Veröffentlicht am

Karliczek: 50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland

25.03.2021 – 18:30

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Karliczek: 50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland


















Karliczek: 50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland
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Berlin (ots)

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek würdigt das BAföG im Rahmen eines Jubiläumstalks mit Geförderten aus fünf Jahrzehnten

Die Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) jährt sich in diesem Jahr zum 50. Mal. Das BAföG unterstützt junge Menschen in Ausbildung, deren Eltern aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, ihnen eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek würdigte diesen besonderen Anlass „50 Jahre BAföG“ heute im Rahmen eines Jubiläumstalks mit Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das BAföG gefördert wurden bzw. aktuell vom BAföG profitieren.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hob hervor:

„50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten in unserem Land, die das BAföG mit ermöglicht hat, können wir als Gesellschaft stolz sein. Das BAföG ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von schulischer Berufsausbildung und Studium.

Ich werbe bei allen jungen Menschen, die sich um Bildungsfinanzierung sorgen, für die Chancen durch das BAföG. Die Finanzierung von schulischer Ausbildung oder Studium kann über das BAföG gesichert werden. Bei jungen Menschen in Deutschlandwerbe ich dafür: Informiert Euch über das BAföG, lasst Euch persönlich beraten und stellt einen Antrag.“

Hintergrund:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 1. September 1971 in Kraft. Sinn und Zweck des BAföG ist, diejenigen junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren.

Die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten hat mittlerweile kumuliert seit Beginn des BAföG die 35-Millionen-Marke deutlich überschritten. Der Staat hat mit dem BAföG in 50 Jahren über 90 Milliarden Euro bereitgestellt. Bis 2015 wurden die Mittel zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern aufgebracht; seit 2016 trägt der Bund die Aufwendungen zu 100 Prozent. Allein zwischen 1991 und 2019 ist der durchschnittliche Förderbetrag von 290 Euro auf 514 Euro pro Studierenden und von 228 Euro auf 473 Euro pro Schülerin und Schüler gestiegen. Allein seit 2017 stehen 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung bereit.

Das BAföG hält Schritt. In dieser Legislaturperiode wurde das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Die Elternfreibeträge wurden in den Jahren 2019 und 2020 angehoben. Im Sommer 2021 erfolgt eine weitere Steigerung. Damit haben mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Zudem wurde der Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht. Auch die Bedarfssätze wurden angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde mit „BAföG Digital“ ein digitaler Antragsassistent gestartet, der in fünf Länder derzeit erfolgreich pilotiert wird und bald bundesweit zur Verfügung stehen wird.

Weitere Informationen:

Hier geht es zum Stream bzw. zur Aufzeichnung

https://www.bmbf.de/de/karliczek-trifft-50-jahre-bafoeg—der-jubilaeumstalk-13917.html

Weiterführende Informationen zur BAföG-Reform:

https://www.bafög.de/de/bafoeg-reform-das-aendert-sich-622.php

Pressekontakt:

Pressestelle BMBF
Postanschrift
11055 Berlin
Tel.+49 30 1857-5050
Fax+49 30 1857-5551
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Die Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) jährt sich in diesem Jahr zum 50. Mal. Das BAföG unterstützt junge Menschen in Ausbildung, deren Eltern aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, ihnen eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek würdigte diesen besonderen Anlass „50 Jahre BAföG“ heute im Rahmen eines Jubiläumstalks mit Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das BAföG gefördert wurden bzw. aktuell vom BAföG profitieren.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hob hervor:

„50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten in unserem Land, die das BAföG mit ermöglicht hat, können wir als Gesellschaft stolz sein. Das BAföG ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von schulischer Berufsausbildung und Studium.

Ich werbe bei allen jungen Menschen, die sich um Bildungsfinanzierung sorgen, für die Chancen durch das BAföG. Die Finanzierung von schulischer Ausbildung oder Studium kann über das BAföG gesichert werden. Bei jungen Menschen in Deutschlandwerbe ich dafür: Informiert Euch über das BAföG, lasst Euch persönlich beraten und stellt einen Antrag.“

Hintergrund:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 1. September 1971 in Kraft. Sinn und Zweck des BAföG ist, diejenigen junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren.

