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FREE NOW und TIER starten Kooperation in Berlin und HamburgTIER E-Scooter-Flotte ist ab sofort über FREE NOW verfügbar, E-Mopeds werden Mitte April in die App integriert

30.03.2021 – 11:15

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FREE NOW und TIER starten Kooperation in Berlin und Hamburg
TIER E-Scooter-Flotte ist ab sofort über FREE NOW verfügbar, E-Mopeds werden Mitte April in die App integriert


















FREE NOW und TIER starten Kooperation in Berlin und Hamburg / TIER E-Scooter-Flotte ist ab sofort über FREE NOW verfügbar, E-Mopeds werden Mitte April in die App integriert
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Hamburg (ots)

FREE NOW, Europas größter Mobilitätsanbieter, und der führende Mikromobilitätanbieter TIER starten mit ihrer kürzlich verkündeten Partnerschaft nun in Berlin und Hamburg. Weitere sechs Städte werden in den kommenden Wochen folgen. Ab heute können Kunden die TIER E-Scooter-Flotte in beiden Städten über die FREE NOW App buchen. Die TIER E-Mopeds, die seit Mitte letzten Jahres in Berlin und seit letzter Woche auch auf Hamburgs Straßen unterwegs sind, werden ab Mitte April über die FREE NOW App verfügbar sein. FREE NOW erweitert mit der Integration beider Services sein Multiservice-Mobilitätsangebot um einen weiteren starken Partner und verfolgt damit seine Net-Zero-Strategie konsequent weiter. Die TIER E-Scooter und später auch die TIER E-Mopeds können wie gewohnt über die FREE NOW App gebucht werden, ein neuer Account ist dafür nicht nötig.

Partnerschaft mit TIER als weiterer Baustein auf dem Weg zur Emissionsfreiheit

Mit der Integration von TIER erweitert FREE NOW nicht nur das Angebot für seine Kunden, sondern baut auch sein Move-to-Net-Zero Programm aus. „Wir wollen bis 2030 zu 100% emissionsfreie Fahrten über die FREE NOW App anbieten und damit einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Mit TIER konnten wir einen starken Partner für uns gewinnen, der alle Voraussetzungen mitbringt, diese Mission zu unterstützen. Nur gemeinschaftlich und mit einem intelligent vernetzten Angebot können wir die Menschen dazu bewegen, ihr eigenes Auto stehen zu lassen, um stattdessen alternative, nachhaltige Mobilitätslösungen zu nutzen,“ sagt Alexander Mönch, Deutschland-Chef von FREE NOW.

Auch Jan Halberstadt, Deutschland-Chef von TIER freut sich über den Start in den beiden deutschen Metropolen: „Dank unserer Partnerschaft mit FREE NOW erleichtern wir den Zugang zu multimodalen Mobilitätslösungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen zum eigenen Auto. So gelingt es uns, dass neue Mobilitätsformen zum alltäglichen und selbstverständlichen Bestandteil im Mobilitätsmix der Menschen werden und damit die Mobilität zum Guten zu verändern.“

Vier Millionen Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021

Die Partnerschaft mit TIER ist für FREE NOW ein wesentlicher Schritt, um das E-Scooter- und E-Moped-Angebot sowohl in Hamburg als auch in Berlin flächendeckend zu erweitern. Ab sofort können in beiden deutschen Großstädten insgesamt rund 8.500 TIER-Scooter über die FREE NOW App gebucht werden, Mitte April folgen rund 2.500 E-Mopeds. Das gemeinsame Angebot soll noch in diesem Jahr in weiteren europäischen Städten starten. Darüber hinaus wird FREE NOW sein Plattform-Angebot auch mit anderen Partnern und Services Stück für Stück ausbauen. Das Ziel: 4 Millionen gebuchte Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021 über die FREE NOW App. Mit der Integration von TIER kommt FREE NOW diesem Ziel ein Stück näher.

