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Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

26.03.2021 – 15:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig


















Berlin (ots)

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

26.03.2021 – 15:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig


















Berlin (ots)

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Brinkhaus/Mützenich/Dobrindt: Einigung auf Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete

26.03.2021 – 15:03

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Brinkhaus/Mützenich/Dobrindt: Einigung auf Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete


















Berlin (ots)

Lobbytätigkeit von MdB und die Annahme von Geldspenden künftig verboten

CDU/CSU und SPD haben sich auf umfassende Verschärfungen der Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages verständigt. Einnahmen aus anzeigepflichtigen Nebeneinkünften müssen künftig auf Euro und Cent genau angegeben werden.

Verboten wird künftig die Lobbytätigkeit von MdB und die Annahme von Geldspenden.

Offengelegt werden müssen Beteiligungen an Gesellschaften und Einnahmen daraus.

Darüber hinaus wird ein hartes Sanktionsregime mit Ordnungsgeld bei Verstoß eingeführt. Einnahmen aus verbotenen Tätigkeiten können künftig abgeschöpft werden.

Dazu erklären Ralph Brinkhaus, Rolf Mützenich und Alexander Dobrindt:

Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Wir müssen alles dafür tun, dass Korruption, Bestechlichkeit und unmoralische Geschäftemacherei keinen Platz im Deutschen Bundestag haben. Gemeinsam in der Koalition wollen wir daher Abgeordneten verbieten, für Dritte bezahlte Lobbytätigkeit gegenüber der Bunderegierung und dem Bundestag auszuüben.“

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann.“

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU im Deutschen Bundestag: „Wir machen unmissverständlich deutlich, dass das Mandat im Vordergrund steht und dass Transparenz und strenge Verhaltensregeln zwingend die Grundlage für die Arbeit im Parlament und das Vertrauen gegenüber dem Parlament sind.“

Einigung der Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD auf Eckpunkte für mehr Transparenz

1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.

2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.

3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.

4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.

5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.

6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.

7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.

8. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.

9. Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.

10. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).

11. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.

12. Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig

26.03.2021 – 15:35

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Tillmann/Güntzler: Stärkung des Startup- und Fondsstandorts Deutschland dringend nötig


















Berlin (ots)

Beginn der parlamentarischen Beratungen

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem Gesetzentwurf soll der Startup-Standort Deutschland gestärkt werden. Damit Startups Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb bessere Angebote machen können, soll die Beteiligung von Mitarbeitern am Startup steuerlich attraktiver werden. Dafür werden wir zunächst den einkommensteuerlichen Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfachen. Außerdem entlasten wir die Mitarbeiter, indem Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.

Hier bietet der Gesetzentwurf jedoch noch Verbesserungspotenzial. Wir wollen eine Besteuerung erst nach 15 Jahren. Auch die Besteuerung beim Arbeitgeberwechsel wollen wir überprüfen. Zudem müssen auch mittelbare Beteiligungsformen als Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die neuen Regelungen einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich der Startup-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb behaupten wird.

Fritz Güntzler: „Die Verbesserungen zu der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stehen zu Recht im Fokus der Diskussionen. Die Vorschläge des Finanzministers sind zu kurz gegriffen und mutlos. Hier hinken wir im internationalen Vergleich noch deutlich hinterher. Dies gilt aber auch für den Fondsstandort Deutschland. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel vollkommen unklar, warum es das BMF versäumt hat, Sonderregelungen für Entwicklungsförderfonds zu schaffen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind Investitionen in Entwicklungsländer zwingend notwendig. Sie stärken die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und verbessern die Zukunftsperspektiven der Menschen vor Ort. Entwicklungsförderfonds sollen diese Investitionen auch für private Anleger ermöglichen. Das aktuelle Recht erschwert dies jedoch. Daher brauchen wir schnell eine gesetzliche Änderung.

Doch auch die Umsatzsteuerregelungen zu Wagniskapitalfonds bedürfen noch der Nachbesserungen. Mit Blick auf die geplante Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen für Wagniskapitalfonds ignoriert das BMF mal wieder sämtliche Warnsignale aus der Wirtschaft. Die geplante untergesetzliche Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Definition des Wagniskapitals. Ein BMF-Schreiben ist da aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Bundesfinanzminister ignoriert das rechtsstaatliche Erfordernis, dass eine so wesentliche Entscheidung, wie der Umfang einer Steuerbefreiung, gesetzlich zu regeln ist. Daher werden wir uns für eine gesetzliche Definition einsetzen!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Luczak/Steineke: Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten stärken

26.03.2021 – 12:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Steineke: Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten stärken


















Berlin (ots)

Bundestag berät Gesetzentwürfe für mehr Verbraucherschutz

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe, mit denen Verbraucher u. a. im Internet besser geschützt werden sollen: das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: „Im Rahmen der Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie sollen für Online-Marktplätze künftig Hinweispflichten über die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung gelten. Viele vertrauen darauf, dass Produktplatzierungen im Internet wahrheitsgetreu erfolgen. Danach richtet sich oft auch die Kaufentscheidung. Die geplanten Neuregelungen sollen jetzt mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden schaffen.

