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Datenschutz der Wolfram Cremer Telekommunikationsanlagen und -geräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Datenschutz | Datenschutzerklärung

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Wolfram Cremer Telekommunikationsanlagen und -geräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter www..info (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..info erhoben werden.
§ 2 Registrierungsdaten

Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .info buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Dienste zu ermöglichen.

Registrierungsdaten werden von uns nur dann genutzt und/oder an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben bzw. wenn nach den gesetzlichen Regelungen von Ihnen gegen eine derartige Verwendung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Ohne Ihr Einverständnis ist uns eine Weitergabe nur in folgenden Fällen gestattet:

bei Einschaltung anderer Unternehmen, die uns bei der Auftragsabwicklung behilflich sind, zum Beispiel um Bestellungen durchzuführen, die Abrechnung zu verarbeiten, Kundendienste zu erbringen, Waren zu versenden oder sonstige für die Leistungserbringung notwendige Funktionen ausführen
wenn wir gesetzlich oder gerichtlich dazu verpflichtet sind, persönliche Daten zu übermitteln, werden wir Sie – sofern zulässig – unverzüglich über die Datenweitergabe informieren.

§ 3 Sicherheit

Die Website wird Ihre Daten sicher aufbewahren und daher alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder Änderungen zu schützen. Vertragspartner der Website, die Zugang zu Ihren Daten haben, um Ihnen gegenüber Serviceleistungen zu erbringen, werden vertraglich verpflichtet, diese Informationen geheimzuhalten und dürfen diese nicht zweckentfremdet verwenden. In manchen Fällen wird es erforderlich sein, dass wir Ihre Anfragen weiterreichen. Auch in diesen Fällen werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
§ 4 Cookies

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (‚Google‘). Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Für die optimierte Auslieferung von Werbekampagnen im Internet sammelt Google auf dieser Seite anonymisierte Informationen und Daten über das Surfverhalten der User. Hierbei werden sogenannte Cookie-Textdateien auf Ihrem Computer gespeichert. Nach einer Algorithmus-basierten Analyse des Surfverhaltens kann Google auch auf anderen Webseiten gezielte Produktempfehlungen in Form von produktspezifischen Werbebannern aussprechen.

Die Verwendung von Cookies dient dabei einzig der Optimierung des Angebots, eine persönliche Identifikation des Users bleibt ebenso ausgeschlossen wie die Verwendung und Weitergabe der Daten an Dritte. Sollten Sie der Verwendung anonymisierter Cookie-Dateien und der entsprechenden Analyse Ihres Surfverhaltens durch Google dennoch widersprechen wollen, so haben Sie auf den folgenden Seiten hierzu die Möglichkeit: https://www.google.com/ads/preferences/(Anzeigenvorgaben-Manager von Google) oder http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp (Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative).

Nutzer erhalten weitere Informationen, wenn sie auf die Links Google-Anzeigen, Anzeigenauswahl oder ähnliche Links klicken, die in den Anzeigen auf den Websites im Google Display-Netzwerk angezeigt werden.
§ 5 Facebook ‚gefällt mir‘-, Google ‚+1‘- und Twitter ‚Twittern‘-Button

Die Website verwendet Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Darüber hinaus setzt die Website auch den +1-Button von google.com ein, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (‚Google‘) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo ‚+1″ gekennzeichnet. Facebook und Google werden nachfolgend gemeinsam als ‚Soziale Netzwerke‘ bezeichnet.

Bei Aufruf von Seiten, bei denen eines oder mehrere der vorgenannten Plug-ins integriert ist, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der sozialen Netzwerke auf. Der Button wird von den sozialen Netzwerken direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Buttons erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass die entsprechende Seite aufgerufen wurde. Ist der Besucher zum Zeitpunkt seines Besuchs bei den sozialen Netzwerken eingeloggt, können die sozialen Netzwerke den Besuch dem Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die sozialen Netzwerke sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre können den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von Facebook, Google bzw. Twitter entnommen werden. Wenn Sie es vermeiden möchten, dass die sozialen Netzwerke über die besuchte Webseite Daten über Sie sammeln, müssen Sie sich vor dem Besuch dieser Webseiten bei den sozialen Netzwerken ausloggen.
§ 6 Werbung auf unseren Websites

Die Werbung auf unseren Angeboten wird durch einen beauftragten Dritten geliefert. Im Rahmen der Werbeauslieferung werden keine Informationen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse, Emailadresse oder Telefonnummer verwendet. Während der Belieferung kann es allerdings sein, dass der Beauftragte in unserem Auftrag ein Cookie auf Ihrem Browser setzt oder verwendet (vgl. § 4 ‚Cookies‘).
§ 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

Unsere Infoline hilft Ihnen bei allen Fragen zu unserer Datenschutzerklärung gerne weiter:

Wolfram Cremer Telekommunikationsanlagen und -geräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung – .info

Speestraße 771

31171 Ingolstadt

kontakt@.info

Auf Ihre Fragen freuen wir uns wochentags von 10 bis 17 Uhr.
§ 8 Links zu anderen Webseiten

Auf den Websites finden sich zum Teil auch Links zu anderen Webseiten, die nicht von uns betrieben werden. Soweit der Nutzer solche Webseiten besucht, sollten die auf dieser Website jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und sonstigen Hinweise beachtet werden. Die Wolfram Cremer Telekommunikationsanlagen und -geräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenschutzstandard und den Umgang mit personenbezogenen Daten anderer Gesellschaften.