Weitere Informationen zur Kooperation zwischen TIER und FREE NOW unter: www.free-now.com

Pressekontakt:

FREE NOW
Falk Sluga
Senior PR Manager Germany/Austria
Telefon: +49 (0) 40 3060689-94
E-Mail: falk.sluga@free-now.com

Original-Content von: FREE NOW, übermittelt

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Partnerschaft mit TIER als weiterer Baustein auf dem Weg zur Emissionsfreiheit

Mit der Integration von TIER erweitert FREE NOW nicht nur das Angebot für seine Kunden, sondern baut auch sein Move-to-Net-Zero Programm aus. „Wir wollen bis 2030 zu 100% emissionsfreie Fahrten über die FREE NOW App anbieten und damit einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Mit TIER konnten wir einen starken Partner für uns gewinnen, der alle Voraussetzungen mitbringt, diese Mission zu unterstützen. Nur gemeinschaftlich und mit einem intelligent vernetzten Angebot können wir die Menschen dazu bewegen, ihr eigenes Auto stehen zu lassen, um stattdessen alternative, nachhaltige Mobilitätslösungen zu nutzen,“ sagt Alexander Mönch, Deutschland-Chef von FREE NOW.

Auch Jan Halberstadt, Deutschland-Chef von TIER freut sich über den Start in den beiden deutschen Metropolen: „Dank unserer Partnerschaft mit FREE NOW erleichtern wir den Zugang zu multimodalen Mobilitätslösungen und den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen zum eigenen Auto. So gelingt es uns, dass neue Mobilitätsformen zum alltäglichen und selbstverständlichen Bestandteil im Mobilitätsmix der Menschen werden und damit die Mobilität zum Guten zu verändern.“

Vier Millionen Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021

Die Partnerschaft mit TIER ist für FREE NOW ein wesentlicher Schritt, um das E-Scooter- und E-Moped-Angebot sowohl in Hamburg als auch in Berlin flächendeckend zu erweitern. Ab sofort können in beiden deutschen Großstädten insgesamt rund 8.500 TIER-Scooter über die FREE NOW App gebucht werden, Mitte April folgen rund 2.500 E-Mopeds. Das gemeinsame Angebot soll noch in diesem Jahr in weiteren europäischen Städten starten. Darüber hinaus wird FREE NOW sein Plattform-Angebot auch mit anderen Partnern und Services Stück für Stück ausbauen. Das Ziel: 4 Millionen gebuchte Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021 über die FREE NOW App. Mit der Integration von TIER kommt FREE NOW diesem Ziel ein Stück näher.

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Vier Millionen Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021

Die Partnerschaft mit TIER ist für FREE NOW ein wesentlicher Schritt, um das E-Scooter- und E-Moped-Angebot sowohl in Hamburg als auch in Berlin flächendeckend zu erweitern. Ab sofort können in beiden deutschen Großstädten insgesamt rund 8.500 TIER-Scooter über die FREE NOW App gebucht werden, Mitte April folgen rund 2.500 E-Mopeds. Das gemeinsame Angebot soll noch in diesem Jahr in weiteren europäischen Städten starten. Darüber hinaus wird FREE NOW sein Plattform-Angebot auch mit anderen Partnern und Services Stück für Stück ausbauen. Das Ziel: 4 Millionen gebuchte Mikromobilitäts-Fahrten bis Ende 2021 über die FREE NOW App. Mit der Integration von TIER kommt FREE NOW diesem Ziel ein Stück näher.

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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt

26.03.2021 – 14:32

DEKRA SE

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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt
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Stuttgart (ots)

-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
wolfgang.sigloch@dekra.com

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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt

26.03.2021 – 14:32

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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt
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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

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26.03.2021 – 14:32

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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
-  Häufige Probleme: Alkohol und falsche Fahrbahnnutzung  

Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

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DEKRA Experten zur aktuellen Unfallstatistik: Klare Regeln für E-Scooter sind sinnvoll, aber zu vielen Nutzern offenbar unbekannt

26.03.2021 – 14:32

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-  Mehr als 2.100 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020 
-  Fünf Getötete und 386 Schwerverletzte waren zu verzeichnen 
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Die in Deutschland geltenden klaren Regeln für die Nutzung von E-Scootern sind sinnvoll, werden aber noch von zu vielen Nutzern – bewusst oder unbewusst – missachtet. So bewerten die Experten der DEKRA Unfallforschung die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen. Im Jahr 2020, für das E-Scooter-Unfälle zum ersten Mal gesondert erfasst wurden, nahm die Polizei insgesamt 2.155 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen elektrisch betriebene Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Menschen getötet und 386 schwer verletzt.

