei anderen Vorhaben wie zuletzt dem Entwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes verfestigt.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

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Tillmann/Gutting: Förderung für energetische Sanierung wird steuerlich angeglichen


















Berlin (ots)

Mini-KWK doch berücksichtigt

Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht in 2./3. Lesung die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Mit der heute beschlossenen Verordnung vollziehen wir die Änderungen bei der direkten Förderung des Umstiegs bei Heizsystemen auf einen kohlenstoffärmeren Betrieb auch für die steuerliche Förderung nach. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung der steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzter Gebäude. Förderfähige energetische Maßnahmen sind

-  die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, 
-  die Erneuerung der Fenster und Außentüren, einer Lüftungsanlage und der Heizungsanlage, 
-  der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie 
-  die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.  

Auch wenn Mini-Kraft-Wärmekopplung-Anlagen nicht mehr ausdrücklich in der Verordnung gefördert werden, sind bestimmte (Hybrid-) Blockheizkraftwerke dieser sog. Mini-KWK weiterhin förderfähig. Dafür muss feste Biomasse wie Holzpellets oder aber Wasserstoff zum Einsatz kommen. Die heute beschlossene Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu einer klimaneutralen deutschen Wirtschaft in einem klimaneutralen Europa.

Olav Gutting: „Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzminister die im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen nun endlich auch für die steuerliche Förderung nachvollzieht. Das dafür maßgebliche Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden stammt bereits vom 8. August 2020. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden durch ein so schleppendes Regierungshandeln nicht gefördert. Und bei der Energiewende dürfen wir keine Zeit verlieren. Auch wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bundesfinanzminister bei einer zustimmungsbedürftigen Verordnung vorher die Einschätzung des Parlaments gesucht hätte. So entsteht schnell das Gefühl mangelnder Wertschätzung des Gesetzgebers; ein Eindruck, der sich leider auch bei anderen Vorhaben wie zuletzt dem Entwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes verfestigt.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht in 2./3. Lesung die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Mit der heute beschlossenen Verordnung vollziehen wir die Änderungen bei der direkten Förderung des Umstiegs bei Heizsystemen auf einen kohlenstoffärmeren Betrieb auch für die steuerliche Förderung nach. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung der steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzter Gebäude. Förderfähige energetische Maßnahmen sind

-  die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, 
-  die Erneuerung der Fenster und Außentüren, einer Lüftungsanlage und der Heizungsanlage, 
-  der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie 
-  die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.  

Auch wenn Mini-Kraft-Wärmekopplung-Anlagen nicht mehr ausdrücklich in der Verordnung gefördert werden, sind bestimmte (Hybrid-) Blockheizkraftwerke dieser sog. Mini-KWK weiterhin förderfähig. Dafür muss feste Biomasse wie Holzpellets oder aber Wasserstoff zum Einsatz kommen. Die heute beschlossene Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu einer klimaneutralen deutschen Wirtschaft in einem klimaneutralen Europa.

Olav Gutting: „Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzminister die im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen nun endlich auch für die steuerliche Förderung nachvollzieht. Das dafür maßgebliche Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden stammt bereits vom 8. August 2020. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden durch ein so schleppendes Regierungshandeln nicht gefördert. Und bei der Energiewende dürfen wir keine Zeit verlieren. Auch wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bundesfinanzminister bei einer zustimmungsbedürftigen Verordnung vorher die Einschätzung des Parlaments gesucht hätte. So entsteht schnell das Gefühl mangelnder Wertschätzung des Gesetzgebers; ein Eindruck, der sich leider auch bei anderen Vorhaben wie zuletzt dem Entwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes verfestigt.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Mini-KWK doch berücksichtigt

Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht in 2./3. Lesung die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Mit der heute beschlossenen Verordnung vollziehen wir die Änderungen bei der direkten Förderung des Umstiegs bei Heizsystemen auf einen kohlenstoffärmeren Betrieb auch für die steuerliche Förderung nach. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist Voraussetzung der steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen zu eigenen Wohnzwecken genutzter Gebäude. Förderfähige energetische Maßnahmen sind

-  die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, 
-  die Erneuerung der Fenster und Außentüren, einer Lüftungsanlage und der Heizungsanlage, 
-  der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie 
-  die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.  

Auch wenn Mini-Kraft-Wärmekopplung-Anlagen nicht mehr ausdrücklich in der Verordnung gefördert werden, sind bestimmte (Hybrid-) Blockheizkraftwerke dieser sog. Mini-KWK weiterhin förderfähig. Dafür muss feste Biomasse wie Holzpellets oder aber Wasserstoff zum Einsatz kommen. Die heute beschlossene Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu einer klimaneutralen deutschen Wirtschaft in einem klimaneutralen Europa.

Olav Gutting: „Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzminister die im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen nun endlich auch für die steuerliche Förderung nachvollzieht. Das dafür maßgebliche Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden stammt bereits vom 8. August 2020. Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden durch ein so schleppendes Regierungshandeln nicht gefördert. Und bei der Energiewende dürfen wir keine Zeit verlieren. Auch wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bundesfinanzminister bei einer zustimmungsbedürftigen Verordnung vorher die Einschätzung des Parlaments gesucht hätte. So entsteht schnell das Gefühl mangelnder Wertschätzung des Gesetzgebers; ein Eindruck, der sich leider auch bei anderen Vorhaben wie zuletzt dem Entwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes verfestigt.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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