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Top 5 anlageprospekt:

    Veröffentlicht am

    KnowBe4 Research veröffentlicht den Security Culture Report 2021- Am besten schneiden die Branchen Banken und Finanzdienstleistungen bei der Sicherheitskultur ab, am schlechtesten Bildung und Bauwesen

    07.04.2021 – 11:59

    KnowBe4

    KnowBe4 Research veröffentlicht den Security Culture Report 2021- Am besten schneiden die Branchen Banken und Finanzdienstleistungen bei der Sicherheitskultur ab, am schlechtesten Bildung und Bauwesen


















    Tampa Bay, FL – Berlin (ots)

    KnowBe4, der Anbieter der weltweit größten Plattform für Security-Awareness-Training und simuliertes Phishing, gab heute bekannt, dass sein Forschungsteam, KnowBe4 Research, den Bericht zum „Status der Sicherheitskultur in Unternehmen 2021“ veröffentlicht hat. Er untersucht, wie Menschen über eine sicherere Arbeitsumgebung denken und wie sie sich ihr annähern. Der diesjährige Bericht konzentriert sich auf diese Schlüsselelemente.

    Mit mehr als 320.000 Mitarbeitern in 1.872 Organisationen weltweit hat der Security-Culture-Report 2021 die Anzahl der Befragten des letzten von 2020 mehr als verdoppelt. Die Ergebnisse der diesjährigen Studie zeigen eine große Kluft zwischen den Best-Performern und den Unternehmen, die am schlechtesten abschnitten, wenn es um die Sicherheitskultur geht. Am besten wurden Unternehmen aus dem Banken- und Finanzdienstleistungssektor bewertet, am schlechtesten das Bildungswesen und das Baugewerbe.

    Die Sicherheitskultur variiert zwischen den Branchen. Im Branchenvergleichsbericht wurden alle Branchen nach ihren Werten für die Sicherheitskultur und über jede der sieben Kategorien (Einstellungen, Verhalten, Kognition, Kommunikation, Compliance, Normen und Verantwortlichkeiten) der Sicherheitskultur verglichen. In diesem Jahr wurde dem Bericht ein neuer Abschnitt mit dem Titel „Detaillierte Analyse der Sicherheitskultur“ hinzugefügt, der einen ausführlichen Einblick in spezifische Aspekte der Sicherheitskultur gibt. Untersucht wird, wie die Mitarbeiter über den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen sowie Passwörter denken und wie ihr Zugang zum Sicherheitsteam aussieht.

    „Mit dieser jährlichen Studie wollen wir die umfassendste Untersuchung von Daten zur Cybersecurity-Kultur liefern“, sagt Kai Roer, Geschäftsführer von KnowBe4 Research. „Der Security Culture Report verfolgt einen einzigartigen Ansatz zur Bewertung der Sicherheitskultur anhand von sieben verschiedenen Kategorien in einer Vielzahl von Branchen. Natürlich hat die Pandemie zu einigen Verschiebungen in der Sicherheitskultur geführt, wenn man sie mit den Vorjahren vergleicht. Es ist interessant, zu verfolgen, wie sich bestimmte vertikale Branchen im Laufe der Zeit verändern, wenn es um ihre Sicherheitskultur geht.“

    In einem kürzlich veröffentlichten Whitepaper von KnowBe4 Research wurde festgestellt, dass Unternehmen mit einer schlechten Sicherheitskultur ein 52-mal höheres Risiko für die Weitergabe von Anmeldedaten durch Mitarbeiter haben.

    Um den Bericht zur Sicherheitskultur 2021 herunterzuladen, gehen Sie auf: https://www.knowbe4.com/organizational-cyber-security-culture-research-report

    Pressekontakt:

    Kafka Kommunikation GmbH & Co. KG
    Auf der Eierwiese 1
    82031 Grünwald
    KnowBe4@kafka-kommunikation.de
    089 747470580

    Original-Content von: KnowBe4, übermittelt

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    KnowBe4 Research veröffentlicht den Security Culture Report 2021- Am besten schneiden die Branchen Banken und Finanzdienstleistungen bei der Sicherheitskultur ab, am schlechtesten Bildung und Bauwesen

    07.04.2021 – 11:59

    KnowBe4

    KnowBe4 Research veröffentlicht den Security Culture Report 2021- Am besten schneiden die Branchen Banken und Finanzdienstleistungen bei der Sicherheitskultur ab, am schlechtesten Bildung und Bauwesen


















    Tampa Bay, FL – Berlin (ots)

    KnowBe4, der Anbieter der weltweit größten Plattform für Security-Awareness-Training und simuliertes Phishing, gab heute bekannt, dass sein Forschungsteam, KnowBe4 Research, den Bericht zum „Status der Sicherheitskultur in Unternehmen 2021“ veröffentlicht hat. Er untersucht, wie Menschen über eine sicherere Arbeitsumgebung denken und wie sie sich ihr annähern. Der diesjährige Bericht konzentriert sich auf diese Schlüsselelemente.