E-Scooter waren an 0,8 Prozent aller in Deutschland verzeichneten Unfälle mit Personenschaden beteiligt. „Dieser geringe Anteil spricht zunächst dafür, dass hierzulande – auch dank der klaren Regeln – das von vielen befürchtete Chaos rund um E-Scooter verhindert werden konnte“, so DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wurde 2019 für Deutschland klar definiert, welche Anforderungen die Roller erfüllen müssen, wer sie nutzen darf, welche Versicherung erforderlich ist und welche Verkehrsregeln gelten. „Auch wenn vergleichbare Unfallzahlen aus anderen Ländern bisher nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass die ungeregelte Nutzung von E-Scootern zu einem höheren Unfallrisiko führt“, so der Experte.

Alleinunfälle und Kollisionen mit Pkw sind am häufigsten

Besonders auffällig ist für den DEKRA Unfallforscher der mit fast 43 Prozent sehr hohe Anteil an so genannten Alleinunfällen, also Unfällen ohne einen zweiten Beteiligten. In rund einem Drittel der Fälle kam es zur Kollision mit Pkw. Unfälle zwischen E-Scootern und Radfahrern oder Fußgängern machen zusammen rund 18 Prozent des Unfallgeschehens aus. „Das stützt die oft formulierte subjektive Wahrnehmung nicht, dass das eine besonders häufige Unfallkonstellation wäre“, so Ancona. „Unbestritten ist aber, dass ein solches Zusammentreffen auch für die Unfallgegner ein hohes Verletzungsrisiko birgt.“

1.553 E-Scooter-Nutzern wurde die Hauptschuld am Unfall zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von fast 71 Prozent. Hier spielt aber die große Zahl an Alleinunfällen eine wichtige Rolle. „Betrachtet man nur die Unfälle mit Unfallgegner, reduziert sich der Wert auf ziemlich exakt 50 Prozent“, so der DEKRA Unfallforscher. „Daraus ergibt sich kein klarer Hinweis darauf, dass E-Scooter-Nutzer durchweg rücksichtslos fahren und ständig andere gefährden.“

Dass E-Scooter primär von jüngeren Menschen genutzt werden, spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Über 75 Prozent der an Unfällen beteiligten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 45 Jahre, rund ein Drittel unter 25 Jahre alt.

Häufigste Fehlverhalten sind Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung

Extrem auffällig ist bei den Ursachen die Alkoholisierung der E-Scooter-Fahrer. Dieses Fehlverhalten wurde von der Polizei 431-mal registriert, was einem Anteil von mehr als 18 Prozent aller vorgeworfenen Fehlverhalten entspricht. Auf Platz zwei folgte mit gut 16 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder des Gehwegs. „Beide Arten des Fehlverhaltens sprechen dafür, dass viele Nutzer von E-Scootern die für sie geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst missachten“, folgert DEKRA Expert Ancona.

So gilt auch bei der Nutzung der E-Scooter, wie am Steuer eines Pkw, die Alkoholgrenze von 0,5 Promille, für Führerscheinneulinge die 0-Promille-Grenze – auch wenn für die Nutzung der E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist. In Sachen Straßennutzung gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Falls nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen tabu. Wenn vorhanden, müssen Fahrradwege oder Schutzstreifen genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Klare Regeln für Zulassung der Fahrzeuge

In Deutschland dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich E-Scooter verwendet werden, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, die entsprechend geprüft sind und denen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Verlangt sind unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, Beleuchtungseinrichtungen und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Die Fahrzeuge müssen außerdem, wie Mofas und S-Pedelecs, ein Versicherungskennzeichen haben. Andere Konzepte wie selbstbalancierende Monowheels oder Hoverboards sind nicht zugelassen und dürfen deshalb allenfalls auf privatem Gelände genutzt werden.

