Veröffentlicht am

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen

15.03.2021 – 11:55

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen


















Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail:beringer@dena.de, 
Internet: www.dena.de

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Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

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Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

03.03.2021 – 09:35

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision


















Berlin (ots)

-  Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen 
-  Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können 
-  Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

Links:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie unter: http://l.duh.de/p210303

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

03.03.2021 – 09:35

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision


















Berlin (ots)

-  Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen 
-  Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können 
-  Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

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Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie unter: http://l.duh.de/p210303

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