    Mit mehr als 320.000 Mitarbeitern in 1.872 Organisationen weltweit hat der Security-Culture-Report 2021 die Anzahl der Befragten des letzten von 2020 mehr als verdoppelt. Die Ergebnisse der diesjährigen Studie zeigen eine große Kluft zwischen den Best-Performern und den Unternehmen, die am schlechtesten abschnitten, wenn es um die Sicherheitskultur geht. Am besten wurden Unternehmen aus dem Banken- und Finanzdienstleistungssektor bewertet, am schlechtesten das Bildungswesen und das Baugewerbe.

    Die Sicherheitskultur variiert zwischen den Branchen. Im Branchenvergleichsbericht wurden alle Branchen nach ihren Werten für die Sicherheitskultur und über jede der sieben Kategorien (Einstellungen, Verhalten, Kognition, Kommunikation, Compliance, Normen und Verantwortlichkeiten) der Sicherheitskultur verglichen. In diesem Jahr wurde dem Bericht ein neuer Abschnitt mit dem Titel „Detaillierte Analyse der Sicherheitskultur“ hinzugefügt, der einen ausführlichen Einblick in spezifische Aspekte der Sicherheitskultur gibt. Untersucht wird, wie die Mitarbeiter über den Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen sowie Passwörter denken und wie ihr Zugang zum Sicherheitsteam aussieht.

    „Mit dieser jährlichen Studie wollen wir die umfassendste Untersuchung von Daten zur Cybersecurity-Kultur liefern“, sagt Kai Roer, Geschäftsführer von KnowBe4 Research. „Der Security Culture Report verfolgt einen einzigartigen Ansatz zur Bewertung der Sicherheitskultur anhand von sieben verschiedenen Kategorien in einer Vielzahl von Branchen. Natürlich hat die Pandemie zu einigen Verschiebungen in der Sicherheitskultur geführt, wenn man sie mit den Vorjahren vergleicht. Es ist interessant, zu verfolgen, wie sich bestimmte vertikale Branchen im Laufe der Zeit verändern, wenn es um ihre Sicherheitskultur geht.“

    In einem kürzlich veröffentlichten Whitepaper von KnowBe4 Research wurde festgestellt, dass Unternehmen mit einer schlechten Sicherheitskultur ein 52-mal höheres Risiko für die Weitergabe von Anmeldedaten durch Mitarbeiter haben.

    Um den Bericht zur Sicherheitskultur 2021 herunterzuladen, gehen Sie auf: https://www.knowbe4.com/organizational-cyber-security-culture-research-report

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    82031 Grünwald
    KnowBe4@kafka-kommunikation.de
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    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzenWirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von DatenKomplexe Aufgabe für Unternehmen

    30.03.2021 – 10:01

    TÜV Rheinland AG

    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzen
    Wirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von Daten
    Komplexe Aufgabe für Unternehmen


















    Köln (ots)

    Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

    Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

    Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

    Externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen

    Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/“privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.

    Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

    Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.

    Pressekontakt:

    Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
    Norman Hübner, Presse, Tel.: 02 21/8 06-3060
    Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com

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    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzenWirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von DatenKomplexe Aufgabe für Unternehmen

    30.03.2021 – 10:01

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    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzen
    Wirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von Daten
    Komplexe Aufgabe für Unternehmen


















    Köln (ots)

    Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

    Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

    Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

    Externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen

    Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/“privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.

    Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

    Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.

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    Wirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von Daten
    Komplexe Aufgabe für Unternehmen


















    Köln (ots)

    Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

    Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

    Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

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    Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/“privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.

    Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

    Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.

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    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzen
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    Köln (ots)

    Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

    Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

    Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

    Externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen

    Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/“privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.

    Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

    Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.

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    30.03.2021 – 10:01

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    TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzen
    Wirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von Daten
    Komplexe Aufgabe für Unternehmen


















    Köln (ots)

    Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

    Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

    Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

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    Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

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      Veröffentlicht am

      PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich

      25.03.2021 – 16:55

      Piratenpartei Deutschland

      PIRATEN-Verfassungsbeschwerde wegen Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg erfolgreich


















      Berlin (ots)

      Im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, hat der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg einen Zwischenerfolg errungen. Das Landesverfassungsgericht hat die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) [1]. Laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt.“

      Nun muss das Landgericht entscheiden, ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte sind sich sicher, dass dies nicht der Fall ist.

      Der Bundestag berät derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder fordern über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.

      Kläger Tittel begrüßt die Verfassungsgerichtsentscheidung: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat. Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

      Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:“Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

      Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte [2] und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speichern mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit.

      Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

      Bayern etwa scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93% der Treffermeldungen falsch.

      Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

      Quellen:

      [1] https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2021/03/VerfGBbg_62-19.pdf

      [2] https://www.piratenpartei.de/kfzscan

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