Verkehrsregeln kennen und befolgen

Der Appell der DEKRA Unfallforschung ist klar: Wer auf einen E-Scooter steigt, sollte die geltenden Regeln kennen und befolgen. Verkäufer und Vermieter sollten ihre Nutzer nachhaltig im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen schulen – etwa durch ein Tutorial. Nutzer sollten vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter kontrollierten Bedingungen üben. Und die Empfehlung, einen Helm zu tragen, gilt für den E-Scooter genauso wie fürs Fahrrad.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Verkehrssicherheit rund um alle Arten von Zweirädern enthält der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“. Er versteht sich als Ratgeber für Politik, Verwaltung, Verbände und Verkehrsteilnehmer und ist – kostenlos als PDF und mit digitalem Begleitmaterial – online zu finden unter www.dekra-roadsafety.com.

Pressekontakt:

DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
wolfgang.sigloch@dekra.com

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Veröffentlicht am

E-Scooter: Bei Leihe und Kauf genau hinschauenTÜV Rheinland: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achtenErste Modelle mit Blinkern ausgestattet

23.03.2021 – 10:00

TÜV Rheinland AG

E-Scooter: Bei Leihe und Kauf genau hinschauen
TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten
Erste Modelle mit Blinkern ausgestattet


















Köln (ots)

Seit knapp zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland als „Elektrokleinstfahrzeuge“ für den Straßenverkehr zugelassen. Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des örtlichen Straßenverkehrsamts. „E-Scooter ohne Betriebserlaubnis sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen. Sie dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. „Etwaige Zweifel an der Straßenverkehrszulassung lassen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen.“ TÜV Rheinland prüft selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.

E-Scooter von Verleihern haben üblicherweise sowohl die erforderliche Zulassung als auch die für Elektrotretroller generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gut erkennbar an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt jedoch stets prüfen, ob die Bremsen funktionieren. Außerdem sollten wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.

Große Unterschiede bei Preis und Technik

Rund 130 E-Scooter-Modelle sind vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind jedoch die Federung, die Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde. Da es bei Preis und Technik große Unterschiede gibt, empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, sich vor dem Kauf eines E-Scooters beraten zu lassen. „Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen“, erklärt Peuker. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.

„Balanceakt“: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung, sowie für den Gebrauch des Akkus und des Ladesystems. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte auf einer freien Fläche unbedingt die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden. Selbst für geübte Radfahrer ist die Fahrt mit dem E-Scooter anfangs ein Balanceakt. Besonders die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser sind gewöhnungsbedürftig. „Auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster reagieren E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder. Deshalb sollten beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben“ sagt Peuker.

Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Wie beim Radfahren sind auch auf dem Elektrostehroller vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wanken geraten. Einige Hersteller haben ihre hochwertigen Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet, was die Fahrsicherheit deutlich verbessert. „Fahrtrichtungsanzeiger gehören leider nicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die Hersteller für die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen müssen. Da dies, wie auch die Pflicht einen Helm zu tragen, die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen würde, fordert TÜV Rheinland, die gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter entsprechend anzupassen“, sagt Zweiradexperte Jens Peuker.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com und www.twitter.com/tuvcom_presse

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TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten
Erste Modelle mit Blinkern ausgestattet


















Köln (ots)

Seit knapp zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland als „Elektrokleinstfahrzeuge“ für den Straßenverkehr zugelassen. Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des örtlichen Straßenverkehrsamts. „E-Scooter ohne Betriebserlaubnis sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen. Sie dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. „Etwaige Zweifel an der Straßenverkehrszulassung lassen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen.“ TÜV Rheinland prüft selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.

E-Scooter von Verleihern haben üblicherweise sowohl die erforderliche Zulassung als auch die für Elektrotretroller generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gut erkennbar an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt jedoch stets prüfen, ob die Bremsen funktionieren. Außerdem sollten wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.

Große Unterschiede bei Preis und Technik

Rund 130 E-Scooter-Modelle sind vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind jedoch die Federung, die Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde. Da es bei Preis und Technik große Unterschiede gibt, empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, sich vor dem Kauf eines E-Scooters beraten zu lassen. „Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen“, erklärt Peuker. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.