Die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten hat mittlerweile kumuliert seit Beginn des BAföG die 35-Millionen-Marke deutlich überschritten. Der Staat hat mit dem BAföG in 50 Jahren über 90 Milliarden Euro bereitgestellt. Bis 2015 wurden die Mittel zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern aufgebracht; seit 2016 trägt der Bund die Aufwendungen zu 100 Prozent. Allein zwischen 1991 und 2019 ist der durchschnittliche Förderbetrag von 290 Euro auf 514 Euro pro Studierenden und von 228 Euro auf 473 Euro pro Schülerin und Schüler gestiegen. Allein seit 2017 stehen 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung bereit.

Das BAföG hält Schritt. In dieser Legislaturperiode wurde das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Die Elternfreibeträge wurden in den Jahren 2019 und 2020 angehoben. Im Sommer 2021 erfolgt eine weitere Steigerung. Damit haben mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Zudem wurde der Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht. Auch die Bedarfssätze wurden angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde mit „BAföG Digital“ ein digitaler Antragsassistent gestartet, der in fünf Länder derzeit erfolgreich pilotiert wird und bald bundesweit zur Verfügung stehen wird.

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Die Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) jährt sich in diesem Jahr zum 50. Mal. Das BAföG unterstützt junge Menschen in Ausbildung, deren Eltern aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, ihnen eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek würdigte diesen besonderen Anlass „50 Jahre BAföG“ heute im Rahmen eines Jubiläumstalks mit Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das BAföG gefördert wurden bzw. aktuell vom BAföG profitieren.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hob hervor:

„50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten in unserem Land, die das BAföG mit ermöglicht hat, können wir als Gesellschaft stolz sein. Das BAföG ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von schulischer Berufsausbildung und Studium.

Ich werbe bei allen jungen Menschen, die sich um Bildungsfinanzierung sorgen, für die Chancen durch das BAföG. Die Finanzierung von schulischer Ausbildung oder Studium kann über das BAföG gesichert werden. Bei jungen Menschen in Deutschlandwerbe ich dafür: Informiert Euch über das BAföG, lasst Euch persönlich beraten und stellt einen Antrag.“

Hintergrund:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 1. September 1971 in Kraft. Sinn und Zweck des BAföG ist, diejenigen junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren.

Die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten hat mittlerweile kumuliert seit Beginn des BAföG die 35-Millionen-Marke deutlich überschritten. Der Staat hat mit dem BAföG in 50 Jahren über 90 Milliarden Euro bereitgestellt. Bis 2015 wurden die Mittel zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern aufgebracht; seit 2016 trägt der Bund die Aufwendungen zu 100 Prozent. Allein zwischen 1991 und 2019 ist der durchschnittliche Förderbetrag von 290 Euro auf 514 Euro pro Studierenden und von 228 Euro auf 473 Euro pro Schülerin und Schüler gestiegen. Allein seit 2017 stehen 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung bereit.

Das BAföG hält Schritt. In dieser Legislaturperiode wurde das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Die Elternfreibeträge wurden in den Jahren 2019 und 2020 angehoben. Im Sommer 2021 erfolgt eine weitere Steigerung. Damit haben mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Zudem wurde der Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht. Auch die Bedarfssätze wurden angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde mit „BAföG Digital“ ein digitaler Antragsassistent gestartet, der in fünf Länder derzeit erfolgreich pilotiert wird und bald bundesweit zur Verfügung stehen wird.

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„50 Jahre BAföG sind ein beispielloser nationaler Kraftakt für Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten in unserem Land, die das BAföG mit ermöglicht hat, können wir als Gesellschaft stolz sein. Das BAföG ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von schulischer Berufsausbildung und Studium.

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Das BAföG hält Schritt. In dieser Legislaturperiode wurde das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Die Elternfreibeträge wurden in den Jahren 2019 und 2020 angehoben. Im Sommer 2021 erfolgt eine weitere Steigerung. Damit haben mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Zudem wurde der Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht. Auch die Bedarfssätze wurden angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurde mit „BAföG Digital“ ein digitaler Antragsassistent gestartet, der in fünf Länder derzeit erfolgreich pilotiert wird und bald bundesweit zur Verfügung stehen wird.

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