Veröffentlicht am

Legal Fox UG schließt exklusive Kooperation mit First-Class Autovermietung ab

29.03.2021 – 11:00

Legal Fox UG

Legal Fox UG schließt exklusive Kooperation mit First-Class Autovermietung ab


















Hamburg (ots)

Das Start-up Unternehmen Legal Fox UG befindet sich mit seiner einzigartigen Verkehrsrechtsschutz-Lösung unter der Markenbezeichnung „§ Bußgeldschutz“ auf Erfolgskurs. Im Dezember 2020 konnte die Legal Fox UG die First-Class Autovermietung GmbH als nächsten größeren Kooperationspartner gewinnen.

Nun gehört auch die First-Class Autovermietung mit Stationen in Hamburg und Berlin-Charlottenburg zu den Geschäftspartnern des aufstrebenden Jungunternehmens. Damit hat die Legal Fox UG bei der First-Class Autovermietung GmbH das exklusive Vorrecht, Kundinnen und Kunden, denen Verkehrsdelikte wie Ampelvergehen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeworfen werden, rechtlich zu schützen.

Mit der First-Class Autovermietung GmbH konnte die Legal Fox UG einen weiteren wichtigen Player im Autovermietungs-Segment hinzugewinnen, dessen Fahrzeugflotte mit über 500 Fahrzeugen und ca. 20.000 Vermietungen jährlich eine große Auswahl an Mietfahrzeugen bietet.

Die First-Class Autovermietung ist u. a. der Vertragspartner für zwei der größten deutschen Oberklasse- und Luxusautomobil-Hersteller. Sie ist für beide Unternehmen in Norddeutschland für alle direkten Anmietungen über die zugehörigen Autohäuser und für die Bereitstellung von Unfallersatzfahrzeugen der Kunden dieser Autohäuser zuständig.

Ein weiteres Plus ist die Zugehörigkeit der First-Class Autovermietung zum Partnernetzwerk der EUROPA Service-Gruppe.

Die Kunden der First-Class Autovermietung GmbH können sich beruhigt zurücklehnen. Sollte ihnen ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt werden, steht ihnen die Legal Fox UG als Rechtsbeistand zur Seite.

“ Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft „

Mit ihren innovativen Konzepten Bussgeld-Kontrolle.de und „§ Bußgeldschutz“ steht die Legal Fox UG Betroffenen zur Seite. Schon im Vorfeld besteht die Möglichkeit, über das Online-Portal den Bußgeldbescheid kostenlos prüfen zu lassen.

Pressekontakt:

Legal Fox UG
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg

Kontakt:
presse@legal-fox.com
+49 40 – 228 525 530

Original-Content von: Legal Fox UG, übermittelt

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Legal Fox UG schließt exklusive Kooperation mit First-Class Autovermietung ab

29.03.2021 – 11:00

Legal Fox UG

Legal Fox UG schließt exklusive Kooperation mit First-Class Autovermietung ab


















Hamburg (ots)

Das Start-up Unternehmen Legal Fox UG befindet sich mit seiner einzigartigen Verkehrsrechtsschutz-Lösung unter der Markenbezeichnung „§ Bußgeldschutz“ auf Erfolgskurs. Im Dezember 2020 konnte die Legal Fox UG die First-Class Autovermietung GmbH als nächsten größeren Kooperationspartner gewinnen.

Nun gehört auch die First-Class Autovermietung mit Stationen in Hamburg und Berlin-Charlottenburg zu den Geschäftspartnern des aufstrebenden Jungunternehmens. Damit hat die Legal Fox UG bei der First-Class Autovermietung GmbH das exklusive Vorrecht, Kundinnen und Kunden, denen Verkehrsdelikte wie Ampelvergehen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeworfen werden, rechtlich zu schützen.

Mit der First-Class Autovermietung GmbH konnte die Legal Fox UG einen weiteren wichtigen Player im Autovermietungs-Segment hinzugewinnen, dessen Fahrzeugflotte mit über 500 Fahrzeugen und ca. 20.000 Vermietungen jährlich eine große Auswahl an Mietfahrzeugen bietet.

Die First-Class Autovermietung ist u. a. der Vertragspartner für zwei der größten deutschen Oberklasse- und Luxusautomobil-Hersteller. Sie ist für beide Unternehmen in Norddeutschland für alle direkten Anmietungen über die zugehörigen Autohäuser und für die Bereitstellung von Unfallersatzfahrzeugen der Kunden dieser Autohäuser zuständig.

Ein weiteres Plus ist die Zugehörigkeit der First-Class Autovermietung zum Partnernetzwerk der EUROPA Service-Gruppe.

Die Kunden der First-Class Autovermietung GmbH können sich beruhigt zurücklehnen. Sollte ihnen ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt werden, steht ihnen die Legal Fox UG als Rechtsbeistand zur Seite.

“ Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft „

Mit ihren innovativen Konzepten Bussgeld-Kontrolle.de und „§ Bußgeldschutz“ steht die Legal Fox UG Betroffenen zur Seite. Schon im Vorfeld besteht die Möglichkeit, über das Online-Portal den Bußgeldbescheid kostenlos prüfen zu lassen.

Pressekontakt:

Legal Fox UG
Beim Strohhause 27
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presse@legal-fox.com
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Aufhebungsvertrag Mitarbeiter Theofried Petzold

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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Theofried Petzold

Zwischen

André Achtmann Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Remscheid
vertreten durch die Geschäftsleitung André Achtmann und Antonie Brand

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Theofried Petzold

Wohnhaft Dortmund

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 20.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 1.466,- Euro € bis zum 20.03.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.437,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 20.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

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§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

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Remscheid, 20.03.2021

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Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
André Achtmann und Antonie Brand Theofried Petzold


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