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Benzin und Diesel teurer als in der VorwochePreisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent

07.04.2021 – 11:33

ADAC

Benzin und Diesel teurer als in der Vorwoche
Preisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent


















Benzin und Diesel teurer als in der Vorwoche / Preisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent
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München (ots)

Die Preise an den Zapfsäulen sind erneut gestiegen. Das ermittelt der ADAC in seiner wöchentlichen Kraftstoffpreisauswertung. Demnach kostet ein Liter Super E10 im Bundesschnitt 1,474 Euro. Das sind 1,6 Cent mehr als in der vergangenen Woche.

Auch beim Diesel ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher zahlen im bundesweiten Mittel aktuell 1,315 Euro pro Liter. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Dadurch setzt sich der Trend fort, in welchem sich die Preisspanne beider Kraftstoffe vergrößert. Diese liegt bei knapp 16 Cent.

Der Rohölpreis vergünstigt sich hingegen leicht. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 63 Dollar – einen Euro weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig wird der Euro etwas stärker. Ein Euro kostet aktuell 1,19 Dollar.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
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Benzin und Diesel teurer als in der VorwochePreisdifferenz beider Kraftstoffe vergrößert sich auf knapp 16 Cent

07.04.2021 – 11:33

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Die Preise an den Zapfsäulen sind erneut gestiegen. Das ermittelt der ADAC in seiner wöchentlichen Kraftstoffpreisauswertung. Demnach kostet ein Liter Super E10 im Bundesschnitt 1,474 Euro. Das sind 1,6 Cent mehr als in der vergangenen Woche.

Auch beim Diesel ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher zahlen im bundesweiten Mittel aktuell 1,315 Euro pro Liter. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Dadurch setzt sich der Trend fort, in welchem sich die Preisspanne beider Kraftstoffe vergrößert. Diese liegt bei knapp 16 Cent.

Der Rohölpreis vergünstigt sich hingegen leicht. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 63 Dollar – einen Euro weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig wird der Euro etwas stärker. Ein Euro kostet aktuell 1,19 Dollar.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Auch beim Diesel ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher zahlen im bundesweiten Mittel aktuell 1,315 Euro pro Liter. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Dadurch setzt sich der Trend fort, in welchem sich die Preisspanne beider Kraftstoffe vergrößert. Diese liegt bei knapp 16 Cent.

Der Rohölpreis vergünstigt sich hingegen leicht. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 63 Dollar – einen Euro weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig wird der Euro etwas stärker. Ein Euro kostet aktuell 1,19 Dollar.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Die Preise an den Zapfsäulen sind erneut gestiegen. Das ermittelt der ADAC in seiner wöchentlichen Kraftstoffpreisauswertung. Demnach kostet ein Liter Super E10 im Bundesschnitt 1,474 Euro. Das sind 1,6 Cent mehr als in der vergangenen Woche.

Auch beim Diesel ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher zahlen im bundesweiten Mittel aktuell 1,315 Euro pro Liter. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Dadurch setzt sich der Trend fort, in welchem sich die Preisspanne beider Kraftstoffe vergrößert. Diese liegt bei knapp 16 Cent.

Der Rohölpreis vergünstigt sich hingegen leicht. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 63 Dollar – einen Euro weniger als in der vergangenen Woche. Gleichzeitig wird der Euro etwas stärker. Ein Euro kostet aktuell 1,19 Dollar.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Benzin teurer, Diesel kaum verändertPreis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen

31.03.2021 – 12:50

ADAC

Benzin teurer, Diesel kaum verändert
Preis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen


















Benzin teurer, Diesel kaum verändert / Preis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen
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Der Preis für Benzin ist an den Tankstellen in Deutschland wieder etwas gestiegen. Wie die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, kostet ein Liter Super E10 im Schnitt um 1,3 Cent und liegt damit bei 1,458 Euro. Damit ist die kurze Verschnaufpause beim Benzinpreis zunächst unterbrochen. Seit November hatte sich diese Kraftstoffart in der Wochenbetrachtung kontinuierlich verteuert – bis zur Auswertung vor einer Woche, als der Benzinpreis erstmals wieder gesunken war.

Diesel ist im Vergleich zur Vorwoche nahezu unverändert. Ein Liter kostet laut ADAC aktuell 1,307 Euro, das sind 0,1 Cent weniger als vor Wochenfrist.

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent hat seit vergangener Woche wieder etwas angezogen und liegt derzeit bei rund 64 Dollar je Barrel der Sorte Brent.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Benzin teurer, Diesel kaum verändertPreis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen

31.03.2021 – 12:50

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Benzin teurer, Diesel kaum verändert
Preis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen


















Benzin teurer, Diesel kaum verändert / Preis für Rohöl um zwei Dollar gestiegen
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Der Preis für Benzin ist an den Tankstellen in Deutschland wieder etwas gestiegen. Wie die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, kostet ein Liter Super E10 im Schnitt um 1,3 Cent und liegt damit bei 1,458 Euro. Damit ist die kurze Verschnaufpause beim Benzinpreis zunächst unterbrochen. Seit November hatte sich diese Kraftstoffart in der Wochenbetrachtung kontinuierlich verteuert – bis zur Auswertung vor einer Woche, als der Benzinpreis erstmals wieder gesunken war.

Diesel ist im Vergleich zur Vorwoche nahezu unverändert. Ein Liter kostet laut ADAC aktuell 1,307 Euro, das sind 0,1 Cent weniger als vor Wochenfrist.

Der Preis für Rohöl der Sorte Brent hat seit vergangener Woche wieder etwas angezogen und liegt derzeit bei rund 64 Dollar je Barrel der Sorte Brent.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Kraftstoffpreise sinken deutlichErstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen AnstiegRohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger

24.03.2021 – 11:49

ADAC

Kraftstoffpreise sinken deutlich
Erstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen Anstieg
Rohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger


















Kraftstoffpreise sinken deutlich / Erstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen Anstieg / Rohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger
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München (ots)

Erstmals seit Anfang Dezember 2020 ist der Benzinpreis im Vergleich zur Vorwoche gesunken. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in Deutschland. Für einen Liter Super E10 müssen die Autofahrer im bundesweiten Mittel derzeit 1,445 Euro bezahlen, das sind 2,4 Cent weniger als vor einer Woche. Im selben Zeitraum ist auch Diesel-Kraftstoff billiger geworden. Ein Liter kostet aktuell im Schnitt 1,308 Euro – ein Minus von 1,7 Cent je Liter.

Eindeutiger Grund für den deutlichen Preisrückgang an den Zapfsäulen ist die Entwicklung des Rohölpreises. So sind die Rohölnotierungen nach einer langen Phase des Anstiegs binnen Wochenfrist um sechs Dollar abgerutscht und liegen aktuell bei etwa 62 US-Dollar je Barrel Brent.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Kraftstoffpreise sinken deutlichErstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen AnstiegRohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger

24.03.2021 – 11:49

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Kraftstoffpreise sinken deutlich
Erstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen Anstieg
Rohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger


















Kraftstoffpreise sinken deutlich / Erstmals Preisrückgang bei Benzin nach 15 Wochen Anstieg / Rohöl gegenüber Vorwoche sechs Dollar billiger
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Erstmals seit Anfang Dezember 2020 ist der Benzinpreis im Vergleich zur Vorwoche gesunken. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise in Deutschland. Für einen Liter Super E10 müssen die Autofahrer im bundesweiten Mittel derzeit 1,445 Euro bezahlen, das sind 2,4 Cent weniger als vor einer Woche. Im selben Zeitraum ist auch Diesel-Kraftstoff billiger geworden. Ein Liter kostet aktuell im Schnitt 1,308 Euro – ein Minus von 1,7 Cent je Liter.

Eindeutiger Grund für den deutlichen Preisrückgang an den Zapfsäulen ist die Entwicklung des Rohölpreises. So sind die Rohölnotierungen nach einer langen Phase des Anstiegs binnen Wochenfrist um sechs Dollar abgerutscht und liegen aktuell bei etwa 62 US-Dollar je Barrel Brent.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten

19.03.2021 – 11:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten


















Berlin (ots)

-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten

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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Verwaltungsgericht droht Kraftfahrt-Bundesamt 10.000 Euro Zwangsgeld an wegen verweigerter Einsicht in Dieselgate-Akten


















Berlin (ots)

-  Verwaltungsgericht Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akten innerhalb von zwei Wochen herausgeben 
-  Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung 
-  Klage von Volkswagen zur Abwehr der Akteneinsicht "offensichtlich unzulässig"  

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Geschieht das nicht, droht das Gericht dem KBA mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die zu gewährende Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen eine Klage eingereicht. Daraufhin hatte das KBA die durch das Verwaltungsgericht längst rechtskräftig beschiedene Akteneinsicht wieder blockiert. Diese Klage von Volkswagen wurde durch das Verwaltungsgericht aber nun als „offensichtlich unzulässig“ eingeordnet, so dass sie der Akteneinsicht nicht entgegensteht.

„Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Akteneinsicht läuft nun schon im fünften Jahr. Die DUH wird in dem Verfahren von Remo Klinger vertreten: „Im Dieselskandal ist Volkswagen immer noch jedes Mittel Recht, um die Aufklärung zu verhindern. Nun hat man selbst gegen ein rechtskräftiges Urteil eine Klage erhoben, weil man meint, damit die Erfüllung des Urteils zu verhindern. Wenn es eines Schulfalls für eine missbräuchlich erhobene Klage bedarf, dann diese Klage der Volkswagen AG. Wir gehen davon aus, dass wir die Unterlagen nun zügig sichten können“, so Klinger.

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.

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