Auch beim Weiterverkauf von Eintrittskarten über Ticketbörsen wollen wir die Transparenz erhöhen. Der Anbieter soll künftig über den Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Verbraucher können dann besser beurteilen, ob es sich um Preiswucher handelt.“

Sebastian Steineke: „Beim Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht begrüßen wir vor allem die Regelungen für einen besseren Verbraucherschutz bei den sogenannten Kaffeefahrten. Trotz vieler Warnungen und öffentlicher Debatten fallen leider immer noch sehr viele, vor allem ältere Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die dubiosen Methoden der Anbieter von Kaffeefahrten rein. Oftmals können die Betroffenen nichts dafür, weil ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie betrogen werden. Deshalb muss der Gesetzgeber hier handeln. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir darüber beraten, ob die nun vorgelegten Regelungen ausreichen oder doch noch nicht weit genug gehen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Luczak/Steineke: Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten stärken

26.03.2021 – 12:25

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Luczak/Steineke: Verbraucherschutz im Online-Handel und bei Kaffeefahrten stärken


















Berlin (ots)

Bundestag berät Gesetzentwürfe für mehr Verbraucherschutz

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe, mit denen Verbraucher u. a. im Internet besser geschützt werden sollen: das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht und das Gesetz zur Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: „Im Rahmen der Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie sollen für Online-Marktplätze künftig Hinweispflichten über die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung gelten. Viele vertrauen darauf, dass Produktplatzierungen im Internet wahrheitsgetreu erfolgen. Danach richtet sich oft auch die Kaufentscheidung. Die geplanten Neuregelungen sollen jetzt mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden schaffen.

Auch beim Weiterverkauf von Eintrittskarten über Ticketbörsen wollen wir die Transparenz erhöhen. Der Anbieter soll künftig über den Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Verbraucher können dann besser beurteilen, ob es sich um Preiswucher handelt.“

Sebastian Steineke: „Beim Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht begrüßen wir vor allem die Regelungen für einen besseren Verbraucherschutz bei den sogenannten Kaffeefahrten. Trotz vieler Warnungen und öffentlicher Debatten fallen leider immer noch sehr viele, vor allem ältere Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die dubiosen Methoden der Anbieter von Kaffeefahrten rein. Oftmals können die Betroffenen nichts dafür, weil ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie betrogen werden. Deshalb muss der Gesetzgeber hier handeln. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir darüber beraten, ob die nun vorgelegten Regelungen ausreichen oder doch noch nicht weit genug gehen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz

25.03.2021 – 14:46

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Schnieder: Meilenstein für mehr Transparenz


















Berlin (ots)

Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mündet in ein Lobbyregister, das gut und ausgewogen ist

Der Gesetzentwurf, der am heutigen Donnerstag in abschließender Lesung beraten wird, sieht die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters vor, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Patrick Schnieder:

„Mit dem verpflichtenden Lobbyregister schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters.

Das Register enthält unter anderem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten.

Der vorliegende Vorschlag geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2019 zurück. Für uns steht fest: Das geplante Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Er bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Das ist ein guter Tag für den Deutschen Bundestag und ein Erfolg für die Koalition.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner

25.03.2021 – 13:50

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner


















Berlin (ots)

Bundestag debattiert über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Abend in Erster Lesung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses hat mehr Rechtsklarheit und einen verbesserten Datenschutz sowie Schutz der Privatsphäre zum Ziel. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses sowie zuständige Berichterstatter, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem TTDSG führen wir die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) in ein neues Stammgesetz zusammen. Dabei gilt es, den Regierungsentwurf weiter zu verbessern. Ständige Cookie-Banner sind nervig und nicht praktikabel. Sie führen zu weniger Datensouveränität von Nutzern und auch nicht zu mehr Datenschutz, denn viele klicken sie einfach so schnell wie möglich weg. Deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren die Regeln für Cookies anpassen und Modelle ermöglichen, die Nutzern einmalige Voreinstellung ermöglichen. So könnte man beispielsweise voreinstellen, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung einer Navigations-App gesammelt werden dürfen und nicht bei allen Apps. Damit wollen wir echte Souveränität für Nutzer im Netz möglich machen und die Internetnutzung erleichtern, für die wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen wollen.“

