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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

15.04.2021 – 10:11

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt

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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

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LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

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Ariane Greiner
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Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen

01.04.2021 – 10:29

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“
bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen


















Potsdam (ots)

Zur heutigen Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben, sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ellen Fährmann:

„Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus. Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern, ist ein großes Risiko.

Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.

Schutzmaßnahmen sind aber auch mit Blick auf die Familienangehörigen unserer Mitarbeiter notwendig. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass unsere Mitarbeiter wegen gelockerter Hygiene- und Schutzkonzepte ihre Familienangehörigen infizieren, die nahezu durchgehend nicht geimpft sind. Es gilt, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Besucher weiter bestmöglich zu schützen. Dazu gehören auch Masken beim Besuch im Zimmer.

Die Landesregierung hat die Chance, in der dritten Welle nicht die Fehler des letzten Jahres zu wiederholen, als auf Drängen einzelner Verbraucherverbände öffentlichkeitswirksam geöffnet wurde und anschließend hohe Infektionszahlen beklagt wurden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Sabrina Weiss, bpa-Landesbeauftragte Brandenburg, Tel.: 0331/97 92 33 70, www.bpa.de

Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen

01.04.2021 – 10:29

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“
bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen


















Potsdam (ots)

Zur heutigen Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben, sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ellen Fährmann:

„Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus. Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern, ist ein großes Risiko.

Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.

Schutzmaßnahmen sind aber auch mit Blick auf die Familienangehörigen unserer Mitarbeiter notwendig. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass unsere Mitarbeiter wegen gelockerter Hygiene- und Schutzkonzepte ihre Familienangehörigen infizieren, die nahezu durchgehend nicht geimpft sind. Es gilt, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Besucher weiter bestmöglich zu schützen. Dazu gehören auch Masken beim Besuch im Zimmer.

Die Landesregierung hat die Chance, in der dritten Welle nicht die Fehler des letzten Jahres zu wiederholen, als auf Drängen einzelner Verbraucherverbände öffentlichkeitswirksam geöffnet wurde und anschließend hohe Infektionszahlen beklagt wurden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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Für Rückfragen: Sabrina Weiss, bpa-Landesbeauftragte Brandenburg, Tel.: 0331/97 92 33 70, www.bpa.de

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“
bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen


















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Zur heutigen Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben, sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ellen Fährmann:

„Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus. Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern, ist ein großes Risiko.

Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.

Schutzmaßnahmen sind aber auch mit Blick auf die Familienangehörigen unserer Mitarbeiter notwendig. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass unsere Mitarbeiter wegen gelockerter Hygiene- und Schutzkonzepte ihre Familienangehörigen infizieren, die nahezu durchgehend nicht geimpft sind. Es gilt, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Besucher weiter bestmöglich zu schützen. Dazu gehören auch Masken beim Besuch im Zimmer.

Die Landesregierung hat die Chance, in der dritten Welle nicht die Fehler des letzten Jahres zu wiederholen, als auf Drängen einzelner Verbraucherverbände öffentlichkeitswirksam geöffnet wurde und anschließend hohe Infektionszahlen beklagt wurden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen

01.04.2021 – 10:29

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“
bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen


















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Zur heutigen Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben, sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ellen Fährmann:

„Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus. Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern, ist ein großes Risiko.

Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.

Schutzmaßnahmen sind aber auch mit Blick auf die Familienangehörigen unserer Mitarbeiter notwendig. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass unsere Mitarbeiter wegen gelockerter Hygiene- und Schutzkonzepte ihre Familienangehörigen infizieren, die nahezu durchgehend nicht geimpft sind. Es gilt, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Besucher weiter bestmöglich zu schützen. Dazu gehören auch Masken beim Besuch im Zimmer.

Die Landesregierung hat die Chance, in der dritten Welle nicht die Fehler des letzten Jahres zu wiederholen, als auf Drängen einzelner Verbraucherverbände öffentlichkeitswirksam geöffnet wurde und anschließend hohe Infektionszahlen beklagt wurden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen

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„Schnelle Lockerungen gefährden Pflegende und Bewohner“
bpa warnt bei Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen vor neuen Infektionen


















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Zur heutigen Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Maskenpflicht bei Besuchen in Bewohnerzimmern von stationären Pflegeeinrichtungen aufzuheben, sagt die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ellen Fährmann:

„Die Landesregierung setzt mit schnellen Lockerungen Pflegende und deren Familien sowie Bewohnerinnen und Bewohner erneut Gefahren aus. Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen zu lockern, ist ein großes Risiko.

Wir befinden uns mitten in der dritten Infektionswelle und die bewährten Hygiene- und Testkonzepte müssen weiter gelten. Denn bisher ist nicht klar, ob eine geimpfte Person nur vor schwerem Verlauf geschützt ist oder vollständig vor einer Infektion.

Schutzmaßnahmen sind aber auch mit Blick auf die Familienangehörigen unserer Mitarbeiter notwendig. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass unsere Mitarbeiter wegen gelockerter Hygiene- und Schutzkonzepte ihre Familienangehörigen infizieren, die nahezu durchgehend nicht geimpft sind. Es gilt, Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Besucher weiter bestmöglich zu schützen. Dazu gehören auch Masken beim Besuch im Zimmer.

Die Landesregierung hat die Chance, in der dritten Welle nicht die Fehler des letzten Jahres zu wiederholen, als auf Drängen einzelner Verbraucherverbände öffentlichkeitswirksam geöffnet wurde und anschließend hohe Infektionszahlen beklagt wurden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 500 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost

26.03.2021 – 13:00

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost


















Michael Wegner wird Vorstandsvorsitzender der LBS Ost
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Der Aufsichtsrat der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG hat am 26. März Michael Wegner zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der Bausparkasse berufen. Er folgt in dieser Funktion am 1. Juli 2021 auf Werner Schäfer, der sich dann in den Ruhestand verabschiedet.

Mit der Berufung des 42-Jährigen hat der Aufsichtsrat die Weichen für die Zukunft der LBS gestellt. „Ich freue mich über diese besondere Anerkennung und die mit der Position verbundene neue Verantwortung“, erklärt Michael Wegner. In enger Kooperation mit seinem Vorstandskollegen Winfried Ebert möchte er sich dafür einsetzen, die Innovationskraft der LBS zu stärken, und so ihre Position als Marktführer weiter ausbauen.

Michael Wegner gehört seit dem 1. Juli 2020 dem Vorstand der LBS Ost an. Zuvor war er Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Landesbausparkasse Saar mit Sitz in Saarbrücken. Die Grundlagen seiner beruflichen Laufbahn hat der diplomierte Sparkassenbetriebswirt klassisch über eine Bankausbildung bei der Sparkasse Bremen gelegt. Nach seinem Diplom-Studiengang war er in der LBS Landesbausparkasse Bremen AG als Vertriebsleiter und Generalbevollmächtigter tätig. 2014 wechselte er zur LBS Ost. Dort verantwortete er vier Jahre als Bereichsleiter die Themenfelder Bausparen, Finanzieren und das Vertriebsmanagement.

Pressekontakt:

Thomas Thiet
Tel. 0331 969 2156
E-Mail: Thomas.Thiet@lbs-ost.de

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