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Vielfalt der Reisebranche erhalten – Mittelständische Reiseunternehmen fordern gerechte Neuregelung der Insolvenzabsicherung

07.03.2021 – 11:00

aer Kooperation

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Berlin (ots)

Der Unternehmensverbund mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros (AER) fordert massive Änderungen an der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novelle des Gesetzes über die Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern.

„Die Insolvenzabsicherung für Reisen darf nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen, sonst geraten gerade kleine und mittelständische Reiseveranstalter in wirtschaftliche Probleme und die Vielfalt in der Reisebranche wird gefährdet“, kommentierte der Vorstand der AER Kooperation AG, Rainer Hageloch am Sonntag (07.03.) in Berlin.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

AER Kooperation

Die AER Kooperation AG (Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen) ist ein Zusammenschluss von meist inhabergeführten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Mit seinen über 1000 touristischen Wirtschaftseinheiten, davon 420 Spezial- und Individualreiseveranstalter mit einem Umsatzvolumen von 3,3, Mrd. Euro, vertritt der AER als größter Unternehmensverbund für Reiseveranstalter in Deutschland, den touristischen Mittelstand. Die Kernkompetenz des AER ist im Flugbereich manifestiert, wo der Ursprung der Kooperation bereits im Jahr 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbständiger Reiseunternehmen zu finden ist. Zielsetzungen des AER liegen in der Ausstattung der Mitglieder für eine optimale Marktpositionierung, deren Vorbereitung auf Entwicklungen in der Branche sowie die übergreifende Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.

Pressekontakt:

Michaela Pinkenburg
Kommunikation
AER Kooperation AG
Tel: 05206 / 9150-931
E-Mail: pinkenburg@aer.coop

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In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle ist der Vorschlag zur Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter verankert, den die Unternehmen mit jeweils sieben Prozent ihres Jahresumsatzes finanzieren sollen. „Sieben Prozent des Umsatzes zur Insolvenzsicherung entzieht den Unternehmen erhebliche Liquidität, die gerade in der schwierigen Pandemie-Lage dringend an anderer Stelle benötigt wird. Eine solche Regelung wäre für das Gros der mittelständischen Reiseveranstalter wirtschaftlich nicht darstellbar und gefährdete Existenzen, Arbeitsplätze und die für den Kunden wichtige Vielfalt der Branche“, so Rainer Hageloch. Schon die heutige Praxis von einem bis zwei Prozent Sicherungsleistung stelle für viele Mitgliedsunternehmen der AER Kooperation eine erhebliche Belastung dar.

Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

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Grundsätzlich steht die AER Kooperation der Gründung eines Fonds zur Insolvenzabsicherung sehr positiv gegenüber. Zur Finanzierung eines solchen Fonds schlägt der Unternehmensverbund vorübergehend eine Mischkalkulation des Jahresumsatzes mit einer Prämie pro durchgeführter Reise vor, die auf den Kunden umgelegt werden könne. „Eine solche zeitlich befristete Umlagefinanzierung könnte das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel, schnell eine ausreichende Finanzausstattung des Insolvenzsicherungsfonds zu gewährleisten sicherstellen, ohne die kleinen und mittleren Unternehmen einerseits oder die Kunden andererseits über Gebühr zu belasten“, so Rainer Hageloch. Mit einer solchen übergangsweise paritätischen Finanzierung des Insolvenzsicherungsfonds könnte dieser laut AER Kooperation innerhalb von drei Jahren mit 750 Millionen Euro und damit ausreichend ausgestattet werden.

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Stellungnahme der ORPEA Deutschland zu Medienberichten über die Vermittlung von medizinischen Schutzgütern durch den Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel

05.03.2021 – 17:18

ORPEA Deutschland

Stellungnahme der ORPEA Deutschland zu Medienberichten über die Vermittlung von medizinischen Schutzgütern durch den Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel


















Frankfurt am Main (ots)

Die Orpea Deutschland nimmt zu aktuellen Medienberichten über eine mögliche Vermittlung von medizinischen Schutzgütern durch das Mitglied des Bundestags, Nikolas Löbel, Stellung:

Weder die Orpea Deutschland GmbH selbst noch irgendein anderes Unternehmen der Orpea Deutschland-Gruppe haben zu irgendeinem Zeitpunkt eine Geschäftsbeziehung mit Herrn Nikolas Löbel oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen unterhalten. Es wurden keine Waren und keine Dienstleistungen direkt oder indirekt durch Herrn Nikolas Löbel an die Orpea Deutschland GmbH oder irgendein anderes Unternehmen der Orpea Deutschland-Gruppe vermittelt und auch keine Waren oder Dienstleistungen bezogen. Es wurden keine Vermittlungstätigkeiten irgendwelcher Art in Anspruch genommen.

Über Orpea in Deutschland:

Orpea betreibt in Deutschland 187 Einrichtungen mit 19.750 Betten, zumeist in der stationären Pflege und im Reha-Bereich. Zu Orpea gehören in Deutschland die Gruppen: Celenus SE mit salvea, Celenus und medaktiv; Comunita, Fürsorge im Alter, Haus Edelberg, Hildegard von Bingen, Medicare, Peter Janssen Gruppe, Residenz Gruppe, Vitacare, Vitalis und Zur Buche, sowie die Aumühlen-Residenz, das alisea-Domizil und die Hamburger Elbschloss-Residenz.

Über die Orpea-Gruppe:

Gegründet 1989 und seit April 2002 an der Euronext Paris notiert, ist Orpea ein weltweit führendes Unternehmen bei der integrierten Langzeitpflege und bei Anschlussheilbehandlungen.

Pressekontakt:

Bernhard Rössler
Pressesprecher ORPEA Deutschland
Tel. 069/6435700-17
Orpea Deutschland GmbH
De-Saint-Exupéry-Str. 8
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