„Balanceakt“: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung, sowie für den Gebrauch des Akkus und des Ladesystems. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte auf einer freien Fläche unbedingt die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden. Selbst für geübte Radfahrer ist die Fahrt mit dem E-Scooter anfangs ein Balanceakt. Besonders die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser sind gewöhnungsbedürftig. „Auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster reagieren E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder. Deshalb sollten beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben“ sagt Peuker.

Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Wie beim Radfahren sind auch auf dem Elektrostehroller vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wanken geraten. Einige Hersteller haben ihre hochwertigen Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet, was die Fahrsicherheit deutlich verbessert. „Fahrtrichtungsanzeiger gehören leider nicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die Hersteller für die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen müssen. Da dies, wie auch die Pflicht einen Helm zu tragen, die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen würde, fordert TÜV Rheinland, die gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter entsprechend anzupassen“, sagt Zweiradexperte Jens Peuker.

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23.03.2021 – 10:00

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TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten
Erste Modelle mit Blinkern ausgestattet


















Köln (ots)

Seit knapp zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland als „Elektrokleinstfahrzeuge“ für den Straßenverkehr zugelassen. Wer einen E-Scooter kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des örtlichen Straßenverkehrsamts. „E-Scooter ohne Betriebserlaubnis sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen. Sie dürfen nur auf privatem Gelände gefahren werden“, sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. „Etwaige Zweifel an der Straßenverkehrszulassung lassen sich mit einem Blick in die Betriebserlaubnis oder auf das vorgeschriebene Typenschild am Scooter beseitigen.“ TÜV Rheinland prüft selbst E-Scooter für die Straßenzulassung.

E-Scooter von Verleihern haben üblicherweise sowohl die erforderliche Zulassung als auch die für Elektrotretroller generell vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gut erkennbar an der Versicherungsplakette am Fahrzeug. Bei Leih-Scootern sollte man vor Fahrtantritt jedoch stets prüfen, ob die Bremsen funktionieren. Außerdem sollten wichtige Bauteile wie Lenkung und Räder kein übermäßiges Spiel aufweisen.

Große Unterschiede bei Preis und Technik

Rund 130 E-Scooter-Modelle sind vom Kraftfahrtbundesamt für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören die Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen. Entscheidend für das Fahrverhalten und den Fahrkomfort sind jedoch die Federung, die Größe der Räder, ob die Reifen aus Gummi oder mit Luft gefüllt sind, wie schwer das Fahrzeug ist und welche Bremstechnik eingebaut wurde. Da es bei Preis und Technik große Unterschiede gibt, empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, sich vor dem Kauf eines E-Scooters beraten zu lassen. „Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten Händlern und seriösen Quellen zu kaufen“, erklärt Peuker. Dies sei beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in Garantiefällen wichtig.

„Balanceakt“: Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Die Gebrauchsanweisung sollte vor der ersten Fahrt genau gelesen und befolgt werden. Dies gilt vor allem für die Sicherheitsausstattung, sowie für den Gebrauch des Akkus und des Ladesystems. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr sollte auf einer freien Fläche unbedingt die Handhabung geübt und das Fahrverhalten kennengelernt werden. Selbst für geübte Radfahrer ist die Fahrt mit dem E-Scooter anfangs ein Balanceakt. Besonders die sehr direkte Lenkung und der geringe Raddurchmesser sind gewöhnungsbedürftig. „Auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten, beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster reagieren E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder. Deshalb sollten beide Hände möglichst an der Lenkstange bleiben“ sagt Peuker.

Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Wie beim Radfahren sind auch auf dem Elektrostehroller vorschriftsmäßig Handzeichen zu geben. Doch beim einhändigen Fahren kann man leicht die Stabilität verlieren und gefährlich ins Wanken geraten. Einige Hersteller haben ihre hochwertigen Modelle inzwischen mit Blinkern ausgestattet, was die Fahrsicherheit deutlich verbessert. „Fahrtrichtungsanzeiger gehören leider nicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die Hersteller für die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen müssen. Da dies, wie auch die Pflicht einen Helm zu tragen, die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen würde, fordert TÜV Rheinland, die gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter entsprechend anzupassen“, sagt Zweiradexperte Jens Peuker.

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