Hansjörg Durz: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Datenschutz für alle einfacher machen. Künftig sind die einzelnen Vorgaben nicht mehr auf das Telekommunikations- und das Telemediengesetz verteilt, sondern in einem separaten Gesetz für jeden übersichtlich gefasst. Damit sorgen wir für mehr Klarheit im Datenschutz. Das gilt ganz besonders auch für die Regeln zum digitalen Erbe. Als Unionsfraktion gehen unsere Ambitionen jedoch über den vorgelegten Entwurf hinaus. In der digitalpolitischen Debatte diskutieren wir seit geraumer Zeit über die Unterstützung von Systemen, mit denen die Einwilligung in Datenschutzbestimmungen zentral erfolgen kann, zum Beispiel über ein Personal Information Management System (PIMS). Somit würden Bürger in die Lage versetzt, bewusst und überlegt ihre Datensouveränität auszuüben. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren herausfinden, ob es nicht eines Rechtsrahmens für solche Systeme bedarf und wie dieser umgesetzt werden kann. Guter Datenschutz benötigt nicht nur klare Regeln, sondern muss auch offen für innovative Technologien sein – damit wir tatsächlich digitale Selbstbestimmung ermöglichen können.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schipanski/Durz: Wir wollen ein Ende der Cookie-Banner

25.03.2021 – 13:50

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Berlin (ots)

Bundestag debattiert über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Abend in Erster Lesung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Dieses hat mehr Rechtsklarheit und einen verbesserten Datenschutz sowie Schutz der Privatsphäre zum Ziel. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der stellvertretende Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses sowie zuständige Berichterstatter, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Mit dem TTDSG führen wir die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) in ein neues Stammgesetz zusammen. Dabei gilt es, den Regierungsentwurf weiter zu verbessern. Ständige Cookie-Banner sind nervig und nicht praktikabel. Sie führen zu weniger Datensouveränität von Nutzern und auch nicht zu mehr Datenschutz, denn viele klicken sie einfach so schnell wie möglich weg. Deshalb wollen wir im parlamentarischen Verfahren die Regeln für Cookies anpassen und Modelle ermöglichen, die Nutzern einmalige Voreinstellung ermöglichen. So könnte man beispielsweise voreinstellen, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung einer Navigations-App gesammelt werden dürfen und nicht bei allen Apps. Damit wollen wir echte Souveränität für Nutzer im Netz möglich machen und die Internetnutzung erleichtern, für die wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einsetzen wollen.“

Hansjörg Durz: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Datenschutz für alle einfacher machen. Künftig sind die einzelnen Vorgaben nicht mehr auf das Telekommunikations- und das Telemediengesetz verteilt, sondern in einem separaten Gesetz für jeden übersichtlich gefasst. Damit sorgen wir für mehr Klarheit im Datenschutz. Das gilt ganz besonders auch für die Regeln zum digitalen Erbe. Als Unionsfraktion gehen unsere Ambitionen jedoch über den vorgelegten Entwurf hinaus. In der digitalpolitischen Debatte diskutieren wir seit geraumer Zeit über die Unterstützung von Systemen, mit denen die Einwilligung in Datenschutzbestimmungen zentral erfolgen kann, zum Beispiel über ein Personal Information Management System (PIMS). Somit würden Bürger in die Lage versetzt, bewusst und überlegt ihre Datensouveränität auszuüben. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren herausfinden, ob es nicht eines Rechtsrahmens für solche Systeme bedarf und wie dieser umgesetzt werden kann. Guter Datenschutz benötigt nicht nur klare Regeln, sondern muss auch offen für innovative Technologien sein – damit wir tatsächlich digitale Selbstbestimmung ermöglichen können.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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BVR begrüßt Einführung eines Lobbyregisters

25.03.2021 – 14:22

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BVR begrüßt Einführung eines Lobbyregisters


















Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die für heute geplante Verabschiedung des Lobbyregistergesetzes im Deutschen Bundestag und bekennt sich zu den im Gesetz genannten Grundsätzen von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität in der Interessenvertretung. BVR-Präsidentin Marija Kolak: „Interessenvertretung ist nicht nur ein wichtiger Teil unserer Arbeit, sie gehört auch zum Austausch in einer lebendigen Demokratie. Zu jeder Entscheidungsfindung, insbesondere zu wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themenkomplexen, ist es notwendig, aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren. Klare Regeln zum Lobbyismus unterstützen diese Prozesse.“ Von Beginn an war der BVR in der bestehenden öffentlich einsehbaren Verbändeliste des Bundestages registriert und erfüllt auch die Anforderungen des Brüsseler Transparenzregisters. „Die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters beim Bundestag ist ein wichtiger Schritt, um erstmals Transparenz für viele Gruppen, die sich an der Interessenvertretung beteiligen, herzustellen.“ Der BVR versteht sich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft und wirkt gerne an der angekündigten Ausarbeitung eines Kodex mit Leitprinzipien der Interessenvertretung mit.

Pressekontakt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, presse@bvr.de, www.bvr.de

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt